Daten
Kommune
Brühl
Größe
130 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
09.04.13, 19:46
Aktualisiert
09.04.13, 19:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.04.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.12.2012
Öffentliche Sitzung
Überplanmäßige Auszahlungen
7.4 Hilfen zur Erziehung (HzE) nach dem SGB VIII
hier: Überplanmäßige Ausgabe
189/2012
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe (Aufwendungen und Auszahlungen)
1. bei den Hilfen zur Erziehung in Gesamthöhe von 329.000 €.
2. bei den Kosten der Erziehungsberatungsstelle Brühl/Wesseling in Höhe von 30.800 €.
Die Deckung erfolgt
zu 1: Über Mehreinnahmen bei SK 422120 – übergeleitete Unterhaltsansprüche (HzE
und UVG) - in Höhe von 165.000 € ,Mehreinnahmen bei SK 421150 – Erstattung von anderen Trägern - in Höhe von 120.000 € sowie Mehreinnahmen bei SK 421170 – Rückzahlung gewährter UVG-Hilfen - in Höhe von 14.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK
533910 – Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 30.000 €.
Zu 2: Über Ausgabeeinsparungen bei SK 523200 –Erstattung von Gemeinden- in Höhe
von 20.000 € und Ausgabeeinsparungen bei SK 533910 - Unterhaltsvorschussangelegenheiten - in Höhe von 10.800 €.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 10.12.2012
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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