Daten
Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
15.04.2013
Erstellt
22.05.13, 19:01
Aktualisiert
22.05.13, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 22.05.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 15.04.2013
Öffentliche Sitzung
Neues Friedhofskonzept
3.4 5.Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl
44/2013
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschuss zu fassen:
Der Rat beschließt die als Anlage der Vorlage-Nr. 44/2013 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Brühl unter Berücksichtigung
nachfolgender Änderungen (in Fettdruck dargestellt)
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§ 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
(2) Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 20 Jahre, auf dem Nordfriedhof 25
Jahre.
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§ 17 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
a) Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne),
b) pflegefreien Urnenreihengrabstätten (je 1 Urne),
c) Urnenwahlgrabstätten (bis zu 4 Urnen),
d) Grabstätten für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten (bis
zu 8 Urnen),
e) Baumgrab als Urnenreihengrabstätte (bis zu 16 Urnen),
f) Urnengemeinschaftsgrab als Reihengrabstätte (bis zu 8 Urnen pro Grabstelle).
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§ 17 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Die Urnengrabstätten außer in den Fällen des Abs. 1 e) und f) und Abs. 2
sind 1,00 m lang und 1,00 m breit. Das fertige Grabbeet hat eine Länge von
1,00 m und eine Breite von 0,70 m.
Abstimmungsergebnis:
12 : 3
Beschluss Hauptausschuss 15.04.2013
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