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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
25.02.2013
Erstellt
12.03.13, 18:55
Aktualisiert
12.03.13, 18:55
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Brühl, den 12.03.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 25.02.2013 Öffentliche Sitzung 8. Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 9/2013 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188'. Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2, und betrifft nur das Flurstück 402. Das Plangebiet liegt nur innerhalb des vorgenannten Flurstücks 402 und ist auf Grundlage des BP 01.16 Teil I folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von der südlichen Grenze der im Norden des Flurstücks 402 geplanten Verkehrsfläche (nördlicher Stichweg innerhalb des Flurstücks 402), im Westen von der östlichen Grenze der geplanten Verkehrsfläche der Planstraße ‚B’, im Süden von der nördlichen Grenze der im Süden des Flurstücks 402 geplanten Verkehrsfläche (südlicher Stichweg innerhalb des Flurstücks 402), verlängert nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 401, im Osten entlang der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 401 verlängert nach Norden bis zur südlichen Grenze der im Norden des Flurstücks 402 liegenden Verkehrsfläche (nördlicher Stichweg). Abstimmungsergebnis: Ratsfrau Boley (CDU) verlässt wegen Befangenheit den Ratssaal. --1. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeBeschluss Rat 25.02.2013 1 von 2 schränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188': A - Anregungen aus der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen der Bürger: - kein Eingang Abstimmungsergebnis: 2. Der Rat beschließt gemäß § 10 iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 01.16 Teil I ‚Bonnstraße 166 - 188’ als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 25.02.2013 29 : 19 2 von 2