Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,4 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
163
Nie d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Rates vom 27.8.1973
Anwesend: 1. Mitglieder:
1. Hans
als Vorsitzender,
2. Adloff,
3. Alberding,
4. Blondiau,
5. Braun,
6. Breuer,
7. Brux,
8. Ehl,
9. Giesler,
10. Görner,
11. Dr. Haferkamp,
12. Heider,
13. Hinsein,
14. Dr. Ingenhütt,
15. Kölmel,
16. Krips,
17. May,
18. Meese,
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
Mettelsiefen T. ,
Mettelsiefen w. ,
Meyers,
Neffgen,
Paulsen,
Prasuhn,
Schäfer,
Schmidt,
Schmitz,
Schneider,
SChröder,
Strauff,
Stüven,
Thoma,
Verheugen,
Vieten,
Wawersig,
Westphal.
I!. Schriftführer:
Wadehn.
II!. Verwaltung:
1.
2.
3.
4.
Dr. Schumacher,
Dr. Wietkamp,
Roleff,
Dr. Klewitz,
5. Mandt,
6. Ref. Giese.
Abwesend: 1. Mitglieder:
1. Feldmeyer,
2. Nagel,
3. Reinkemeier,
4. Steiger,
5. Wiegand.
Tag e s o r d nun g
TOPkt.
1.
2
3
4
5
Gegenstand
Vereidigung und Amtseinführung des
Beigeordneten Dr. Dietmar Klewitz
Niederschrift vom 4.6.1973
Berichte der Ausschüsse
Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen
1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für
den Einsatz von Kranken- und Notarztwagen in der Stadt Brühl - Satzung
Krankenwagen
Seite
Vor lagenNr.
5
478/73
5
6
6
7
423/73
349/73a
- 2 -
164
- 2
TOPkt.
6
7
8
Gegenstand
Seite
Satzung der Stadt Brühl über die Be7
schaffenheit und Größe von Spielplätzenfür Kleinkinder - Spielplatzsatzung
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
a) bei Hhst. 000.653
7
b) bei Hhst. 000.633
7
c)bei Hhst. 230.660
8
d) bei Hhst. 704.663
S
e) bei Hhst • . . . . 657
8
f) bei Hhst. 743.662
8
g) bei Hhst. 510.513
S
Aufstellung von Bebauungsplänen
a) Bebauungsplan Nr. 42 I
8
b) Bebauungsplan Nr. 6 0 9
c) Bebauungsplan Nr. 64
9
Änderung von Bebauungsplänen
a) 2. Änderung des Bebauungsplanes
10
Nr. 3/11
b) 3. Änderung des Bebauungsplanes
10
Nr. 3/11
c) 3. Änderung des Bebauungsplanes
10
Nr. 3/111
d) 2. ÄnderUng des Bebauungsplanes
10
Nr. 18
e) 21. Änderung des Bebauungsplanes
11
- Bauzonen
f) 29. Änderung des Bebauungsplanes
11
- Bauzonen
g) 30. Änderung des Bebauungsplanes
11
- Bauzonen
Ausbau des Sammlers Süd und Sanierung
11
der südlichen Stadtteile
Anpassung der Allgemeinen Stromtarife
11
an die neuen Tarife des RWE
Parkgelände der Bundesbahn in Brühl12
Kierberg
Situation der Kinder und Jugendlichen
12
ausländischer Arbeitnehmer in Brühl
Halbjahresbericht 1973
12
Anfragen
Darlehen an Mariellhospital
12
Seniorenwohnheim in Brühl
13
Kierberger Brücke
13
Anzahl der Vorschulkinder
13
Pavillonklassen der Clemens-August13
Schule
Ausbau Rodderweg
13
Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts
13
der Ratsbeschlüsse
f
9
. 10
11
12
13
14
15
15.1
15.2
15.3
15.4
15.5
15.6
16
VortagenNr.
542/72a
253/73a
327/738.!
384/73b·
. . 434/73
399/73
486/73
412/73
·145/72c
398/73a
449/73 .
391/73·
470/73
206/73a
579/72b
234/73a
636/72b
631/72b
389/73
476/73
495/73
494/73
337/73a
284/72
- 3 -
165
- 3 -
TO:....
·Pkt.
Gegens tand •. ,.",
Seite
VorlagenNr.
.
B) Nichtöffentlicher Teil
17
13'
19
20
Persona lange legenhe iten
a) Ernennungen
b) ~rnennung Kimmel zum Stadtamtmann
c) Einstellung eines Tiefbauingenieurs
d) Versetzung des Städt. Oberbaurates
Custodis
e) Stellungnahme zur Besetzung der
KonrektorsteIle an der Gemeinschafts-Grundschule Brühl-West
Mieterdarlehen
a) der Gebausie flir Familie StanySChöfsky
b) der Gebausie ,für Familie Meurer
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
a) Rheinbraungelände zwischen L 184
und Darberger Weg
b)Ausübung eines Vorkaufsrechts
c) Teilur:1schuldung eines Darlehens
Grundstücksangelegenheiten
'..
a) Bekanntgabe von Beschlüssen des
14
14
463/73
480/73
14
477/73
14
462/73
14
397/73
15
395/73
15
396/73
15'
37/72d
15
16
375/73
400/73
16
479/73
16
445/73a
17
442/73a
17
436/73a
Liege~schafts~usschusses
e
e
b) Tauschvertrag Erbengemeinschaft
l\oli.iller/Meidel . /. Stadt
c) Grunderwerb von Gebausie fiir
kinderreiche Familie Maciejek,
Brühl, Zum Donnerbach 40
d) Grunderwerb des Hauses Burgstr. 5;
hier: Eigentümer Frau Maria
Gronendahl, Brühl, Am Rheindorfer Bach
e) Grunderwerb;
hier: Hausgrundstück Brühl, Mühlenstraße 41, von Heinrich
Schrage, Olpe
f) Enteignung von Grundbesitz für
Schulzentrum Brühl-Süd;
hier: Eigentümer JOhann Breuer,
Wesseling-Berzdorf,
Sternenstraße 24
g) Einleitung eines Enteignungsverfahrens
h) Löschung eines Rückkaufrechts
18
···.437/73
12
371/73
19
444/73
19
668/72d
- 4 ....
166
TO-
- 4 Gegenstand.
Pkt.
21
Anfragen
21.1
Entschädigungsverfahren für Straßengrundabtretungen an der B 51
Städt. GrundStücke
Bauvorhaben Volksbank
21.2
21.3
Seite·
Vorlagen-:Nr.
.
19 .
19
20
."
!
- 5 -
,.
. .:. \
~
167
"..
- 5 -
. Ver h a n d e 1 t:
Brühl,· 27.8.1973
\Vad. IR ~.
.
Beginn: 18.10 Uhr
Vor Eintritt in die Tag'esordnung gedenkt .der BÜrgermeister ...
des vers:t~rbenenRatsmitgliedeswilhelmHel.d~ der am 16.8.73
im Alter von 83 Jahren verschied.
. . . ... .
Der Verstorbene war von 1954 - 1961 Ratsherr der Stadt BrÜhl
und wirkte in gewissenhafter Pflichterfüllung zum. Wohle der
gesamten Bürgerschaft.
.
..
Als Bezirksvorsteher von Brühl-Badorf war er mit allen Problemen
dieses Stadtteils vertraut und verstand asin vorbildI"icher
Weise, die Belange der Badorfer Bürger zu vertreten.
e
e
. Sein jederzeit hilfsbereites und offenes Wesen hat ihm die
Wertschätzung und Anerkennung seiner Mitbürger eingetragen.
Die Stadt Brühl wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren •.
Die Tagesordnung wird erweitert um
1. Antrag der eDU-Fraktion betr. Parkgelände.Brühl-Kierberg
. '2. Antrag der SPD-Fr·aktion betr. Stellungnahme zur Situation
von· Kindern ausländischer Arbeitnehmeriim isc:hulischen
Bereich
3. Halbjahresbericht
•e
Danach ergibt sich folgende Tagesordnung:
1. Vereidigung und Amtseinführung des BeigeordnetenDr. Dietmar
Klewitz
Vorlage-Nr. 478/73
Der Bürgermeister vereidigt den vom.Rat am 4.6.1973 gewählten
nauen Technischen Beigeordneten Dr. Dietmar Klewitz und führt
ihn gern. § 49 Abs. 3 GO in sein Amt ein.
Aus der Enthaltung der enU-Fraktion bei der Wahl von Dr. Klewitz
gibt Schmitz (eDU) seine Bereitschaft zu einer konstruktiven
Zusammenarbeit mit dem neuen Technischen Be;i.geordneten zu verstehen.
2. Niederschrift vom 4.6.1973
Mit der Berichtigung des TO-Pkt. 16c betr. Bebauungsplan Nr. 4i
- Vorlage-Nr. 323/73 -, in dem es bei der Begrenzung des Bebauungsplangebietes nicht Königs1;~_~.ße sondern Kölnstraße heißen muß,
genehmigt der Rat die Niederschrift vom 4.6.1973.
- einstimmig - 6 - .....
168
- 6 3. Berichte der Ausschüsse
Der Rat nimmt folgende Ausschußberichte zur Kenntnis:
a) Stadthallenausschuß 4.6.73
Hierzu erklärt Stüven (FDP) , daß mit dem Bewerber Hubmann
keinerlei Verp_~licll1;ungen _~ingeg~JlgeIl-·un(r-der ·Stadt--sruhI .
durch die bereits stattgefundenen Verhandlungen keine Kosten
entstanden s i n d . - b) Verkehrsausschuß5.6., 7.8.73
c) Ausschuß für Jugendfragen 7.6.,
23~8.73
d) Bauausschuß 12.6.73
e) Sportausschuß 14.6., 20.6.73
f) Verg~h~ausschuß 25.6., 4.7., 6.8.73
g) Schulausschuß 16.8.73
h) Kultur- und Partnerschaftsausschuß 21.8.73.....
- einstimmig 4. Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen
Vorlage-Nr. 483/73
- A" -
A) Der Rat erweitert einstimmig den Planungsbeirat Schulzentrum
Brühl-Sü-d um 2 wei~ere Mancja,te und wählt hierein
SPD - Ratsherr Reinkemeier
CDU - Ratsherr Schniidt
B) Der Rat nimmt zu nachstehenden Ausschüssen einstimmig folgende
Ersatzwahlen vor:
~
Planungsausschuß
sachk. Bürger Joachim Seydel
ordentliches Mitglied
(bisher sachk. Bürger Matthias B i e r s b a c h ) "
sachk. Bürger Dr. Volker Klepp
stellvertr. Mitglied
(bisher sachk. Bürger Joachim Seydel
Sozialausschuß
sachk. Bürgerin Helga Verheugen
(bisher sachk. Bürger Rüdiger Drenk)
ordentlit:hesMitglied
sachk. Bürgerin Meike Stüven
stellvertr. Mitglied
Verkehrsausschuß
sachk. BÜrger Jürgen Asmis
stellvertr. Mitglied
Ba uausschuß
sachk. Bürger Maximilian Lücker
stellvertr. Mitglied
(bisher sachk. - Bürger Alexander Zetschke)
- 7 -
I'
"
,
.,'
169
- 7 Sportausschuß
sachk. Bürger Alexander Zetschke
(bisher sachk. Bürger Peter Voss)
Ausschuß für ,Jugendfragen
sachk. Bürger Michael Hirz
, (bisher sachk. Bürger'Rüdiger Drenk)
- e iJ:'ls t immig -
,stellvertr., Mitglied
stellvertr.
Mi~glied
5. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über ,die, Erhebung von
Gebühren für den Einsatz,von Kranken- und Notarztwagen in
der Stadt Brühl - Satzung Krankenwagen
Vorlage-Nr. 349/73a
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für denElnsatz·von Krankenund Notarztwagel1. in der Stadt Brühl - Satzung Krankenwagen.
- einstimmig -
11
e. ,.".
" 6. Satzung der Stadt Brühl über die Beschaffenhe i t und Größe
,
von Spielplätzen für Kleinkinder, - Spielplatzsatzung
,
Vorlage-Nr. 542/72a
.,
Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Brühl über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder
- Spielplatzsatzung.
- einstimmig
.
\
"
7.
'.
Über~
.
und außerplanmäßige Ausgaben
a} bei Hhst. 000.653
Vorlage-Nr. 253/73a
Der Rat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von'
30.500 DM aus IIhsL 000.653, gedeckt durch ,EinsPa.rung bei
Hhst. 35,..480 (11.000 DM), 351.631 (5.500 DM); 351.632
(14.000 DM).'
- einstimmig b) bei Hhst. 000.633
Vorlage-Nr. 327/73a
Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 43
GO vom 9.7.1973, mit der eine überplanmäßige Ausgabe von
2.500 DM bei Hhst. 000.633 für die Informationsfahrt des
Planungsausschusses vom 1. - 5.8.1973 in, die Schw~iz beschlossen wurde. Die Deckung bleibt dem Nachtragshaushalt
vorbehalten.
- einstimmig,,- 8 -
170
- 8 -
c) bei Hhst. 230.660
Vorlage-Nr. 384/73b
Der Rat beschließt, bei Hhst. 230.660 überplanmäßig
2.200 DM bereitzustellen. Deckung: Mehreinnahme bei Hhst.
962.071.
- einstimmig d) bei Hhst. 704.663
Vorlage-Nr. 434/73
Der Rat 'beschließt,für die Beschaffung von Müllsäckenüberplanmäßig'im o~H. 3.000 DM bereitzustellen.· Deckung: Ausgabe-'
einsparung bei Hhst. 7 0 4 . 9 8 2 . '
.
-"einstimmig e) bei Hhst . . . . 657
Vorlage-Nr. 399/73
)
Der Rat beschließt, bei den gegenseitig deckungsfähigen Hhst.
mit den Endziffern 657 - Lernmittel - 30.000 DM überplanmäßig
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes RJ 1973. .
. - einstimmig -'"
f) bei Hhst .. 743. 662
Vorlage-Nr. 486/73
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Hhst.
743.662 in Höhe von 8.000 DM. Deckung: Mehreinnahme bei
Hhst. 962.071.
- einstimmig g) bei Hhst. 510.513
Vorlage-Nr. 412/73
Der Rat stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
259'.219 DM zu zwecks Zahlung der gesetzlichen Krankenhaus~
umlage 1973. Deckung: Mehre innahme be i Hhst.·. 962.071
(Schlüsselzuweisung)
2. Aufstellung von Bebauungsplänen
a) BebauungsplanNr. 42 I
Vorlage-Nr. 145/72c
Der Rat beschließt gem. § 10 BBauG vom 23.6.60 den Bebauungs. plan Nr. 42 IeinschJ.... Text, .Begründung und Grünplan 1l1s
Sä.tzung,gleichzeitig als Satzung gem.§fÖ3 BiuO·NW"lrioer"
Fa~sung vom 27 .. 1,.70.
-" 9 -
)
1 71
- 9 -
Der Bebauungsplan umfaßtdasGebiet südostwärts der
Grubenstraße zwischen Turnhalle und Wendeplatz Grubenstraße bis zum Heider Bergsee.
-0.
1
Der Anregung von Rheinbraun, ein Hinweis auf den Baugrund
in die Begründung aufzunehmen, wird stattgegeben.
- einstimmig b) Bebauungsplan Nr. 60
Vorlage-Nr. 398/73a
Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 60 einschl. Text und Begründung
mit dem Inhalt des § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103BauO NW(in
der Fassung vom 27.1.70.).
.
Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Clemens-August.Straße/Goethestraße/Liblarer Straße und KBE.
Die Offenlegung ist gemäß § 2 (6) BBauG zu veranlassen.
Gleichzeitig ordnet der Rat die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das oben beschriebene Plangebiet an.
- einstimmig'';''
c) ,Bebauungsplan Nr. 64
Vorlage-Nr. 449/73
e,
Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 einschi. Text und Begründung mit den
Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzun'gen der
örtlichen Bauvorschriften als Satzung gem. § 103'BauO NW
(in der Fassung vom 27.1.70).
Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Robertstraße/
,Auf dem Kamm und der Westgrenze des Flurstückes 1263, Flur Q.
Der Aufstellungsbeschluß ist zu veröffentlichen.
Der Stadtdirektor wird beauftragt, die weitere Au'sarbeitung
zu veranlassen. Außerdem sind bauliche Anlagen im Einzelfall
für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn .
zu befürchten ist, daß die Durchführung der Planung durch
. die bauliche Anlage unmöglich oder wesentlich"erschwert werden
würde (§ 15 BBauG).
- einstimmig -
- 10 -
172
- 10 9. Änderung von Bebauungsplänen
a) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/11
Vorlage-Nr. 391/73
Der Rat beschließt gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes vom
23.6.60 (EGBI. 1 S. 341) die ortsübliche Bekanntmachung
der Genehmigung des Regierungspräsidenten vom 20. Juni
1973 sowie die ortsübliche Auslegung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 3/11 einschließlich Text und Begründung. Mit der Bekanntmachung, die anstelle der sonst
für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt,
wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
- einstimmig b) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/11
Vorlage-Nr. 470/73
Der Rat beschließt gern. § 2 BBauG die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/11 mit den Festsetzungen nach § 9 (3)
BBauG.
Für die SÜdseite der Kaiserstraße wird die Festsetzung
der öffentlichen Verkehrsfläche aufgehoben und gem. Plan
neu festgesetzt.
Die Offenlegung ist zu veranlassen.
- einstimmig c) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/111
Vorlage-Nr. 206/73a
Der Rat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes . . . ,
der Stadt Brühl Nr. 3/111 gern. § 2 BBauG für das Gelände·
der privaten Zufahrt von der Schillerstraße aus.
Statt der im Bebauungsplan ausgewiesenen privaten Zufahrt
vom Wendeplatz Schillerstraße aus zur Erschließung der Bauvorhaben Nitsche/Dr. Schürmann wird eine öffentliche Erschließungsstraße festgesetzt.
Diese Erschließungsstraße verläuft über die Parzellen
243, 272,283 und 284, Flur 12, Gemarkung Brühl •
. - einstimmig d) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18
Vorlage-Nr. 579/72b
Der Rat beschließt gern. § 10 BBauG. und § 103 Bau NVO .
die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 einschl. Text
und Begründung als Satzung.
- ein·stimmig - 11 -
:
.
.
':
,.',
: :.··.1 .
,
173
- 11 e) 21. Änderung des Bebauungsplanes - Bauzonen -'
Vorlage-Nr. 234/73a
Der Rat beschließt gern. § 10 BBauG die 21. Änderung des
Bebauungsplanes - Bauzonen- einschI. -Text und _Begründung
mit den Festsetzungen gern. § 9 BBauG als Satzung, gleichzeitig als Ortssatzung gern. § 103 BauO NW (in der Fassung
vom 21.7.70).
- einstimmig f) 29. Änderung des Bebauungsplanes - Bauzonen
Vorlage-Nr. 636/72b
Der Rat beschließt gern. § 10 BBauG die 29. Änderung-des
Bebauungsplanes - Bauzonen - einschI. Text und Begründung
mit den: Festsetzungen gern. § 9 BBauGals Satzung, gleichzeitig als Ortssatzung gern. § 103 BauO NW '(inder Fassung
vom 27.1.70).
- einstimmig g) 30. Änderung des Bebauungsplanes
Vorlage-Nr. 631/72b
~
Bauzonen
Der Rat beschließt gem.§ 10 BBauG die 30. Änderung des
Bebauungsplanes ~. Bauzonen - einschl. Text 'und Begründung
mit den Festsetzungen gem. § 9 BBauG als Satzung, gleichzeitig als Ortssatzung gern. § 103 BauO NW (in der Fassung
vom 27.1.70).
- einstimmig -
~
10. Ausbau des Sammlers Süd und Sanierung der südlichen Stadtteile
Vorlage-Nr. 339/73
Der Rat ermächtigt den Stadtdirektor, die im Etat 1973 für den
Bau des Sammlers bereitgestellten Mittel zur Sanierung der Ortsteile Brühl-Badorf und -Eckdorf zu verwenden und die ÄIiderung
des Verwendungszwecks im I. Nachtragshaushaltsplan zu veranschlagen.
- einstimmig 11. Anpassung der Allgemeinen Stromtarife an die.neuen Tarife
des RWE
Vorlage-Nr. 476/73
Der Rat genehmigt die Anpassung der Allgemeinen Stromtarife
an die neuen Tarife des RWE vorbehaltlich der Genehmigung des
Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des: Landes NW.
- einstimmig - 12 -
"
.
..
174
- 12 12. Parkgelände der Bundesbahn in Brühl-Kierberg
Vorlage-Nr. 495/73
Den von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag verweist der
Rat an den zuständigen Fachausschuß.
- einstimmig 13. Situation der Kinder und Jugendlichen ausländischer
Arbeitnehmer in Brühl
Meese (SPD) gibt eingangs seiner Ausführungen zu diesem Thema
bekannt, daß 9,5 % der Brühler Bevölkerung ausländischer Herkunft seien. Er sei darüber verwundert, daß für diesen Personenkreis lediglj.ch 4 Klassen in der Schule Brühl-West vorgehalten
würden sow'ie 2 Klassen in der Schule Brühl-Heide. Hieraus
ergäbe sich die besondere Frage, was mit den übrigen Kindern und
Jugendlichen geschehe. Die im Auftrage der SPD-Fraktion verlesen(
Stellungnahme wird dieser Niederschrift als Anlage b.igefügt.
Der Stadtdirektor weist nach diesen Ausführungen darauf hin,
daß das besondere Problem darin liege, daß bisher weder Bundesnoch Landesgesetze klar aussagten, wie die Integration der Gastarbeiter vollzogen werden solle. Solange die ausländischen
Arbeitnehmer über ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland imUngewissen seien, könne man keine konkrete Planung vornehmen~
Nach kurzer Diskussion verweist der Rat die Sache zur weiteren
Beratung an den Schul- und Sozialausschuß, wobei insbesondere
Wert darauf gelegt werden soll, daß sowohl griechische als
auch deutsche Lehrer zu der Diskussion zu diesem Thema eingeladen werden sollen.
- einstimmig 14. Halbjahresbericht 1973
Vorlag'e';"Nr. 494/73,
Der Rat nimmt den Halbjahresbericht 1973 zur Kenntnisnahme
entgegen.
- einstimmig 15. Anfragen
15.1 Darlehen an Marienhospital
Vorlage-Nr. 337/73a
Der Rat nimmt die Aufstellung der an das Marienhospital BrÜhl
gewährten Darlehen zur Kenntnis.
- einstimmig - 13 -
j
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175
13 15.2 Seniorenwohnheim in Brühl
Schmidt (CDU) bittet den Stadtdirektor ,um Auskunft,über die
derzeitige Situation des Seniorenwohnheimes insrühl. Insbesondere wird um Überprüfung der Frage gebeten,obzu'befurchtEm
steht,daß das Brühler Haus in eine mögliche Konkursmasse des
Wettersteinkonzern eingezogen werden könnte.
' '
Stadtdirektor sagt Beantwortung in der nächsten HA-Sitzung zu.
15.3 Kierberger Brücke
Dr. Ingenhütt (CDU) b:i,ttet in Ergänzung zu Vorlage-Nr. 35/73b
um die Beantwortung folgender Fragen:
e
e
a) Weshalb "und von wem wurde veranlaßt, daßi'm :'JI~uptausschuß
vier Modelle vorgestellt wurden, obwohl feststand, 'daß die
Bundesbahn sich bereits zu der kleinen Lösung bekannt hatte?
b) Ist inzwischen mit der Bundesbahn über weitere Ausführungsmöglichkeiten verhandelt worden?
,c)_ Ist, abzuse~en, wa~!l (jie Vorbereitungen so "{~,~~" ~~~.!e_ll~Il,~,!~~,J-. "'-,
daß bald e1n endgul tiger Vertragsabschluß zustandekomJil,t?
..
_.---_. __ .--
---...-~--
-
..
d): Ist voin Stadtdirektor vorgesehen im Haushalt '1974 dEm Bau
der Kierberger_Bahnhofsbrücke einzusetzen?
15.4 Anzahl der Vorschulkinder
Westphal (SPD) fragt an, ob die Verwaltung zwischenzeitlich
in der Lage ist,die Anzahl der Vorschulkinder genau zu ermitteln
und ob es zutrifft, daß die Zahl der Vorschulkinder rückläufig
ist, so daß die Klasse möglicherweise gefährdet ist.
15.5 Pavillonklassen der Clemens-August-Schule
Mettelsiefen W. (SPD) hat festgestellt, daß mehrfach'Pavillonklassen der Clemens~August-Schule frei waren. 'Er bittet um
Auskunft darüber, ob die Klassen maximal genutztwerd~n.
15.6 Ausbau Rodderweg
Mettelsiefen T. (SPD) hat festgestellt, daß beim Ausbau des
Rodderweges mehrfach Korrekturen vorgenommen wurden. Er bittet
den Stadtdirektor zu überprüfen, inwieweit die planer ische
Betreuung dieses Bauvorhabens ordnungsgemäß verlauf~n ist.
16. Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Ratsbeschlüsse
Vorlage-Nr. 284/72
Da der wesentliche Inhalt der heutigen Ratsbeschlüsse über die
Presse der Öffentlichkeit im Sinne des § 22 der Hauptsatzung
zugänglich gemacht wird, erübrigt sich eine Bekanntgabe im
Amtsblatt des Kreises Köln.
- 14 -
183
KURZBERICHT
\iber die Sitzung des
I
Stadthallenausschusses
am
4 ••luni 1073
e
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Der
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r.tl~m
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t BefriE'dir:unE':
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~:rp,;cbnis
27.4.1 0 '7::'> mi t den Vertretern der F'l. HuhmRnn
ung des
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der BeRprechung vom
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we,,:",:en der Bebau-
mit Kulturforum, Hotel und Restaurant zur
Kenntnis.
!)c>r ÄllsschuP. bescLloß d.,r0ufhin r:rllndsiitzliche Unterstützung dieses
ProjekteR und bea.l.lftracte den Stadtdire:{tor, weiterhin auf der Basis
der
~rzie]ten
~rr:ebnisse
zu verhandeln.
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184
KURZBERICHT
ilber die Sitzung des
I
..
Verkehrsausschusses
am
IS.6.1973
•
Jler Verkehrsausschuß genehmigte zunächst die Si tzungsniederschrift v~m 3.4.1973. Im Mittelpunkt der Sitzung stand dann
die Beratung über die zentrale Signalplanung in Brühl und
. d~mi t über die Frage, obe.ine Steuerung mit mehreretn Superdirigenten ausreicht oder ob ein Verkehrsrechner notwendig
ist. ·Einigkei t bestand darin, daß eine zukunftsgerechte Lösung gefunden werden sollte. Deshalb wurde der Stadtdirektor
beauftragt, mit dem Landschaftsverband zu verhandeln mit dem
Ziel, f.ür alle Zukunft eine optimale Verkehrsregelung zu erreichen. An den' Verhandlungen sollen auch drei Verkehrsaus':"
schußmitglieder (von jeder.Fraktion einer) und der Vei"kehrsplaner Mayr teilnehmen.
Die Planung zur Anlegung eines Parkplatzes in der Nähe des
Wendeplatzes Grubenstraße wurde z.ustimmend zur Kenntnis genommen. ber Ausschuß regte aber an,' das Straßenstück zum
Parkplatz zusätzlich mit einem Fußweg von 2,00 m Breite zu
versehen.
Der' Unterausschuß wurde beauftragt, eine Ortsbesichtigung
am Verbindungsweg zwischen Rodderweg und Chlodwigstraße
durchzuführen; sollte dieser dem vom Stadtdirektor mit .
Vorlage-Nr. 347/73 gemachten Vorschlag zustimmen, so ist
die an dem Verbindungsweg ltEtgende Restfläche mit Änderung
des Bebauungsplanes für Parkzwecke anzulegen. Ansonsten
wurde der Stadtdirektor beauftragt, eine neue Vorlage zu··
erstellen.
Der Verkehrsausschuß stellte die Beschlußfassung-'über die
Anlegting eines Parkplatzes an der Clemens-August-Straße
auf dem Marienhospital-Gelände zurück. Er beauftragte den
Stadtdirektor, in der nächsten Sitzung zu beri~hten, ob
sich eine derartige Investition für einen.doch voraussichtlich kurzen Zeitraum lohnt.
Die bisherige ~traßenplanung der·Straßen "Zum Donnerbach",
"Zur Gabjei", "Zum Rodderbruch", "Am Rolfsacker" und "Am
Eichenbusch" wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der bisherige KreuzungszustandWingertsberg/Auf den Steinen/Steingasse soli durch den Einbau einer Signalanlage verbessert
w~rden. Dazu empfahl der Verkehrsausschuß dem Rat, die not-
- 2 -
,
.'
"
185
'-'.2
wendigen Mittel .im Etat 1973 in Höhe von 58~000,-- DM bereitzustellen. Im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen soll iiberprlift·.
we.rden, ob die Verkehrsfiihrting durch eine Einbahnregelung in
dem Teilstiick derSteingasse zwischen Eckdorfer Straße und der'
straße "Auf. dEm Steinen/Wingertsberg" verbessert werden. kanp •.
neziiglichder Parksituation im Mayersweg zwischen Gartenstraße
undPlattenweg wurde der Stadtdirektor gebeten, den ,Verkehrs- .
ausschuß in der nächsten Sitzung über die getroffenen Maßnahmen
.
.
.
zu unterrichteri~
Fiirden B~reich Jordanstraße/Cäcilienstraße/Langenackerstraße
soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, damit das Stell-.
platzproblem einer befriedigenden Lösung zugeführt werden kann.
Für die nächste Sitzung wurde um die Erstellung einer ent- .
sprechenden Vorlage gebeten.
Hinsicht.lich der Stellplatzverpflichtung für das Arbeitsamtsgebäude empfahl der Verkehrsausschuß, die Angelegenh~it in ..
der nächsten Sitzung der Stellplatzkommission zu beraten und
danach dem Hauptausschuß vorzulegen~
vVVv\i~vD
(Arnold)
, .
. .
~.
186
KURZBERICHT.
, iiber die Sitzung des
I
Verkehrsausschusses
am
'\L-_7_._i'_"...,..19_,7_;"'_)_ _ _ _ _ _ _----"oJ1
Der VkA genehmigte zunüchs t die Si tzungsnieders,chri ft vom
5.6.1973. lJan:lch stellte er lIie Planung für lIieAnlegung
~iner Busst~aUe, parallel zur KBG-Strecke zwischen Hermann~"
straße und Karl-Schurz-Straße zurück. Er hielt die Anlegung
einer Verbindungsstraße zwischen Kdrl-Schurz-::)tra{~e und .'
Clemens-;\ugust-dtraße für vorrangig. Der Stadtdirektor wurde
gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit beim
Dau der Fußgängerunterführung Kurl-Schurz-Straße das zu errichtende ßrlickenbauwerk die nötige Ureite fiir die Anlegung der
Querverbindung erhält. Der Ausschuß empfahl weiterhin zu
klären, ob die fiir den ßau der Stadtbahn notwendige ilaustraße
so angelegt werden kann, daß sie später als Durchgangsstraße für
das Teilstiick ilermannstrnße/Karl-Schurz-Straße benutzt werden kann ..
,Ueziiglich der Vereinbarung mit der Bundesbahn über den Ausbau der
Kierberger ßriicke empfahl der Verkehrsausschuß die größere Lösung,
d.h. 6 m Fahrbahn und jeweils 2 m BUrgerstei~. Sollte dies nicht
durchführbar sein, empfahl'er unter Bei behal tung von 6 m Fahrbahnbreite, den Bürgersteig auf der westl. Seite mit einer Breite von
1 m und auf der östl. Seite mit einer Breite von 2 m anzulegen.
~r nahm d~e l~anung über die Anlegung eines Parkplatzes an der
Clemens-;\ugust-Straße auf dem Narienhospi tal-Gelände zustimmend
zur Kenntnis. ~ie städte Anlagen (Gehw~g und Parkspur) vor dem
Geschäftshaus Albrecht am Janshof sollen zur Schaffung einer günstigeren ße- und Entlademöglichkeit abgesenkt werden.
Die straße llimmelreich zwischen li'reiheitsstraße und Gustav-WeggeStraße soll als ~inb~hnstraße in Richtung "Am Siegesbach" ausgewiesen werden.
Bez~glich
der Kennzeichnung der Omnibuslinien im Stadtbezi~k von
ßrühl na:',m der AtiSSC;lUß den Bericht des Stadtdirektörs zur Kenntnis.
Der ~tadtdirektor wurde beauftragt,'hinsichtlich'der Verkehrssignalanlage auf der L 1~4 in Höhe des ehemaligen Industriegeleises
mit dem Landschaftsverband zu verhandeln, damit an dieser Stelle
eine Verkehrssignalanlage errichtet wird • .<:\18 Vorabmaßnahme empfahl
er, an dieser gefährlichen Stelle auf der F'ahrbahn eine ununterbrochene weiße Linie auftragen zu lassen.
- ? -
187
,
.- 2 -
Der" Stadtdirektor WUrde gebeten, an der Kreuzung
L 183/Geildorfer.Straße/Steingasse eine Verkehrsztibl\1ng'
durchführen zu lassen. DerUriterausschuß wurde beauftragt,
sich an Ort und $telle über die. doctige Situation zu. informieren, d~ wegen4er auf der L 183 gef~hrenen hohen Ge-"
schwindigkeiten Fußgänger beim Passieren des Kreuzungsbereich~s beaon~ers gefährdet werden.
'.,
Hinsichtlich der Abgrenzung der öffentli~hen und priva,tenFlächen im Bereich des ßalthasar-Neumann-Platzes wurde
der Stadtclirektor gebeten, darauf. hinzuwirken , ~aß' die .z.Zt.
noch privaten Flächen, die aber von der Öffentlichkeit ge:nutzt werden, öffentlicher Verkehrsraum werden.
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(Breidenbach)
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188
KURZBERICHT
\iber die Sitzung des
I
Ausschusses für Jugendfragen
am
7.6~1973
Zu Beginn der Sitzung verpflichtet der Ausschuß das stellvertretende Ausschußmitglied Lennartz gern. § 32 (3) GO. Ferner
wurde Frau Irene Westphal (SPD) zur stellvertretenden Ausschußvorsitzenden gewählt.
Der Ausschuß genehmigte 5 Ferienspielaktionen, die während
der Sommerferien durchgeführt werden sollen.
Der Bund Neudeutschland erhält für die Renovierung des Jugend- .
heimes an der Kaiserstraße einen städte Zuschuß.
Für den Kindergarten in der Wilhelmstraße erhält die Arbeiterwohlfahrt ebenfalls für die Renovierung einen städte Zuschuß.
In 4 Fällen wurde den Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses
zur Beschaffung von Jugendpflegematerial entsprochen.
gez. Rinseln
·
..
~-~
189
KURZBERICHT
ijber die Sitzung des
I Ausschusses
fÜr Jugendfragen
am
am 23.8.1973
Der Ausschuß bewilligte der kath. Kirchengemeinde St. Stephan
für die Anschaffung von Sitzbänken und Tischen für das Jugendheim
an der Hheinstr. einen stüdt. Zuschuß.
Ebenfalls bekam die kath. Kirchengemeinde St. Heinrich für die
Renovierung des Kindergartens an der Liblarer Str. einen Zuschuß
bewillirt •
Ferner beschloß der
bestehen zu lassen.
AusschUJ.~
den Spielplatz auf dem Römerhof
Eine vorläufige Kostenaufstellung über die entstandenen Kosten
für die Ferienaktionen nahm der Ausschuß zur Kenntnis.
e
e
Im Anschluß an die Sitzung fand eine Besichtigung des TOT Heimes
in Junkersdorf statt.
gez. Hinsein
190
KURZBERICHT
i1ber die SItzunI des
IBauausschuSBe~
am
'\12.6.1973
Der BauauBschuß beschließt, Los II des Verbindungsweges zwischen
Ölbergstraße und Tennisplatz-Zugang 1974 auszubauen.
Die Planung über den Um- und Ausbau der Eckdorfer straße nimmt der
Bauausschuß zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die notw~ndigenMittel.im Etat 1974 bereitzustellen.
In 4 Fällen erklärt der Bauausschuß das Einvernehmen der Gemeinde
gemäß § 36 BBauG für die Neubauten von 4 Eigenheimen im Gebiet des
BebauungsplanesNr. 9 II während der Planaufstellung nach § 33 BBauG.
Die Vorhaben entsprechen dem Plan, die Erschließung ist gesichert.
Den Bericht des Stadtdirektors zur Frage der "wilden Müllkippen" und
die Beantwortung einer Anfrage betreffend die Leerung von Mülleimern
'.' nimmt der Bauau6schuß zur Kenntnis.
Der inder Sitzung vorgetragenen Planungsänderung der Außenanlage
an der städtischen Realschule stimmt.der BauausschuS zu.
gez.:
. begl. :
Meyers
/tz;;fJ'
(Kuhl)
1 91
KU AZBE AleHT
·jber die Sit7.Ung des
Sportausschusses
am
14.6. und 20.6 1973
0
e
e
Der Sportausschuß stimr:lte den Vorschlägen des Stadtdirektors
über die Verteilung der Sportförderungsmittel 1. Rate 1973 zUo
Der Belegungsplan für das Schul- und Vereins schwimmen im
städte Hallenbad wurde neu aufgestellt. Der Ausschuß legte
fest, allen Brühler Kindern und Jugendlichen während der
diesjährigen Sommerferien montags - freitags von·8.00 12.00 Uhr kostenlosen Eintritt in das Freibad 'zu gewähren.
Weiterhin befaßte sich der Ausschuß mit der Benutzung der
städte Tennisanlage durch vereinslose Spielinteressenten.
Am 20 0 6.1973 besichtigte der Sportausschuß das zur Bebauung
vorgesehene Gelände im Bebauungsplan 42 11 Brühl-Heide zwischen
e
-
Sportplatz/Grubenstraße un~ Höhenweg. Der Sportausschußempfiehlt
dem Planungsausschuß, das Gelände als öffentliche Grünfläche
auszuweisen, damit es zu gegebener Zeit zur Erweiterung der
Sportplatzanlage Brühl-Reide.verwendet werden kann ..
gezo Schmitz
192
KURZBERICHT
Vergabeausschusses
am
'{, 25.6.,' 4.7., 6.8.1973
·1
Es wurden vergeben:
--
I",
..
a) Hauptamt
b) Planungsamt
c) Amt für Hochbau und
Grünflächen
d) Tiefbauamt
243.777 DM
24.000 DM
73.569 DM
690.917 DM
Im einzelnen handelte es sich um:
a) Hauptamt
--
-
Beschaffung von Karteiliften für die Meldeabteilung
Tägliche Unterhaltsreinigung der Grundschule Brühl-West
Beschaffung von Schulmöbeln für die Grundschule Brühl-West
Beschaffung von 3 Lieferwagen
Beschaffung eines Sperrmüllwagens
Beschaffung einer Werkraumeinrichtung für die Grundschule
Brühl-West
b) Planungsamt
Kartographie und Druck des Flächennutzungsplanes
c) Amt für Hochbau und Grünflächen
Elektroinstallationsarbeiten im Hause Kaiserstraße 38
Lieferung und Montage einer Pumpen-Warmwasser-Helzungsanlage
im Hause Kal.serstraße 38
Ausführung von gärtnerischen Arbeiten an der Sporthalle
Brühl-Mitte
.
Herstellung eines Kabelgrabensfür die Außenbeleuchtung der
Grund- und Hauptscnule Brühl-Kierberg, Mühlenbach
b.w.
193
Anlegung einer. Böschung am Schulhof Hüllenweg in
Brühl-Pingsdorf
Überarbeitung des Kinderspielplatzes "Zum Donnerbach"
Einzäunungam. L\lp i.I1enwe.g
- ..
..
,
"
.;.~ ~
d).Tiefbauamt
Erschließung Schnorrenberg
Teilausbau der Engeldorfer Straße
Kanalisierung deriIauptstraße in Brühl-Vochem
.
." .'
.
Straßenbauarbeiten in Brühl-Schwadorf, Spürckstraße.
Herstellung eines Regenwasserkanals "Zur Gabjei"im Zuge
des Ausbaues ROdderweg
.
Kanal- und Straßenbauarbeiten in Brühl-Badorf, Im Vog~lsang
Karialbauarbeiten in der Wesselinger Straße
.
.
gez. Feldmeyer
194
KURZBERICHT
;jber die Sitzung des
ISchutausschusses
am
116.8.1973
e
e
Der Schulausschuß tagte in der neuen Grundschule Brühl-West und besichtigte vor Eintritt in die Tagesordnung das Schulgebäude. Im Anschluß
hieran wählten die Ausschußmitglieder Ratsherr Meese zum neuen Ausschußvorsitzenden.
Neben verschiedenen Lehrerpersonalangelegenheiten beriet der Ausschuß
über die Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes für Brühl und stellte
die Bildung eines Unterausschusses vorerst bis zur Vorlage des Datenund Zahlenmaterials zurück.
Der Ausschuß wurde über die Schüler- und Klassenzahlen an den Brühler
Schulen zu Beginn des Schuljahres 1973/74 sowie über die Aufnahme des
städte Gymnasiums in die 2. Versuchsreihe zur Vorbereitung der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II in Kenntnis
e
gesetzt.
e
D
195
KURZBERICHT
über die Sitzung des
Kultur- und Partnerschaftsausschusses
am
21.8.1973
Der KPA hielt diese 00ndersitzung auf Wunsch des Hauptausschusses unter Beteiligung intere~sierter Ratsmitglieder z~r Beratung einer geplanten Brühl-
e'
e
Ausstellung in der Partnerstadt Royal Leamington Spa sowie zur Beratung
einer Neuauflage des Bildbandes "Brühl - eine lebendige Stadt".
Zunächst w~~de das neue Ausschuß-Mitglied Rudolf Schmitz (CDU) in sein Amt
eingeführt und auf dieses in feierlicher Form verpflichtet.
Der Ausschuß nahm den Bericht des Stadtdirektors über den detailierten
V~r-
wendungszweck der für eine Briihl-Ausstellung in Leamington vorgesehenen
Mittel zustimmend zur Kenntnis und begrüßte seine' Initiative, in der englischen Partnerstadt Geschichte,Kunst,Wirtschaft, Bürgerleben und Zukunftsplanungen Brühls in Fotos,Lichtbildern,Filmen,Bildwerken und sonstigen Objekten so umfassend und sparsam wie möglich darzustellen.
Der Ausschuß nahm ferner den Bericht des Stadtdirektors über den Stand der
Vorarbeiten für die Neuauflage des Bildbandes zur Kenntnis und erklärte
sich mit zügiger Fortführung der Arbeiten einverstanden, wozu in einigen
Einzelfällen Zusatz- bezw. J\nderungswünsche formuliert wurden. Der Ausschuß
le~te besonderen Wert darauf,
daß zum Partnerschaftstreffen am 6.10.1973
eine hinreichende Anzahl Exemplare der Neuauflage vorliegt.
Abschließend genehmigte der Ausschuß zwei Zuschuß-Anträge kultureller Vereinißungen un~ nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, daß auf seine Anregung
der Verein Brühler Schloßkonzerte eine Winterreihe "Popfestival
durchführen wird.
1973/74"
· -_ .. ---. lb!Jtx:fbm
Anlage zum Original-Protokoll über die Sitzung des Rates vom 27.8.1973
======================================================================
196
S atz u n g
der Stadt Brühl über die Besch~ffenheit und Größe von
Spielplätzen für Kleinkinder
- Spielplatzsatzung Aufgrund der ~§ 4 und 23 (1) S. 2 g der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1969 (GV.NW. S. 656/SGV.NW.
2020) und der §§ 10 (2), 70 und 103 Abs. 1 Ziff. 3 der
Bauordnung für das Land MV in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970 (GV.MV. S. 96/SGV.MQ. 232)
hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am
27. August 1973 folgende Satzung beschlossen:
§
1
Anwendungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für Spielplätze, die nach § 10
Abs. 2 der Bauordnung für das Land lTVI bei Errichtung von
Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen 2.1s Einzelanlagen
nuf dem Baugrundstück zu schaffen sind oder als Gemeinschaftsnnlagen in unmittelbarer Nähe des Grundstücks
geschaffen werden.
(2) Die Satzung findet auch Anwendung~ soweit bei bestehenden Gebäl,lden nach § 10 Abs. 2 Satz 4 der Bauordnung NW entsprechende Spielplätze wegen der Gesundheit
und zum Schutze der Kinder angelegt werden. In diesen
Fällen können die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Anlagen (§§ 3 und 5 dieser Satzung) unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermäßigt
werden.
- 2 -
- 2 -
§
1~7
2
Befreiungen und Ausnahmen
Befreiungen ader Ausnahmen können erteilt werden, wenn in
unmittelbarer Nähe des Grundstückes entsprechende Gemeinschaftsanlagen geschaffen werden
§
cJ~r
\·o~~ande~
sind.
3
Größe der Spielplätze
(1) Die Größe der Spielplatzflächen richtet sich nach Art,
Größe und Anzahl der Wohnungen auf dem Baugrundstück. Nach
ihrer Zweckbestimmung für ständige Anwesenheit von Kindern
nicht geeignete Wohnungen, z.B. solche für Einzelpersonen
(Einraumwohnungen, Appartements) oder für ältere Menschen
(Altenwohnungen) bleiben bei der Bestimmung der Spielplatzgröße nach Abs. 2 außer Ansatz.
(2) Die Größe des nutzbaren Spielplatzes muß mindestens
betragen:
Bei Gebäuden vcn 3
bis
5 Wohnungen
30 qm,
bei Gebäuden von 6
bis 10 Wohnungen
60 qm,
bei Gebäuden von 11 bis 1.5 Wohnungen
100 qm,
bei Gebäuden von 15 bis 20 Wohnungen
150 qm.
(3) Bei mehr als 20 Wohnungen ist flir jede weitere Wohnung
eine Spielfläche von
zus~tzlich
2 qm zu schaffen. Nach
Möglichkeit sollen in diesen Fällen mehrere Spielplätze angelegt werden.
§ 4
Lage der Spielplätze
(1) Die Spielplätze sind so anzulegen,
daß sie besonnt, wind-
geschlitzt und von Wohnungen der pflichtigen Grundstücke aus
einsehbar sind. Spielplätze sind grundsätzlich zu ebener Erde
anzulegen. Wo dies ausgeschlossen ist, z.B. in Bereichen besonderer Verdichtung, sind sie auf erhöhten HOfflächen,
Terrassen oder Dachflächen anzulegen. Spielplätze sollen
nicht mehr als 100 m von den zugehörigen Wohnungen entfernt
sein und von den Wohnungen möglichst ohne Überquerung öffentlicher und privater Verkehrsflächen erreichbar sein.
- 3 -
198
- 3 -
Für mehr als 10 Wohnungen bestimmte Spielplätze sollen von
Fenstern für Aufenthaltsräume mindestens 10 m entfernt sein.
(2) Unter den Voraussetzungen von Abs. 1 leönnen Spielplätze
auch fUr mehrere Häuser oder Grundstücl,::e - jedoch nicht für
mehr [',ls 40 Wohnungen - gemeins3.nl geschaffen werden, sofern
die Benutzung z.ß. durch Eintragung einer Baulast gemäß
~ 89 Abs. 1 BauO MV gesichert ist.
(3) Spielplätze sind gege,n Anlagen, von denen Gefahren ausgehen l~önnen, insbesondere gegen Verkehrsflächen, verkehrs-,
betriebs- und feuergefährliche Anlagen, Gewässer, Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie gegen Standplätze für Abfallbehälter so abzugrenzen, daß Kinder ungefährdet spielen
können und auch vor lnunissionen geschützt sind. Bei der
Einfriedigung dürfen dornige Gehölze, Stacheldraht, spitze
Stäbe und ähnliche zu Verletzungen führende Stoffe nicht
verwendet werden. Gegen das Befahren und Abstellen von
Kraftfahrzeugen müssen die Spielplätze abgesperrt sein •.
§ 5
Beschaffenheit
(1) Die Oberfläche von Spielplätzen ist so herzurichten,
daß Kinder gefahrlos spielen können und die Flächen auch
nach Regenfällen benutzbar bleiben. Mindestens 1 qm je
Wohnung der Fläche ist als Sandspielfläche herzurichten.
(2) Spielplätze sollen mit mindestens drei ortsfesten
Sttzgelegenheiten für Erwachsene ausgestattet sein. Bei
Spielplätzen für mehr als fünf Wohnungen ist für je drei
weitere Wohnungen eine zusätzliche Sitzgelegenheit zu
schaffen.
- 4 -
4 -
199
(3) Spielplätze für 6 - 14 Wohnungen sind außer mit Einrichtungen nach den Abs. 1 und 2 mit mindestens einer
we~teren Spieleinrichtung auszustatten (z.B. Kletterbaum,
Spielhaus, Schaukel, Rutschbahn, Kle~terwand). Spielgeräte müssen so beschaffen sein, daß sie von Kleinkindern
gefahrlos benutzt werden können.
(4) Spielplätze, die für mehr als 14 Wohnungen bestimmt
sind, sind mit 2 voneinander getrennten Sandspielflächen
nach Abs. 1 <':.uszustatten. Für je 6 Wohnungen ist ferner
eine weitere der in Abs. 3 genannten Einrichtungen
- jedoch nicht von derselben Art - zu schaffen.
(5) Spielplätze von mehr als 50 qm Größe sollen in einer
für Kleinkinder geeigneten Weise, insbesondere durch Bepflanzungen, räumlich gegliedert werden. Bepflanzungen
und sonstige der räumlichen Gliederung dienende Einrichtungen sowie Zinfriedigungen dürfen die nutzbare Mindestgröße der Spielplätze (§ 3) nicht einschränken und keine
Gefahren für Kinder in sich bergen.
§
6
Erhaltung
(1) Spielplätze, ihre Zugänge und Einrichtungen sind in
benutzbarem Zustand zu erhalten, wobei der Spielsand
regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, auszuwechseln
ist.
(2) Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden.
- 5 -
- 5 -
200
§ 7
Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spielplatz
1. von geringerer als der in § 3 festgesetzten Größe errichtet, oder
2. nicht entsprechend den Vorschriften der §§ 4 und 5 anlegt
oder herrichtet, oder
3. seinen Zugang oder seine Einrichtung entgegen § 6 nicht
in ordnungsgemäßem Zustand erhält, oder
4. ohne Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder
weise beseitigt,
teil~
handelt ordnungswidrig im Sinne des § 101 (1) Bauordnung NW.
§ 3
Vorrang von Bebauungsplänen
Weitergehende Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt.
~ 9
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Amtsblatt fUr den Kreis röIn in Kraft.
tJ10
/
~~mitglied
Bel~anntmachung
im
'-.
Schriftführer
Anlage zum Original-Protokoll iiberdie Sitzung des Rates vom 27·.8.1973
========~============================================= ================
1. Ss.tzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für den Einsatz von
K~anken-
und Notarztwagen in der Stadt Brühl
201
-Satzung Krankenwagenvom
Aufgrund der §§ 4 und 28 (1) S. 2 Buchstaben g) und i) der
Gemeindeordnung :fitr das Land Nordrhein-'.'/est:f:alen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1969 (GV.NW.S.
65G/SGV.N\'!. ?'02o) und der §§ ?', 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 21. Oktober 1909 (GV.MV.S. 71?/SGV.NW. 61.0), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23. November 1971 (Gv.mv.s. 359),
hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 27. August
1973
::'olgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Einsatz von Krankenund Notarztwagen in der Stadt Brühl beschlossen:
Artikel
r
Die 3atzung tiber die Erhebung von Gebühren für den Einsatz
von Krankenwagen und Notarztwagen in der Stadt Brühl vom
19. Dezember 1972 (ABI. Kreis Köln 1972 S. 401) wird wie
i'olgt geftndert:
~s
wird nachstehender § 5 a neu eingefügt:
•
" § 5 a
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt auch für das Gebiet der
Gemeinde Weilerswist. "
Artikel II
nies~
S~tzung
tritt am Tage nach der amtlichen Bekannt-
machung in Krnft.
1~~.~
Schriftführer ftftBftftft
.,
•
202
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
Stellungnahme zur Situation der schulpflicht!gen Kinder.und
Jugendlichen ausländischer Arbeitnehmer in Brühl
-e
Herr Bürgermeister,
meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Gleichheit der Bildungschancen gehört zu den Grundforderungen
der modernen Leistungsgesellschaft und ist seit mehr als 100 Jahren
auch Grundanliegen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
Das ist heute für alle Bürger dieses Staates eine Selbstverständlichkeit.
So sind wir gehalten, diese Grundforderung auch für die Kinder
unserer ausländischen Arbeitnehmer gültig werden zu lassen. Wir
können nicht nur die Dienste dies~r Arbeitnehmer und damit die
Erhöhung unseres Bruttosozialproduktes und Lebensstandardes in
Anspruch nehmen, sondern wir müssen ~uch ihnen den sozialen Lebensraum und Schutz zubilligen, den wir für uns als selbstverständlich
erachten.
Dazu gehört in erster Linie neben der sozialen Sicherstellung
und befriedigenden Versorgung mit Wohnraum auch die schulische
Betreuung ihrer Kinder.
Das bedeutet, wenn für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer
Chancengleichheit hergestellt werden soll, muß diesen Kindern
ein Anrecht auf zusätzliche, ihrer besonderen Situation entsprechende, Förderung zuteil werden.
Konsularische Schulen sind kein Ersatz für die allgemeinen öffentlichen Schulen.
- 2 -
.
~-
203
- 2 -
Kinder ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik sind
schulpflichtig nach den Bestimmungen der Gesetze der Länder der
Bundesrepublik Deutschland. Ich verweise in diesem Zusemmenhang
auf den Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1971, der
far NRW maßgeblich wurde mit der Veröffentlichung im Amteblatt
des KM NRW.
"Nachlässigkeit oder bloß formale Maßnahmen in der Durchsetzung
der Schulpflicht far Kinder ausländischer Arbeitnehmer sowie fehlende, sinnvolle Bildungsangebote haben dem skandalösen Wiederaufleben der Kinderarbeit in der BRD Vorschub geleistet." Soweit eine Studie des DGB zum Unterricht ausländischer Kinder in
der Bundesrepublik Deutschland.
Wir fordern, deß gegen diesen Rückfall in das Zeitalter dea
Frühkapitalismusmit Entschiedenheit vorgegangen wird. Wir sind
der Ansicht, daß die Errichtung von
mehr Kindertagesstätten
von
Stätt~n
der Vorschulerziehung
die Abschaffung der Nationalitätenklassen
und die Integration der Kinder und Jugendlichen
in unser Schulwesen dringend notwendig sind.
Die mangelhaften Erfolge bei der Erfassung der Kinder und Jugendlichen ausländischer Arbeitnehmer sind vor allem dareuf zurückzuführen, daß die Aufklärung der Eltern in hohem Maße unzureichend
ist oder von administrativer Seite nicht so erfolgt, wie es aus
vielen Gründen wünschenswert wäre.
- 3 -
204
- 3 -
Erwähnenswert erscheint uns in diesem Zusammenhange das Bundesmodellvorhaben in Opladen, über das der Beigeordnete der Stadt
Opladen, Herr Härich, am letzten Mittwoch hier berichtete. Auf
Einzelheiten verzichtend - weil Sache der Sozialexperten der
Fraktionen - muß ich dennoch auf die schulischen Aspekte des
Berichtes eingehen.
Ober einen Koordinationskreis - der etwa 15 Mitglieder umfaßt
und sich aus Mitgliedern des Sozialausschusses, ausländischen
Vertrauensleuten und der Verwaltung zusammensetzt - ist es gelungen, die ~usländischen Arbeitnehmer und ihre Familien in bemerkenswertem Umfang in die Gemeinschaft der Bürger zu integrieren.
Wir bitten den Herrn Stadtdirektor, Bericht und Diskussionsbeiträge - wegen der grundsätzlichen Bedeutung - allen Ratsmitgliedern zuzustellen.
In Opladen hat man es geschefft, alle ausländischen Kinder und
Jugendliche voll in das dortige Schulwesen zu ~ integrieren.
Das sollte - so meinen wir - auch für Brühl Ziel vernünftiger
Schulpolitik sein; erwachsen aus der Sorge, neue soziale Randschichten aus den ausländischen Arbeitskräften zu produzieren, die
sich für immer in Brühl ansiedeln wollen.
Wir meinen: vorbeugen ist besser als heilenl
Sie alle wissen, welche Probleme die Reintegration der Bewohner
der sozialen Brennpunkte bei uns mit sich bringt.
Die SPD-Fraktion wünscht, daß der Rat der Stadt Brühl die Grundforderungen des DGB zum Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer anterstützt und verwirklicht:
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Ich zitiere:
1. Kindergarten und Vorschulerziehung
Für die Kinder der ausländischen Arbeitnehmer ist der Besuch der
allgemeinen Einrichtungen der Vorschulerziehung im Hinblick auf
deren spätere schulische und soziale Integration außerordentlich
förderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen wird erleichtert. In
den Einrichtungen der Vorschulerziehung ist die C~ance gegeben,
daß die Kinder der ausländischen Arbeitnehmer gemeinsam mit
Kindern aus anderen Lebensbereichen sowohl sprachlich als auch
in ihrer sozialen Entwicklung gefördert werden.
2. Grundschule
Der Beschluß der Kultusministerkonferenz zum Unterricht für
Kinder ausländischer Arbeitnehmer vom 3.12.1971 empfiehlt:
"Ausländische Kinder, die in ihrer Heimat noch nicht schulpflichtig waren und in der BRD schulpflichtig werden, nehmen in der
Regel von Anfang an am Unterricht für deutsche Kinder 'in der
Klasse 2 1 teil."
Die Funktion des muttersprachlichen Unterrichts
Der Unterricht in der Muttersprache soll der Kommunikation innerhalb der Familie der ausländischen Arbeitnehmer und der Erhaltung
der muttersprachlichen Ausdrucksfähigkeit dienen~ Und als Bereicherung und Erweiterung der Möglichkeiten sowohl für den Schüler
als auch für die Schule betrachtet werden. Zweisprachigkeit bietet
ausländischen Kindern einen erweiterten Rahmen beruflicher Chancen.
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3. Übergang auf weiterführende Schulen
Die Kinder ausländischer Arbeitnehmer haben ebenso wie deutsche
Kinder einen Anspruch auf eine Schulbildung, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Der Übergang auf eine weiterführende
Schule muß ihnen ermöglicht werden.
4. Einrichtung von Sonderklassen für jugendliche Ausländer
im Alter von 13 - 16 Jahren
Für diese Schüler müßten, sofern sie erst in diesem Alter oder
kurz davor nach Deutschland kommen, Sonderklassen eingerichtet
werden, deren Ziel es ist, ausreichende Deutschkenntnisse zu
vermitteln, damit sie einen Schulabschluß erhalten, der eine
qualifizierte Berufsbildung ermöglicht. Der qualifizierte Schulabschluß erweist sich gerade für ausländische Jugendliche als
unerläßliche ~aterielle Voraussetzung für den Beginn eines Ausbildungsverhältnisses und seiner sozialen Entwicklung.
5. Berufsschule
Zum Berufsschulunterricht heißt es im "Beschluß der Kultusministerkonferenz" vom 3.12.1971: "Berufsschulpflichtige ausländische Jugendliche, die wegen des Fehlens ausreichender deutscher Sprachkenntnisse nicht dem Unterricht der Berufsschule folgen und deshalb keinen Lehrberuf ergreifen können, sollen durch Intensivkurse in der deutschen Sprache darauf vorbereitet werden. Die Teilnahme an diesem Unterricht gilt als Erfüllung der Berufsschulpflicht.
Kommt danach ein Berufsausbildungsverhältnis zustande, so ist der
Berufsschulunterricht bis zu dem Zeitpunkt, den die Schulpflichtgesetze der Länder vorsehen, sicherzustellen."
Soweit die Forderungen des DGB.
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Um diess Forderungen Wirklichkeit werden zu lassen, sind wir der
Meinung, im zu erstellenden Schulentwicklungsplan die notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen.
Die SPO-Fraktion wünscht, daß die Verwaltung alsbald Untersuchungen
anstsllt, die eine Erfassung sämtlicher schulpflichti.ger ·Aktsllnderkinder beinhaltet. Wir erwarten weiter Vorschläge zur Beschulung
dieeerKinder und Jugendlichen. Es ist zu prüfen, inwieweit
kooperativ mit Nachbargemeinden_.zuEi.ammengaarbei tet werden kann.
Die daraus erwachsenden Kosten wären iDFHaushaltsplan 1974berei!_
zustellen.
(I
Die eingebrachten Vorschläge und Forderungen eollten von allen
Fraktionen umgehend beraten werden.
Der Schulausschuß wird sich in der nächsten Sitzung dieses Problems
annehmen.
Schon heute erlaube ich mir, die Mitglieder des Sozialausschusses
einzuladen.
Die Beratung dieses sozial- und schulpolitisch wichtigen Tagesordnungspunktes sollte gemeinsam erfolgen.