Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
18.01.11, 06:19
Aktualisiert
11.02.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
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11.01.2011
Antrag bzgl. Sperrung der Rosellastraße in Richtung Friesheimer Straße (A 484/2010)
Um die Verkehrssituation in der Rosellastraße beurteilen zu können, wurde am 20.12.2010
ein Ortstermin unter Beteiligung der Anwohner, des Ortsbürgermeisters, Vertretern der
Landwirtschaftskammer, der Fraktionen und der Verwaltung durchgeftihrt.
In dem Verbindungsstück von der Wendeanlage Rosellastraße bis zur Friesheimer Straße ist
die Rosellastraße als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Da dieses Verbindungsstück mehreren
Landwirten als Zufahrt zu ihren Feldern dient, ist eine Sperrung nicht möglich. Auch die
Feuerwehr, die in Notfällen in kürzester Zeit am Einsatzort eintreffen muss, ist auf die
Benutzung des Weges angewiesen.
Zur Verdeutlichung, dass die Weiterftihrung der Rosellastraße für den allgemeinen KfzVerkehr gesperrt ist, wurde von einigen Anwohnern vorgeschlagen an der Straßenkreuzung
vor der Wende anlage das Zeichen Nr. 357 (Sackgasse) anzubringen. Da die beidseitig
angebrachten Zeichen 260 (Verbot für Kfz und Motorräder) mit dem Zusatz
"landwirtschaftlicher Verkehr frei" allerdings schon von weitem deutlich zu erkennen sind, ist
dieser weitere Hinweis jedoch eigentlich nicht notwendig. Aus Richtung Friesheimer Straße
ist diese zusätzliche Beschilderung sinnvoll. Die Sperrung der Rosellastraße (bzw. des
Wirtschaftsweges ) kann von hier aus nicht erkannt werden.
Um die Anwohner der Rosellastraße auf das verbotswidrige Befahren des Wirtschaftsweges
aufmerksam zu machen, beabsichtige ich, Handzettel an die Haushalte zu verteilen und
zusätzlich eine entsprechende Pressemitteilung herauszugeben.
Einige Anwohner der Rosellastraße schlugen in der Versammlung vor, zwischen der
Wendeanlage und der Straßeneinmündung "von-Aare-Straße" einen "Verkehrsberuhigten
Bereich" einzurichten. Da die Rosellastraße als Mischverkehrsfläche ausgebaut wurde, ist
diese Ausweisung grundsätzlich möglich. Vor einer Umsetzung beabsichtige ich die
Anwohner schriftlich zu befragen. Das Ergebnis aus dieser Befragung werde ich dem
Ausschuss mitteilen.