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Beschlusstext (Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII hier: Überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
130 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
09.04.13, 19:46
Aktualisiert
09.04.13, 19:46
Beschlusstext (Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII
hier: Überplanmäßige Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 09.04.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.12.2012 Öffentliche Sitzung Überplanmäßige Auszahlungen 7.4 Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII hier: Überplanmäßige Ausgabe 189/2012 Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe (Aufwendungen und Auszahlungen) 1. bei den Hilfen zur Erziehung in Gesamthöhe von 329.000 €. 2. bei den Kosten der Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling in Höhe von 30.800 €. Die Deckung erfolgt zu 1: Über Mehreinnahmen bei SK 422120 – übergeleitete Unterhaltsansprüche (HzE und UVG) - in Höhe von 165.000 € ,Mehreinnahmen bei SK 421150 – Erstattung von anderen Trägern - in Höhe von 120.000 € sowie Mehreinnahmen bei SK 421170 – Rückzahlung gewährter UVG-Hilfen - in Höhe von 14.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 30.000 €. Zu 2: Über Ausgabeeinsparungen bei SK 523200 –Erstattung von Gemeinden- in Höhe von 20.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 - Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 10.800 €. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 10.12.2012 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1 von 1