Daten
Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
09.04.13, 19:46
Aktualisiert
09.04.13, 19:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.04.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.12.2012
Öffentliche Sitzung
Satzungen
3.2 Aufhebung der Vorkaufsatzung Bereich Giesler Galerie.
Satzung Vorkaufsrecht südliches Teilgebiet
200/2012
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bittet um Erklärung, warum man zunächst das
Vorkaufsrecht aufheben müsse, um es dann wieder fest zu setzen und ob dies damit zusammen hänge, dass es möglicher Weise Schwierigkeiten im derzeitigen Bestand gebe.
Beigeordneter Schiffer erläutert, dass sich die alte Vorkaufsrechtsatzung in der Begründung ausschließlich auf die Entwicklung des Geländes als Fachmarktzentrum bezogen
habe und für eine Dauer von ein bis drei Jahren angelegt gewesen sei. Dieser Zeitraum
sei seit sieben bzw. acht Jahren verstrichen. Um juristisch auf der sicheren Seite zu sein,
habe man den Weg gewählt, die Satzung zuerst aufzuheben und dann eine neue zu verabschieden.
Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) führt aus, dass seine Fraktion zum einen
die Eile nicht nachvollziehen könne und zum anderen Informationsbedarf anmelde, um
fundiert entscheiden zu können.
Beigeordneter Schiffer zeigt sich sehr verwundert angesichts der seinerseits im Vorfeld
der Sitzung angebotenen Hilfe, ggf. Erläuterungen geben zu können. In öffentlicher Sitzung könne er keine ausführlichen Auskünfte geben, da es sich um personenbezogene
Angaben handele.
Fraktionsvorsitzender Dr. Heermann (fw/bVb) schlägt vor, den Punkt zu verschieben
und den Beschluss dann im nichtöffentlichen Teil zu fassen.
Bürgermeister Kreuzberg erwidert, dass eine Satzung öffentlich beschlossen werden
müsse.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) fragt, ob es um den Erwerb von Flächen für den vorgesehenen Kreisverkehr gehe.
Beigeordneter Schiffer erklärt, dass es nicht um Verkehrsflächen gehe; diese befänden
sich ausschließlich in öffentlichem Eigentum. Es gehe lediglich um die in der Vorlage bezeichneten Flächen.
Beschluss Rat 10.12.2012
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Bürgermeister Kreuzberg bedauert ebenfalls, dass das Angebot der Verwaltung, entsprechende Informationen zu geben, nicht angenommen worden sei. Insofern könne er
den jetzigen Vertagungswunsch nicht nachvollziehen. Er fragt, wer gegen die Vertagung
sei.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) spricht sich gegen eine Vertagung aus. Die Sachverhalte seien klar dargelegt worden und es habe die Möglichkeit bestanden, im Vorfeld Fragen zu stellen. Seine Fraktion habe von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, entsprechende Antworten erhalten und sehe keine Notwendigkeit, die Sache zu vertagen.
--Der Rat lehnt eine Vertagung der Vorlage ab.
Abstimmungsergebnis:
43 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss:
I.
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung
des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom
23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) die Satzung über die Aufhebung der Satzungen über die Festsetzung von Flächen an denen der Stadt Brühl ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) zusteht für den Bereich des Bebauungsplanes 01.01 „Giesler-Gelände“ (Uhlstraße, Liblarer Straße, Trasse Linie 18, Clemens-August-Straße).
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 2, § 16 Abs. 2
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1,4,5,6 und § 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes
vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) die Satzung der Stadt Brühl über die
Festsetzung von Flächen an denen der Stadt Brühl ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch zusteht, für den südlichen
Teilbereich des Bebauungsplanes 01.01 „Giesler-Galerie“ (Uhlstraße, Liblarer
Straße, An der alten Brauerei).
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 10.12.2012
43 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
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