Daten
Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
13.11.12, 19:10
Aktualisiert
13.11.12, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 13.11.2012
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 04.09.2012
Öffentliche Sitzung
2.
Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Brühl
hier: Beschluss
Bezug: LkAgUmA, vom 07.02.2012, TOP 4; VKA vom 24.03.2012,
TOP 3; PStA vom 27.03.2012, TOP 2, Vorlage-Nr. 57/93 n alt
1/2012
Ratsfrau Grafe fragt, ob die Aufnahme weiterer Straßen in den Lärmaktionsplan zu einem
späterem Zeitpunkt geplant ist. Gutachter Richter-Richard antwortet, dass dies nicht vorgesehen ist; den Pflichtteil erfüllt der LAP bereits – unbenommen hiervon könnte die Politik hierzu weitere Maßnahmen beschließen.
SK Winkelmann-Strack greift die Anregung der Bezirksregierung auf, wonach der Detaillierungsgrad der Lärmkartierung ggf. nicht ausreicht. Gutachter Richter-Richard erläutert,
nach EU-Recht ist die Lärmkartierung bedenkenfrei, auf nationaler Ebene sind allerdings
weitere Rechtsvorschriften zu beachten (RLS 90, 16. BImSchV u.a.). Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirksregierung behalten sich allerdings Einzelfallprüfungen vor und
müssen nationales Recht anwenden. Hieraus ergeben sich ggf. geringfügige Abweichungen im Ergebnis.
Ratsfrau Grafe plädiert weiträumig für Tempo 30 um mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm zu erzielen. Weiterhin regt sie an, dass die Anregungen, die mit „ist nicht Gegenstand des LAP“ bewertet sind an entsprechende Stellen im Rathaus zur Bearbeitung
weiter gegeben werden.
SK Winkelmann-Strack kündigt an, dass seine Fraktion dem LAP nicht zustimmen wird,
da die Maßnahmen hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück bleiben.
SK Schmidt kündigt Zustimmung an, da das avisierte Maßnahmenpaket des LAP positiv
bewertet wird.
Ratsfrau Niclasen spricht die unter Abwägungsergebnis formulierten „Anregungen werden weitergeleitet“ an und wünscht, dass die Ergebnisse hieraus auch an die Fraktionen
weiter gegeben werden. Dez I Schiffer sagt zu, dass eine solche Zusammenfassung zu
gegebenem Zeitpunkt erfolgen soll.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachfolgenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Entwurf des
Lärmaktionsplans der Stadt Brühl:
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger Öffentlicher Belange
zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Brühl
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 04.09.2012
1 von 3
A 3 - Stellungnahmen der Bürger aus der Öffentlichen Auslegung (05.04 - 04.05.2012 - s.
Tabelle)
BÜ 1.1
Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 1.2
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 2.1
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 3.1
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 3.2
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 4.1
Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 4.2
Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 4.3
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 5.1
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 5.2
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 6.1
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 6.2
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 7.1
Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 7.2
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 7.3
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 8.1
Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 9.1
Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 10.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 10.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 10.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 11.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 11.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 12.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 12.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 12.3 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 12.5 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 13.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 14.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt
BÜ 15.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 15.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 16.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 17.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 17.2 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 18.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 18.2.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 18.2.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 18.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 18.4 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 18.5 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 18.6 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 19.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 19.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
BÜ 19.3 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 19.4 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 19.5 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 20.1 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 20.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
BÜ 21.1 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
BÜ 21.2 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
A 4 - Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange mit Fristen 05.04. - 05.04.2012 (s. Tabelle)
TÖB 1 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Umwelt, Arbeitsschutz, Anschreiben vom 16.04.2012:
TÖB 1.3 Die Anregung wird berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 04.09.2012
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TÖB 3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Anschreiben vom 18.04.2012:
TÖB 3.2.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 3.3 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Verkehr, Anschreiben vom 03.05.2012:
TÖB 4.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4.7 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
TÖB 4.8 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4.9 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 4.10 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 5 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Straßenbau und Verkehr, Anschreiben vom 27.04.2012:
TÖB 5.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 6 IHK Köln, Anschreiben vom 02.05.2012:
TÖB 6.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 6.3 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
TÖB 6.4 Die Anregung wird t.w. berücksichtigt.
TÖB 6.5 Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
TÖB 6.6 Die Anregung wird berücksichtigt
TÖB 6.7 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 6.8 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 6.9 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 8 Stadtwerke Köln, Anschreiben vom 07.05.2012:
TÖB 8.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 8.2 Die Anregung wird berücksichtigt.
TÖB 9 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Anschreiben vom 04.05.2012:
TÖB 9.1 Die Anregung wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
12 : 2 : 0
Beschluss:
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der Stadt Brühl.
Abstimmungsergebnis:
12 : 2 : 0
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 04.09.2012
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