Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
08.11.10, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 542/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 21.10.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
17.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Neugeborenenbesuche als Teil der Familienförderung in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.10.2010
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Im Zuge der Beratung des Kinderschutzkonzeptes hat der JHA am 23.06.2010 folgenden
Beschluss gefasst:
Kinderschutzkonzept 31/2010
StV Dr. Hille beantragt, die Verwaltung mit einer Vorlage zum Thema „Neugeborenenbesuche“ zu
beauftragen. Darin soll über die Verfahrensweisen der Nachbarkommunen berichtet werden.
Außerdem soll dargelegt werden, wie sich die Übertragung dieser Aufgabe auf den
Kinderschutzbund oder einen anderen freien Träger in Erftstadt auswirken würde.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Erfahrungsbericht in ca. einem Jahr.
1.
2.
3.
Das als Anlage beigefügte Kinderschutzkonzept wird beschlossen.
Die Verwaltung wird mit einer Vorlage zum Thema „Neugeborenenbesuche“ beauftragt.
Darin soll über die Verfahrensweisen der Nachbarkommunen berichtet werden. Außerdem
soll dargelegt werden, wie sich die Übertragung dieser Aufgabe auf den Kinderschutzbund
oder einen anderen freien Träger in Erftstadt auswirken würde.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach ca. 1 Jahr einen Erfahrungsbericht zu den
Neugeborenenbesuchen in Erftstadt vorzulegen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Die Neugeborenenbesuche wurden mit der Beratung zu den Aufgaben Erftstädter Familienzentren
am 23.05.2007 im Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen. Danach sollen neben den vom
Land definierten Aufgaben die vom Jugendhilfeausschuss anerkannten Familienzentren folgende
Kriterien erfüllen:
•
•
•
•
•
•
gerechte sozialraumbezogenen Verteilung
zuständig für alle Familien im Sozialraum
zuständig für den Erstgeborenenbesuch im Sozialraum
zuständig für den Besuch Hinzuziehender mit Kindern unter 3 Jahren
Vernetzung aller Familienzentren mit den anderen Kindertagesstätten in Erftstadt
ausreichende Räumlichkeiten.
Für ihre Arbeit erhalten Erftstädter Familienzentren einen städtischen Zuschuss von 4.800 €
jährlich.
Familienzentren sind von der letzten Landesregierung initiiert worden. Im Rahmen des
Kinderschutzkonzeptes und hier speziell des Erftstädter Frühwarnsystems haben sie eine
bedeutende Rolle im Netzwerk der „Frühen Hilfen“.
Bundes-, Landes- und ortsspezifische Maßnahmen zielen angesichts der „normal“ werdenden
Schwierigkeiten in der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung auf mehr öffentliche
Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern. Lange Zeit konzentrierte sich die öffentliche
Verantwortung auf die Abwehr von Gefahren für das Kindeswohl in einer konkreten und akuten
Gefährdungssituation. Mit dem KJHG kamen Hilfen zur Erziehung bei Fehlentwicklungen und
spezifischen Belastungen der familialen Situation hinzu. Die „Frühen Hilfen“ setzen noch früher an.
Eltern sollen in der Zeit rund um die Geburt ihres Kindes erreicht werden, in der sie mit und für ihr
Kind alles gut und richtig machen wollen und in der sie für Hilfe besonders offen sind. Ihnen sollen
positive Erfahrungen mit der Inanspruchnahme von Hilfen vermittelt werden. Rund um die Geburt
und in den ersten Jahren danach haben Eltern und ihre Kinder regelmäßigen Kontakt vor allem zu
Ärzten, Kliniken, Hebammen. Ein spezifischer Zugang besteht auch zur
Schwangerschafts(konflikt)beratung. Der Kontakt zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
wie auch der Frühförderung besteht aber in dieser Lebensphase nicht in gleichem Maße regelhaft.
Ist die Lebenssituation in dieser Phase aber von besonderen Belastungen geprägt, werden die
geeigneten und ggfls. erforderlichen Hilfen zur Entlastung gleichwohl vor allen Dingen in der
Kinder- und Jugendhilfe vorgehalten.
Hier kommen unter anderem die Familienzentren mit ihren vielfältigen ortsnahen Angeboten ins
Spiel. Sie übernehmen mit den Neugeborenenbesuchen quasi die Begrüßung der Familien durch
die Kinder- und Jugendhilfe. Das nicht stigmatisierende Zugehen auf alle Familien im sozialen
Nahraum macht den Wert der Besuche über die Familienzentren aus.
Es geht eben gerade nicht um ein investigatives Verständnis (vor)staatlicher Kontrolle. Der Auftrag
ist deutlich anders angelegt. Er umfasst insbesondere Elterninformationen über Familienbildungs-,
Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die weitergehenden Angebote der Familienzentren in
Verbindung mit dem Neugeborenenbesuch bieten die Chance des Aufbaus tragfähiger
Kooperationsbeziehungen zu den Eltern. Bedarfslagen können so früher erkannt und die
Inanspruchnahme weitergehender Hilfen beworben werden. Die Familienzentren unterstützen
somit die anderen Akteure im Netzwerk der „Frühen Hilfen“ und die Eltern bei der Wahrnehmung
ihrer „Letztverantwortung“.
Zur Verdeutlichung werden die Ziele der Neugeborenenbesuche hier noch einmal
zusammengefasst:
•
•
•
Familie ist willkommen
Ansprechpartner für Eltern bei all den Fragen, die sich nach der Geburt eines Kindes
stellen
Förderung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung durch gezielte Aufklärung und
Angebote früher Hilfen
-2-
•
•
•
•
Information über Vorsorgeuntersuchungen und Entwicklungsschritte des Babys
Beratung über Betreuungsplätze und Angebote für Familien vor Ort
Chancen zum rechtzeitigen Erkennen von Handlungsbedarf
Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes und der
Erziehungsberatungsstelle des Caritas-Verbandes sowie dem Frühförderzentrum
Die Besuche werden von den Leitungen bzw. stellvertretenden Leitungen der Familienzentren
vorgenommen. Diese sind qualifizierte, erfahrene, ihren Sozialraum kennende Erzieherinnen.
Darüber hinaus sind sie fortgebildete Kinderschutzkräfte über ein mehrtägiges Seminar des
Kinderschutzbundes: Erkennen – Beurteilen - Handeln, mit dem inhaltlichen Schwerpunkt:
„Sensibilisierung und Stärkung der Wahrnehmungs- und Handlungskompetenz im Hinblick auf den
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung des 8a SGB VIII“.
Die Übermittlung der Geburtsanzeigen an das jeweilige Familienzentrum erfolgt seitens des
Jugendamtes. Die Daten auf den Geburtsanzeigen sind selbstverständlich vertraulich zu
behandeln.
Vorgehensweise zur Terminabsprache
•
•
•
•
•
•
Gratulationsschreiben an die Eltern mit einem Terminvorschlag ( Anschreiben, so
möglich, in der Familiensprache der Eltern);
Rückrufmöglichkeit bei Wunsch nach Terminänderung oder für den Fall, dass kein
Besuch erwünscht wird ( so wird die Freiwilligkeit herausgestellt);
Bei Rückruf unbedingtes Eingehen auf Terminwünsche, auch um beide Elternteile
anzusprechen.
Erfolgt kein Rückruf, wird die Familie zum genannten Termin besucht.
Ist die Familie nicht anwesend, erneutes Anschreiben mit der Anfrage, ob ein Besuch
erwünscht ist.
Erfolgt keine Resonanz oder wird ein Besuch nicht gewünscht, wird dies akzeptiert und
im Evaluationsbogen vermerkt.
Inhalt des Babybegrüßungspaketes
•
•
•
•
•
•
•
In einem Stoffbeutel versehen mit dem Logo der Stadt Erftstadt und evtl. noch einer
individuellen Gestaltung des einzelnen Familienzentrums:
46 Elternbriefe mit Erziehungstipps, gegliedert nach Lebensmonat und – jahr,
herausgegeben vom Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.
Wegweiser „Frühe Hilfen in Erftstadt“ mit allen wichtigen Einrichtungen,
Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten für Familien mit Kindern
Informationen zum örtlichen Familienzentrum
Babysitterliste mit den vom Jugendamt ausgebildeten Babysittern
Informationsschreiben des Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
Integration des Landes NRW ( entnommen aus der Elternbegrüßungsmappe des
Landes NRW )
1 Rauchmelder
Aufwand und Kosten des Neugeborenenbesuches
•
•
Jedes mit 12.000 € Landesmittel geförderte und damit zertifizierte Familienzentrum
erhält neben der Landesförderung zusätzlich von der Stadt Erftstadt 4.800 €
jährlich. Damit werden zum Teil auch Personalkosten getragen, die die Leiterin
entlasten.
Im Durchschnitt werden für einen Besuch ca. 1 ½ Stunden veranschlagt, d.h. 1 Std.
für den Besuch incl. Fahrzeit, ½ Std. Vorbereitung und Nachbereitung (Mappe
zusammenstellen, Ausfüllen des Evaluationsbogens).
-3-
•
•
•
•
Die Elternbriefe wurden bis jetzt kostenlos bezogen. Der Arbeitskreis Neue
Erziehung verhandelt jedes Jahr neu mit dem Land NRW. Auch für das nächste
Jahr stehen sie wieder kostenlos zur Verfügung. Die dazu gehörenden
Ringbuchmappen nutzen wir nicht, da sie pro Stück 2,00 € kosten. (Dünne
Plastikringbuchmappen mit dem Aufdruck der Stadt Erftstadt, die noch hier im Haus
lagerten, wurden für 2010 genutzt.)
Die Stoffbeutel kosten pro Stück 0,80 €.
Ein Rauchmelder kostet 5,00 €. Im Nothaushalt werden neue Rauchmelder nicht
angeschafft. Ein Sponsor wird gesucht.
Die Kosten für die einfachen Ringbuchmappen und den Stoffbeutel werden von der
Stadt Erftstadt getragen.
Akzeptanz der Neugeborenenbesuche
Seit Oktober 2009 werden alle Ortsteile in Erftstadt aufgesucht.
Bis September wurden nur Eltern aus Liblar, Köttingen, Lechenich, Gymnich ( Erp seit
August 2009 ) besucht.
Aus diesen Ortsteilen wurden 246 Geburtsanzeigen an die Familienzentren weitergeleitet.
Es wurden 143 Besuche durchgeführt, hinzu kommen 35 Geburtsanzeigen aus dem
Stadtteil Gymnich, bei denen erst ab Januar 2010 der Besuch erfolgte.
71 Besuche wurden abgelehnt, bzw. es kam keine Reaktion.
Ende 2010 werden die Zahlen für Gesamt-Erftstadt erstmalig feststehen.
Meist werden Besuche wegen Desinteresse oder Misstrauen gegenüber Institutionen
abgelehnt.
Am Beispiel Liblar, das Familienzentrum macht seit Januar 2007 Besuche, zeigt sich, dass
diese immer mehr von den Eltern angenommen werden.
2008 wurden noch 29 Besuche abgelehnt, 2009 nur noch 13.
Die Eltern erzählen sich gegenseitig von den Besuchen, sehen inzwischen, dass sie so
einen Weg geboten bekommen, Kontakte mit anderen jungen Eltern zu knüpfen.
Da die Familienzentren Neugeborenengruppen, Babycafes etc. anbieten, fällt den Eltern
der Schritt zur Teilnahme leichter, wenn sie schon die Leiterin des Familienzentrums
kennen gelernt haben. Ist die erste Hemmschwelle überwunden, sind die Eltern für alle
Angebote des Familienzentrums und auch darüber vermittelte Hilfen erreichbar.
Die Leiterinnen der Erftstädter Familienzentren haben sich zu einem Arbeitskreis
zusammengeschlossen. Bei der letzten Sitzung wurde beschlossen, dass der
Evaluationsbogen des Familienzentrums „Die wilden Zwerge“ in Köttingen von allen
genutzt wird.
1-2 mal jährlich melden die Familienzentren die Zahlen ihrer erfolgten und nicht erfolgten
Besuche an das Jugendamt. Wird ein Besuch abgelehnt, wird dies im Evaluationsbogen
vermerkt.
Bei Handlungsbedarf oder auffälligen Problemen setzen sich die Leiterinnen mit dem ASD
zusammen. Dieser nimmt auch in unregelmäßigen Abständen an den AK-Sitzungen teil.
Ebenfalls ist eine Vertreterin der Familienzentren beim Erftstädter Runden Tisch „ Frühe
Hilfen“ vertreten. Hier gehört die Arbeit des Familienzentrums aufbauend auf den
Neugeborenenbesuchen zum Modul 1 des Frühwarnsystems in Erftstadt.
Die Besuche werden nach einem einheitlichen Muster auf einem Bogen kurz dokumentiert.
Es gilt, die Neugeborenenbesuche regelmäßig zu evaluieren und zu verbessern. Ziel ist
eine annähernd 100 %-ige Erreichensquote.
Die Rückmeldungen aus den Familienzentren über die Durchführung der Besuche sind fast
ausschließlich positiv. Hier einige Beispiele:
Erp: Die Neugeborenenbesuche finden eine gute Resonanz bei alleinerziehenden Frauen
sowie auch bei zugezogenen Familien. Ich habe den Eindruck, dass ihnen die persönliche
Kontaktaufnahme und die Infomaterialien sehr hilfreich sind.
-4-
Ahrem: Vier Familien habe ich besucht und kann nur Positives berichten. Nach teilweise
anfänglicher Zurückhaltung wurden die Familien im Gespräch offener und haben auch ihre
Ängste und Sorgen dargelegt. Ein sehr positives Echo fand die Infomappe der Stadt
Erftstadt. Durch diese Hausbesuche haben sogar zwei Familien (Neubürger) Kontakt
miteinander aufgenommen. Auch ich stand zu Beginn dieser Aufgabe mit Skepsis
gegenüber und konnte aber feststellen, wie hilfreich diese Besuche für die einzelnen
Familien sind.
Lechenich: Bisher habe ich überwiegend positive Erfahrungen gemacht. Eltern sind meist
erfreut über die Begrüßung, das Geschenk und das Gespräch.
Es gibt auch Vermeidungsverhalten, z.B. keine Zeit, keine gemeinsame Terminfindung.
Köttingen: In den letzten Monaten machten wir fast ausschließlich positive
Erfahrungen. Die Eltern, häufig sind Vater und Mutter vertreten, empfangen uns sehr
freundlich, sind sehr aufgeschlossen und interessiert.
Fragen bezüglich der Kinderbetreuung, vor allem U3-Betreuung, Beitragskosten,
Tagesmütter und Spielgruppen sind Themen. Die meisten Eltern sind sehr offen, erzählen
über ihr Leben, Partnerprobleme, auch über Schwierigkeiten mit dem Kind, sowie
mangelnden Kontakt zu anderen Familien.
Einige der besuchten Familien aus 2008 nahmen regelmäßig erst am Babycafé teil,
kamen dann zur Spielgruppe und nutzen jetzt das Betreuungsangebot des Kindergartens.
Der Kontakt wurde also von der Geburt bis zum Eintritt in die Kita gehalten.
Die Familien, die den Besuch telefonisch absagen, werden immer seltener.
Die beigefügte Darstellung verdeutlicht, wie in den anderen Städten des Rhein-Erftkreises
verfahren wird.
Hinsichtlich der Durchführung der Neugeborenenbesuche durch den Kinderschutzbund Erftstadt
wurde der Kinderschutzbund angeschrieben. Er hat wie folgt geantwortet:
„Aus Sicht des DKSB, Ortsgruppe Erftstadt, sehen wir zurzeit keine Möglichkeiten, den Besuch der
Neugeborenen in Erftstadt zu übernehmen.
Aus folgenden Gründen sprechen wir uns gegen eine Übernahme dieses Amtes aus:
1. Es sollten qualifizierte Fachkräfte wie Hebammen, Tagesmütter oder Mitarbeiter der
Familienzentren diese wichtige Aufgaben übernehmen.
2. Eine entsprechende Vorbereitung/Qualifizierung, Weiterbildung und Nachbereitung sehen wir
als eine Grundvoraussetzung an, die ehrenamtliche Mitbürger nicht leisten können.
3. Ehrenamtliche Mitbürger sind einem Verein angeschlossen und nicht an eine Beratungsstelle
des DKSB.
4. Die grundsätzliche Frage nach dem Datenschutz, wenn Adressen an ehrenamtliche Mitbürger
übergeben werden, halten wir für recht fraglich.
5. Sicherlich ist es erforderlich, dass solche wertvollen und wichtigen Aufgaben durch
Fachpersonal verrichtet werden, so dass die Stadt Erftstadt (Abteilung Jugendamt) dafür eine
neue Stelle erhalten sollte.
Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes kommen andere freie Träger für die Wahrnehmung
der Neugeborenenbesuche nicht infrage.
-5-
Hinsichtlich der vom Kinderschutzbund aufgeworfenen Frage des Datenschutzes wurde der
Landesbeauftragte für den Datenschutz kontaktiert. Er vertritt die Auffassung, dass der Besuch
durch Ehrenamtliche nur bei wirksamer Einwilligung der Eltern möglich ist.
Er toleriert derzeit aber die sofortige Ankündigung eines Besuches, wenn hauptamtliche
Beschäftigte des Jugendamtes ihn wahrnehmen. Angesprochen auf die konkrete Erftstädter
Praxis, stimmte er auch dieser Durchführung zu, da hauptamtliche Mitarbeiter der Familienzentren
in städtischer und freier Trägerschaft sie durchführen.
Zusammenfassend stellt die Verwaltung des Jugendamtes fest, dass die Erftstädter Praxis, die
Neugeborenenbesuche durch die Leitung der Familienzentren durchführen zu lassen,
•
•
•
•
fachliche Qualität hat,
durch den Sozialraumbezug sachlich gerechtfertigt ist,
aus finanzieller Sicht preiswert ist,
aber die Erreichensquote gesteigert werden muss.
Eine Änderung der Vorgehensweise ist von daher nicht geboten.
I.V.
(Erner)
-6-