Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
18.01.2011
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
05.01.11, 07:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 528/2010
Az.: 82 20-31/P 23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 18.10.2010
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
09.11.2010
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Berichterstattung zum Sportplatz Herrig
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag hat keine Auswirkungen auf den wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.10.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem SV Herrig für den Sportplatz und die
angrenzenden Flächen wurde vom Eigenbetrieb Immobilieniwrtschaft zum 31.05.2010 gekündigt.
Die Fläche wurde jedoch bisher nicht vom SV Herrig geräumt, so dass die Stadt Erftstadt zum
jetzigen Zeitpunkt nicht über den Sportplatz verfügen kann.
Zwischenzeitlich nutzt der SV Rot-Weiß Ahrem dieses Sportplatz seit ca. Juli 2010 in Absprache
mit dem SV Herrig ohne Zustimmung der Stadt Erftstadt für Trainingszwecke, da der Ahremer
Sportplatz seinerzeit wegen Wiederherstellungsarbeiten gesperrt war. Der SV Ahrem hat den
Sportplatz, da die Pflege seit Monaten nicht mehr durchgeführt wurde, in Eigenleistung in einen
bespielbaren Zustand gebracht und somit nicht unwesentlich zum Erhalt dieser Sportstätte
beigetragen. Daher wird die Inanspruchnahme vorübergehend geduldet. Die weitere Nutzung des
Sportplatzes sowie der angrenzenden Flächen bedarf aber einer neuen vertraglichen Regelung.
Aus diesem Grunde und aufgrund der Rechtsauffassung des SV Herrig, dass der Vertrag
weiterhin Bestand hat, werden derzeit Verhandlungen mit dem SV Herrig geführt, damit die
Nutzung der Grundstücke neu geregelt und die Herbeiführung eines Gerichtsentscheids
vermieden wird.
Die Stadt Erftstadt ist daran interessiert, eine außergerichtliche Lösung zu finden und den
Sportplatz in Herrig möglichst zeitnah einer dauerhaften sportlichen Nutzung zuzuführen und
bereitet nach Gesprächen mit dem SV Herrig derzeit den Abschluss von zwei neuen Verträgen
getrennt nach der Fläche für das Vereinsheim und der Fläche des Sportplatzes vor.
Das Vereinsheim sowie die dazugehörende Fläche soll dem SV Herrig zum Betriebs des
Vereinsheim ohne die Zahlung einer Pacht zur Verfügung gestellt werden. Die Unterhaltung,
Pflege, Renovierung etc. obliegt dem Verein - analog den Regelungen im übrigen Stadtgebiet.
Das Belegungsrecht für den Sportplatz erfolgt durch die Stadt Erftstadt. Wobei der SV Herrig,
sollte wieder ein Trainings- und/oder Spielbetrieb aufgenommen werden, den 1. Zugriff auf die
Belegungszeiten hat. Die Unterhaltung und Pflege des Platzes und der angrenzenden
Grünflächen übernimmt der SV Herrig gegen Sachkostenerstattung der Stadt.
Beide Verträge werden im Moment im Hause ausgearbeitet und danach dem SV Herrig zur
Prüfung zugesandt. Der erforderliche Beschluss des zuständigen Gremiums wird nach den
Abstimmungsgesprächen herbeigeführt.
(Dr. Rips)
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