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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 07, E.-Konradsheim, Jahnshof; Regionalplan-Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 07, E.-Konradsheim, Jahnshof;
Regionalplan-Änderung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 07, E.-Konradsheim, Jahnshof;
Regionalplan-Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 323/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.06.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 22.06.2010 vorberatend Rat 06.07.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 07, E.-Konradsheim, Jahnshof; Regionalplan-Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.06.2010 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regionalplanungshehörde Köln die Einleitung eines Regionalplan-Änderungsverfahren zu beantragen. Begründung: Im Verfahren zur Anpassung der Bauleitplanung (FNP-Änderung 07 und Bebauungsplan Nr.159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum) an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung beabsichtigt die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) nunmehr - auch aufgrund der befürchteten Präzedenzwirkung für ähnliche Planungen im Regierungsbezirk - eine Änderung des Regionalplanes durchzuführen. Dazu ist ein Antrag/Anregung der Stadt Erftstadt erforderlich. In diesem Zusammenhang wird auf die V324/2009 (einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung am 24.06.2009) hingewiesen. Die Regionalplanungsbehörde wird das Verfahren in Abstimmung mit der Stadt zeitnah im vereinfachten Verfahren durchführen; es ist beabsichtigt, dem Regionalrat in seiner nächsten Sitzung im Oktober dieses Jahres den Erarbeitungsbeschluss vorzulegen. Daran schließt sich das Beteiligungsverfahren (Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit) an; nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens Ende dieses Jahres ist aufgrund der vorgetragenen Stellungnahmen der weitere zeitliche Ablauf des Verfahrens absehbar. Die Regionalplanänderung kann bei positiven Verlauf Mitte nächsten Jahres rechtskräftig sein, sodass der Bauzeitenplan (bis Mitte 2012) des Investors (PJK Konradsheim) nicht gefährdet ist. In der Regionalplanänderung soll eine entsprechende zeichnerische Darstellung als Planzeichen ohne räumliche Darstellung aufgenommen werden. In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde wird zur Zeit der Umweltbericht vom Büro Smeets+Damaschek für das Scopingverfahren im Juni/Juli erstellt. (Dr. Rips) -2-