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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zwecks Umgestaltung einer Grünanlage in der Winkelstraße/ Erftstadt-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zwecks Umgestaltung einer Grünanlage in der Winkelstraße/ Erftstadt-Köttingen) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zwecks Umgestaltung einer Grünanlage in der Winkelstraße/ Erftstadt-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 306/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 31.05.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 22.06.2010 Bemerkungen vorberatend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung zwecks Umgestaltung einer Grünanlage in der Winkelstraße/ Erftstadt-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.05.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung von drei Feldahornen (Acer campestre, StU 1,04 m, 1,41 m und 1,02 m) wird lt. § 6 Abs. (1) e) und f) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die städtische Grünanlage in der Winkelstraße hat eine Größe von ca. 230 m² und besteht aus einer flächendeckenden Bepflanzung mit Feldahornen und verschiedenen Sträuchern (überwiegend Kornelkirschen und Weißdornbüsche). Im Laufe der Jahre sind die Sträucher und Bäume stark gewachsen und haben so einen dichten, geschlossenen Bestand gebildet. Hierdurch sind einige Probleme aufgetreten, die insbesondere von den Feldahornen ausgehen. Die Ahorne weisen einen geringen Abstand zu der angrenzenden Bebauung auf. Obwohl es rechtlich keinerlei Anspruch der Anlieger auf einen starken Rückschnitt der Bäume gibt, ist festzuhalten, dass hier eine teilweise Beeinträchtigung vorliegt. Die Bäume ragen mittlerweile fast bis an die Fassaden der Gebäude heran und wirken sich, da die Grünfläche süd-westlich an die Grundstücke angrenzt, entsprechend auf die Lichtverhältnisse innerhalb der Gebäude aus. In den vergangenen Jahren sind die Bäume regelmäßig eingekürzt bzw. auch von den Anliegern im unteren Kronenbereich als Hecke geschnitten worden. Weiterhin ist jedoch zu beachten, dass sich innerhalb der betreffenden Grünfläche ein Trafohäuschen der Firma RWE befindet. Direkt an diesem Häuschen stehen einige der Feldahorne, die mit ihren Zweigen an die Fassade und das Dach wachsen. Ein fachgerechter Rückschnitt zwecks Freihaltung der Oberleitungen ist ebenfalls in regelmäßigen Abständen erforderlich. Die Bäume stehen in einer Baumgruppe und haben (auch aufgrund der regelmäßig erforderlichen Rückschnittmaßnahmen) nicht die Möglichkeit, ihre natürliche Form und Größe zu entwickeln. Daher ist die Fällung von insgesamt sechs Feldahornen, von denen drei unter die Baumschutzsatzung fallen, vorgesehen. Durch diesen Eingriff, der deutlich über das übliche Pflegemaß hinausgeht, wird ein positiveres Wohnumfeld für die Anlieger geschaffen. Die Sträucher sollen allesamt erhalten bleiben und würden durch die Entfernung der Bäume in ihrer weiteren Entwicklung gefördert. (Dr. Rips) -2-