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Beschlusstext (Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
26.11.2012
Erstellt
12.04.13, 18:43
Aktualisiert
12.04.13, 18:43
Beschlusstext (Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse) Beschlusstext (Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 12.04.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Abwasser der Stadt Brühl am 26.11.2012 Öffentliche Sitzung 2. Kanalerneuerungen Badorfer Straße, Buschgasse, Euskirchener Straße und Schiffergasse 171/2012 Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass der Anlass der Kanalerneuerungen eine 2011 von Straßen NRW beabsichtigte Deckenerneuerung im Bereich der Hausnummern 45-97 der Euskirchener Straße ist. Eine daraufhin durchgeführte Kamerauntersuchung der dort liegenden Kanäle zeigte den Erneuerungsbedarf von 3 Haltungen alter Eiprofile auf. Um den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Regenwasserbehandlung nach Trennerlass nachzukommen, müssen auch die Straßeneinläufe vom Regenwasserkanal abgekoppelt werden und an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden. Der derzeitige Schmutzwasserkanal in der Badorfer Straße ist jedoch hydraulisch nicht in der Lage das verschmutzte Regenwasser der Euskirchener Straße aufzunehmen. Die Kanalisation der Badorfer Straße zwischen Euskirchener Straße und Bendgespfad stellt ohnehin schon einen hydraulischen Engpass dar, auch durch falsch angeschlossene Grundstücke (Fehlanschlüsse) verursacht ist. Diese Fehlanschlüsse sollen in den nächsten Monaten beseitigt werden, dies löst das Problem jedoch nicht in Gänze. Die Kanäle der Euskirchener Straße und der Schiffergasse sind aber auch wegen baulicher Mängel in das ABK aufgenommen worden, Kamerauntersuchungen ergaben auch in der Badorfer Straße einen Sanierungsbedarf. In der Badorfer Straße ist zudem eine Straßenerneuerung dringend erforderlich. Die zunächst geplante reine Deckenerneuerung reicht keinesfalls aus, wie auch ein Gutachten bestätigte. Daher wurde entschieden für den gesamten Bereich ein Gesamtkonzept zu erstellen und Straßen NRW erfolgreich um Verschiebung deren Deckenbaumaßnahme gebeten. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Kanal des nördlichen Teils der Schiffergasse über die Buschgasse bis zur Euskirchener Straße hin erneuert. Der Mischwasserkanal des Burgpfades wird künftig nicht mehr in die Badorfer Straße entwässert, sondern Richtung Kreuzung Euskirchener Straße / Alte Bonnstraße, da diese Vorflut leistungsfähiger ist. Das Gesamtkonzept soll als eine Maßnahme ausgeschrieben und vergeben werden, da so mit einem wirtschaftlicheren Submissionsergebnis zu rechnen ist als würden die Maßnahmen einzeln vergeben. So wurden die Erneuerungen auch als Gesamtmaßnahme in den Haushaltsentwurf eingebracht. Vorsitzender Pitz (FDP) fragt nach der Bauzeit, welche Abteilungsleiter Schulz mit rund 2 Jahren angibt, wobei in der Badorfer Straße zusätzlich das Problem besteht, dass Schmutz- und Regenwasserkanal sehr nah beieinander liegen. Vorsitzender Pitz (FDP) fragt, ob der Regenwasserkanal nicht gleichzeitig entfernt werden kann. Abteilungsleiter Schulz gibt zu Bedenken, dass der Regenwasserkanal baulich noch in Ordnung ist und aus dem Jahr 1980 stammt, somit gerade einmal die Hälfte seiner AbBeschluss Ausschuss für Tiefbau und Abwasser 26.11.2012 1 von 2 schreibungszeit erreicht hat. Ratsherr Pütz (CDU) fragt, ob die vorhandenen Kanäle in der Vorgebirgsstraße bis zur Alten Bonnstraße hydraulisch ausreichen. Abteilungsleiter Schulz bestätigt, dass dies positiv geprüft wurde. Ratsherr Dr. Petran (SPD) und der sachkundige Bürger Fuchs (SPD) fragen, ob aufgrund der neuen Gewässerreinhaltungsvorschriften das Trennsystem unverändert beibehalten werden kann. Abteilungsleiter Schulz erläutert, dass im Grundsatz das Trennsystem erhalten bleiben soll, an bestimmten verkehrsbelasteten Abschnitten jedoch vor der Einleitung in ein Gewässer eine Vorbehandlung beispielsweise durch einen Abscheider erfolgen muss. Nur im Abschnitt der Euskirchener Straße werden die Straßeneinläufe mit dem stark belasteten Regenwasser an den erneuerten Schmutzwasserkanal angeschlossen, um den Trennerlass zu erfüllen. Dadurch kann künftig auch die Niederschlagswasserabgabe an das Land NRW vermindert werden. Sachkundiger Bürger Weidenbach (CDU) fragt, ob das Regenwasser der Dachflächen am Regenwasserkanal verbleibt, was Abteilungsleiter Schulz bejaht. Vorsitzender Pitz (FDP) bittet im Hinblick auf die Umlagen auf die Anwohner um Information, welche der Bauabschnitte besonders teuer und welche billig werden. Abteilungsleiter Schulz geht davon aus, dass der Bereich Badorfer Straße am kostspieligsten wird. Die Maßnahmen werden nach Titeln ausgeschrieben, so dass eine abschnittsweise Abrechnung und gegebenenfalls erforderliche Veranlagung der Anlieger erleichtert wird. Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass bezüglich der Beitragsveranlagung aber auch insbesondere der verkehrlichen Situation eine Anwohnerversammlung angedacht ist. Die Badorfer Straße soll, um die Bauzeit zu verkürzen, während der dortigen Kanal- und Straßenerneuerung vollständig gesperrt werden. Ratsherr Konertz (Grüne) fragt, warum nicht in Losen ausgeschrieben wird, damit mehrere Bieter zum Zuge kommen können. Abteilungsleiter Schulz bevorzugt aufgrund der räumlichen Nähe aller Bauabschnitte eine einheitliche Vergabe, da so die Gemeinkosten wie Baustelleneinrichtung gesenkt werden und er von einem insgesamt wirtschaftlicheren Ergebnis ausgeht. Beschluss: Der Ausschuss für Tiefbau und Abwasser beschließt anhand der vorgelegten Planung die Erneuerung der Kanalisation in folgenden Straßenabschnitten: 1.) Schmutzwasserkanal Badorfer Straße von der Euskirchener Straße bis zum Bendgespfad 2.) Regen- und Schmutzwasserkanal Buschgasse zwischen Euskirchener Straße und Schiffergasse 3.) Schmutzwasserkanal Euskirchener Straße von Haus Nr. 45 bis „Untermühle“ 4.) Regen- und Schmutzwasserkanal im nördlichen Teilabschnitt der Schiffergasse Abstimmungsergebnis: -einstimmig unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung- Beschluss Ausschuss für Tiefbau und Abwasser 26.11.2012 2 von 2