Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 306/2010
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 31.05.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
22.06.2010
Bemerkungen
vorberatend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zwecks Umgestaltung einer
Grünanlage in der Winkelstraße/ Erftstadt-Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 31.05.2010
Beschlussentwurf:
Der Fällung von drei Feldahornen (Acer campestre, StU 1,04 m, 1,41 m und 1,02 m) wird lt. § 6
Abs. (1) e) und f) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die städtische Grünanlage in der Winkelstraße hat eine Größe von ca. 230 m² und besteht aus
einer flächendeckenden Bepflanzung mit Feldahornen und verschiedenen Sträuchern
(überwiegend Kornelkirschen und Weißdornbüsche).
Im Laufe der Jahre sind die Sträucher und Bäume stark gewachsen und haben so einen dichten,
geschlossenen Bestand gebildet. Hierdurch sind einige Probleme aufgetreten, die insbesondere
von den Feldahornen ausgehen.
Die Ahorne weisen einen geringen Abstand zu der angrenzenden Bebauung auf. Obwohl es
rechtlich keinerlei Anspruch der Anlieger auf einen starken Rückschnitt der Bäume gibt, ist
festzuhalten, dass hier eine teilweise Beeinträchtigung vorliegt. Die Bäume ragen mittlerweile fast
bis an die Fassaden der Gebäude heran und wirken sich, da die Grünfläche süd-westlich an die
Grundstücke angrenzt, entsprechend auf die Lichtverhältnisse innerhalb der Gebäude aus. In den
vergangenen Jahren sind die Bäume regelmäßig eingekürzt bzw. auch von den Anliegern im
unteren Kronenbereich als Hecke geschnitten worden.
Weiterhin ist jedoch zu beachten, dass sich innerhalb der betreffenden Grünfläche ein
Trafohäuschen der Firma RWE befindet. Direkt an diesem Häuschen stehen einige der
Feldahorne, die mit ihren Zweigen an die Fassade und das Dach wachsen. Ein fachgerechter
Rückschnitt zwecks Freihaltung der Oberleitungen ist ebenfalls in regelmäßigen Abständen
erforderlich.
Die Bäume stehen in einer Baumgruppe und haben (auch aufgrund der regelmäßig erforderlichen
Rückschnittmaßnahmen) nicht die Möglichkeit, ihre natürliche Form und Größe zu entwickeln.
Daher ist die Fällung von insgesamt sechs Feldahornen, von denen drei unter die
Baumschutzsatzung fallen, vorgesehen. Durch diesen Eingriff, der deutlich über das übliche
Pflegemaß hinausgeht, wird ein positiveres Wohnumfeld für die Anlieger geschaffen. Die
Sträucher sollen allesamt erhalten bleiben und würden durch die Entfernung der Bäume in ihrer
weiteren Entwicklung gefördert.
(Dr. Rips)
-2-