Daten
Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.05.13, 18:36
Aktualisiert
21.05.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 21.05.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 12.03.2013
Öffentliche Sitzung
3.
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' hier: Aufstellungsbeschluss
95/2013
Schaaf erläutert Planungsanlass: Ausbau 2-Gleisigkeit. Daher muss die Straße parallel
zur Bahnstrecke (An der alten Brauerei) verschwenken, weswegen Planungsrecht geändert werden muss. Darüber hinaus wird im Zuge dessen auch die Kreuzung Liblarer Straße aufgeweitet.
Mit Blick auf die Optimierung eines zukünftigen Nutzungskonzeptes des Mischgebietes,
soll auch dieser Bereich mit in den Aufstellungsbeschluss genommen werden.
SK Elzer regt an, dass auch der Radverkehr in dem Kreuzungsbereich berücksichtigt
wird. Weiterhin möchte er wissen, ob es für das Nutzungskonzept bereits konkrete Ideen
seitens der Verwaltung gibt. Dez I Schiffer antwortet unter Verweis auf den gut ausgebauten Bahnseitenweg, dass im Kreuzungsbereich kein gesondert geführter Radweg geplant
ist. Zur Klarstellung fügt er hinzu, dass die Aufweitung der Straße An der alten Brauerei
dem Zweck dient, die Rechtsabbiegerspur zu verlängern, da in Zukunft - iVm zu erwartenden häufigeren Schrankenschließzeiten - die Wartezeiten und -schlangen zunehmen werden. Caspers ergänzt, dass das zukünftige 2. Gleis mangels hinreichendem Raum in den
Bereich der heutigen Straße gelegt werden muss, so dass auch deswegen die Straße
verschoben werden muss.
RM Niclasen fragt, ob es neue Planungen für den Bereich der Mischgebietsfläche gibt.
Dez I Schiffer erläutert, dass im ehemaligen Jugendzentrum derzeit noch der Kindergarten ‚Clemens-August-Straße’ untergebracht ist und dass dies evtl. um ein Jahr verlängert
werden muss. Dies steht einer Bebauung allerdings nicht prinzipiell im Wege, da die Vorplanungen für ein Projekt in dieser Größenordnung ohnehin geraume Zeit in Anspruch
nehmen wird. Er verweist zudem auf die vorletzte Ratssitzung und die dort beschlossene
Vorkaufsrechtssatzung und betont, dass auch die Liegenschaftsverhandlungen noch andauern werden.
Beschluss:
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 12.03.2013
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2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung des Bebauungsplans 01.01 „Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie“
Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und umfasst die Flurstücke:
329, 603, 604 tlw., 635 tlw., 636, 621, 620, 622, 637, 638, 623, 82, 624 - 627, 639 - 643,
628, 75, 78, 79, 341, 461, 629, 340, 73, 72 und 470.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 329, 603 und 604 bis
zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des
Flurstücks 620,
Im Norden
von dem vorgenannten Schnittpunkt entlang der westlichen Verlänge-rung der nördlichen Grenze des Flurstücks 620, entlang der nörd- lichen
Grenzen der Flurstücke 620, 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des
Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der west-lichen Grenzen des
Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629,
im Osten
entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72,
im Süden
entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628, 643, 642,
641, 640, 639, 638, 637, 636 und 329.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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