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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem alten Friedhof in Erftstadt-Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10,0 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem alten Friedhof in Erftstadt-Kierdorf)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 595/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 02.12.2010 Bemerkungen vorberatend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem alten Friedhof in Erftstadt-Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.11.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung einer Platane (Platanus acerifolia, StU 2,27 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der alte Teil des Kierdorfer Friedhofs wird durch einen Altbaumbestand geprägt, welcher überwiegend aus Linden besteht. Im Bereich der Trauerhalle stehen weiterhin drei große Platanen (Platanus acerifolia), von denen eine aufgrund einer Massaria-Erkrankung als nicht mehr verkehrssicher anzusehen ist. Bei Massaria handelt es sich um eine durch den Schadpilz Splanchnonema platani hervorgerufene Krankheit an Platanen, welche seit einigen Jahren im gesamten Bundesgebiet verstärkt auftritt. Der verantwortliche Erreger gilt deshalb als so gefährlich, weil er zu einer extrem schnellen Totholzbildung führen kann. Im Stadtgebiet von Erftstadt ist die Krankheit seit einigen Jahren bekannt und vereinzelt an verschiedenen Standorten festgestellt worden. Aus fachlicher Sicht ist eine Entfernung der befallenen Äste und eine gezielte Baumkontrolle in regelmäßigen Abständen ausreichend. An dem betreffenden Baum kam es jedoch bereits mehrfach zu Abrissen von Starkästen, obwohl baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt worden sind. Auch die Durchführung der Kontrollen hat nicht verhindern können, dass durch herabfallende Äste Schäden an den darunter befindlichen Grabstellen entstanden sind. Da eine sehr ausgeprägte Form der Erkrankung vorliegt, ist der Baum zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden zu fällen. (Dr. Rips)