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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erstellung einer Lärmkarte für die Stadtteile Köttingen und Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erstellung einer Lärmkarte für die Stadtteile Köttingen und Kierdorf)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 598/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 02.12.2010 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Erstellung einer Lärmkarte für die Stadtteile Köttingen und Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.11.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag bezieht sich auf die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Mit der 34. BImSchV wird auf der Grundlage der seit 2002 rechtskräftigen EU-Umgebungslärmrichtlinie die Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (BImSchG), hier des § 47c (Lärmkarten), geregelt. Die 1. Stufe der Lärmkartierung (u.a. für Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Kfz/Jahr) wurde bereits in 2008 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) durchgeführt. Bis zum 30. Juni 2012 sind in der 2. Stufe der Lärmkartierung von den zuständigen Behörden Lärmkarten aufzustellen, wenn entsprechend § 47b BImSchG mit einem Verkehrsaufkommen für u.a. Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gerechnet wird. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung sind dann ggf. Lärmaktionspläne mit Maßnahmenplanungen aufzustellen. Der Verwaltung liegen z. Zt. aktuelle Pläne des LANUV NRW für die zu kartierenden Bereiche der 2. Stufe vor. Danach sind im Stadtgebiet Erftstadt Straßenabschnitte der L 163 und der B 265 im Bereich Liblar und Abschnitte der L 495 im Bereich von Kierdorf für eine Lärmkartierung vorgesehen. Nach bisher zur Verfügung stehenden Informationen wird auch die Lärmkartierung der 2. Stufe vom LANUV NRW durchgeführt Sobald gesicherte Erkenntnisse über das weitere Verfahren vorliegen, wird die Verwaltung den Ausschuss zeitnah informieren. (Dr. Rips)