Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
136 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
13.11.12, 19:10
Aktualisiert
13.11.12, 19:10
Beschlusstext (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt
Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“;
Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private
) Beschlusstext (Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt
Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“;
Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private
)

öffnen download melden Dateigröße: 136 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 13.11.2012 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 04.09.2012 Öffentliche Sitzung 4. Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; Beschluss über die „Vergaberichtlinie“ zur Gewährung von Zuschüssen an Private 43/2012 Gutachterin Dageroth stellt die Vergaberichtlinie anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Ratsfrau Grafe begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, formuliert Ergänzungsbedarf und verweist auf einzelne Widersprüche. Der Leitfaden sollte demnach redaktionell überarbeitet werden. SK Schmidt regt an, dass private Eigentümer offensiv über die Fördermöglichkeiten informiert werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Blockinnenentkernung gelegt werden. Er hinterfragt, ob die Kosten tatsächlich nicht auf die Umlage gelegt werden können. Gutachterin Dageroth verweist darauf, dass dies bereits in den Förderrichtlinien als Bedingung formuliert ist und dass es sich bei der Fördermaßnahme um ein maximales Fördervolumen von 5.000,- EUR beläuft. Sie klärt, ob sich die Umlagefähigkeit auf den Förderbetrag oder auf die Gesamtkosten einer Maßnahme bezieht. Schaaf erinnert an die Gestaltungssatzung, die auch bei Fördermaßnahmen heran zu ziehen ist. Ratsherr Dr. Heermann fragt, ob nicht abgerufene Fördermittel ggf. für andere Projekte verwendet werden können. Gutachter Kalscheuer bestätigt, dass dies grundsätzlich möglich ist, soweit das ursprüngliche Förderziel im Blick behalten wird. Ratsherr Winkelmann-Strack möchte wissen, ob für den städtischen Förderanteil eine finanzielle Deckelung vorgesehen ist und ob die Betreuung durch die Verwaltung gewährleistet ist. Dez I Schiffer bestätigt, dass im Doppel-Haushalt 175.000,- EUR eingestellt sind und dass die Betreuung ggf. auch durch Dritte erfolgen soll. SK Hinz hinterfragt die Effektivität der eingesetzten Fördermittel aufgrund der relativ geringen Beteiligung der Stadt. Gutachter Kalscheuer verweist darauf, dass das Städtebauförderinstrumentarium lediglich als ein Baustein einer Finanzierung eines Vorhabens betrachtet werden muss. Beschlussempfehlung an den Rat: Der PSTA empfiehlt dem Rat den Beschluss gemäß Beschlussvorschlag. Die Verwaltung soll bis zur Ratssitzung für die redaktionellen Änderungen sorgen und die Umlagefähigkeit der Fördermittel auf die Miete klären. Beschluss: Der Rat beschließt, die Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 04.09.2012 1 von 2 „Vergaberichtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Profilierung und Standortaufwertung im Sanierungsgebiet „Brühl-Innenstadt“ gemäß der Anlage. Abstimmungsergebnis: 14 : 0 : 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 04.09.2012 2 von 2