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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohnbaugebiet im Bereich Lange Heide / Kyrionstraße / Vorgebirgsstraße in Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohnbaugebiet im Bereich Lange Heide / Kyrionstraße / Vorgebirgsstraße in Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 288/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.05.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 22.06.2010 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohnbaugebiet im Bereich Lange Heide / Kyrionstraße / Vorgebirgsstraße in Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.05.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) im Nordosten von Bliesheim - zwischen der Vorgebirgsstraße und der Straße Lange Heide - dargestellten Wohnbauflächen auf der Grundlage eines Bebauungsplanes einer Bebauung zuzuführen. Insgesamt sind für diesen Bereich im FNP ca. 5,7 ha Wohnbauflächen dargestellt. Die Entwicklung dieser Flächen entspricht somit den städtebaulichen Zielen der Stadt Erftstadt. Daher bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Jedoch sollten diese Wohnbauflächen im Rahmen der städtischen Bodenbevorratung (Aufkauf und Vermarktung durch die Stadt) entwickelt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst mit den betroffenen Grundstückseigentümern den Sachverhalt zu erörtern, die städtebaulichen Rahmenbedingungen (u.a. Erschließung) zu ermitteln und das Ergebnis dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen, wobei auch der Planungszeitraum festgelegt werden sollte. In diesem Zusammenhang wird auf das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124, Rochusstraße, hingewiesen. Dieser Bebauungsplan soll gemäß des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 08.03.2007 (V 390/2006: Zukünftige Baulandentwicklung in Erftstadt) ohne entsprechenden Grunderwerb durch die Stadt durchgeführt werden; dies wird u.a. begründet mit der eingeschränkten Vermarktungsmöglichkeit aufgrund der Lärmbeeinträchtigung durch die BAB A 61 und dem damit verbundenen hohen Aufwand für Lärmschutzmaßnahmen. (Dr. Rips)