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Beschlusstext (Asylbewerberleistungsgesetz hier: Regelsätze)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
18.02.13, 19:00
Aktualisiert
18.02.13, 19:00
Beschlusstext (Asylbewerberleistungsgesetz
hier: Regelsätze)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 18.02.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration der Stadt Brühl am 15.11.2012 Öffentliche Sitzung Mitteilungen 5.3 Asylbewerberleistungsgesetz hier: Regelsätze 11/2012 Abteilungsleiter Rampe (32/3) gibt bekannt, dass sich die einzelnen Regelsätze in ihren Leistungsansprüchen geringfügig erhöht haben. Die bundesweit einheitliche Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) hat auch Auswirkungen auf die Gesundheitsfürsorge, die im Gesetz ebenfalls implementiert ist. Darüber werden die Mitglieder des Ausschusses durch eine neue Vorlage informiert werden. Er verteilt an alle eine ergänzende Kopie des Pressedienstes vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Rheinland-Pfalz (s. Anlage Niederschrift). Die bisherigen Leistungen, die zur Auszahlung gelangten, waren mehr oder weniger für die Berechtigten ein „Taschengeld“, worin allerdings Mehrbedarfszuschläge ihre Berücksichtigung fanden. Ebenso besteht für diesen Personenkreis die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Anspruch zu nehmen. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht in Einzelfällen gekürzte Leistungen vor, die sich jedoch nur auf das „Taschengeld“ beziehen. Die vorgenommene Kürzung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Beschluss: Der Integrationsausschuss und der Ausschuss für Soziales und Migration nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Soziales und Migration 15.11.2012 1 von 1