Daten
Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
10.12.2012
Erstellt
09.04.13, 19:46
Aktualisiert
09.04.13, 19:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 09.04.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 10.12.2012
Öffentliche Sitzung
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
4.2 Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2011
120/2012
Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Der Hauptausschuss beauftragt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.
1 Satz 1 GO NW den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 wird
in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2011 wird wie folgt verwendet:
a. Ausschüttung an den Gesellschafter
814.000,00 €
./. 15 % Kapitalertragssteuer
./. 5,5 % Solidaritätszuschlag
= Auszahlung an die Stadt Brühl
122.100,00 €
6.715,50 €
685.184,50 €
b. Einstellung in die Gewinnrücklage
3.278.048,78 €
3. Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 10.12.2012
46 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
1 von 1