Daten
Kommune
Erftstadt
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821 kB
Erstellt
02.08.10, 08:05
Aktualisiert
04.11.10, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
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Nur per E-Mail
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
Herrn Keil
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Tc!': OL:nu oUol-U
Fax: 02.i.10 11007-67
22.12.2009
LB/kli - 8111980
EU-weite Ausschreibung von Betrieb, Wartung und Instandhaltung,
Neubau der Straßenbeleuchtung der Stadt Erftstadt
- Entwurf Ptlichtcnheft
Erneuerung
und
-
Sehr geehrter Herr Keil,
wie vereinbart erhalten Sie den auf Basis der Gesprächsergebnisse vom 14.12.2009 überarbeiteten Entwurf des Pflichtenhefts zur oben genannten Ausschreibung. Zur weiteren Abstimmung werden wir uns in der 3. Kalenderwoche 2010 bei Ihnen melden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich
gern zur Verfügung.
Mit freundlichen GrÜßen
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Ludwig Buchbinder
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Anlage
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102167
lOO.BLZ411hO()Oh
EU-weite Ausschreibung
von Betrieb, Wartung und Instandhaltung,
Erneuerung und Neubau
der Straßenbeleuchtung
in der Stadt Erftstadt
Pflichtenheft
Entwurfvom
22.12.2009
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Inhalt
1 Einl eitung ...
3
2 Organisation und Ablauf des Verfahrens
5
2.1 Schätzung des Auftragswertes
5
2.2 Art des Vergabe verfahrens..
'"
.,.
...
5
2.3 Dokumentation des Vergabe verfahrens (Vergabe akte)
6
2.4 Vertraulichkeit
7
...
2.5 Zeitplan ..
8
3 Beteiligte am Vergabeverfahren
10
3.1 Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen
10
3.2 Personen und Beteiligte auf Seiten der Stadt Erftstadt
11
4 Leis tungsbeschrei bung
......
13
4.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
13
4.2 Aufteilung der Leistung in Lose
13
4.3 Laufzeit
15
4.4 Abrechnung der Leistungen...
.15
4.5 Anpassung der Entgelte
15
4.6 Allgemeine Vertrags bedingungen
.15
5 Wesen tliche Angebots bedingungen
17
5.1 Inhalt der Angebote
17
5.2 Nebenangebote
.17
6 Wertun gsverfahren ...
...
...
18
6.1 Formale und inhaltliche Prüfung
18
6.2 Eignungsprüfung
18
6.3 Prüfung der Angemessenheit
der Angebotspreise
20
6.4 Wirtschaftlichkei tsprüfung
20
6.5 Bietergespräche
20
6.6 Ablauf der Zuschlagserteilung
Entwurf vom 22.12.2009
..
21
- 2-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
1
Straßen beleuchtung
Ptlichtenheft
Einleitung
Zum 30.06.2009 ist der mit der RWE Rhein-Ruhr AG geschlossene Straßenbeleuchtungsvertrag
für die Unterhaltung
und den Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage
laufen. Als öffentlicher
Auftraggeber
Rahmen eines Vergabeverfahrens
der Stadt Erftstadt ausge-
ist die Stadt Erftstadt verpflichtet,
diese Leistungen
im
neu zu beauftragen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende zu erbringende Leistungen:
Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage
(inkl. Datenpflege und Dokumentation)
Bauliche und technische Wartung und Instandhaltung
Bauliche und technische Modernisierung
der Beleuchtungsanlagen
und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
nach den
Vorgaben der Stadt Erftstadt
Rück-, Um- und Neubau der Beleuchtungsanlagen
Wartung, Instandhaltung
Die im Zusammenhang
und Erneuerung der technischen Netzinfrastrukur
mit dem Betrieb, der Wartung und Instandhaltung
der Straßenbeleuchtungsanlage
und der Erneuerung
zu erbringenden Leistungen werden in einem Dienstleistungsver-
trag geregelt und auf dieser Grundlage erbracht.
Entwurf vom 22.12.2009
nach den Vorgaben der Stadt Erftstadt
-3-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
Folgende Zielsetzungen
und Rahmenbedingungen
dieses Vergabeverfahrens
besonders zu beachten:
Durchführung
sind bei der Vorbereitung
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
und Durchführung
eines rechtlich belastbaren Vergabeverfahrens
Abschluss von Dienstleistungsverträgen
Erbringung der Dienstleistungen
zu wirtschaftlichen
Konditionen
unter Einhaltung der bau-, umwelt- und energierechtlichen
Gesetze und Verordnungen
Sicherstellung
eines ausreichenden Wettbewerbs
Das hier vorliegende Pflichtenheft berücksichtigt diese Vorgaben und dient als Grundlage für die
Gestaltung
des Vergabe verfahrens und als Vorgabe für den Inhalt aller noch zu erstellenden
Vergabeunterlagen
(u. a. Leistungsverzeichnis
und Vertragsentwurf).
Hinweis:
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen werden die gesetzlichen Regelungen und die einschlägige Rechtsprechung berücksichtigt. Da nicht abzusehen ist, ob und gegebenenfalls wie
sich insbesondere die zukünftige Rechtsprechung auf dieses Verfahren auswirkt, ist es möglich, dass im laufenden Verfahren in Einzelfällen von den Vorgaben dieses Pflichtenheftes
abgewichen werden muss.
Sollten im laufenden Vergabe verfahren aufgrund von Rügen oder der Entscheidung von
Nachprüfinstanzen Änderungen an den Vergabeunterlagen notwendig werden, wird die
Verwaltung im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens die notwendigen Maßnahmen vorschlagen.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Regelungen des Vergaberechts gegebenenfalls im
Widerspruch zu anderen Rechtsvorschriften stehen können. Auch die aktuelle Rechtsprechung ist leider nicht widerspruchsfrei. Hieraus resultieren Risiken für die Abwicklung eines
entsprechenden Vergabeverfahrens.
Entwurf vom 22.12.2009
- 4-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
2
Organisation und Ablauf des Verfahrens
2.1
Schätzung des Auftragswertes
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Der derzeitige Auftragswert für die Unterhaltung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung beträgt ca. 330.000 EUR/a (brutto). Für Investitionsmaßnahmen stehen derzeit ca. 200.000 EUR/a
(brutto) zur Verfügung.
2.2
Art des Vergabeverfahrens
Der Schwellenwert
(VgV)
gemäß § 2 Nr. 3 der Verordnung
in Verbindung
mit der Änderungsverordnung
193.000 EUR (Gesamtauftragswert)
bung durchzuführen.
wird überschritten.
über die Vergabe öffentlicher
(EG) NI. 1177/2009
Aufträge
in Höhe
von
Es ist daher eine EU-weite Ausschrei-
Bei diesem Vergabe verfahren sind insbesondere das Gesetz gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen
(GWB), die Verordnung
und die Verdingungsordnung
über die Vergabe öffentlicher
für Leistungen - ausgenommen
das Gesetz über die Modernisierung
des Vergaberechts
Aufträge (VgV)
Bauleistungen -, Teil A (VOLlA),
sowie die Vergabekoordinierungsrichtli-
nie 2004/18/EG (VKR), soweit anwendbar, zu berücksichtigen.
Vergabeverfahren
sind vorzugsweIse m Form emes Offenen Vergabeverfahrens
gemäß
§ 3 NI. 2 bzw. § 3a NI. 1 Abs. 1 VOL/A durchzuführen. Die Nichtanwendung ist zu begründen.
Die Wahl z. B. eines Nichtoffenen Vergabeverfahrens setzt unter anderem voraus, dass die zu
erbringende Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen ausgeführt werden
kann. Da die Voraussetzungen für die Nichtanwendung eines Offenen Verfahrens nicht vorliegen, wird dieses Vergabeverfahren als Offenes Verfahren durchgeführt.
Entwurf vom 22.12.2009
-5-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
2.3
Dokumentation
des Vergabeverfahrens
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
(Vergabeakte)
Zur Absicherung des Vergabeverfahrens im Fall möglicher (Rechts- )Streitigkeiten mit Bietern
muss auf Seiten des Auftraggebers eine vollständige Vergabeakte geführt werden, welche den
Ablauf des gesamten Vergabeverfahrens dokumentiert. Diese Vergabeakte ist bei Nachprüfverfahren der zuständigen Vergabekammer in der Regel innerhalb von drei Tagen vollständig vorzulegen. Der Antrag stellende Bieter erhält häufig ein umfassendes Einsichtsrecht in die dann
vorliegende Vergabeakte.
Zu den Vergabe akten gehören insbesondere folgende Unterlagen:
das Pflichtenheft
die Sitzungsvorlagen
und Protokolle
bzw. Beschlussfassung,
zum Gegenstand haben
der Briefwechsel mit den Veröffentlichungsorganen
die Bekanntmachungstexte
die Vergabeunterlagen
inkl. Anlagen
der Briefwechsel mit den Bietern und Bewerbern
das Protokoll der Angebotsöffnung
die eingegangenen
Angebote
die Dokumentation
der Bietergespräche
der Vergabevorschlag
die Gremienbeschlüsse
Entwurf vom 22.12.2009
- 6-
die dieses Vergabeverfahren
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
2.4
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Vertraulichkeit
Die Inhalte der Angebote sind vertraulich zu behandeln (§ 22 Nr.6 VOL/A). Es handelt sich
hierbei
um eine bieterschützende
ersatzansprüche
Vorschrift,
daher drohen
der Bieter gegen die ausschreibende
bei einer Verletzung
Schaden-
Stelle.
Vertrauliche Unterlagen der Vergabe sind daher nur den in Punkt 3.2 genannten BeteiUgten zugänglich zu machen und von diesen auch über dieses Vergabeverfahren hinaus vertraulich zu
behandeln.
Die Beratungen der politischen Gremien der Stadt Erftstadt zu diesem Vergabe verfahren erfolgen in nicht öffentlicher Sitzung.
Entwurf vom 22.12.2009
-7-
Stadt Erftstadt
2.5
Ausschreibung
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Zeitplan
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist der folgende Zeitplan vorgesehen:
Januar 2010
Fertigstellung des Pflichtenheftes
xX.02.20 10
Beschluss des Pflichtenheftes durch das zuständige Beschlussgremium des Eigenbetriebs Straßen Erftstadt
Mitte März 2010
Fertigstellung der Vergabeunterlagen
anschließend
Veräffentlichung der Bekanntmachung
(Beginn des formalen Vergabeverfahrens)
Mitte April 2010
Ablauf der Angebotsfrist
Ende April 2010
Auswertung der Angebote/ggf. Bietergespräche
Ende Mai 2010
Vorlage des Vergabevorschlages
anschließend
Vergabeentscheidung durch das zuständige Beschlussgremium
des Eigenbetriebs Straßen Erftstadt
anschließend
Information der nicht berücksichtigten
+ min. 10, max. 15 Tage
Zuschlagserteilung
(Ende des formalen Vergabeverfahrens)
frühestens 1. August 2010
Leistungsaufnahme durch den Auftragnehmer
Entwurf vom 22.12.2009
-8-
Bieter
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Der vorstehende Zeitplan geht unter anderem von folgenden Annahmen aus:
.
Innerhalb der Angebotsfrist und der Phase der Auswertung der Angebote gehen
keine Rügen oder Nachprüfanträge von Bietern oder Bewerbern ein, die zu einer
Verzögerung des Vergabeverfahrens führen.
.
Im laufenden Vergabeverfahren werden keine Gesetze oder Verordnungen erlassen oder Beschlüsse, z. B. von Vergabekammern oder Oberlandesgerichten, veröffentlicht, die sich auf dieses Vergabeverfahren auswirken können.
.
An der Eignung der zu Bietergesprächen eingeladenen Bieter und an der Verbindlichkeit der Angebote dieser Bieter bestehen keine Zweifel. Die Durchführung einer zweiten Runde von Bietergesprächen ist nicht notwendig.
Sollte nach der Information der nicht berücksichtigten
verlängert sich das Vergabeverfahren
innerhalb der vorgesehenen
Bieter ein Nachprüfantrag
gestellt werden,
um bis zu sieben Wochen. Sollte die Zuschlagserteilung
Bindefrist nicht möglich sein, wären die für die Vergabe in Frage
kommenden Bieter aufzufordern, die Bindefristen für ihre Angebote entsprechend zu verlängern.
Hinweis:
Der vorstehende Zeitplan berücksichtigt
Entwurf vom 22.12.2009
die vergaberechtlich
-9-
notwendigen
Mindestfristen.
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
3
Beteiligte am Vergabeverfahren
3.1
Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen
Der das gesamte Vergaberecht
erfordert es, sicherzustellen,
bestimmende
(§ 97 Abs.2
GWB)
dass nur Personen tätig werden, die in ihren Interessen weder mit
einem Bieter noch mit einem Beauftragten
Gleichbehandlungsgebots
Gleichbehandlungsgrundsatz
eines Bieters verknüpft sind. Die Verletzung
kann an öffentlichen
Aufträgen
interessierte
Zum Schutz der Bieter vor einer Parteilichkeit des Auftraggebers
nung (VgV) ein entsprechender
des
Bieter diskriminieren.
wurde in der Vergabeverord-
Ausschluss solcher voreingenommenen
Personen geregelt. Der
Gesetzestext lautet wie folgt:
§ 16
Ausgeschlossene Personen
(1) Als Organmitglied oder Mitarbeiter eines Auftraggebers oder als Beauftragter oder als Mitarbeiter eines Beauftragten eines Auftraggebers dürfen bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren für einen Auftraggeber als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken, soweit sie in diesem Verfahren:
1. Bieter oder Bewerber sind,
2. einen Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzlicher Vertreter oder nur in
dem Vergabeverfahren vertreten,
3. a) bei einem Bieter oder Bewerber gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied des Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs tätig sind,
oder
b) für ein in das Vergabeverfahren
eingeschaltetes Unternehmen tätig sind, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter oder Bewerber hat, es
sei denn, dass dadurch für die Person kein Interessenkonflikt besteht oder dass sich die Tätigkeiten
nicht auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren auswirken.
(2) Als voreingenommen gelten auch die Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1
bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader
Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der
Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
Um den Anforderungen
bezüglich des Ausschlusses voreingenommener
nen im anstehenden Vergabeverfahren
oder befangener Perso-
gerecht zu werden, sind von Seiten der Vergabestelle ent-
sprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Mitglieder der in der Stadt Erftstadt beteiligten Gremien werden über die gesetzlichen Regelungen informiert und aufgefordert,
jeweils persönlich zu überprüfen,
ob sie als voreingenom-
mene Personen gelten oder ob darüber hinaus andere Gründe für eine Befangenheit
Die mit der Beratung im Vergabeverfahren
beauftragte SchrnidtlBechtle
sche Maßnahmen ergriffen, um auch hier Befangenheitsvorwürfen
Entwurf vom 22.12.2009
- 10-
vorliegen.
GmbH hat organisatori-
entgegenzutreten.
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
3.2
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Personen und Beteiligte auf Seiten der Stadt Erftstadt
Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausgangslage ist es notwendig, den Kreis der beteiligten
Personen festzulegen und deren Aufgaben zu definieren.
Stadt Erftstadt als ausschreibende Stelle:
Eigenbetrieb Straßen Stadt Erftstadt (Herr Keil):
- Führen der Vergabeakte
- Abnahme des Pflichtenheftes und der Vergabeunterlagen
- Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen
- Beantwortung von Bietemachfragen
- Teilnahme an der Angebotsäffnung
- Vorbereitung und Teilnahme an den Bietergesprächen
- Abnahme des Vergabevorschlages
Eigenbetrieb Straßen Stadt Erftstadt, (Herr Schumacher):
- Sammlung der Angebote
- Durchführung der Angebotsäffnung
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt
- Prüfung der Angebote
- Prüfung des Vergabevorschlags
Betriebsausschuss
Eigenbetrieb Straßen Stadt Erftstadt:
- Beschluss des Pflichtenheftes
- Beschluss der Vergabe
Entwurf vom 22.12.2009
- 11 -
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
SchmidtlBechtle
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
GmbH als beratendes Büro:
- StrukturierungiOrganisation des Vergabeverfahrens
- Erstellen der Vergabeunterlagen in Abstimmung mit der ausschreibenden Stelle
- Veranlassung der Veräffentlichungen
- Unterstützung bei der Beantwortung von Bietemachfragen
- Vorbereitung und Teilnahme an den Bietergesprächen
- Erstellen des Vergabe vorschlages in Abstimmung mit der ausschreibenden Stelle
Soweit sich im Vergabe verfahren herausstellt, dass eine umfassende juristische Beratung notwendig ist (z. B. bei der Einleitung eines Nachprüfverfahrens), erfolgt durch die Stadt Erftstadt
die gesonderte Beauftragung einer im Bereich des Vergaberechts erfahrenen Kanzlei.
Hinweis:
Gemäß § 2 Nr. 3 VOLlA sind Leistungen "unter ausschließlicher Verantwortung der
Vergabestellen" zu vergeben. Demnach ist die Verantwortung der Vergabestelle unteilbar, sie kann die Verantwortung nicht mit anderen Stellen, wie z. B. Sachverständigen,
teilen oder auf diese übertragen.
Entwurf vom 22.12.2009
- 12-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
4
Leistungsbeschreibung
4.1
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
Das gegenwärtige
System der öffentlichen Straßenbeleuchtung
sätzlich beibehalten werden. Der Leistungsumfang
Leistungsumfang
und Leistungsstandard.
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
in der Stadt Erftstadt soll grund-
basiert im Wesentlichen
auf dem bisherigen
Die zu vergebende Gesamtleistung
umfasst folgende
Einzelleistungen:
Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage
(inkl. Datenpflege und Dokumentation)
Bauliche und technische Wartung und Instandhaltung
Bauliche und technische Modernisierung
der Beleuchtungsanlagen
und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
nach den
Vorgaben der Stadt Erftstadt
Rück-, Um- und Neubau der Beleuchtungsanlagen
Wartung, Instandhaltung
4.2
nach den Vorgaben der Stadt Erftstadt
und Erneuerung der technischen Netzinfrastrukur
Auf teilung der Leistung in Lose
Eine Aufteilung der Leistungen
in Lose ist nicht vorgesehen. Eine Aufteilung der Leistung ist
aus technischen Gründen nicht zweckmäßig
schaftlich. Die Beteiligung
und für die Stadt Erftstadt voraussichtlich
von mittelständischen
unwirt-
Unternehmen ist bei der zu vergebenden Auf-
tragssumme auch ohne Aufteilung in Lose in ausreichendem Umfang möglich.
Nachfolgend
sind die wesentlichen
wichtigsten Rahmenbedingungen
Der Auftragnehmer
übernimmt
und Betriebsleistungen
6.351 Leuchtstellen
vom Auftragnehmer
zu erbringenden
Leistungen
und die
dargestellt:
vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2020 die Unterhaltungs-,
der Straßenbeleuchtungsanlage
und ca. 230 Übergabepunkten
Bau-
der Stadt Erftstadt mit derzeit insgesamt
(Schaltschränke
und Rundsteuerempfänger)
im Stadtgebiet.
Der Auftragnehmer
betreibt die öffentliche Straßenbeleuchtungsanlage
stadt im vorgesehenen Durchführungszeitraum.
Entwurf vom 22.12.2009
im Gebiet der Stadt Erft-
Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte:
- 13-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
4
Leistungsbeschreibung
4.1
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Das gegenwärtige System der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Erftstadt soll grundsätzlich beibehalten werden. Der Leistungsumfang basiert im Wesentlichen auf dem bisherigen
Leistungsumfang und Leistungsstandard. Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst folgende
Einzelleistungen:
Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage
(inkl. Datenpflege und Dokumentation)
Bauliche und technische Wartung und Instandhaltung
Bauliche und technische Modernisierung
der Beleuchtungsanlagen
und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
nach den
Vorgaben der Stadt Erftstadt
Rück-, Um- und Neubau der Beleuchtungsanlagen
Wartung, Instandhaltung
4.2
nach den Vorgaben der Stadt Erftstadt
und Erneuerung der technischen Netzinfrastrukur
Aufteilung der Leistung in Lose
Eine Aufteilung der Leistungen
in Lose ist nicht vorgesehen. Eine Auf teilung der Leistung ist
aus technischen Gründen nicht zweckmäßig
schaftlich. Die Beteiligung
und für die Stadt Erftstadt voraussichtlich
von mittelständischen
unwirt-
Unternehmen ist bei der zu vergebenden Auf-
tragssumme auch ohne Aufteilung in Lose in ausreichendem Umfang möglich.
Nachfolgend
sind die wesentlichen
wichtigsten Rahmenbedingungen
Der Auftragnehmer
übernimmt
und Betriebsleistungen
6.351 Leuchtstellen
vom Auftragnehmer
zu erbringenden
Leistungen
und die
dargestellt:
vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2020
der Straßenbeleuchtungsanlage
und ca. 230 Übergabepunkten
die Unterhaltungs-,
Bau-
der Stadt Erftstadt mit derzeit insgesamt
(Schaltschränke
und Rundsteuerempfänger)
im Stadtgebiet.
Der Auftragnehmer
betreibt die öffentliche Straßenbeleuchtungsanlage
stadt im vorgesehenen Durchführungszeitraum.
Entwurf vom 22.12.2009
im Gebiet der Stadt Erft-
Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte:
- 13-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
Gewährleistung
eines guten, unter Sicherheits-, hier insbesondere
ten hinreichenden
ganzjährigen
Beleuchtungsniveaus
Störungsmanagement
abschnittsweisem
Dokumentation,
Verkehrssicherheitsaspek-
der öffentlichen
und Plätze innerhalb und teilweise außerhalb der im Zusammenhang
Straßen beleuchtung
pfIichtenheft
Stadtstraßen,
Wege
bebauten Ortslagen
und unverzügliche Beseitigung von Betriebsstörungen
im Netz und bei
Ausfall der Straßenbeleuchtung
Datenpflege
tung und Betriebsführung
und Fortschreibung
der für die ordnungsgemäße
der Straßenbeleuchtungsanlage
Bewirtschaf-
notwendigen Sachverhalte und Un-
terlagen
Der Auftragnehmer
übernimmt
Beleuchtungsanlagen.
die bauliche und technische
Wartung und Instandhaltung
der
Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte:
periodische Sichtkontrolle
und Wartung der Lichtpunkte
(ohne Reinigung von Glaselemen-
ten)
periodische Standsicherheitsüberprüfungen
Iicht-, elektrotechnische
der Beleuchtungs-
und Freileitungsträger
und bautechnische Funktionskontrollen
sofortige Behebung kleinerer Mängel- und Schäden
Der Auftragnehmer
leuchtungsanlagen
übernimmt die baulich-technische
nach Einzelabsprache
Modernisierung
mit den zuständigen
und Erneuerung
Dienststellen
der Be-
der Stadt Erftstadt.
Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte:
Meldung von Mängeln- und Schäden an Lichtpunkten und Beleuchtungsträgern
altersbedingter
Austausch von Leuchtmitteln,
elektrischen
Steuerungskomponenten
und Be-
leuchtungsträgern
Modernisierung
der Beleuchtungsanlagen
energieeffiziente
Leuchtmittel und Spartransformatoren
Erneuerung
von Lichtpunkten
und Beleuchtungsträgern
ger) auf der Grundlage lichttechnischer
Der Auftragnehmer
mit dem Ziel der Energieeinsparung,
zur Spannungsabsenkung
(ohne Anstrich der Beleuchtungsträ-
Optimierungsanalysen
und Projektplanungen
übernimmt den Rück-, Um- und Neubau der Beleuchtungsanlagen
forderung und in Absprache mit den zuständigen Dienststellen der Stadt Erftstadt.
Entwurf vom 22.12.2009
z. B. durch
- 14-
auf An-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
Der Auftragnehmer
verpflichtet
sich, die zur ordnungsgemäßen
wendigen, technischen und organisatorischen
Alle für die Leistungserbringung
benötigten Genehmigungen
Auftragnehmer in eigener Verantwortung
Dem Vertrag
liegt eine Kalkulation
über die jährliche Preisanpassung
Voraussetzungen
Leistungserbringung
not-
zu schaffen.
und Nachweise sind durch den
zu beschaffen.
bei, welche
im Fall von Preisanpassungen,
die
hinausgehen, als Grundlage dient.
Die Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
Der Auftraggeber
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
ist lediglich dann möglich, wenn der
nicht nachkommt.
ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, unter anderem wenn der Auftrag-
nehmer Verpflichtungen
aus dem Vertrag trotz Mahnung nicht erfüllt oder bei Wegfall der
Vertragsgrundlage.
Der Auftragnehmer
haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang
gung stehen. Er hat eine Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer
mit der Leistungserbrin-
nachzuweisen.
muss innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung
in Höhe von 5 % des Brutto-Gesamtauftragswertes
nach dem 01.01.2012 bei ordnungsgemäßer
eine Bürgschaft
vorlegen. Die Bürgschaftssumme
Leistungserbringung
kann
auf 5 % des jährlichen Auf-
tragswertes reduziert werden.
Die Vertragsstrafen
dienen der Sicherstellung
der Leistung. Die Voraussetzungen
und die
Höhe der Strafen sind im Vertrag geregelt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die dem Auftragnehmer
chen oder überwachen zu lassen.
Entwurf vom 22.12.2009
- 16 -
übertragenen Aufgaben zu überwa-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
5
Wesentliche Angebotsbedingungen
5.1
Inhalt der Angebote
Das Angebot besteht aus der Bietererklärung,
Angebotsvordruck
dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
sowie unter anderem den folgenden Angebotsteilen:
Inhaltliche Beschreibung
der angebotenen Leistung
Nachweise zur Fachkunde
Nachweise zur Leistungsfähigkeit
Nachweise zur Zuverlässigkeit
Grobkalkulation
Gegebenenfalls
5.2
gesonderte Erklärungen des Bieters
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Entwurf vom 22.12.2009
Straßenbeleuchtung
Pflichtenheft
- 17-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
6
Straßen beleuchtung
PfIichtenheft
Wertungsverfahren
Die Bewertung der Angebote erfolgt fonnal getrennt in vier aufeinander aufbauenden Phasen:
Phase I:
Fonnale und inhaltliche Prüfung
Phase U:
Eignungsprüfung
Phase IU:
Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
Phase IV:
Wirtschaftlichkei tsprüfung
6.1
Formale und inhaltliche Prüfung
In dieser Wertungs stufe werden die wegen fonnaler oder inhaltlicher Mängel auszuschließenden
oder ausschließbaren
Angebote ennittelt.
Beispielhaft sind hier zu nennen:
Verspätet eingegangene Angebote
Angebote, die nicht verbindlich sind
Angebote mit fehlenden Erklärungen und Nachweisen
Angebote, die sich nicht auf die ausgeschriebene
Leistung beziehen
Ob ein Angebot aufgrund von fonnalen oder inhaltlichen Mängeln ausgeschlossen
werden kann
oder muss, ist für den jeweiligen Einzelfall gesondert zu entscheiden.
6.2
Eignungsprüfung
Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend
dem § 25 Nr. 2 VOL/A nur die Bieter berücksichtigt,
Verpflichtungen
die erforderliche
keit und Zuverlässigkeit
sind gegebenenfalls
Fachkunde,
(technische und wirtschaftliche)
besitzen. Bei der Beurteilung
auch Unterauftragnehmer
der Fachkunde
Leistungsfähig-
und Leistungsfähigkeit
und konzern verbundene Unternehmen
sichtigen.
Entwurf vom 22.12.2009
die für die Erfüllung der vertraglichen
- 18-
zu berück-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
Fachkunde
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Der Bieter hat unter anderem folgende Nachweise zu erbringen:
Referenz/-en
(als Eigenerklärung)
über die Ausübung der Leistung "Unterhaltung,
trieb der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen"
Bau und Be-
in einem Stadtgebiet mit insgesamt mindes-
tens 30.000 Einwohnern. Der Nachweis ist aus dem Zeitraum der Jahre 2006 bis 2009 durch eine
Auflistung
der Auftraggeber,
der betriebenen Lichtpunkte,
der Beauftragungszeiträume
und der
konkret erbrachten Leistung vorzulegen.
Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als leistungsfähig
kaufmännischen,
anzusehen,
wenn er als Unternehmen
über die personeUen,
technischen und finanzieUen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwand-
frei und fristgerecht ausführen zu können.
Zuverlässigkeit
Zuverlässig
nungsgemäße
ist, wer die Gewähr für eine ordnungsgemäße
Betriebsführung
VertragserfüUung
bietet und auf wen die Ausschlussgründe
und für eine ord-
nach § 7 Nr. 5 VOLl A
nicht zutreffen (z. B. Einleitung eines Insolvenzverfahrens).
Zum Nachweis der Eignung sind dem Angebot von den Bietern Erklärungen
(z. B. Angaben über den Gesamtumsatz,
Referenzen, Erklärung zur Unternehmensstruktur)
zufügen.
Entwurf vom 22.12.2009
und Nachweise
- 19 -
bei-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
6.3
Prüfung der Angemessenheit
Straßen beleuchtung
Pflichtenheft
der Angebotspreise
In dieser Wertungsphase werden die verbleibenden Angebote inhaltlich auf Angemessenheit
ihrer Angebotsentgelte überprüft. Ausgeschlossen werden Angebote mit einem unangemessen
hohen oder niedrigen Preis. Angebote, die nicht kostendeckend kalkuliert sind, können nicht
zwangsläufig von der Wertung ausgeschlossen werden. Bevor ein Angebot wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder eines nicht kostendeckenden Preises möglicherweise ausgeschlossen werden kann, muss mit dem betreffenden Bieter in jedem Fall ein Aufklärungsgespräch geführt werden, in dem der Bieter seine Kalkulation erläutern kann. So genannte Dumpingangebote sind nicht zwingend von der Wertung auszuschließen.
Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt, muss für jeden Einzelfall gesondert
getroffen werden. Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der Ausschreibung auch der Marktpreis.
6.4
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt unter den Angeboten, die in den vorangegangenen Wertungsstufen nicht ausgeschlossen wurden.
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotssumme bezogen auf die Vertragslaufzeit.
Die preisliche Auswertung erfolgt zunächst durch den Vergleich der angebotenen
te (brutto) für die gesamte Vertragslaufzeit.
mit 19 % angesetzt. Das Gesamtentgelt
wiederum unter Anwendung
Gesamtentgel-
Im Rahmen der Auswertung wird die Umsatzsteuer
errechnet sich aus der Summe der Jahresentgelte,
der in den Preisblättern
angegebenen Auswertungsgrößen
die
ermittelt
werden, multipliziert mit der Vertragslaufzeit.
6.5
Bietergespräche
Im Rahmen der Angebotsprüfung behält sich der Auftraggeber vor, nach Öffnung der Angebote
bis zur Zuschlagserteilung Bietergespräche zu führen, um eventuelle Zweifel über die Eignung
der Bieter oder der Angebotsinhalte im Interesse der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten
Angebotes zu beseitigen. Nachverhandlungen finden hierbei nicht statt.
Entwurf vom 22.12.2009
- 20-
Ausschreibung
Stadt Erftstadt
6.6
StraBenbeleuchtung:
Ablauf der Zuschlagserteilung
Die Entscheidung
über den Zuschlag wird vom zuständigen Beschlussgremium
des Eigenbetrie-
bes getroffen.
Vor der Zuschlagserteilung
sind die nicht berücksichtigten
dessen Angebot angenommen
Bieter über den Namen des Bieters,
werden soll, zu informieren. Der Zuschlag kann frühestens zehn
Tage nach dieser Information erteilt werden.
Innerhalb von 48 Tagen nach der Zuschlagserteilung
nen Auftrag im EU-Amtsblatt.
Entwurf vom 22.12.2009
- 21 -
erfolgt die Bekanntgabe über den vergebe-