Daten
Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
18.02.13, 19:00
Aktualisiert
18.02.13, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 18.02.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Migration der Stadt Brühl am
15.11.2012
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen
5.3 Asylbewerberleistungsgesetz
hier: Regelsätze
11/2012
Abteilungsleiter Rampe (32/3) gibt bekannt, dass sich die einzelnen Regelsätze in ihren
Leistungsansprüchen geringfügig erhöht haben.
Die bundesweit einheitliche Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) hat
auch Auswirkungen auf die Gesundheitsfürsorge, die im Gesetz ebenfalls implementiert
ist. Darüber werden die Mitglieder des Ausschusses durch eine neue Vorlage informiert
werden.
Er verteilt an alle eine ergänzende Kopie des Pressedienstes vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Rheinland-Pfalz (s. Anlage Niederschrift).
Die bisherigen Leistungen, die zur Auszahlung gelangten, waren mehr oder weniger für
die Berechtigten ein „Taschengeld“, worin allerdings Mehrbedarfszuschläge ihre Berücksichtigung fanden. Ebenso besteht für diesen Personenkreis die Möglichkeit, Leistungen
aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Anspruch zu nehmen. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht in Einzelfällen gekürzte Leistungen vor, die sich jedoch nur auf das
„Taschengeld“ beziehen. Die vorgenommene Kürzung liegt im Ermessen des zuständigen
Sachbearbeiters.
Beschluss:
Der Integrationsausschuss und der Ausschuss für Soziales und Migration nehmen den
Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Soziales und Migration 15.11.2012
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