Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Erstellt
27.09.10, 13:41
Aktualisiert
05.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Haupt- und Personalamt
Holzdamm 10
Herr Elsen
0 22 35 / 409-214
10
23.09.2010
Ihre Anfrage vom 20.09.2010
Rat
Betrifft:
F 476/2010
05.10.2010
Anfrage bzgl. betriebliche Maßnahmen zur Berufsbildung von städtischen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich in Elternzeit befinden
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
zu 1.
Bei der Stadt Erftsadt befinden sich zur Zeit 20 Bedienstete in Elternzeit. Darüber hinaus sind 12
Mitarbeiterinnen beurlaubt.
zu 2.
Ein Mitarbeiter befindet sich zur Zeit für 2 Monate in Elternzeit. Bei den übrigen unter Nummer 1
aufgeführten Personen handelt es sich um weibliche Bedienstete.
zu 3. und 4.
Bei den sich in Elternzeit bzw. in Beurlaubung befindenden Bediensteten handelt es sich um
Beschäftigte der unterschiedlichsten Berufsgruppen ( Sozialarbeiterinnnen, Erzieherinnen,
technische Angestellte und Verwaltungskräfte).
Fachübergreifende durch das Haupt- und Personalamt zentral organisierte
Fortbildungsveranstaltungen wurden in der Vergangenheit für diesen Personenkreis nicht
durchgeführt, ein entsprechendes Interesse wurde mir gegenüber aus der Belegschaft auch nicht
bekundet.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat von 1997 bis 2005 einzelne hausinterne Fortbildungen und
Informationsveranstaltungen zum Thema beruflicher Wiedereinstieg und Vereinbarkeit von Beruf
und Familie sowie Erstellen einer Kompetenzbilanz für beurlaubte Beschäftigte der
Stadtverwaltung angeboten und durchgeführt. Weiterhin bietet die Gleichstellungsstelle
Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Berufsrückkehrerinnen in Zusammenarbeit mit
der VHS als offenes Angebot an, das auch einzelne beurlaubte Beschäftigte der Stadtverwaltung
wahrgenommen haben. Zudem wurden geeignete Beschäftigte in Elternzeit über die Fortbildungen
für die weiblichen Führungskräfte und den weiblichen Führungsnachwuchs informiert und hierzu
eingeladen.
Die Haushaltsmittel für fachspezifische Fortbildungen werden dezentral durch die Amtsleitungen
verwaltet. Erfahrungsgemäß kosten eintägige Fortbildungsveranstaltungen pro Person zwischen
150 und 300 €, im Einzelfall können die Kosten jedoch auch erheblich höher sein.
Eine Mitarbeiterin der Personalabteilung wird im September auf Anregung des Amtsleiters an einer
Fortbildungsveranstaltung bereits während der Elternzeit teilnehmen.
In der Vergangenheit hat es sich im übrigen aus meiner Sicht bewährt, den Mitarbeiterinnen im
Anschluss an die Elternzeit bzw. Beurlaubung die Teilnahme an Fortbildungen zu ermöglichen,
wenn das konkrete Einsatzgebiet feststeht.
Darüber hinausgehende Fortbildungen während der Elternzeit/Beurlaubung wären sicherlich
begrüßenswert, sind in Zeiten des Nothaushaltes aber leider nicht finanzierbar.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Erner)
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