Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
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zu
YZ/2:0//4
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EBL VER95.0OC
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VERTRAG
über die Durchführung der Erziehungsberatung gern. § 27
Abs. 1des Sozial gesetzbuches, 5GB I (Allgemeiner Teil),
und § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
(KJHG)
Die STADT ERFTSTADT - nachfolgend Stadt genannt -, vertreten durch den
Stadtdirektor Ernst Dieter Bösche und den Beigeordneten Heinz Küpper
und
der CARITASVERBAND FÜR DEN ERFTKREIS e. V. - nachfolgend Träger
genannt -, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den 1. Vorsitzenden Gerhard Dane und den Geschäftsführer Arnold Biciste
vereinbaren aus gemeinsamer Verantwortung für das Wohl junger Menschen und
ihrer Familien folgendes:
§1
1. Der Träger übernimmt im Einvernehmen mit der Stadt die Erziehungsberatung
gem. § 27 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches, SGB I (Allgemeiner Teil), und § 28 des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) durch den Psychologischen Beratungsdienst tür Eltern, Kinder und Jugendliche - Erziehungs- und Familienberatungsstelle Erftstadt, nachfolgend ErziehungsberatungssteIle genannt. Die Beratungsstelle ist zuständig für die Durchführung der Erziehungsberatung in der Stadt
Erftstadt. Darüber hinaus können auch Aufgaben nach §§ 16, 17 und 18 KJHG
wahrgenommen werden.
§2
1. Die Erziehungsberatung wird von Fachkräften geleistet. Das Personal der
ErziehungsberatungssteIle besteht mindestens aus einer/m Psychologin/en, zwei
pädagogisch-therapeutischen Fachkräften, davon eine für die heilpädagogische
Betreuung von Kindern im Umfeld von Trennung und Scheidung, einer/m Sozialarbeiterlin oder Sozialpädagogin/en und einer Schreibkraft mit jeweils 100 %
Beschäftigungsumfang sowie aus Honorarkräften. Darüber hinaus ist der Träger
berechtigt, zusätzliches Personal zur Durchführung der
Erziehungsberatung
bereitzustellen.
§3
1. Die Dienst- und Fachaufsicht sowie die erforderliche Fachberatung obliegen
dem Träger. Dieser wird berechtigten Anliegen des Jugendamtes der Stadt, die die
Dienst- und Fachaufsicht oder die Fachberatung betreffen, Rechnung tragen.