Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 53/2011
Az.: 51 12-10
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 02.02.2011
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.02.2011
Bemerkungen
beschließend
Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.02.2011
Beschlussentwurf:
Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten wird wie folgt geändert:
1.
§ 2 Abs. 4 entfällt und
§ 2 Abs. 5 wird zu Abs. 4.
2.
§ 3 lautet „Gesundheitsvorsorge“,
§ 3 Abs. 1 entfällt und
§ 3 Abs. 2 wird zu Abs. 1.
3.
§ 4 wird in Absatz 1 nach dem Satz: „Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrags
beginnt mit dem Anfang des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen
wird“ um folgenden Passus ergänzt:“ - maßgeblich ist das Aufnahmedatum laut
Aufnahmebescheid“.
Begründung:
Zu 1:
Der Bustransport zu den Kitas wurde mit Beginn des Kindergartenjahres 2010/11eingestellt. Aus
diesem Grund kann die Regelung über die Aufsicht während des Bustransports entfallen.
Zu 2:
In § 10 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist geregelt, dass Eltern bei der Aufnahme des Kindes
in eine Tageseinrichtung das Vorsorgeuntersuchungsheft oder eine entsprechende Bescheinigung
des Arztes vorzulegen haben. Die Einforderung eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses ist nicht
mehr erforderlich.
Zu 3:
Hinsichtlich des Beginns der Beitragspflicht ergaben sich gelegentlich Unstimmigkeiten.
Nach dem Kommentar Moskal/Förster zu § 17 des alten Gesetzes über Tageseinrichtungen für
Kinder führte bereits das Vorhalten eines Platzes zur Beitragspflicht.
Das KiBiz macht dazu in § 23 keine detaillierten Aussagen.
Zur Vermeidung zukünftiger Unstimmigkeiten sollte die Benutzungsordnung konkretisiert werden.
Die alte Fassung der Benutzungsordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
In Vertretung
(Erner)
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