Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 314/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.06.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
22.06.2010
vorberatend
Rat
06.07.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2010
Beschlussentwurf:
I. Über die gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585), während der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 155, Erftstadt-Gymnich, Naturparkzentrum
Gymnicher Mühle, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie
folgt entschieden:
I.1 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz
(Stellungnahme vom 25.05.2010)
Der Anregung, den geplanten Parkplatz in seiner ursprünglichen Dimension festzusetzen, wird
entsprochen.
I.2. Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
(Stellungnahme vom 25.05.2010)
Der Anregung bzgl. der Verkehrsanbindung des Naturparkzentrums über den vorhandenen
Wirtschaftsweg an die L 162 wird insoweit entsprochen, als auf der Grundlage der vorliegenden und mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau bereits abgestimmten Verkehrsplanung des Ingenieurbüros Fischer und einer Verwaltungsvereinbarung (mit dem
Landesbetrieb) ein entsprechender Ausbau (Linksabbiegespur, Bushaltestelle, Querungshilfe,
Verlegung des Radweges und Aufweitung des Wirtschaftsweges) erfolgen soll.
Der Hinweis bzgl. der Gewichtsbeschränkung des Brückenbauwerks über die BAB A 61 wird zur
Kenntnis genommen; die Brücke ist für Fahrzeuge über 12 t Gesamtgewicht gesperrt.
I.3 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen
(Stellungnahme vom 10.06.2010)
Die Anregungen des Eigenbetriebs Straßen werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen
Maßnahmen sind bereits mit dem Landesbetrieb Straßenbau abgestimmt. Die Umsetzung der
Maßnahmen (u.a. Neugestaltung des Einmündungsbereichs Wirtschaftsweg - L 162) soll auf der
Grundlage einer noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb
erfolgen.
II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009
(BGBl. I S. 2585 ) und § 86 (1) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom
01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41
(1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S.
666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 155, Erftstadt-Gymnich,
Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als
Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.2006 (V 796/2006) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 155, E.-.Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, beschlossen. Im weiteren Verfahren ist
nach der„frühzeitigen“ Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
und der „Offenlage“ gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB ein Beschluss zur Erweiterung des
Plangebietes vom Rat in seiner Sitzung 25.03.2010 gefasst worden (V 121/2010).
Die planungsrechtlich erforderliche erneute Offenlage wurde in der Zeit vom 26.04.2010 bis
einschließlich 25.05.2010 durchgeführt.
Aufgrund des Ergebnisses der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann nunmehr der
Bebauungsplan (s. Anlageplan) in der Form des Ergebnisses der Abwägung unter I. als Satzung
beschlossen werden.
(Dr. Rips)
Anlagen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlageplan
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