Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt -2011/12-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
12.02.11, 06:20
Aktualisiert
12.02.11, 06:20
Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
-2011/12-)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 46/2011 Az.: 51 12-15/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 27.01.2011 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.02.2011 Bemerkungen beschließend Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt -2011/12Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2011 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben gem. § 9 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nach Anhörung der Elternbeiräte die Öffnungs- und Schließzeiten bedarfsgerecht zu planen. Jeweils nach Beginn des Kindergartenjahres werden die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit dem neu gewählten Elternbeirat besprochen und vereinbart. Abweichende Voten der Elternbeiräte sind nicht erfolgt. Die Bestimmungen der §§ 18 und 19 Abs. 3 KiBiz, nach denen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden wird, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in der Einrichtung angeboten werden, sind der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten zu Grunde gelegt. Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. In Vertretung (Erner)