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Antrag (Antrag bzgl. Berichterstattung zum Sportplatz Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
18.01.2011
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
05.01.11, 07:08
Antrag (Antrag bzgl. Berichterstattung zum Sportplatz Herrig) Antrag (Antrag bzgl. Berichterstattung zum Sportplatz Herrig)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 528/2010 Az.: 82 20-31/P 23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 18.10.2010 Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 09.11.2010 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Berichterstattung zum Sportplatz Herrig Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag hat keine Auswirkungen auf den wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.10.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem SV Herrig für den Sportplatz und die angrenzenden Flächen wurde vom Eigenbetrieb Immobilieniwrtschaft zum 31.05.2010 gekündigt. Die Fläche wurde jedoch bisher nicht vom SV Herrig geräumt, so dass die Stadt Erftstadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht über den Sportplatz verfügen kann. Zwischenzeitlich nutzt der SV Rot-Weiß Ahrem dieses Sportplatz seit ca. Juli 2010 in Absprache mit dem SV Herrig ohne Zustimmung der Stadt Erftstadt für Trainingszwecke, da der Ahremer Sportplatz seinerzeit wegen Wiederherstellungsarbeiten gesperrt war. Der SV Ahrem hat den Sportplatz, da die Pflege seit Monaten nicht mehr durchgeführt wurde, in Eigenleistung in einen bespielbaren Zustand gebracht und somit nicht unwesentlich zum Erhalt dieser Sportstätte beigetragen. Daher wird die Inanspruchnahme vorübergehend geduldet. Die weitere Nutzung des Sportplatzes sowie der angrenzenden Flächen bedarf aber einer neuen vertraglichen Regelung. Aus diesem Grunde und aufgrund der Rechtsauffassung des SV Herrig, dass der Vertrag weiterhin Bestand hat, werden derzeit Verhandlungen mit dem SV Herrig geführt, damit die Nutzung der Grundstücke neu geregelt und die Herbeiführung eines Gerichtsentscheids vermieden wird. Die Stadt Erftstadt ist daran interessiert, eine außergerichtliche Lösung zu finden und den Sportplatz in Herrig möglichst zeitnah einer dauerhaften sportlichen Nutzung zuzuführen und bereitet nach Gesprächen mit dem SV Herrig derzeit den Abschluss von zwei neuen Verträgen getrennt nach der Fläche für das Vereinsheim und der Fläche des Sportplatzes vor. Das Vereinsheim sowie die dazugehörende Fläche soll dem SV Herrig zum Betriebs des Vereinsheim ohne die Zahlung einer Pacht zur Verfügung gestellt werden. Die Unterhaltung, Pflege, Renovierung etc. obliegt dem Verein - analog den Regelungen im übrigen Stadtgebiet. Das Belegungsrecht für den Sportplatz erfolgt durch die Stadt Erftstadt. Wobei der SV Herrig, sollte wieder ein Trainings- und/oder Spielbetrieb aufgenommen werden, den 1. Zugriff auf die Belegungszeiten hat. Die Unterhaltung und Pflege des Platzes und der angrenzenden Grünflächen übernimmt der SV Herrig gegen Sachkostenerstattung der Stadt. Beide Verträge werden im Moment im Hause ausgearbeitet und danach dem SV Herrig zur Prüfung zugesandt. Der erforderliche Beschluss des zuständigen Gremiums wird nach den Abstimmungsgesprächen herbeigeführt. (Dr. Rips) -2-