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Beschlusstext (Entwicklung der Inklusion im Schulbereich)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
12.03.13, 18:55
Aktualisiert
12.03.13, 18:55

Inhalt der Datei

Brühl, den 12.03.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 20.11.2012 Öffentliche Sitzung 3. Entwicklung der Inklusion im Schulbereich 161/2012 Der Vorsitzende erklärt, dass dies das Schwerpunktthema der heutigen Sitzung sei und dass Frau Haushälter-Kettner dazu Grundsätzliches sagen wird. Sie war jahrelang Mitglied im Schulausschuss in ihrer Funktion als Schulleiterin der Pestalozzi-Förderschule. Frau Haushälter-Kettner bedankt sich für die Einladung und hält einen Vortrag mit Power Point Präsentation über die Entwicklung der Inklusion im Schulbereich. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Anschließend steht Frau Haushälter-Kettner für Fragen zur Verfügung. Ratsherr Riedel (LINKE) fragt, ob sich im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung der Schulen, auch die Lehrerstellen betreffend, etwas bewegt hat. Frau Haushälter-Kettner antwortet, dass im Sinne des Referentenentwurfes jährlich 250 Kollegen nachqualifiziert würden und dass diese Maßnahme über 5 Jahre laufe. Zusätzlich würden in sehr großer Zahl die Moderatoren ausgebildet. Hinzu kämen noch eigene Angebote als Unterstützung des Rhein-Erft-Kreises, die sie anbiete. Ratsherr Riedel (LINKE) stellt die Frage, ob der Landschaftsverband für die GU- Klassen Mittel für die Ausstattung oder zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellt, die ihnen den Unterricht an den Schulen erleichtern. Frau Haushälter-Kettner spricht die Inklusionspauschale an, die für ein körperbehindertes Kind beantragt werden könne, wenn z.B. technisch etwas umzubauen oder nachzurüsten sei. Sie weist darauf hin, dass diese Pauschale bereits aktuell abgerufen werde und einige Schulen davon Gebrauch machen. Ratsherr Dr. Heermann (fw/bvb) hebt hervor, dass das Ziel, die Inklusion, nicht hinterfragbar sei, aber die Gefahr bedacht werden solle, dass vorhandene Kompetenzen zerstört würden, da die Inklusion nur auf drei Bereiche konzentriert sei. Er bittet Frau Haushälter-Kettner um Stellungnahme. Hierauf stellt Frau Haushälter-Kettner fest, dass er sich auf den Referentenentwurf beziehe, in dem steht, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, sozial emotionale Entwicklung entsprechend der sinkenden Schülerzahlen geschlossen würden. Dies treffe auch im Rhein-Erft-Kreis zu. Es gebe im Rhein-Erft-Kreis nicht mehr so viele Schulen, die über entsprechende Schülerzahlen verfügen. Die wesentliche Zahl liegt bei 144 Schüler/innen. Sie weist darauf hin, dass diese Zahl in diesen FörderschwerpunkBeschluss Schulausschuss 20.11.2012 1 von 8 ten nicht mehr vorhanden sei. Die Zahl für die Mindestgrenze liege bei 72. Die Schulen liegen zum jetzigen Zeitpunkt über der Mindestgrenze. Sie teilt die Auffassung, dass die Netzwerke, die eine Förderschule hat, verloren gehen und stimmt Ratsherrn Dr. Heermann zu, der von einem Qualitätsverlust oder einem Verlust an Förderung in der Übergangszeit spricht. Ratsherr Rau (CDU) bedankt sich für die sehr informativen Ausführungen und stellt fest, dass es außer Frage stehe, dass methodisch-didaktische Veränderungen notwendig seien. Er weist daraufhin, dass es auch Veränderungen in den Rahmenrichtlinien, den Lehrplänen, geben müsse. Es beginne schon damit, dass für G8 noch keine Lehrpläne vorliegen und er fragt sich, wann die Lehrpläne für die Inklusion kommen. Die Methodik sei ein Punkt, aber der Oberbau müsse eigentlich da sein. Der andere Punkt sei der, dass gesagt wurde, dass die Schulen zu 100 % mit Förderschullehrern ausgestattet seien und dazu komme, dass bestimmte Kollegen drei Arbeitsorte haben. Er fragt sich in diesem Zusammenhang, nach welchen Berechnungen die 100 Prozent erfolgen werden. Aus der Praxis heraus sei festzustellen, dass ein Kollege, der drei Arbeitsorte hat, ad hoc nicht vor Ort sei, wenn er in der Klasse gebraucht werde. Dies sei problematisch. Nach seiner Meinung müsste jede Schule mindestens mit einem Kollegen oder einer Kollegin ausgestattet sein. In diesem Zusammenhang stellt er die Frage nach den konkreten Auswirkungen auf die Förderschulen. Frau Haushälter-Kettner erläutert, dass bei der zielgleichen Förderung ein Lehrplan vorliegt. Bei der zieldifferenten Förderung handele es sich um eine individuelle Förderung, ein individueller Lernfortschritt, den man in kein standartisiertes Verfahren aufnehmen könne. Sie führt weiter aus, dass über Jahre eigene Schullehrpläne geschrieben wurden, die die ungefähre Schnittmenge für diese Gruppe beinhalten und an denen man sich dann orientiere. Die Sonderpädagogik werde in diesen Plänen inhaltlich mitgenommen und auch die Kompetenz sowie die Lehrplankenntnisse liegen vor. Es gebe eine große Gruppe von Schülern, die zielgleich gefördert würden, so dass der Regelschullehrplan gelte. Im Hinblick auf die Situation der Lehrkräfte bestätigt sie, dass diese stundenweise in den Schulen seien und teilt die entsprechenden Bedenken. Laut Referentenentwurf sei langfristig geplant, dass es an den Schulen ein Budget für Lehrpersonal mit fester Stelle im Haus, geben solle. Was die Auswirkungen angehe, so stimmt sie zu, dass es sich um einen steinigen Weg handele, wobei man aber die Kinder nicht aus dem Auge verlieren dürfe. Ratsherr Rau (CDU) fügt an, dass man sich in der Bewertung der Situation einig sei, er aber eine Anmerkung bezüglich der individuellen Förderung machen möchte. Individuelle Betreuung gelte nicht nur für die Förderkinder, sondern auch für die übrigen Kinder. Alleine dort seien die Rahmenbedingungen schon nicht gegeben, die man gerne hätte. Er stellt fest, dass das, was im Schulalltag erlebt werde, keine individuelle Förderung sei und bestätigt die Schwierigkeit der Umsetzung, verbunden mit der Bitte um Geduld. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich für diesen sehr informativen Bericht, der ein guter Einstieg sei. Bezug nehmend auf die Folie mit dem Ist-Stand der beteiligten Schulen im Rhein-Erft-Kreis fragt sie nach, wie viele Schüler es insgesamt mit besonderem Förderbedarf gebe und wie viele Schüler vom GU betroffen seien. Da es, wie erwähnt, an vielen Schulen nur ein oder zwei Schüler mit Förderbedarf gebe, sehe die Perspektive doch dann anders aus. Außerdem fragt sie nach Vorreiterschulen oder Leuchtturmschulen, die als Modellschulen die Inklusion erproben können. Pro Region solle eine Grundschule und eine Schule der Sekundarstufe I dabei sein. Sie möchte wissen, wie weit das Verfahren sei und ob es eine Schule in Brühl gebe, die da mitmache und wie das Verfahren gelaufen sei. Insbesondere möchte sie wissen, ob man aufgefordert wurde oder ob Beschluss Schulausschuss 20.11.2012 2 von 8 man sich dafür beworben habe. Sie fügt an, dass es im Rhein-Erft-Kreis die Arbeitskreise zum Thema Inklusion gebe und dort im Februar von Fachbereichsleiter Nahlik angekündigt wurde, einen ersten Zwischenstand zu geben. Es sollen dabei keine Protokolle veröffentlicht werden, sondern eine Mitteilung über die Zielrichtung und den Stand. Sie bittet in diesem Zusammenhang um einige Informationen hierüber. Frau Haushälter-Kettner berichtet, dass im laufenden Schuljahr 2002 Kinder in den Förderschulen im Erftkreis seien und sich 757 Schüler im GU (Grundschule und Sek.I und Sek.II) befinden. Es habe sich im Rhein-Erft-Kreis keine Schule dazu bereit erklärt, Vorreiterschule zu sein. Es gebe einen Arbeitskreis, die strategische Gruppe, und es gebe den regionalen Kreis. Sie erläutert, dass die strategische Gruppe auf Kreisebene arbeite mit Vertretern aus oberer und unterer Schulaufsicht, Vertretern der Kommunen, Vertretern des Landschaftsverbandes, Vertretern des Kreises, die regelmäßig zusammenkommen, um die Zielrichtung im Rhein-Erft-Kreis festzulegen.Ein Ergebnis dieser Arbeit sei, dass am 22.11.2012 in Hürth im Bürgerhaus ein ganztägiger Inklusionstag mit dem Schwerpunkt Bildung stattfinden wird. Dazu wurden die Schulen und die Kommunen eingeladen. Zu dem anderen Arbeitskreis werde Frau Riewer gleich etwas sagen. Fachbereichsleiter Nahlik ergänzt, dass er heute keinen Zwischenbericht liefern könne, da die Ergebnisse im Dezember beim Rhein-Erft.Kreis vorgestellt werden. Die Einladung sei bereits mündlich erfolgt und komme in den nächsten Tagen schriftlich. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse können diese in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ratsherr Klein (SPD) wünscht sich, dass die starren Vorgaben, wie z.B. die Lehrpläne im Hinblick auf die Individualisierung des Lernens, gelockert werden. Es solle möglichst viel gemeinsam gelernt werden und nicht eine Gruppe von Schülern in einen anderen Raum gehen oder an etwas ganz anderem arbeiten. Es sei ein großer Weg, der vor uns liegt. Es müsse sich in den Köpfen, in allen Schulformen und in den Inhalten etwas ändern. Er fasst zusammen, dass alle Schulformen in Brühl sich an der Inklusion beteiligen, wobei man in den Grundschulen sehr weit sei und in den weiterführenden Schulen unterschiedlich weit. Er fragt, wie das in Zukunft aussehen solle und ob es sich weiterhin nur auf die Hauptschule beziehen solle oder alle Schulformen gefordert seien. Er wünscht sich eine breitflächigere Verteilung. Er erläutert, dass er eine e-mail von einer Mutter bekommen habe, die möchte, dass ihr Kind nach der Grundschule an eine weiterführende Schule geht. Außer der Hauptschule sollen auch andere Schulen ein Angebot liefern. Er fragt in diesem Zusammenhang nach den Förderschwerpunkten für GU-Schüler an der Erich-Kästner-Realschule, am Max-Ernst-Gymnasium und an der Gesamtschule. Frau Weiler erwidert, dass an der Erich-Kästner-Realschule 3 Schüler und Schülerinnen mit sozial-emotionalen Förderschwerpunkten und ein Schüler mit Gehörproblemen seien. Frau Hoffmann teil mit, dass an der Gesamtschule noch ein sehbehinderter Schüler in der Sek.II sei, der nicht mehr dazu gezählt werde, in der Sek.I ein Schüler mit Sprachförderschwerpunkt und zwei Schüler mit dem emotional-sozialen Förderschwerpunkt. Herr Phiesel ergänzt, dass er einen Schüler auf dem Max-Ernst-Gymnasium habe mit einem sozial emotionalen Förderschwerpunkt, aber andere Kinder mit ähnlichen Symptomen sehe. Frau Riewer sagt, dass es irgendwann keine AO-SF mehr geben werde und man dann davon ausgehe, dass voraussichtlich 4,5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler besonBeschluss Schulausschuss 20.11.2012 3 von 8 deren Förderbedarf benötigen werden. Es werde bereits sehr viel von den Schulen geleistet, jedoch noch nicht die Förderung, die die Schüler eigentlich bräuchten. Frau Hoffmann fragt, wie der Rhein-Erft-Kreis mit dem Elternwillen umgehe. Sie habe sechs Anfragen von Eltern entweder mit Geistiger- oder Lernbehinderung und weist darauf hin, dass sie, auch wenn sie das wollte, diese Kinder nicht nehmen könne. Es sei gesagt worden, dass die Eltern klaglos zu stellen seien, wobei man nach dem „Wie“ fragen müsse. Sie weist darauf hin, dass das Kind im Mittelpunkt stehen solle und fragt nach, wer auf das Kind schaue und wer sagt, was für das einzelne Kind richtig sei. Der normale Lehrer sieht sich einer Herausforderung gegenüber, die er nicht so ohne weiteres stemmen könne. Dabei bleibe die individuelle Förderung des Kindes auf der Strecke. Sie bestätigt, dass die Gesamtschule vom Grundsatz her der ideale Ort für eine Inklusion sei, jedoch in einer Klasse mit 30 Schülerinnen und Schülern die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Frau Haushälter-Kettner erwidert, dass es einen Gesetzentwurf gebe aus dem sich diesbezüglich Änderungen ergeben werden. Im Hinblick auf den Elternwillen erläutert sie das jetzige Vorgehen, da sie das zukünftige auch nicht kennt. Sie berichtet, dass die Eltern sich an den verschiedensten Stellen, auch beim Rhein-Erft-Kreis, melden, da sie Sorge haben, dass sie ihr Kind nicht rechtzeitig untergebracht bekommen. Die Grundschulen führen zurzeit Elterngespräche und fragen nach der richtigen Schulform für das Kind. Diese Informationen werden gesammelt, gebündelt und Anfang Januar werde mit den Dezernenten der oberen und unteren Schulaufsicht überlegt, wie eine Verteilung erfolgen solle. Auf der einen Seite gebe es den Elternwillen, auf der anderen Seite einige Daten zum Kind. Kritisch sei der Passus der Klaglosstellung, Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, die viel Geld kosten. Es gebe im Augenblick eine große Umbruchsituation in der Bezirksregierung bei Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen. Frau HaushälterKettner betont, dass sie die Bedenken aus dem Schulausschuss mitnehme. Frau Hoffmann fragt nach den Schulbegleitern für autistische Schüler. In diesem Zusammenhang sei gerade eine Betreuung am Nachmittag wichtig. Auch bei einer Erkrankung des Schulbegleiters sei niemand vor Ort. Frau Haushälter-Kettner erklärt, dass die Schulbegleiter für autistische Schüler nicht in ihre Zuständigkeit, sondern in die Zuständigkeit des Jugendamtes fallen. In diesen Fällen werde der Schulbegleiter über die Eltern beim Jugendamt beantragt. Aufgrund des Ganztages benötige man einen Schulbegleiter mit einer 40 Stunden Woche, so dass ein Problem der Finanzierung bestehe. Fachbereichsleiter Nahlik ergänzt, dass die Kosten, die zurzeit in Sachen Schulbegleitung entstehen, in der Vorlage mit aufgenommen wurden. Das Thema werde auch im Jugendhilfeausschuss am Donnerstag erörtert. Dort werde die zuständige Sachbearbeiterin, die speziell nur den § 35 a SGB VIII bedient, Rede und Antwort stehen und in die Problematik einführen, um aufzuzeigen, was da auf die Städte noch zukomme. Ratsherr Dr. Heermann (fw/bvb) kommt noch einmal auf den Beratungsbedarf zu sprechen und freut sich über Eltern, die Fragen stellen, Wünsche äußern und aktiv werden. Demgegenüber möchte er wissen, was mit den Kindern gemacht wird, deren Eltern nicht so aktiv sind und gibt zu bedenken, dass dort schneller falsche Entscheidungen getroffen werden könnten. Als Anregung nennt er die verbindliche Festlegung des Beratungsgedankens. Außerdem fragt er nach dem Inklusionsgedanken bei den Berufskollegs. Beschluss Schulausschuss 20.11.2012 4 von 8 Frau Haushälter-Kettner stellt fest, dass die Ministerin, im Hinblick auf die Berufskollegs das Problem erkannt habe, aber bisher keine Maßnahmen ergriffen wurden. Die Berufskollegs fehlen demnach noch komplett. Insofern bitten die Berufskollegs dringend um Unterstützung, da dort ein großer Bedarf sei. Der Rhein-Erft-Kreis unterstütze dort auch gerne mit Sonderpädagogen, da er dort auf eine breite Bandbreite treffe. Die Beratung der Eltern werde im Augenblick vorrangig von den Grundschulen, insbesondere von den Klassenlehrern, geleistet. Bei Bedarf sei auch der Schulleiter eingebunden. Ratsherr Dr. Heermann (fw/bvb) teilt mit, dass der Schulleiter einer Montessori Grundschule, die auch GU macht, darauf hinweist, dass die Bandbreite, die den Beratungsbedarf betrifft, nicht möglich sei. Frau Haushälter-Kettner betont, dass es im Augenblick keine andere Regelung gebe. Es gebe noch die Inklusionskoordinatoren, die auch einen Teil der Beratungen durchführen, ansonsten liege die Beratung in den Grundschulen. Herr Phiesel stellt fest, dass kein Zweifel darüber bestehe, dass die weiterführenden Schulen bereit seien, sich mit der Inklusion auseinanderzusetzen. In jedem Einzelfall solle man aber auch die Konsequenzen bedenken. In allen Schulen arbeiten die Kollegen am Limit und es werden neue Herausforderungen an die Lehrer gestellt. Er führt an, dass dann auch von der Landesregierung über eine andere Arbeitszeitregelung nachgedacht werden müsse. Bei Aufnahme eines GU-Kindes brauche man einen Schulbegleiter, u.a. einen zusätzlichen Raum. Liste man die Kosten auf, so habe man ein Spektrum und die Voraussetzungen. Sollten sich 20 Kinder für alle Klassen melden, so müsse man 20 Schulbegleiter haben, so dass die Frage nach den personellen Ressourcen gestellt werde. Er erklärt, dass die Inklusion wie vorgesehen, zurzeit nicht realistisch sei und warnt davor, ein Experiment durchzuführen. Fachbereichsleiter Nahlik gibt bekannt, dass der Städte- und Gemeindebund mit der Landesregierung im Gespräch sei und es darum gehe, ob die Städte allein gelassen werden oder das Land die entsprechenden finanziellen Mittel gewährt. Er nennt Stichpunkte, die auf die Städte und auf die Schulen zukommen: kleinere Klassen müssen gebildet werden mit entsprechend erhöhtem Raumbedarf, Gesundheits- und Ruheräume, zusätzliche Arbeitsräume, besondere Sanitär- und Pflegeräume, Barrierefreiheit auch für Blinde, Sehbehinderte und Schwerhörige. Es sei keine Stadt mit ihren Schulen von Grund auf entsprechend ausgestattet. Bisher wurde bei einer Beschulung eines behinderten Kindes in einer Regelschule nachgebessert, d.h. kurzfristig wurden die notwendigen Maßnahmen durchgeführt, auch dank der Unterstützung des Landschaftsverbandes Rheinland. Wer die Kosten trage, sei noch nicht sicher, aber die Städte werden dies nicht leisten können. Er führt weitere Personalkosten auf, z.B. für Schulbegleiter, Fahrtkosten, die zusätzlich entstehen werden bis hin zu möglichen Personalkosten für den Einsatz einer Krankenschwester, falls z.B. Katheder angelegt werden müssen u.a.. Das Land müsse die Städte mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten. Ratsfrau Küster (CDU) stellt fest, dass das Gehörte sehr nachdenklich stimme und der bauliche Bedarf nicht ausgereift sei. Die Situation bei neu gebauten Schulen sei immer noch anders als bei Bestandsschulen. Sie weist darauf hin, dass es keine Untersuchungen darüber gibt, ob ein Kind an der bestehenden Förderschule besser gefördert werde oder im Rahmen der Inklusion. Es sei schwierig, sich ein Urteil über die Inklusion zu bilden. Da wo dies möglich sei, werde dies schon seit Jahrzehnten gemacht. Beschluss Schulausschuss 20.11.2012 5 von 8 Frau Haushälter-Kettner nimmt die Bedenken zur Kenntnis und teilt an vielen Punkten die Auffassung. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) hat noch eine Anmerkung zum Thema Ausstattung, Ist Zustand und Bedingungen und möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass ihrer Fraktion und auch dem Ausschuss daran gelegen sei, die Bedingungen zu kennen. Sie erinnert daran, dass sie vor über zwei Jahren eine Anfrage gestellt habe, wie die räumliche und sächliche Ausstattung aussehe. Man höre von allen Seiten, dass es einen Bedarf und einen Mangel gebe und sie bittet erneut darum, eine Aufstellung über den IstZustand vorzulegen, evtl. eine reduzierte Variante, die im Ausschuss vorgestellt werden könne. Fachbereichsleiter Nahlik macht den Vorschlag, der Niederschrift eine Aufstellung beizufügen, aus der hervorgeht, wie die Schulen in Brühl entsprechend ausgestattet sind. Diese Aufstellung ist der Niederschrift beigefügt. Frau Riewer findet es gut, wenn Kinder im gemeinsamen Unterricht beschult und auch inkludiert werden können. Es gebe jedoch auch Kinder, die etwas anderes brauchen und Eltern, die etwas anderes für ihre Kinder wollen. Sie überbringt das Anliegen der Pestalozzi-Förderschule und glaubt, dass Brühl eine Förderschule braucht. Sie glaubt an die große Welle, die irgendwann zurück schwappt und das der kurzfristige Wunsch nach Spezialisten aufkommen wird. Falls ein Kind eine Krise erlebe, und dann in ein großes System von über 1000 Kindern gehen müsse, sei dieses Kind dort verloren. Auch die Kinder, die zieldifferent gefördert werden, seien nach zehn Jahren nicht fertig. Sie hätten einen Förderschulabschluss, im besten Fall einen Hauptschulabschluss, bräuchten aber, um in die Arbeitswelt gehen zu können noch massive Unterstützung, damit sie nicht in Hartz IV landen. Die Mitarbeiter der Pestalozzi-Förderschule seien startbereit, da viele Kollegen bereits in den ganzen Schulformen arbeiten. Die Sonderpädagogen sollten immer vor Ort sein. In Brühl existiere bereits seit einiger Zeit ein runder Tisch, der noch von Frau Haushälter-Kettner initiiert wurde. Dort nehmen alle Schulen teil, die den gemeinsamen Unterricht durchführen, d.h. alle Brühler Schulen nehmen teil und treffen sich zum Austausch und zur Absprache organisatorischer Dinge. Es gehe z.B. um den Übergang von Klasse 4 in Klasse 5. Die Kollegen lernen sich kennen. Sie ergänzt, dass der runde Tisch sich nach Bedarf, in der Regel zweimal im Jahr, trifft. Von der PestalozziFörderschule komme jetzt der Vorschlag, dass sich die Kollegen, die im GU arbeiten, d.h. die Sonderpädagogen und die Lehrer der allgemeinen Schulen, zu einem runden Tisch treffen, um dort inhaltliche Dinge zu besprechen. Die Hilfsangebote des Rhein-ErftKreises sollen langfristig auch für die Lehrer der allgemeinen Schulen geschaffen werden. Die Leiter der Förderschulen im Rhein-Erft- Kreis haben Leitlinien entwickelt, um einen Prozess für den gemeinsamen Unterricht in Gang zu setzen, bei dem Schulleitungen sich zusammensetzen und Absprachen treffen. Es sei z.B. wichtig zu wissen, wo die Toilette sich befinde oder wo im Lehrerzimmer Platz sei für den Sonderpädagogen. In der Hauptschule sind es 9 Kinder, die in 4 verschiedenen Klassen untergebracht wurden, so dass der Sonderpädagoge maximal 7 Stunden in einer Klasse sei, obwohl die Kinder 30 Stunden Unterricht haben. Sie wünscht sich eine intensivere Arbeit in kleineren Klassen. Sie resümiert, dass man am Anfang stehe, aber auf dem Weg sei. Ratsherr Klein (SPD) fragt nach, wie es konkret in der Pestalozzi-Förderschule aussehe, da er die Information habe, dass dort 105 Schüler beschult werden. Die Fröbel-Schule habe die Intention, sich aufzulösen, d.h. in den nächsten zwei Jahren wird es gelingen, die Schülerzahl zu halten. Der GU repräsentiere den Elternwillen. Er fragt nach, was mit den Kindern geschehe, deren Eltern weiterhin die Möglichkeit der Beschulung an einer Beschluss Schulausschuss 20.11.2012 6 von 8 Förderschule wünschen, insbesondere nach Kooperationen zwischen Förderschulen oder danach, ob Zentren gebildet würden, oder die Kinder dann auf Reisen gehen würden (Bustouren). Frau Haushälter-Kettner antwortet, dass dies der Blick in die Glaskugel sei, den man vornehmen könne auf der Basis des Referentenentwurfes. Die meisten Schulen mit den Förderschwerpunkten werden geschlossen, so stehe es dort geschrieben. Sie würde sich wünschen, dass man trotz der Schließungen dazu komme, dass zumindest Unterstützungszentren gegründet würden. Der Schüler bleibe Schüler der allgemein bildenden Schule und gehe bei Bedarf für eine gewisse Zeit in das Unterstützungszentrum und kehre in die Schule zurück oder auch nicht. Sie hoffe, dass man mehrere Unterstützungszentren bilde, die in akzeptabler Entfernung seien. Es müsse die Bereitschaft vorhanden sein zu sagen, dass weiterhin Kinder mit dem entsprechenden Bedarf da seien und diese Kinder Geld kosten. Ein Agieren zum Nulltarif funktioniere aus Sicht von Frau HaushälterKettner nicht. Frau Riewer ergänzt, dass in dem Referentenentwurf nur von Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen gesprochen werde. Die Pestalozzi-Schule habe aber drei Förderschwerpunkte, die nicht berücksichtigt würden. Es werde im Referentenentwurf die Schule für Lernen, die Schule für Sprache und die Schule für sozial emotionale Entwicklung berücksichtigt, nicht aber eine Schule, die drei Förderschwerpunkte habe. Sie sagt, dass es nicht richtig sei, wenn man 144 Kinder für die Schulform der Pestalozzi-Schule nehme, weil dort ein Drittel verhaltensauffällige Schüler beschult würden. Würde man den Förderschwerpunkt emotionale soziale Entwicklung in den Blick nehmen, den Brühl auch braucht, dann bräuchte man nur 33 Schüler. Sie würde es bedauern, wenn es dieses Angebot in Brühl nicht mehr geben würde. Ratsherr Riedel (LINKE) betont, dass die Kinder das Wichtigste seien und dass die Rahmenbedingungen nicht stimmen würden. Es sei der Anfang der Inklusion und man befinde sich auf dem Weg. Man müsse mehr Geld in die Hand nehmen und auch die Städte bräuchten Geld. Es müsse ein Umdenken in der Gesellschaft erfolgen, d.h. die Kinder sollen dort wo sie leben und aufwachsen, integriert und nicht ausgegrenzt werden. Darin bestehe hier im Ausschuss Einigkeit und auch darüber, dass die Bedingungen heute noch nicht so seien, dass man von Inklusion sprechen könne. Erster Beigeordneter Brandt ergänzt, dass sowohl die Verwaltung als auch die Fachleute viel unterwegs zu Inklusionsveranstaltungen seien, u.a. bei einer Veranstaltung mit Frau Haushälter-Kettner Anfang des Jahres, an der auch die Ministerin teilgenommen habe. Dort wurden interessante Vorträge von entsprechenden Gutachtern, die die Landesregierung beauftragt habe, gehalten. Es sei ihm haften geblieben, dass Inklusion dann gelingen könne, wenn das was man in Pilotprojekten im Moment erkennt, d.h. was dort an Ergebnissen vorliegt, in die Breite umgesetzt werden kann. Das, was Herr Phiesel eben angerissen habe, mit den erforderlichen Voraussetzungen, müsse in der Breite vorliegen, um zu einem Erfolgsmodel zu kommen. Er fasst zusammen, dass ein langer Prozess bevor stehe. Aus Veranstaltungen, die den Landeshaushalt 2013 und 2014 beleuchtet haben, gehe hervor, dass die Ausgaben mit Sicherheit insgesamt nicht mehr steigen werden, sondern zwangsläufig zurückgehen müssen, unter dem Stichwort „Schuldenbremse“ als Perspektive. Er fragt sich, wie man das zusammen bringen könne, indem man Standarts erhöht und auf der anderen Seite die entsprechenden Ausgaben reduzieren müsse. Da gebe es einiges gemeinsam zu tun. Beschluss Schulausschuss 20.11.2012 7 von 8 Der Vorsitzende knüpft an dieser Ausführung an und bestätigt, dass alle für Inklusion seien, die Umsetzung aber noch vieler Schritte bedürfe. Er finde es traurig, dass man mit einem Blick in die Glaskugel argumentieren müsse bei Kindern, die Hilfe und Integration brauchen. Der Vorsitzende führt noch ein Beispiel aus der Elternperspektive an. Er habe einen Brief von Eltern erhalten, deren Kind den Förderschwerpunkt Lernen hat. Die Eltern seien auf der Suche nach einer weiterführenden Schule für ihr Kind und sind die Schulformen durchgegangen. Nach Beratung durch Sonderpädagogin, Klassenlehrerin und Schulleitung sollte das Kind in einer Regelschule inklusiv betreut werden oder zumindest in einem gemeinsamen Unterricht. Die Eltern wollten aus bestimmten Gründen nicht zur Hauptschule und auch nicht zur Förderschule, da diese nicht inklusiv ist. Sie hatten sich Hoffnung auf andere Sek. I Schulen in Brühl gemacht, die jedoch ablehnten weil die Voraussetzungen aufgrund zu großer Klassen nicht gegeben seien. Die Schulberatung in Brühl riet den Eltern zu einer umfassenden Schulform außerhalb von Brühl. Dabei wurde festgestellt, dass ein 45 Minuten Transfer jeden Tag für das Kind auch nicht optimal sei, da das Kind gefördert werden solle und nicht auf Reisen sein solle. Der aktuelle Stand sei der, dass die Eltern immer noch ziemlich hilflos seien und überlegen zu klagen oder versuchen den Förderbedarf des Kindes aberkennen zu lassen, so dass die Aufnahme in eine normalen Regelschule erfolgen kann. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Haushälter-Kettner für den Vortrag und hätte gerne die Informationen von ihr. Fachbereichsleiter Nahlik sagt zu, die Unterlagen des Vortrages der Niederschrift beizufügen. Der Vorsitzende dankt ebenfalls Frau Riewer für ihre Erläuterungen. Anmerkung der Schriftführerin: Die Beantwortung der Anfrage von Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) ist als Anlage 1 und der Vortrag von Frau Haushälter-Kettner als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Schulausschuss 20.11.2012 8 von 8