Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 598/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
02.12.2010
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Erstellung einer Lärmkarte für die Stadtteile Köttingen und Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.11.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag bezieht sich auf die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Mit der 34.
BImSchV wird auf der Grundlage der seit 2002 rechtskräftigen EU-Umgebungslärmrichtlinie die
Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (BImSchG), hier des § 47c (Lärmkarten),
geregelt.
Die 1. Stufe der Lärmkartierung (u.a. für Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Kfz/Jahr)
wurde bereits in 2008 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV
NRW) durchgeführt.
Bis zum 30. Juni 2012 sind in der 2. Stufe der Lärmkartierung von den zuständigen Behörden
Lärmkarten aufzustellen, wenn entsprechend § 47b BImSchG mit einem Verkehrsaufkommen für
u.a. Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gerechnet wird. Aus
den Ergebnissen der Lärmkartierung sind dann ggf. Lärmaktionspläne mit Maßnahmenplanungen
aufzustellen.
Der Verwaltung liegen z. Zt. aktuelle Pläne des LANUV NRW für die zu kartierenden Bereiche der
2. Stufe vor. Danach sind im Stadtgebiet Erftstadt Straßenabschnitte der L 163 und der B 265 im
Bereich Liblar und Abschnitte der L 495 im Bereich von Kierdorf für eine Lärmkartierung
vorgesehen. Nach bisher zur Verfügung stehenden Informationen wird auch die Lärmkartierung
der 2. Stufe vom LANUV NRW durchgeführt
Sobald gesicherte Erkenntnisse über das weitere Verfahren vorliegen, wird die Verwaltung den
Ausschuss zeitnah informieren.
(Dr. Rips)