Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 46/2011
Az.: 51 12-15/5
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 27.01.2011
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.02.2011
Bemerkungen
beschließend
Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
-2011/12Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2011 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der
Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Einrichtungen haben gem. § 9 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nach Anhörung der
Elternbeiräte die Öffnungs- und Schließzeiten bedarfsgerecht zu planen. Jeweils nach Beginn des
Kindergartenjahres werden die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit dem neu
gewählten Elternbeirat besprochen und vereinbart. Abweichende Voten der Elternbeiräte sind
nicht erfolgt.
Die Bestimmungen der §§ 18 und 19 Abs. 3 KiBiz, nach denen im Rahmen der
Jugendhilfeplanung entschieden wird, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in der
Einrichtung angeboten werden, sind der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten zu Grunde
gelegt.
Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die
Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt.
In Vertretung
(Erner)