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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,4 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20

Inhalt der Datei

163 Nie d e r s c h r i f t über die Sitzung des Rates vom 27.8.1973 Anwesend: 1. Mitglieder: 1. Hans als Vorsitzender, 2. Adloff, 3. Alberding, 4. Blondiau, 5. Braun, 6. Breuer, 7. Brux, 8. Ehl, 9. Giesler, 10. Görner, 11. Dr. Haferkamp, 12. Heider, 13. Hinsein, 14. Dr. Ingenhütt, 15. Kölmel, 16. Krips, 17. May, 18. Meese, 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. Mettelsiefen T. , Mettelsiefen w. , Meyers, Neffgen, Paulsen, Prasuhn, Schäfer, Schmidt, Schmitz, Schneider, SChröder, Strauff, Stüven, Thoma, Verheugen, Vieten, Wawersig, Westphal. I!. Schriftführer: Wadehn. II!. Verwaltung: 1. 2. 3. 4. Dr. Schumacher, Dr. Wietkamp, Roleff, Dr. Klewitz, 5. Mandt, 6. Ref. Giese. Abwesend: 1. Mitglieder: 1. Feldmeyer, 2. Nagel, 3. Reinkemeier, 4. Steiger, 5. Wiegand. Tag e s o r d nun g TOPkt. 1. 2 3 4 5 Gegenstand Vereidigung und Amtseinführung des Beigeordneten Dr. Dietmar Klewitz Niederschrift vom 4.6.1973 Berichte der Ausschüsse Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz von Kranken- und Notarztwagen in der Stadt Brühl - Satzung Krankenwagen Seite Vor lagenNr. 5 478/73 5 6 6 7 423/73 349/73a - 2 - 164 - 2 TOPkt. 6 7 8 Gegenstand Seite Satzung der Stadt Brühl über die Be7 schaffenheit und Größe von Spielplätzenfür Kleinkinder - Spielplatzsatzung Über- und außerplanmäßige Ausgaben a) bei Hhst. 000.653 7 b) bei Hhst. 000.633 7 c)bei Hhst. 230.660 8 d) bei Hhst. 704.663 S e) bei Hhst • . . . . 657 8 f) bei Hhst. 743.662 8 g) bei Hhst. 510.513 S Aufstellung von Bebauungsplänen a) Bebauungsplan Nr. 42 I 8 b) Bebauungsplan Nr. 6 0 9 c) Bebauungsplan Nr. 64 9 Änderung von Bebauungsplänen a) 2. Änderung des Bebauungsplanes 10 Nr. 3/11 b) 3. Änderung des Bebauungsplanes 10 Nr. 3/11 c) 3. Änderung des Bebauungsplanes 10 Nr. 3/111 d) 2. ÄnderUng des Bebauungsplanes 10 Nr. 18 e) 21. Änderung des Bebauungsplanes 11 - Bauzonen f) 29. Änderung des Bebauungsplanes 11 - Bauzonen g) 30. Änderung des Bebauungsplanes 11 - Bauzonen Ausbau des Sammlers Süd und Sanierung 11 der südlichen Stadtteile Anpassung der Allgemeinen Stromtarife 11 an die neuen Tarife des RWE Parkgelände der Bundesbahn in Brühl12 Kierberg Situation der Kinder und Jugendlichen 12 ausländischer Arbeitnehmer in Brühl Halbjahresbericht 1973 12 Anfragen Darlehen an Mariellhospital 12 Seniorenwohnheim in Brühl 13 Kierberger Brücke 13 Anzahl der Vorschulkinder 13 Pavillonklassen der Clemens-August13 Schule Ausbau Rodderweg 13 Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts 13 der Ratsbeschlüsse f 9 . 10 11 12 13 14 15 15.1 15.2 15.3 15.4 15.5 15.6 16 VortagenNr. 542/72a 253/73a 327/738.! 384/73b· . . 434/73 399/73 486/73 412/73 ·145/72c 398/73a 449/73 . 391/73· 470/73 206/73a 579/72b 234/73a 636/72b 631/72b 389/73 476/73 495/73 494/73 337/73a 284/72 - 3 - 165 - 3 - TO:.... ·Pkt. Gegens tand •. ,.", Seite VorlagenNr. . B) Nichtöffentlicher Teil 17 13' 19 20 Persona lange legenhe iten a) Ernennungen b) ~rnennung Kimmel zum Stadtamtmann c) Einstellung eines Tiefbauingenieurs d) Versetzung des Städt. Oberbaurates Custodis e) Stellungnahme zur Besetzung der KonrektorsteIle an der Gemeinschafts-Grundschule Brühl-West Mieterdarlehen a) der Gebausie flir Familie StanySChöfsky b) der Gebausie ,für Familie Meurer Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen a) Rheinbraungelände zwischen L 184 und Darberger Weg b)Ausübung eines Vorkaufsrechts c) Teilur:1schuldung eines Darlehens Grundstücksangelegenheiten '.. a) Bekanntgabe von Beschlüssen des 14 14 463/73 480/73 14 477/73 14 462/73 14 397/73 15 395/73 15 396/73 15' 37/72d 15 16 375/73 400/73 16 479/73 16 445/73a 17 442/73a 17 436/73a Liege~schafts~usschusses e e b) Tauschvertrag Erbengemeinschaft l\oli.iller/Meidel . /. Stadt c) Grunderwerb von Gebausie fiir kinderreiche Familie Maciejek, Brühl, Zum Donnerbach 40 d) Grunderwerb des Hauses Burgstr. 5; hier: Eigentümer Frau Maria Gronendahl, Brühl, Am Rheindorfer Bach e) Grunderwerb; hier: Hausgrundstück Brühl, Mühlenstraße 41, von Heinrich Schrage, Olpe f) Enteignung von Grundbesitz für Schulzentrum Brühl-Süd; hier: Eigentümer JOhann Breuer, Wesseling-Berzdorf, Sternenstraße 24 g) Einleitung eines Enteignungsverfahrens h) Löschung eines Rückkaufrechts 18 ···.437/73 12 371/73 19 444/73 19 668/72d - 4 .... 166 TO- - 4 Gegenstand. Pkt. 21 Anfragen 21.1 Entschädigungsverfahren für Straßengrundabtretungen an der B 51 Städt. GrundStücke Bauvorhaben Volksbank 21.2 21.3 Seite· Vorlagen-:Nr. . 19 . 19 20 ." ! - 5 - ,. . .:. \ ~ 167 ".. - 5 - . Ver h a n d e 1 t: Brühl,· 27.8.1973 \Vad. IR ~. . Beginn: 18.10 Uhr Vor Eintritt in die Tag'esordnung gedenkt .der BÜrgermeister ... des vers:t~rbenenRatsmitgliedeswilhelmHel.d~ der am 16.8.73 im Alter von 83 Jahren verschied. . . . ... . Der Verstorbene war von 1954 - 1961 Ratsherr der Stadt BrÜhl und wirkte in gewissenhafter Pflichterfüllung zum. Wohle der gesamten Bürgerschaft. . .. Als Bezirksvorsteher von Brühl-Badorf war er mit allen Problemen dieses Stadtteils vertraut und verstand asin vorbildI"icher Weise, die Belange der Badorfer Bürger zu vertreten. e e . Sein jederzeit hilfsbereites und offenes Wesen hat ihm die Wertschätzung und Anerkennung seiner Mitbürger eingetragen. Die Stadt Brühl wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren •. Die Tagesordnung wird erweitert um 1. Antrag der eDU-Fraktion betr. Parkgelände.Brühl-Kierberg . '2. Antrag der SPD-Fr·aktion betr. Stellungnahme zur Situation von· Kindern ausländischer Arbeitnehmeriim isc:hulischen Bereich 3. Halbjahresbericht •e Danach ergibt sich folgende Tagesordnung: 1. Vereidigung und Amtseinführung des BeigeordnetenDr. Dietmar Klewitz Vorlage-Nr. 478/73 Der Bürgermeister vereidigt den vom.Rat am 4.6.1973 gewählten nauen Technischen Beigeordneten Dr. Dietmar Klewitz und führt ihn gern. § 49 Abs. 3 GO in sein Amt ein. Aus der Enthaltung der enU-Fraktion bei der Wahl von Dr. Klewitz gibt Schmitz (eDU) seine Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem neuen Technischen Be;i.geordneten zu verstehen. 2. Niederschrift vom 4.6.1973 Mit der Berichtigung des TO-Pkt. 16c betr. Bebauungsplan Nr. 4i - Vorlage-Nr. 323/73 -, in dem es bei der Begrenzung des Bebauungsplangebietes nicht Königs1;~_~.ße sondern Kölnstraße heißen muß, genehmigt der Rat die Niederschrift vom 4.6.1973. - einstimmig - 6 - ..... 168 - 6 3. Berichte der Ausschüsse Der Rat nimmt folgende Ausschußberichte zur Kenntnis: a) Stadthallenausschuß 4.6.73 Hierzu erklärt Stüven (FDP) , daß mit dem Bewerber Hubmann keinerlei Verp_~licll1;ungen _~ingeg~JlgeIl-·un(r-der ·Stadt--sruhI . durch die bereits stattgefundenen Verhandlungen keine Kosten entstanden s i n d . - b) Verkehrsausschuß5.6., 7.8.73 c) Ausschuß für Jugendfragen 7.6., 23~8.73 d) Bauausschuß 12.6.73 e) Sportausschuß 14.6., 20.6.73 f) Verg~h~ausschuß 25.6., 4.7., 6.8.73 g) Schulausschuß 16.8.73 h) Kultur- und Partnerschaftsausschuß 21.8.73..... - einstimmig 4. Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen Vorlage-Nr. 483/73 - A" - A) Der Rat erweitert einstimmig den Planungsbeirat Schulzentrum Brühl-Sü-d um 2 wei~ere Mancja,te und wählt hierein SPD - Ratsherr Reinkemeier CDU - Ratsherr Schniidt B) Der Rat nimmt zu nachstehenden Ausschüssen einstimmig folgende Ersatzwahlen vor: ~ Planungsausschuß sachk. Bürger Joachim Seydel ordentliches Mitglied (bisher sachk. Bürger Matthias B i e r s b a c h ) " sachk. Bürger Dr. Volker Klepp stellvertr. Mitglied (bisher sachk. Bürger Joachim Seydel Sozialausschuß sachk. Bürgerin Helga Verheugen (bisher sachk. Bürger Rüdiger Drenk) ordentlit:hesMitglied sachk. Bürgerin Meike Stüven stellvertr. Mitglied Verkehrsausschuß sachk. BÜrger Jürgen Asmis stellvertr. Mitglied Ba uausschuß sachk. Bürger Maximilian Lücker stellvertr. Mitglied (bisher sachk. - Bürger Alexander Zetschke) - 7 - I' " , .,' 169 - 7 Sportausschuß sachk. Bürger Alexander Zetschke (bisher sachk. Bürger Peter Voss) Ausschuß für ,Jugendfragen sachk. Bürger Michael Hirz , (bisher sachk. Bürger'Rüdiger Drenk) - e iJ:'ls t immig - ,stellvertr., Mitglied stellvertr. Mi~glied 5. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über ,die, Erhebung von Gebühren für den Einsatz,von Kranken- und Notarztwagen in der Stadt Brühl - Satzung Krankenwagen Vorlage-Nr. 349/73a Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für denElnsatz·von Krankenund Notarztwagel1. in der Stadt Brühl - Satzung Krankenwagen. - einstimmig - 11 e. ,.". " 6. Satzung der Stadt Brühl über die Beschaffenhe i t und Größe , von Spielplätzen für Kleinkinder, - Spielplatzsatzung , Vorlage-Nr. 542/72a ., Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Brühl über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder - Spielplatzsatzung. - einstimmig . \ " 7. '. Über~ . und außerplanmäßige Ausgaben a} bei Hhst. 000.653 Vorlage-Nr. 253/73a Der Rat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von' 30.500 DM aus IIhsL 000.653, gedeckt durch ,EinsPa.rung bei Hhst. 35,..480 (11.000 DM), 351.631 (5.500 DM); 351.632 (14.000 DM).' - einstimmig b) bei Hhst. 000.633 Vorlage-Nr. 327/73a Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 43 GO vom 9.7.1973, mit der eine überplanmäßige Ausgabe von 2.500 DM bei Hhst. 000.633 für die Informationsfahrt des Planungsausschusses vom 1. - 5.8.1973 in, die Schw~iz beschlossen wurde. Die Deckung bleibt dem Nachtragshaushalt vorbehalten. - einstimmig,,- 8 - 170 - 8 - c) bei Hhst. 230.660 Vorlage-Nr. 384/73b Der Rat beschließt, bei Hhst. 230.660 überplanmäßig 2.200 DM bereitzustellen. Deckung: Mehreinnahme bei Hhst. 962.071. - einstimmig d) bei Hhst. 704.663 Vorlage-Nr. 434/73 Der Rat 'beschließt,für die Beschaffung von Müllsäckenüberplanmäßig'im o~H. 3.000 DM bereitzustellen.· Deckung: Ausgabe-' einsparung bei Hhst. 7 0 4 . 9 8 2 . ' . -"einstimmig e) bei Hhst . . . . 657 Vorlage-Nr. 399/73 ) Der Rat beschließt, bei den gegenseitig deckungsfähigen Hhst. mit den Endziffern 657 - Lernmittel - 30.000 DM überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes RJ 1973. . . - einstimmig -'" f) bei Hhst .. 743. 662 Vorlage-Nr. 486/73 Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Hhst. 743.662 in Höhe von 8.000 DM. Deckung: Mehreinnahme bei Hhst. 962.071. - einstimmig g) bei Hhst. 510.513 Vorlage-Nr. 412/73 Der Rat stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 259'.219 DM zu zwecks Zahlung der gesetzlichen Krankenhaus~ umlage 1973. Deckung: Mehre innahme be i Hhst.·. 962.071 (Schlüsselzuweisung) 2. Aufstellung von Bebauungsplänen a) BebauungsplanNr. 42 I Vorlage-Nr. 145/72c Der Rat beschließt gem. § 10 BBauG vom 23.6.60 den Bebauungs. plan Nr. 42 IeinschJ.... Text, .Begründung und Grünplan 1l1s Sä.tzung,gleichzeitig als Satzung gem.§fÖ3 BiuO·NW"lrioer" Fa~sung vom 27 .. 1,.70. -" 9 - ) 1 71 - 9 - Der Bebauungsplan umfaßtdasGebiet südostwärts der Grubenstraße zwischen Turnhalle und Wendeplatz Grubenstraße bis zum Heider Bergsee. -0. 1 Der Anregung von Rheinbraun, ein Hinweis auf den Baugrund in die Begründung aufzunehmen, wird stattgegeben. - einstimmig b) Bebauungsplan Nr. 60 Vorlage-Nr. 398/73a Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 einschl. Text und Begründung mit dem Inhalt des § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103BauO NW(in der Fassung vom 27.1.70.). . Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Clemens-August.Straße/Goethestraße/Liblarer Straße und KBE. Die Offenlegung ist gemäß § 2 (6) BBauG zu veranlassen. Gleichzeitig ordnet der Rat die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das oben beschriebene Plangebiet an. - einstimmig'';'' c) ,Bebauungsplan Nr. 64 Vorlage-Nr. 449/73 e, Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 einschi. Text und Begründung mit den Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzun'gen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gem. § 103'BauO NW (in der Fassung vom 27.1.70). Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Robertstraße/ ,Auf dem Kamm und der Westgrenze des Flurstückes 1263, Flur Q. Der Aufstellungsbeschluß ist zu veröffentlichen. Der Stadtdirektor wird beauftragt, die weitere Au'sarbeitung zu veranlassen. Außerdem sind bauliche Anlagen im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn . zu befürchten ist, daß die Durchführung der Planung durch . die bauliche Anlage unmöglich oder wesentlich"erschwert werden würde (§ 15 BBauG). - einstimmig - - 10 - 172 - 10 9. Änderung von Bebauungsplänen a) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/11 Vorlage-Nr. 391/73 Der Rat beschließt gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.60 (EGBI. 1 S. 341) die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung des Regierungspräsidenten vom 20. Juni 1973 sowie die ortsübliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/11 einschließlich Text und Begründung. Mit der Bekanntmachung, die anstelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. - einstimmig b) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/11 Vorlage-Nr. 470/73 Der Rat beschließt gern. § 2 BBauG die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/11 mit den Festsetzungen nach § 9 (3) BBauG. Für die SÜdseite der Kaiserstraße wird die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche aufgehoben und gem. Plan neu festgesetzt. Die Offenlegung ist zu veranlassen. - einstimmig c) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/111 Vorlage-Nr. 206/73a Der Rat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes . . . , der Stadt Brühl Nr. 3/111 gern. § 2 BBauG für das Gelände· der privaten Zufahrt von der Schillerstraße aus. Statt der im Bebauungsplan ausgewiesenen privaten Zufahrt vom Wendeplatz Schillerstraße aus zur Erschließung der Bauvorhaben Nitsche/Dr. Schürmann wird eine öffentliche Erschließungsstraße festgesetzt. Diese Erschließungsstraße verläuft über die Parzellen 243, 272,283 und 284, Flur 12, Gemarkung Brühl • . - einstimmig d) 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Vorlage-Nr. 579/72b Der Rat beschließt gern. § 10 BBauG. und § 103 Bau NVO . die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 einschl. Text und Begründung als Satzung. - ein·stimmig - 11 - : . . ': ,.', : :.··.1 . , 173 - 11 e) 21. Änderung des Bebauungsplanes - Bauzonen -' Vorlage-Nr. 234/73a Der Rat beschließt gern. § 10 BBauG die 21. Änderung des Bebauungsplanes - Bauzonen- einschI. -Text und _Begründung mit den Festsetzungen gern. § 9 BBauG als Satzung, gleichzeitig als Ortssatzung gern. § 103 BauO NW (in der Fassung vom 21.7.70). - einstimmig f) 29. Änderung des Bebauungsplanes - Bauzonen Vorlage-Nr. 636/72b Der Rat beschließt gern. § 10 BBauG die 29. Änderung-des Bebauungsplanes - Bauzonen - einschI. Text und Begründung mit den: Festsetzungen gern. § 9 BBauGals Satzung, gleichzeitig als Ortssatzung gern. § 103 BauO NW '(inder Fassung vom 27.1.70). - einstimmig g) 30. Änderung des Bebauungsplanes Vorlage-Nr. 631/72b ~ Bauzonen Der Rat beschließt gem.§ 10 BBauG die 30. Änderung des Bebauungsplanes ~. Bauzonen - einschl. Text 'und Begründung mit den Festsetzungen gem. § 9 BBauG als Satzung, gleichzeitig als Ortssatzung gern. § 103 BauO NW (in der Fassung vom 27.1.70). - einstimmig - ~ 10. Ausbau des Sammlers Süd und Sanierung der südlichen Stadtteile Vorlage-Nr. 339/73 Der Rat ermächtigt den Stadtdirektor, die im Etat 1973 für den Bau des Sammlers bereitgestellten Mittel zur Sanierung der Ortsteile Brühl-Badorf und -Eckdorf zu verwenden und die ÄIiderung des Verwendungszwecks im I. Nachtragshaushaltsplan zu veranschlagen. - einstimmig 11. Anpassung der Allgemeinen Stromtarife an die.neuen Tarife des RWE Vorlage-Nr. 476/73 Der Rat genehmigt die Anpassung der Allgemeinen Stromtarife an die neuen Tarife des RWE vorbehaltlich der Genehmigung des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des: Landes NW. - einstimmig - 12 - " . .. 174 - 12 12. Parkgelände der Bundesbahn in Brühl-Kierberg Vorlage-Nr. 495/73 Den von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag verweist der Rat an den zuständigen Fachausschuß. - einstimmig 13. Situation der Kinder und Jugendlichen ausländischer Arbeitnehmer in Brühl Meese (SPD) gibt eingangs seiner Ausführungen zu diesem Thema bekannt, daß 9,5 % der Brühler Bevölkerung ausländischer Herkunft seien. Er sei darüber verwundert, daß für diesen Personenkreis lediglj.ch 4 Klassen in der Schule Brühl-West vorgehalten würden sow'ie 2 Klassen in der Schule Brühl-Heide. Hieraus ergäbe sich die besondere Frage, was mit den übrigen Kindern und Jugendlichen geschehe. Die im Auftrage der SPD-Fraktion verlesen( Stellungnahme wird dieser Niederschrift als Anlage b.igefügt. Der Stadtdirektor weist nach diesen Ausführungen darauf hin, daß das besondere Problem darin liege, daß bisher weder Bundesnoch Landesgesetze klar aussagten, wie die Integration der Gastarbeiter vollzogen werden solle. Solange die ausländischen Arbeitnehmer über ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland imUngewissen seien, könne man keine konkrete Planung vornehmen~ Nach kurzer Diskussion verweist der Rat die Sache zur weiteren Beratung an den Schul- und Sozialausschuß, wobei insbesondere Wert darauf gelegt werden soll, daß sowohl griechische als auch deutsche Lehrer zu der Diskussion zu diesem Thema eingeladen werden sollen. - einstimmig 14. Halbjahresbericht 1973 Vorlag'e';"Nr. 494/73, Der Rat nimmt den Halbjahresbericht 1973 zur Kenntnisnahme entgegen. - einstimmig 15. Anfragen 15.1 Darlehen an Marienhospital Vorlage-Nr. 337/73a Der Rat nimmt die Aufstellung der an das Marienhospital BrÜhl gewährten Darlehen zur Kenntnis. - einstimmig - 13 - j j " " ' ".' .. ",. '.:" ~ .".",. ! 175 13 15.2 Seniorenwohnheim in Brühl Schmidt (CDU) bittet den Stadtdirektor ,um Auskunft,über die derzeitige Situation des Seniorenwohnheimes insrühl. Insbesondere wird um Überprüfung der Frage gebeten,obzu'befurchtEm steht,daß das Brühler Haus in eine mögliche Konkursmasse des Wettersteinkonzern eingezogen werden könnte. ' ' Stadtdirektor sagt Beantwortung in der nächsten HA-Sitzung zu. 15.3 Kierberger Brücke Dr. Ingenhütt (CDU) b:i,ttet in Ergänzung zu Vorlage-Nr. 35/73b um die Beantwortung folgender Fragen: e e a) Weshalb "und von wem wurde veranlaßt, daßi'm :'JI~uptausschuß vier Modelle vorgestellt wurden, obwohl feststand, 'daß die Bundesbahn sich bereits zu der kleinen Lösung bekannt hatte? b) Ist inzwischen mit der Bundesbahn über weitere Ausführungsmöglichkeiten verhandelt worden? ,c)_ Ist, abzuse~en, wa~!l (jie Vorbereitungen so "{~,~~" ~~~.!e_ll~Il,~,!~~,J-. "'-, daß bald e1n endgul tiger Vertragsabschluß zustandekomJil,t? .. _.---_. __ .-- ---...-~-- - .. d): Ist voin Stadtdirektor vorgesehen im Haushalt '1974 dEm Bau der Kierberger_Bahnhofsbrücke einzusetzen? 15.4 Anzahl der Vorschulkinder Westphal (SPD) fragt an, ob die Verwaltung zwischenzeitlich in der Lage ist,die Anzahl der Vorschulkinder genau zu ermitteln und ob es zutrifft, daß die Zahl der Vorschulkinder rückläufig ist, so daß die Klasse möglicherweise gefährdet ist. 15.5 Pavillonklassen der Clemens-August-Schule Mettelsiefen W. (SPD) hat festgestellt, daß mehrfach'Pavillonklassen der Clemens~August-Schule frei waren. 'Er bittet um Auskunft darüber, ob die Klassen maximal genutztwerd~n. 15.6 Ausbau Rodderweg Mettelsiefen T. (SPD) hat festgestellt, daß beim Ausbau des Rodderweges mehrfach Korrekturen vorgenommen wurden. Er bittet den Stadtdirektor zu überprüfen, inwieweit die planer ische Betreuung dieses Bauvorhabens ordnungsgemäß verlauf~n ist. 16. Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Ratsbeschlüsse Vorlage-Nr. 284/72 Da der wesentliche Inhalt der heutigen Ratsbeschlüsse über die Presse der Öffentlichkeit im Sinne des § 22 der Hauptsatzung zugänglich gemacht wird, erübrigt sich eine Bekanntgabe im Amtsblatt des Kreises Köln. - 14 - 183 KURZBERICHT \iber die Sitzung des I Stadthallenausschusses am 4 ••luni 1073 e e Der !\ll~~~C~Uß r.tl~m rr.] t BefriE'dir:unE': d:,~ ~:rp,;cbnis 27.4.1 0 '7::'> mi t den Vertretern der F'l. HuhmRnn ung des ~elvedere-Gcl~ndes der BeRprechung vom ~:ünchen we,,:",:en der Bebau- mit Kulturforum, Hotel und Restaurant zur Kenntnis. !)c>r ÄllsschuP. bescLloß d.,r0ufhin r:rllndsiitzliche Unterstützung dieses ProjekteR und bea.l.lftracte den Stadtdire:{tor, weiterhin auf der Basis der ~rzie]ten ~rr:ebnisse zu verhandeln. I~·'/AI 1G.'L~~~ ",{';l:'.I:hrr.0.r: :\lonrli::lu, Ihns, Neffr:en, Sc!':mitz, :·aüven,. Dr. ::r;: lJ;; ..'lchvr, Cu"todir;, H:lhmelo\'1, Ref. R,'1nk. 184 KURZBERICHT ilber die Sitzung des I .. Verkehrsausschusses am IS.6.1973 • Jler Verkehrsausschuß genehmigte zunächst die Si tzungsniederschrift v~m 3.4.1973. Im Mittelpunkt der Sitzung stand dann die Beratung über die zentrale Signalplanung in Brühl und . d~mi t über die Frage, obe.ine Steuerung mit mehreretn Superdirigenten ausreicht oder ob ein Verkehrsrechner notwendig ist. ·Einigkei t bestand darin, daß eine zukunftsgerechte Lösung gefunden werden sollte. Deshalb wurde der Stadtdirektor beauftragt, mit dem Landschaftsverband zu verhandeln mit dem Ziel, f.ür alle Zukunft eine optimale Verkehrsregelung zu erreichen. An den' Verhandlungen sollen auch drei Verkehrsaus':" schußmitglieder (von jeder.Fraktion einer) und der Vei"kehrsplaner Mayr teilnehmen. Die Planung zur Anlegung eines Parkplatzes in der Nähe des Wendeplatzes Grubenstraße wurde z.ustimmend zur Kenntnis genommen. ber Ausschuß regte aber an,' das Straßenstück zum Parkplatz zusätzlich mit einem Fußweg von 2,00 m Breite zu versehen. Der' Unterausschuß wurde beauftragt, eine Ortsbesichtigung am Verbindungsweg zwischen Rodderweg und Chlodwigstraße durchzuführen; sollte dieser dem vom Stadtdirektor mit . Vorlage-Nr. 347/73 gemachten Vorschlag zustimmen, so ist die an dem Verbindungsweg ltEtgende Restfläche mit Änderung des Bebauungsplanes für Parkzwecke anzulegen. Ansonsten wurde der Stadtdirektor beauftragt, eine neue Vorlage zu·· erstellen. Der Verkehrsausschuß stellte die Beschlußfassung-'über die Anlegting eines Parkplatzes an der Clemens-August-Straße auf dem Marienhospital-Gelände zurück. Er beauftragte den Stadtdirektor, in der nächsten Sitzung zu beri~hten, ob sich eine derartige Investition für einen.doch voraussichtlich kurzen Zeitraum lohnt. Die bisherige ~traßenplanung der·Straßen "Zum Donnerbach", "Zur Gabjei", "Zum Rodderbruch", "Am Rolfsacker" und "Am Eichenbusch" wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der bisherige KreuzungszustandWingertsberg/Auf den Steinen/Steingasse soli durch den Einbau einer Signalanlage verbessert w~rden. Dazu empfahl der Verkehrsausschuß dem Rat, die not- - 2 - , .' " 185 '-'.2 wendigen Mittel .im Etat 1973 in Höhe von 58~000,-- DM bereitzustellen. Im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen soll iiberprlift·. we.rden, ob die Verkehrsfiihrting durch eine Einbahnregelung in dem Teilstiick derSteingasse zwischen Eckdorfer Straße und der' straße "Auf. dEm Steinen/Wingertsberg" verbessert werden. kanp •. neziiglichder Parksituation im Mayersweg zwischen Gartenstraße undPlattenweg wurde der Stadtdirektor gebeten, den ,Verkehrs- . ausschuß in der nächsten Sitzung über die getroffenen Maßnahmen . . . zu unterrichteri~ Fiirden B~reich Jordanstraße/Cäcilienstraße/Langenackerstraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, damit das Stell-. platzproblem einer befriedigenden Lösung zugeführt werden kann. Für die nächste Sitzung wurde um die Erstellung einer ent- . sprechenden Vorlage gebeten. Hinsicht.lich der Stellplatzverpflichtung für das Arbeitsamtsgebäude empfahl der Verkehrsausschuß, die Angelegenh~it in .. der nächsten Sitzung der Stellplatzkommission zu beraten und danach dem Hauptausschuß vorzulegen~ vVVv\i~vD (Arnold) , . . . ~. 186 KURZBERICHT. , iiber die Sitzung des I Verkehrsausschusses am '\L-_7_._i'_"...,..19_,7_;"'_)_ _ _ _ _ _ _----"oJ1 Der VkA genehmigte zunüchs t die Si tzungsnieders,chri ft vom 5.6.1973. lJan:lch stellte er lIie Planung für lIieAnlegung ~iner Busst~aUe, parallel zur KBG-Strecke zwischen Hermann~" straße und Karl-Schurz-Straße zurück. Er hielt die Anlegung einer Verbindungsstraße zwischen Kdrl-Schurz-::)tra{~e und .' Clemens-;\ugust-dtraße für vorrangig. Der Stadtdirektor wurde gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit beim Dau der Fußgängerunterführung Kurl-Schurz-Straße das zu errichtende ßrlickenbauwerk die nötige Ureite fiir die Anlegung der Querverbindung erhält. Der Ausschuß empfahl weiterhin zu klären, ob die fiir den ßau der Stadtbahn notwendige ilaustraße so angelegt werden kann, daß sie später als Durchgangsstraße für das Teilstiick ilermannstrnße/Karl-Schurz-Straße benutzt werden kann .. ,Ueziiglich der Vereinbarung mit der Bundesbahn über den Ausbau der Kierberger ßriicke empfahl der Verkehrsausschuß die größere Lösung, d.h. 6 m Fahrbahn und jeweils 2 m BUrgerstei~. Sollte dies nicht durchführbar sein, empfahl'er unter Bei behal tung von 6 m Fahrbahnbreite, den Bürgersteig auf der westl. Seite mit einer Breite von 1 m und auf der östl. Seite mit einer Breite von 2 m anzulegen. ~r nahm d~e l~anung über die Anlegung eines Parkplatzes an der Clemens-;\ugust-Straße auf dem Narienhospi tal-Gelände zustimmend zur Kenntnis. ~ie städte Anlagen (Gehw~g und Parkspur) vor dem Geschäftshaus Albrecht am Janshof sollen zur Schaffung einer günstigeren ße- und Entlademöglichkeit abgesenkt werden. Die straße llimmelreich zwischen li'reiheitsstraße und Gustav-WeggeStraße soll als ~inb~hnstraße in Richtung "Am Siegesbach" ausgewiesen werden. Bez~glich der Kennzeichnung der Omnibuslinien im Stadtbezi~k von ßrühl na:',m der AtiSSC;lUß den Bericht des Stadtdirektörs zur Kenntnis. Der ~tadtdirektor wurde beauftragt,'hinsichtlich'der Verkehrssignalanlage auf der L 1~4 in Höhe des ehemaligen Industriegeleises mit dem Landschaftsverband zu verhandeln, damit an dieser Stelle eine Verkehrssignalanlage errichtet wird • .<:\18 Vorabmaßnahme empfahl er, an dieser gefährlichen Stelle auf der F'ahrbahn eine ununterbrochene weiße Linie auftragen zu lassen. - ? - 187 , .- 2 - Der" Stadtdirektor WUrde gebeten, an der Kreuzung L 183/Geildorfer.Straße/Steingasse eine Verkehrsztibl\1ng' durchführen zu lassen. DerUriterausschuß wurde beauftragt, sich an Ort und $telle über die. doctige Situation zu. informieren, d~ wegen4er auf der L 183 gef~hrenen hohen Ge-" schwindigkeiten Fußgänger beim Passieren des Kreuzungsbereich~s beaon~ers gefährdet werden. '., Hinsichtlich der Abgrenzung der öffentli~hen und priva,tenFlächen im Bereich des ßalthasar-Neumann-Platzes wurde der Stadtclirektor gebeten, darauf. hinzuwirken , ~aß' die .z.Zt. noch privaten Flächen, die aber von der Öffentlichkeit ge:nutzt werden, öffentlicher Verkehrsraum werden. . '/ ' , ,e , /;~~«~ (Breidenbach) : ' . . ..... . ',: -; " , ,.: , . ~ . 188 KURZBERICHT \iber die Sitzung des I Ausschusses für Jugendfragen am 7.6~1973 Zu Beginn der Sitzung verpflichtet der Ausschuß das stellvertretende Ausschußmitglied Lennartz gern. § 32 (3) GO. Ferner wurde Frau Irene Westphal (SPD) zur stellvertretenden Ausschußvorsitzenden gewählt. Der Ausschuß genehmigte 5 Ferienspielaktionen, die während der Sommerferien durchgeführt werden sollen. Der Bund Neudeutschland erhält für die Renovierung des Jugend- . heimes an der Kaiserstraße einen städte Zuschuß. Für den Kindergarten in der Wilhelmstraße erhält die Arbeiterwohlfahrt ebenfalls für die Renovierung einen städte Zuschuß. In 4 Fällen wurde den Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Jugendpflegematerial entsprochen. gez. Rinseln · .. ~-~ 189 KURZBERICHT ijber die Sitzung des I Ausschusses fÜr Jugendfragen am am 23.8.1973 Der Ausschuß bewilligte der kath. Kirchengemeinde St. Stephan für die Anschaffung von Sitzbänken und Tischen für das Jugendheim an der Hheinstr. einen stüdt. Zuschuß. Ebenfalls bekam die kath. Kirchengemeinde St. Heinrich für die Renovierung des Kindergartens an der Liblarer Str. einen Zuschuß bewillirt • Ferner beschloß der bestehen zu lassen. AusschUJ.~ den Spielplatz auf dem Römerhof Eine vorläufige Kostenaufstellung über die entstandenen Kosten für die Ferienaktionen nahm der Ausschuß zur Kenntnis. e e Im Anschluß an die Sitzung fand eine Besichtigung des TOT Heimes in Junkersdorf statt. gez. Hinsein 190 KURZBERICHT i1ber die SItzunI des IBauausschuSBe~ am '\12.6.1973 Der BauauBschuß beschließt, Los II des Verbindungsweges zwischen Ölbergstraße und Tennisplatz-Zugang 1974 auszubauen. Die Planung über den Um- und Ausbau der Eckdorfer straße nimmt der Bauausschuß zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die notw~ndigenMittel.im Etat 1974 bereitzustellen. In 4 Fällen erklärt der Bauausschuß das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BBauG für die Neubauten von 4 Eigenheimen im Gebiet des BebauungsplanesNr. 9 II während der Planaufstellung nach § 33 BBauG. Die Vorhaben entsprechen dem Plan, die Erschließung ist gesichert. Den Bericht des Stadtdirektors zur Frage der "wilden Müllkippen" und die Beantwortung einer Anfrage betreffend die Leerung von Mülleimern '.' nimmt der Bauau6schuß zur Kenntnis. Der inder Sitzung vorgetragenen Planungsänderung der Außenanlage an der städtischen Realschule stimmt.der BauausschuS zu. gez.: . begl. : Meyers /tz;;fJ' (Kuhl) 1 91 KU AZBE AleHT ·jber die Sit7.Ung des Sportausschusses am 14.6. und 20.6 1973 0 e e Der Sportausschuß stimr:lte den Vorschlägen des Stadtdirektors über die Verteilung der Sportförderungsmittel 1. Rate 1973 zUo Der Belegungsplan für das Schul- und Vereins schwimmen im städte Hallenbad wurde neu aufgestellt. Der Ausschuß legte fest, allen Brühler Kindern und Jugendlichen während der diesjährigen Sommerferien montags - freitags von·8.00 12.00 Uhr kostenlosen Eintritt in das Freibad 'zu gewähren. Weiterhin befaßte sich der Ausschuß mit der Benutzung der städte Tennisanlage durch vereinslose Spielinteressenten. Am 20 0 6.1973 besichtigte der Sportausschuß das zur Bebauung vorgesehene Gelände im Bebauungsplan 42 11 Brühl-Heide zwischen e - Sportplatz/Grubenstraße un~ Höhenweg. Der Sportausschußempfiehlt dem Planungsausschuß, das Gelände als öffentliche Grünfläche auszuweisen, damit es zu gegebener Zeit zur Erweiterung der Sportplatzanlage Brühl-Reide.verwendet werden kann .. gezo Schmitz 192 KURZBERICHT Vergabeausschusses am '{, 25.6.,' 4.7., 6.8.1973 ·1 Es wurden vergeben: -- I", .. a) Hauptamt b) Planungsamt c) Amt für Hochbau und Grünflächen d) Tiefbauamt 243.777 DM 24.000 DM 73.569 DM 690.917 DM Im einzelnen handelte es sich um: a) Hauptamt -- - Beschaffung von Karteiliften für die Meldeabteilung Tägliche Unterhaltsreinigung der Grundschule Brühl-West Beschaffung von Schulmöbeln für die Grundschule Brühl-West Beschaffung von 3 Lieferwagen Beschaffung eines Sperrmüllwagens Beschaffung einer Werkraumeinrichtung für die Grundschule Brühl-West b) Planungsamt Kartographie und Druck des Flächennutzungsplanes c) Amt für Hochbau und Grünflächen Elektroinstallationsarbeiten im Hause Kaiserstraße 38 Lieferung und Montage einer Pumpen-Warmwasser-Helzungsanlage im Hause Kal.serstraße 38 Ausführung von gärtnerischen Arbeiten an der Sporthalle Brühl-Mitte . Herstellung eines Kabelgrabensfür die Außenbeleuchtung der Grund- und Hauptscnule Brühl-Kierberg, Mühlenbach b.w. 193 Anlegung einer. Böschung am Schulhof Hüllenweg in Brühl-Pingsdorf Überarbeitung des Kinderspielplatzes "Zum Donnerbach" Einzäunungam. L\lp i.I1enwe.g - .. .. , " .;.~ ~ d).Tiefbauamt Erschließung Schnorrenberg Teilausbau der Engeldorfer Straße Kanalisierung deriIauptstraße in Brühl-Vochem . ." .' . Straßenbauarbeiten in Brühl-Schwadorf, Spürckstraße. Herstellung eines Regenwasserkanals "Zur Gabjei"im Zuge des Ausbaues ROdderweg . Kanal- und Straßenbauarbeiten in Brühl-Badorf, Im Vog~lsang Karialbauarbeiten in der Wesselinger Straße . . gez. Feldmeyer 194 KURZBERICHT ;jber die Sitzung des ISchutausschusses am 116.8.1973 e e Der Schulausschuß tagte in der neuen Grundschule Brühl-West und besichtigte vor Eintritt in die Tagesordnung das Schulgebäude. Im Anschluß hieran wählten die Ausschußmitglieder Ratsherr Meese zum neuen Ausschußvorsitzenden. Neben verschiedenen Lehrerpersonalangelegenheiten beriet der Ausschuß über die Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes für Brühl und stellte die Bildung eines Unterausschusses vorerst bis zur Vorlage des Datenund Zahlenmaterials zurück. Der Ausschuß wurde über die Schüler- und Klassenzahlen an den Brühler Schulen zu Beginn des Schuljahres 1973/74 sowie über die Aufnahme des städte Gymnasiums in die 2. Versuchsreihe zur Vorbereitung der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II in Kenntnis e gesetzt. e D 195 KURZBERICHT über die Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 21.8.1973 Der KPA hielt diese 00ndersitzung auf Wunsch des Hauptausschusses unter Beteiligung intere~sierter Ratsmitglieder z~r Beratung einer geplanten Brühl- e' e Ausstellung in der Partnerstadt Royal Leamington Spa sowie zur Beratung einer Neuauflage des Bildbandes "Brühl - eine lebendige Stadt". Zunächst w~~de das neue Ausschuß-Mitglied Rudolf Schmitz (CDU) in sein Amt eingeführt und auf dieses in feierlicher Form verpflichtet. Der Ausschuß nahm den Bericht des Stadtdirektors über den detailierten V~r- wendungszweck der für eine Briihl-Ausstellung in Leamington vorgesehenen Mittel zustimmend zur Kenntnis und begrüßte seine' Initiative, in der englischen Partnerstadt Geschichte,Kunst,Wirtschaft, Bürgerleben und Zukunftsplanungen Brühls in Fotos,Lichtbildern,Filmen,Bildwerken und sonstigen Objekten so umfassend und sparsam wie möglich darzustellen. Der Ausschuß nahm ferner den Bericht des Stadtdirektors über den Stand der Vorarbeiten für die Neuauflage des Bildbandes zur Kenntnis und erklärte sich mit zügiger Fortführung der Arbeiten einverstanden, wozu in einigen Einzelfällen Zusatz- bezw. J\nderungswünsche formuliert wurden. Der Ausschuß le~te besonderen Wert darauf, daß zum Partnerschaftstreffen am 6.10.1973 eine hinreichende Anzahl Exemplare der Neuauflage vorliegt. Abschließend genehmigte der Ausschuß zwei Zuschuß-Anträge kultureller Vereinißungen un~ nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, daß auf seine Anregung der Verein Brühler Schloßkonzerte eine Winterreihe "Popfestival durchführen wird. 1973/74" · -_ .. ---. lb!Jtx:fbm Anlage zum Original-Protokoll über die Sitzung des Rates vom 27.8.1973 ====================================================================== 196 S atz u n g der Stadt Brühl über die Besch~ffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder - Spielplatzsatzung Aufgrund der ~§ 4 und 23 (1) S. 2 g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1969 (GV.NW. S. 656/SGV.NW. 2020) und der §§ 10 (2), 70 und 103 Abs. 1 Ziff. 3 der Bauordnung für das Land MV in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970 (GV.MV. S. 96/SGV.MQ. 232) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 27. August 1973 folgende Satzung beschlossen: § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Spielplätze, die nach § 10 Abs. 2 der Bauordnung für das Land lTVI bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen 2.1s Einzelanlagen nuf dem Baugrundstück zu schaffen sind oder als Gemeinschaftsnnlagen in unmittelbarer Nähe des Grundstücks geschaffen werden. (2) Die Satzung findet auch Anwendung~ soweit bei bestehenden Gebäl,lden nach § 10 Abs. 2 Satz 4 der Bauordnung NW entsprechende Spielplätze wegen der Gesundheit und zum Schutze der Kinder angelegt werden. In diesen Fällen können die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Anlagen (§§ 3 und 5 dieser Satzung) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermäßigt werden. - 2 - - 2 - § 1~7 2 Befreiungen und Ausnahmen Befreiungen ader Ausnahmen können erteilt werden, wenn in unmittelbarer Nähe des Grundstückes entsprechende Gemeinschaftsanlagen geschaffen werden § cJ~r \·o~~ande~ sind. 3 Größe der Spielplätze (1) Die Größe der Spielplatzflächen richtet sich nach Art, Größe und Anzahl der Wohnungen auf dem Baugrundstück. Nach ihrer Zweckbestimmung für ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignete Wohnungen, z.B. solche für Einzelpersonen (Einraumwohnungen, Appartements) oder für ältere Menschen (Altenwohnungen) bleiben bei der Bestimmung der Spielplatzgröße nach Abs. 2 außer Ansatz. (2) Die Größe des nutzbaren Spielplatzes muß mindestens betragen: Bei Gebäuden vcn 3 bis 5 Wohnungen 30 qm, bei Gebäuden von 6 bis 10 Wohnungen 60 qm, bei Gebäuden von 11 bis 1.5 Wohnungen 100 qm, bei Gebäuden von 15 bis 20 Wohnungen 150 qm. (3) Bei mehr als 20 Wohnungen ist flir jede weitere Wohnung eine Spielfläche von zus~tzlich 2 qm zu schaffen. Nach Möglichkeit sollen in diesen Fällen mehrere Spielplätze angelegt werden. § 4 Lage der Spielplätze (1) Die Spielplätze sind so anzulegen, daß sie besonnt, wind- geschlitzt und von Wohnungen der pflichtigen Grundstücke aus einsehbar sind. Spielplätze sind grundsätzlich zu ebener Erde anzulegen. Wo dies ausgeschlossen ist, z.B. in Bereichen besonderer Verdichtung, sind sie auf erhöhten HOfflächen, Terrassen oder Dachflächen anzulegen. Spielplätze sollen nicht mehr als 100 m von den zugehörigen Wohnungen entfernt sein und von den Wohnungen möglichst ohne Überquerung öffentlicher und privater Verkehrsflächen erreichbar sein. - 3 - 198 - 3 - Für mehr als 10 Wohnungen bestimmte Spielplätze sollen von Fenstern für Aufenthaltsräume mindestens 10 m entfernt sein. (2) Unter den Voraussetzungen von Abs. 1 leönnen Spielplätze auch fUr mehrere Häuser oder Grundstücl,::e - jedoch nicht für mehr [',ls 40 Wohnungen - gemeins3.nl geschaffen werden, sofern die Benutzung z.ß. durch Eintragung einer Baulast gemäß ~ 89 Abs. 1 BauO MV gesichert ist. (3) Spielplätze sind gege,n Anlagen, von denen Gefahren ausgehen l~önnen, insbesondere gegen Verkehrsflächen, verkehrs-, betriebs- und feuergefährliche Anlagen, Gewässer, Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie gegen Standplätze für Abfallbehälter so abzugrenzen, daß Kinder ungefährdet spielen können und auch vor lnunissionen geschützt sind. Bei der Einfriedigung dürfen dornige Gehölze, Stacheldraht, spitze Stäbe und ähnliche zu Verletzungen führende Stoffe nicht verwendet werden. Gegen das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen müssen die Spielplätze abgesperrt sein •. § 5 Beschaffenheit (1) Die Oberfläche von Spielplätzen ist so herzurichten, daß Kinder gefahrlos spielen können und die Flächen auch nach Regenfällen benutzbar bleiben. Mindestens 1 qm je Wohnung der Fläche ist als Sandspielfläche herzurichten. (2) Spielplätze sollen mit mindestens drei ortsfesten Sttzgelegenheiten für Erwachsene ausgestattet sein. Bei Spielplätzen für mehr als fünf Wohnungen ist für je drei weitere Wohnungen eine zusätzliche Sitzgelegenheit zu schaffen. - 4 - 4 - 199 (3) Spielplätze für 6 - 14 Wohnungen sind außer mit Einrichtungen nach den Abs. 1 und 2 mit mindestens einer we~teren Spieleinrichtung auszustatten (z.B. Kletterbaum, Spielhaus, Schaukel, Rutschbahn, Kle~terwand). Spielgeräte müssen so beschaffen sein, daß sie von Kleinkindern gefahrlos benutzt werden können. (4) Spielplätze, die für mehr als 14 Wohnungen bestimmt sind, sind mit 2 voneinander getrennten Sandspielflächen nach Abs. 1 <':.uszustatten. Für je 6 Wohnungen ist ferner eine weitere der in Abs. 3 genannten Einrichtungen - jedoch nicht von derselben Art - zu schaffen. (5) Spielplätze von mehr als 50 qm Größe sollen in einer für Kleinkinder geeigneten Weise, insbesondere durch Bepflanzungen, räumlich gegliedert werden. Bepflanzungen und sonstige der räumlichen Gliederung dienende Einrichtungen sowie Zinfriedigungen dürfen die nutzbare Mindestgröße der Spielplätze (§ 3) nicht einschränken und keine Gefahren für Kinder in sich bergen. § 6 Erhaltung (1) Spielplätze, ihre Zugänge und Einrichtungen sind in benutzbarem Zustand zu erhalten, wobei der Spielsand regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, auszuwechseln ist. (2) Spielplätze dürfen nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder teilweise beseitigt werden. - 5 - - 5 - 200 § 7 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Spielplatz 1. von geringerer als der in § 3 festgesetzten Größe errichtet, oder 2. nicht entsprechend den Vorschriften der §§ 4 und 5 anlegt oder herrichtet, oder 3. seinen Zugang oder seine Einrichtung entgegen § 6 nicht in ordnungsgemäßem Zustand erhält, oder 4. ohne Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde ganz oder weise beseitigt, teil~ handelt ordnungswidrig im Sinne des § 101 (1) Bauordnung NW. § 3 Vorrang von Bebauungsplänen Weitergehende Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt. ~ 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Amtsblatt fUr den Kreis röIn in Kraft. tJ10 / ~~mitglied Bel~anntmachung im '-. Schriftführer Anlage zum Original-Protokoll iiberdie Sitzung des Rates vom 27·.8.1973 ========~============================================= ================ 1. Ss.tzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz von K~anken- und Notarztwagen in der Stadt Brühl 201 -Satzung Krankenwagenvom Aufgrund der §§ 4 und 28 (1) S. 2 Buchstaben g) und i) der Gemeindeordnung :fitr das Land Nordrhein-'.'/est:f:alen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1969 (GV.NW.S. 65G/SGV.N\'!. ?'02o) und der §§ ?', 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1909 (GV.MV.S. 71?/SGV.NW. 61.0), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 1971 (Gv.mv.s. 359), hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 27. August 1973 ::'olgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Einsatz von Krankenund Notarztwagen in der Stadt Brühl beschlossen: Artikel r Die 3atzung tiber die Erhebung von Gebühren für den Einsatz von Krankenwagen und Notarztwagen in der Stadt Brühl vom 19. Dezember 1972 (ABI. Kreis Köln 1972 S. 401) wird wie i'olgt geftndert: ~s wird nachstehender § 5 a neu eingefügt: • " § 5 a Geltungsbereich Diese Satzung gilt auch für das Gebiet der Gemeinde Weilerswist. " Artikel II nies~ S~tzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekannt- machung in Krnft. 1~~.~ Schriftführer ftftBftftft ., • 202 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Brühl Stellungnahme zur Situation der schulpflicht!gen Kinder.und Jugendlichen ausländischer Arbeitnehmer in Brühl -e Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gleichheit der Bildungschancen gehört zu den Grundforderungen der modernen Leistungsgesellschaft und ist seit mehr als 100 Jahren auch Grundanliegen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Das ist heute für alle Bürger dieses Staates eine Selbstverständlichkeit. So sind wir gehalten, diese Grundforderung auch für die Kinder unserer ausländischen Arbeitnehmer gültig werden zu lassen. Wir können nicht nur die Dienste dies~r Arbeitnehmer und damit die Erhöhung unseres Bruttosozialproduktes und Lebensstandardes in Anspruch nehmen, sondern wir müssen ~uch ihnen den sozialen Lebensraum und Schutz zubilligen, den wir für uns als selbstverständlich erachten. Dazu gehört in erster Linie neben der sozialen Sicherstellung und befriedigenden Versorgung mit Wohnraum auch die schulische Betreuung ihrer Kinder. Das bedeutet, wenn für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer Chancengleichheit hergestellt werden soll, muß diesen Kindern ein Anrecht auf zusätzliche, ihrer besonderen Situation entsprechende, Förderung zuteil werden. Konsularische Schulen sind kein Ersatz für die allgemeinen öffentlichen Schulen. - 2 - . ~- 203 - 2 - Kinder ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik sind schulpflichtig nach den Bestimmungen der Gesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Ich verweise in diesem Zusemmenhang auf den Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1971, der far NRW maßgeblich wurde mit der Veröffentlichung im Amteblatt des KM NRW. "Nachlässigkeit oder bloß formale Maßnahmen in der Durchsetzung der Schulpflicht far Kinder ausländischer Arbeitnehmer sowie fehlende, sinnvolle Bildungsangebote haben dem skandalösen Wiederaufleben der Kinderarbeit in der BRD Vorschub geleistet." Soweit eine Studie des DGB zum Unterricht ausländischer Kinder in der Bundesrepublik Deutschland. Wir fordern, deß gegen diesen Rückfall in das Zeitalter dea Frühkapitalismusmit Entschiedenheit vorgegangen wird. Wir sind der Ansicht, daß die Errichtung von mehr Kindertagesstätten von Stätt~n der Vorschulerziehung die Abschaffung der Nationalitätenklassen und die Integration der Kinder und Jugendlichen in unser Schulwesen dringend notwendig sind. Die mangelhaften Erfolge bei der Erfassung der Kinder und Jugendlichen ausländischer Arbeitnehmer sind vor allem dareuf zurückzuführen, daß die Aufklärung der Eltern in hohem Maße unzureichend ist oder von administrativer Seite nicht so erfolgt, wie es aus vielen Gründen wünschenswert wäre. - 3 - 204 - 3 - Erwähnenswert erscheint uns in diesem Zusammenhange das Bundesmodellvorhaben in Opladen, über das der Beigeordnete der Stadt Opladen, Herr Härich, am letzten Mittwoch hier berichtete. Auf Einzelheiten verzichtend - weil Sache der Sozialexperten der Fraktionen - muß ich dennoch auf die schulischen Aspekte des Berichtes eingehen. Ober einen Koordinationskreis - der etwa 15 Mitglieder umfaßt und sich aus Mitgliedern des Sozialausschusses, ausländischen Vertrauensleuten und der Verwaltung zusammensetzt - ist es gelungen, die ~usländischen Arbeitnehmer und ihre Familien in bemerkenswertem Umfang in die Gemeinschaft der Bürger zu integrieren. Wir bitten den Herrn Stadtdirektor, Bericht und Diskussionsbeiträge - wegen der grundsätzlichen Bedeutung - allen Ratsmitgliedern zuzustellen. In Opladen hat man es geschefft, alle ausländischen Kinder und Jugendliche voll in das dortige Schulwesen zu ~ integrieren. Das sollte - so meinen wir - auch für Brühl Ziel vernünftiger Schulpolitik sein; erwachsen aus der Sorge, neue soziale Randschichten aus den ausländischen Arbeitskräften zu produzieren, die sich für immer in Brühl ansiedeln wollen. Wir meinen: vorbeugen ist besser als heilenl Sie alle wissen, welche Probleme die Reintegration der Bewohner der sozialen Brennpunkte bei uns mit sich bringt. Die SPD-Fraktion wünscht, daß der Rat der Stadt Brühl die Grundforderungen des DGB zum Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer anterstützt und verwirklicht: - 4 - 205 - 4 - Ich zitiere: 1. Kindergarten und Vorschulerziehung Für die Kinder der ausländischen Arbeitnehmer ist der Besuch der allgemeinen Einrichtungen der Vorschulerziehung im Hinblick auf deren spätere schulische und soziale Integration außerordentlich förderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen wird erleichtert. In den Einrichtungen der Vorschulerziehung ist die C~ance gegeben, daß die Kinder der ausländischen Arbeitnehmer gemeinsam mit Kindern aus anderen Lebensbereichen sowohl sprachlich als auch in ihrer sozialen Entwicklung gefördert werden. 2. Grundschule Der Beschluß der Kultusministerkonferenz zum Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer vom 3.12.1971 empfiehlt: "Ausländische Kinder, die in ihrer Heimat noch nicht schulpflichtig waren und in der BRD schulpflichtig werden, nehmen in der Regel von Anfang an am Unterricht für deutsche Kinder 'in der Klasse 2 1 teil." Die Funktion des muttersprachlichen Unterrichts Der Unterricht in der Muttersprache soll der Kommunikation innerhalb der Familie der ausländischen Arbeitnehmer und der Erhaltung der muttersprachlichen Ausdrucksfähigkeit dienen~ Und als Bereicherung und Erweiterung der Möglichkeiten sowohl für den Schüler als auch für die Schule betrachtet werden. Zweisprachigkeit bietet ausländischen Kindern einen erweiterten Rahmen beruflicher Chancen. - 5 - • 206 - 5 - 3. Übergang auf weiterführende Schulen Die Kinder ausländischer Arbeitnehmer haben ebenso wie deutsche Kinder einen Anspruch auf eine Schulbildung, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Der Übergang auf eine weiterführende Schule muß ihnen ermöglicht werden. 4. Einrichtung von Sonderklassen für jugendliche Ausländer im Alter von 13 - 16 Jahren Für diese Schüler müßten, sofern sie erst in diesem Alter oder kurz davor nach Deutschland kommen, Sonderklassen eingerichtet werden, deren Ziel es ist, ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln, damit sie einen Schulabschluß erhalten, der eine qualifizierte Berufsbildung ermöglicht. Der qualifizierte Schulabschluß erweist sich gerade für ausländische Jugendliche als unerläßliche ~aterielle Voraussetzung für den Beginn eines Ausbildungsverhältnisses und seiner sozialen Entwicklung. 5. Berufsschule Zum Berufsschulunterricht heißt es im "Beschluß der Kultusministerkonferenz" vom 3.12.1971: "Berufsschulpflichtige ausländische Jugendliche, die wegen des Fehlens ausreichender deutscher Sprachkenntnisse nicht dem Unterricht der Berufsschule folgen und deshalb keinen Lehrberuf ergreifen können, sollen durch Intensivkurse in der deutschen Sprache darauf vorbereitet werden. Die Teilnahme an diesem Unterricht gilt als Erfüllung der Berufsschulpflicht. Kommt danach ein Berufsausbildungsverhältnis zustande, so ist der Berufsschulunterricht bis zu dem Zeitpunkt, den die Schulpflichtgesetze der Länder vorsehen, sicherzustellen." Soweit die Forderungen des DGB. - 6 - ~. - 207 • - 6 - Um diess Forderungen Wirklichkeit werden zu lassen, sind wir der Meinung, im zu erstellenden Schulentwicklungsplan die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die SPO-Fraktion wünscht, daß die Verwaltung alsbald Untersuchungen anstsllt, die eine Erfassung sämtlicher schulpflichti.ger ·Aktsllnderkinder beinhaltet. Wir erwarten weiter Vorschläge zur Beschulung dieeerKinder und Jugendlichen. Es ist zu prüfen, inwieweit kooperativ mit Nachbargemeinden_.zuEi.ammengaarbei tet werden kann. Die daraus erwachsenden Kosten wären iDFHaushaltsplan 1974berei!_ zustellen. (I Die eingebrachten Vorschläge und Forderungen eollten von allen Fraktionen umgehend beraten werden. Der Schulausschuß wird sich in der nächsten Sitzung dieses Problems annehmen. Schon heute erlaube ich mir, die Mitglieder des Sozialausschusses einzuladen. Die Beratung dieses sozial- und schulpolitisch wichtigen Tagesordnungspunktes sollte gemeinsam erfolgen.