Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 288/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.05.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
22.06.2010
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohnbaugebiet im
Bereich Lange Heide / Kyrionstraße / Vorgebirgsstraße in Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.05.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) im Nordosten
von Bliesheim - zwischen der Vorgebirgsstraße und der Straße Lange Heide - dargestellten
Wohnbauflächen auf der Grundlage eines Bebauungsplanes einer Bebauung zuzuführen.
Insgesamt sind für diesen Bereich im FNP ca. 5,7 ha Wohnbauflächen dargestellt. Die Entwicklung
dieser Flächen entspricht somit den städtebaulichen Zielen der Stadt Erftstadt. Daher bestehen
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Jedoch sollten
diese Wohnbauflächen im Rahmen der städtischen Bodenbevorratung (Aufkauf und Vermarktung
durch die Stadt) entwickelt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst mit den
betroffenen Grundstückseigentümern den Sachverhalt zu erörtern, die städtebaulichen
Rahmenbedingungen (u.a. Erschließung) zu ermitteln und das Ergebnis dem Ausschuss zur
weiteren Beratung vorzulegen, wobei auch der Planungszeitraum festgelegt werden sollte.
In diesem Zusammenhang wird auf das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 124, Rochusstraße, hingewiesen. Dieser Bebauungsplan soll gemäß des Beschlusses des
Ausschusses für Stadtentwicklung vom 08.03.2007 (V 390/2006: Zukünftige Baulandentwicklung
in Erftstadt) ohne entsprechenden Grunderwerb durch die Stadt durchgeführt werden; dies wird
u.a.
begründet
mit
der
eingeschränkten
Vermarktungsmöglichkeit
aufgrund
der
Lärmbeeinträchtigung durch die BAB A 61 und dem damit verbundenen hohen Aufwand für
Lärmschutzmaßnahmen.
(Dr. Rips)