Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10,0 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 595/2010
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
02.12.2010
Bemerkungen
vorberatend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem alten Friedhof in
Erftstadt-Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.11.2010
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Platane (Platanus acerifolia, StU 2,27 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der alte Teil des Kierdorfer Friedhofs wird durch einen Altbaumbestand geprägt, welcher
überwiegend aus Linden besteht. Im Bereich der Trauerhalle stehen weiterhin drei große Platanen
(Platanus acerifolia), von denen eine aufgrund einer Massaria-Erkrankung als nicht mehr
verkehrssicher anzusehen ist.
Bei Massaria handelt es sich um eine durch den Schadpilz Splanchnonema platani hervorgerufene
Krankheit an Platanen, welche seit einigen Jahren im gesamten Bundesgebiet verstärkt auftritt.
Der verantwortliche Erreger gilt deshalb als so gefährlich, weil er zu einer extrem schnellen
Totholzbildung führen kann. Im Stadtgebiet von Erftstadt ist die Krankheit seit einigen Jahren
bekannt und vereinzelt an verschiedenen Standorten festgestellt worden. Aus fachlicher Sicht ist
eine Entfernung der befallenen Äste und eine gezielte Baumkontrolle in regelmäßigen Abständen
ausreichend.
An dem betreffenden Baum kam es jedoch bereits mehrfach zu Abrissen von Starkästen, obwohl
baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt worden sind. Auch die Durchführung der Kontrollen
hat nicht verhindern können, dass durch herabfallende Äste Schäden an den darunter befindlichen
Grabstellen entstanden sind. Da eine sehr ausgeprägte Form der Erkrankung vorliegt, ist der
Baum zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden zu fällen.
(Dr. Rips)