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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
29.05.13, 18:31
Aktualisiert
29.05.13, 18:31
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 22.01.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 20.11.2012 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung “Rosenhof“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) iVm § 13a BauGB und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 165/2012 Schaaf fasst den bisherigen Verfahrensverlauf zusammen und hebt die Reduzierung der Geschossigkeit (des nördlichen Baukörpers) auf zwei Geschosse sowie die Verlagerung der öffentlichen Erschließung (nach Westen) hervor, um größeren Freiraum zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung zu erreichen. Die vorgelegte Planung incl. der Vernetzung über Fuß- und Radwege fügt sich homogen in die vorhandene Bebauung ein. Ratsherr Pohl meint, dass die festgesetzten Dachformen ggf. zu dem unerwünschten Effekt führen können, dass aneinander angebaute Doppelhaushälften unterschiedliche Dachformen haben werden. Schaaf kommentiert, dass unmittelbar angrenzende Häuser ihre Dachformen aufeinander abstimmen müssen. Dachhöhen sind überdies über Festsetzungen von Straßenniveau und max. Gebäudehöhen festgesetzt. SK Hill fragt 1. was sagt der Kindergarten zu der Flächenreduzierung, die mit der Verlegung der Erschließung passiert und 2. in wessen Besitzverhältnis soll der geplante Pflanzstreifen übergehen. Der Pflanzstreifen soll voraussichtlich in den Besitz der benachbarten privaten Eigentümer übergehen, so Schaaf. Die Verkleinerung des Kindergartengrundstücks stellt nach Rücksprache mit dem Jugendamt kein Problem dar. Ratsfrau Niclasen plädiert für eine grundsätzliche Freihaltung dieser Fläche für eine spätere Wohnungsbauentwicklung in Zukunft. Die Grünen beantragen daher einen Planungsstopp, um diese Fläche zunächst unbebaut zu belassen und statt dessen den Bedarf auch an unterschiedlichen Wohnformen (Mehrgenerationswohnen etc.) - zu untersuchen. SK Elzer möchte wissen, ob auf den Dächern der Gebäude auch Photovoltaikanlagen errichtet werden können - dies wird seitens Schaaf bejaht. Ratsherr Pohl entgegnet auf die Ausführungen von Ratsfrau Niclasen, dass Geschosswohnungsbau in die vorhandene Siedlungsstruktur nicht passt. Dez I Schiffer stellt klar, dass nach den Bebauungsplanfestsetzungen auch eine Einfamilienhausstruktur nicht ausgeschlossen ist. SK Hill befürwortet die Planungen, da es sich um eine behutsame und sinnvolle Nachverdichtung handelt. SK Elzer hält die vorgelegte verdichtete Planung für sinnvoll. Ratsherr Kirf begrüßt die Planung aufgrund ihrer Vielfältigkeit. SK Hinz möchte wissen, ob die Erschließung für Müllwagen hinreichend geplant ist. Schaaf bestätigt dies. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.11.2012 1 von 3 SK Hill fragt mit welchem Wert das Grundstück derzeit bilanziert ist. Dez I Schiffer erläutert, dass diese Fläche bisher als Gemeinbedarfsfläche - und damit niedriger als die geplante Wohnbaufläche - bewertet ist. SK Winkelmann-Strack weist darauf hin, dass in Brühl insgesamt nicht mehr viel Baufläche verfügbar ist und dass vor diesem Hintergrund genau überlegt werden muss, wie diese letzten Flächen sinnvoll genutzt werden sollen. Handlungsbedarf besteht nach seiner Meinung zum jetzigen Zeitpunkt nicht, statt dessen könnte sich die Stadt auch überlegen, diese Fläche selbst - bzw. durch die Gebausie - zu entwickeln. Vorsitzender Klug verweist darauf, dass die Gebausie auch über hinreichende Finanzmittel verfügen muss, dies ist zZt aber nicht der Fall. Antrag der Fraktion ‚Die Grünen’ Beschluss: Beantragt wird Planungsstopp, um zunächst den Bedarf an Wohnungsbau zu untersuchen. Abstimmungsergebnis: 2 : 12 : 0 Beschluss: I. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 04.04/2 "Rosenhof". Abstimmungsergebnis: 12 : 2 : 0 Beschluss: II. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 04.04/2 "Rosenhof". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 24, und betrifft die Flurstücke 203, 204, 208, 209, 199, 200, 393, 206, 345, 346 sowie 342 und 385 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 203 und 345 bis zum Schnittpunkt der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 393 und 42, dieser Verlängerung nach Norden folgend bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung des Ost-West verlaufenden Grenzabschnittes der Flurstücke 342 und 345 im Nordosten des Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.11.2012 2 von 3 im Osten im Süden im Westen Flurstückes 345, weiter auf dieser westlichen Verlängerung nach Osten übergehend in die nördliche Grenze des Flurstücks 346, durch die östliche Grenze des Flurstücks 346, durch die südliche Grenze der Flurstücke 346, 206, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 394 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung der Grenze der Flurstücke 42 und 337, auf dieser Verlängerung nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Flurstücke 385 und 337, von diesem Schnittpunkt nach Norden, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 42, dann weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 200, 199 und 209, durch die westliche Grenze der Flurstücke 209, 208 und 203. Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sind ortsüblich bekannt zu machen. Die 33. FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Abstimmungsergebnis: 12 : 2 : 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 20.11.2012 3 von 3