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Beschlusstext (Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
18.02.13, 19:00
Aktualisiert
18.02.13, 19:00
Beschlusstext (Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat
hier: Sachstandsbericht) Beschlusstext (Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat
hier: Sachstandsbericht) Beschlusstext (Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat
hier: Sachstandsbericht)

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Brühl, den 18.02.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration der Stadt Brühl am 15.11.2012 Öffentliche Sitzung 3. Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat hier: Sachstandsbericht 130/2012 Vorsitzender Jung (SPD) erteilt Herrn Heikhaus (Weisser Ring, Außenstelle Rhein-ErftKreis) das Wort. Herr Heikhaus bedankt sich für die Einladung in den Ausschuss und das Interesse der Mitglieder an dem Thema. Er führt aus, dass der „Weisser Ring“ mit seiner Außenstelle Rhein-Erft-Kreis seit 15 Jahren existiert. Die Außenstelle arbeitet mit 9 ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Thema der anonymen Spurensicherung wurde in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium erarbeitet. Der „Weisser Ring“ setzt sich dafür ein, unterstützende Hilfen für Opfer von kriminellen Handlungen anzubieten und hier beratend tätig zu werden. Familienhilfe im klassischen Sinn für Opfer von Sexualdelikten in Familien, wird vom „Weisser Ring“ nicht mehr angeboten, da das entsprechende Personal zur Beratung hierfür nicht mehr vorhanden ist. Herr Heikhaus informiert nun über die Schritte, die vorgenommen werden müssen, um eine Sexualstraftat zur Meldung zu bringen. Er gibt bekannt, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten parallel zur Meldung des Sexualdeliktes angefertigt wird. Weiterhin erfolgt eine Meldung an den Landschaftsverband Rheinland (LVR), um eventuelle Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend machen zu können. Die Spurensicherung nach Körperverletzungen, häuslicher Gewalt, würden durch die behandelnden Ärzte vorgenommen. Die gesicherten Spuren werden dann bei rechtsmedizinischen Instituten hinterlegt und sicher aufbewahrt. Die Spurensicherung wird so lange vorgenommen, bis das Opfer Anzeige erstattet. Die Bundeszentrale für Statistik habe für das Jahr 2012 fünf Fälle gemeldet, im Land NRW ist bisher ein Fall bekannt und gemeldet worden. Herr Heikhaus beklagt, dass der Kinderschutzbund und andere Organisationen sich des Themas erstaunlicherweise bisher nicht annehmen. Der Untersuchungsscheck, der den Opfern durch den „Weisser Ring“ ausgehändigt wird, hat einen Wert von 150,00 €. Beschluss Ausschuss für Soziales und Migration 15.11.2012 1 von 3 Der „Weisser Ring“ begleitet die Opfer auf Wunsch zu allen Institutionen. Um den Scheck zur Feststellung der Spurensicherung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen beim Opfer gegeben sein: 1. Bedürftigkeit des Opfers 2. vorsätzliche Gewalttat muss vorliegen Eine anonyme Ausgabe des Schecks ist nicht möglich. Anträge zur Feststellung von Spuren werden vom „Weisser Ring“ aufgenommen. Fahrtkosten, die durch das Aufsuchen von Ärzten u.a. entstehen, werden nicht übernommen, von besonderen Ausnahmen abgesehen. Der „Weisser Ring“ erstellt keine Dokumentation; die Fälle werden in der Hauptstelle „Weisser Ring, Mainz, hinterlegt. Toxische Untersuchungen (z.B. KO-Tropfen) sind in den Scheckkosten nicht enthalten Vorsitzender Jung (SPD) bedankt sich für die gemachten Ausführungen bei Herrn Heikhaus und meint, dass das Thema eine verstärkte Verbreitung in der Öffentlichkeit verdiene. Ratsherr Stilz (CDU) fragt, ob das Opfer auch ohne Einschaltung des „Weisser Ring“ die Rechtsmedizin aufsuchen kann. Herr Heikhaus sagt, dass dieses möglich ist Vorsitzender Jung (SPD) meint, dass sicherlich viele Betroffene unterstützende Hilfen benötigen. Diejenigen aber, die den Weg zur Polizei schon gegangen sind, haben ihr Anliegen dadurch bereits öffentlich gemacht. Sachkundige Bürgerin Özcelik (Grüne) versteht die Diskrepanz zwischen dem vorhandenen Bundesgesetz und der Meldung der Fälle nicht und fragt, seit wann das Gesetz seine Gültigkeit hat. Herr Heikhaus sagt, dass das Gesetz seit ca. 2 Jahren gültig ist, aber zu wenig in der Öffentlichkeit bekannt ist. Ratsfrau Richter (SPD) bittet um Auskunft darüber, wie sich die Kontaktaufnahme mit dem Opfer gestaltet, ob es Öffnungszeiten / Sprechstunden beim „Weisser Ring“ gibt und eine telefonische 24-Stunden-Hotline. Herr Heikhaus antwortet, dass die Hotline über die Hauptstelle des „Weisser Ring“ in Mainz geschaltet ist und im Internet aufgerufen werden kann. Das „Opfer“ kann einen Gesprächstermin zu Hause vereinbaren. Dort werden u.a. gemeinsame Überlegungen zur Meldung der Spurensicherung getroffen. Der „Weisser Ring“ steht für die Gewährleistung sofortiger Hilfen. Sachkundige Bürgerin Merscheid (CDU) will wissen, ob in den vorhandenen Statistiken anonyme Zahlen von anderen Institutionen / Organisationen enthalten sind. Herr Heikhaus sagt, dass es sich bei den statistischen Zahlen ausschließlich um Angaben des „Weisser Ring“ handelt. Beschluss Ausschuss für Soziales und Migration 15.11.2012 2 von 3 Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, bedankt sich Vorsitzender Jung (SPD) für die Ausführungen von Herrn Heikhaus. Er betont abschließend nochmals, dass es wichtig ist, das Thema verstärkt in die Öffentlichkeit zu tragen. Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Migration nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Soziales und Migration 15.11.2012 3 von 3