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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' - hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.05.13, 18:36
Aktualisiert
21.05.13, 18:36
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' -
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' -
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 21.05.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 12.03.2013 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' hier: Aufstellungsbeschluss 95/2013 Schaaf erläutert Planungsanlass: Ausbau 2-Gleisigkeit. Daher muss die Straße parallel zur Bahnstrecke (An der alten Brauerei) verschwenken, weswegen Planungsrecht geändert werden muss. Darüber hinaus wird im Zuge dessen auch die Kreuzung Liblarer Straße aufgeweitet. Mit Blick auf die Optimierung eines zukünftigen Nutzungskonzeptes des Mischgebietes, soll auch dieser Bereich mit in den Aufstellungsbeschluss genommen werden. SK Elzer regt an, dass auch der Radverkehr in dem Kreuzungsbereich berücksichtigt wird. Weiterhin möchte er wissen, ob es für das Nutzungskonzept bereits konkrete Ideen seitens der Verwaltung gibt. Dez I Schiffer antwortet unter Verweis auf den gut ausgebauten Bahnseitenweg, dass im Kreuzungsbereich kein gesondert geführter Radweg geplant ist. Zur Klarstellung fügt er hinzu, dass die Aufweitung der Straße An der alten Brauerei dem Zweck dient, die Rechtsabbiegerspur zu verlängern, da in Zukunft - iVm zu erwartenden häufigeren Schrankenschließzeiten - die Wartezeiten und -schlangen zunehmen werden. Caspers ergänzt, dass das zukünftige 2. Gleis mangels hinreichendem Raum in den Bereich der heutigen Straße gelegt werden muss, so dass auch deswegen die Straße verschoben werden muss. RM Niclasen fragt, ob es neue Planungen für den Bereich der Mischgebietsfläche gibt. Dez I Schiffer erläutert, dass im ehemaligen Jugendzentrum derzeit noch der Kindergarten ‚Clemens-August-Straße’ untergebracht ist und dass dies evtl. um ein Jahr verlängert werden muss. Dies steht einer Bebauung allerdings nicht prinzipiell im Wege, da die Vorplanungen für ein Projekt in dieser Größenordnung ohnehin geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Er verweist zudem auf die vorletzte Ratssitzung und die dort beschlossene Vorkaufsrechtssatzung und betont, dass auch die Liegenschaftsverhandlungen noch andauern werden. Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.03.2013 1 von 2 2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung des Bebauungsplans 01.01 „Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie“ Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und umfasst die Flurstücke: 329, 603, 604 tlw., 635 tlw., 636, 621, 620, 622, 637, 638, 623, 82, 624 - 627, 639 - 643, 628, 75, 78, 79, 341, 461, 629, 340, 73, 72 und 470. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 329, 603 und 604 bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 620, Im Norden von dem vorgenannten Schnittpunkt entlang der westlichen Verlänge-rung der nördlichen Grenze des Flurstücks 620, entlang der nörd- lichen Grenzen der Flurstücke 620, 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der west-lichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628, 643, 642, 641, 640, 639, 638, 637, 636 und 329. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.03.2013 2 von 2