Daten
Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
248/2017
Erstellt am:
28.08.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
27.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.11.2017
Rat
X
12.12.2017
Betreff
Prioritäten Haltestellenausbau
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion - Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
30.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
30.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Minderauszahlungen auf dem Konto M 20170002.7831000
„Barrierefreier Neubau der Bushaltestelle Eschgasse“ in Höhe von 10.000 € und M 20160200.7831000 „Barrierefreier
Neubau der Bushaltestelle Nordpark“ in Höhe von 20.000 €.
Vorlage Nr.: 248/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung diese fortzuschreiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Genehmigung zu erteilen:
Der Rat genehmigt eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung über 30.000 € im Haushaltsjahr 2017 auf dem Konto
M 20170007.7831000 „Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Kirche Sinnersdorf“.
Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen auf dem Konto M 20170002.7831000 „Barrierefreier Neubau der Bushaltestelle Eschgasse“ in Höhe von 10.000 € und M 20160200.7831000 „Barrierefreier Neubau der Bushaltestelle Nordpark“ in Höhe von 20.000 €.
Erläuterungen
Obwohl das Mobilitätskonzept noch nicht vorliegt, hat die Verwaltung aus aktuellem Anlass und auch mit Blick auf den in
Anlage 1 beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2017 die seit dem Jahr 2006 verwaltungsintern fortgeschriebene Prioritätenliste zum Bushaltestellenausbau auf den aktuellen Stand gebracht und erweitert (s. Anlage 2).
Hintergrund ist, dass im Doppelhaushalt 2017 / 2018 Planungsmittel für Haltestellenplanungen vorhanden sind, die allerdings zumindest teilweise anders eingesetzt werden sollten.
Für die geplanten barrierefreien Haltestellen in Stommeln Alte Brauerei (neu) und Nußbaumer Weg (Verlegung) wird in
diesem Jahr ein Planungsauftrag erteilt. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hatte diese beiden Haltestellen in seiner
Sitzung am 17.02.2016 / Vorlage. 144 / 2015 beschlossen. Bei den entsprechenden Aufträgen M 20170003 und
M 20170004 stehen je 10.000 € bereit. Ziel ist, für diese beiden Haltestellen mit je zwei Haltepunkten in 2018 einen
Finanzierungsantrag an den Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu stellen, so dass im Jahr 2019 nach entsprechender Bewilligung von Fördermitteln ein Ausbau erfolgen könnte.
In dieser Sitzung hat der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr auch beschlossen, dass die Haltestelle Eschgasse barrierefrei ausgebaut werden soll. Dafür stehen ebenfalls 10.000 € Planungsmittel beim Auftrag M 20170002 bereit.
Durch die DB Netz AG wird das Brückenbauwerk Eisenbahnüberführung K 20 / Hauptstraße erneuert. Der Umbau soll
(s. Mitteilungsvorlage 263 / 2017) voraussichtlich im Jahr 2022 durch die DB Netz AG erfolgen. Zudem ist in der S-BahnMachbarkeitsstudie vorgeschlagen worden, die Bahnsteige des Haltepunktes Stommeln anknüpfend an die Hauptstr.
neu zu bauen, da dort eine verbesserte Bus- und Bahnverknüpfung realisierbar ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Planungsabstimmung zur Haltestelle Eschgasse (Bahnhof) mit allen Beteiligten
dann durchzuführen, wenn abzusehen ist, wie im Detail eine verbesserte Verbindung Bus / Bahn zukünftig mit Blick auf
die geplante S-Bahn-Anbindung von Stommeln gestaltet werden kann.
Vorlage Nr.: 248/2017 . Seite 3 / 4
Die Mittel könnten daher an anderer Stelle für die Planung einer barrierefreien Gestaltung eingesetzt werden.
Dies betrifft ebenso die Haltestelle Nordpark (neu), für die beim Auftrag M 20160200 aus 2016 und 2017 insgesamt
20.000 € Planungsmittel bereit stehen. Hier besteht das Problem, dass eine evtl. zusätzliche Querung der Bahntrasse
nicht durch die Errichtung einer Bushaltestelle mit notwendiger Fahrbahnquerungshilfe in der Venloer Straße für Fußgänger einer zukünftigen größeren Lösung für alle Verkehrsteilnehmer im Wege stehen könnte und evtl. ganz oder teilweise abgebrochen werden müsste.
Aufgrund dieser Überlegungen hat die Verwaltung die Prioritätenliste überarbeitet und dabei den aktuellen Stand der
Bushaltehäufigkeit je Haltepunkt berücksichtigt.
Die vom Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 30.08.2006 einstimmig beschlossene erste Fassung der Prioritätenliste
diente damals u. a. der Feststellung, dass die beiden meistfrequentierten Haltestellen Ehrenfriedstraße in Brauweiler
und Rathausstraße in Pulheim, die noch nicht barrierefrei gestaltet waren, die höchste Ausbaupriorität erhielten. Diese
beiden wichtigen Bushaltestellen sind in 2014 und 2016 / 2017 überwiegend mit Fördermitteln barrierefrei gestaltet worden.
Die nun vorgelegte Liste weist folgende Kriterien auf, um die Prioritäten A, B und C zu ermitteln:
Die Bushalte gelten für montags bis freitags an Schultagen
Summe der Bushalte an allen 136 Haltepunkten
Summe der Bushalte an 36 Haltepunkten mit Kap
3.411
1.274
Summe der Bushalte an 100 Haltepunkten ohne Kap
2.137
Priorität A >= 26 Bushalte
Priorität B >= 13 Bushalte
Priorität C <= 12 Bushalte
Die Priorität gilt, wenn keine Veränderung zu erwarten ist
Ø Bushalte
25
35
21
46 Haltepunkte
14 Haltepunkte
40 Haltepunkte
Haltepunkt bedeutet, dass ein Bus fahrplangemäß an einem H-Schild hält. Es gibt Haltestellen mit einem, mit zwei und
mit drei Haltepunkten. Der Regelfall sind zwei Haltepunkte, für jede Fahrtrichtung einer. Zudem gibt es Haltepunkte mit
einer Buslinie bzw. bis zu vier Buslinien. Die erweiterte Liste enthält nun die Fahrplanhalte getrennt nach Buslinien. Bei
den Haltepunkten mit mehr als einer Buslinie wurden Summen der Bushalte gebildet. Bei den seit 2006 neu hinzugekommenen Haltepunkten ist die laufende Nr. in der Spalte ganz links fett gedruckt.
Die in Brauweiler südlich gelegenen Haltepunkte Abteisportpark, Donatusstraße, Gewerbegebiet und Lise-Meitner-Str.
sind in der Spalte Buskap farblich hervorgehoben, weil hier die Ronne besondere Beachtung beim Ausbau erfordern
wird. Die Haltestelle Rosenhügel wird im Rahmen der Neugestaltung der Bernhardstraße barrierefrei gestaltet.
Aus dieser Prioritätenliste ist erkennbar, an welcher Stelle aktuell die vorhandenen 30.000 € Planungsmittel von Eschgasse und Nordpark eingesetzt werden sollten. Hierbei ist zu bedenken, dass sich durch das Mobilitätskonzept Veränderungen der Prioritäten an einigen Haltestellen ergeben können. Zudem sollten die Geyener Haltestellen aufgrund der
aktuellen Bausituation in Geyen bis Ende 2018 zunächst zurückgestellt werden. Unabhängig davon wird es eine erste
Planung für die zentrale Haltestelle in Geyen aus dem Geyener Verkehrskonzept heraus geben.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Sinnersdorfer Haltepunkte an der zentralen Haltestelle Kirche vorgezogen barrierefrei zu planen und diese dem Zuwendungsgeber für die bereits vorliegende Einplanungsmitteilung als
Vorlage Nr.: 248/2017 . Seite 4 / 4
Änderung vorzuschlagen. Hintergrund ist, dass die zentrale Haltestelle in Sinnersdorf auf jeden Fall zukünftig genutzt
wird und auch innerhalb der Stufe A aufgrund der hohen Anzahl von Bushalten prioritär ist.
Ein Ziel ist auch, dass alle Haltepunkte am Linienweg der wichtigen Regionalbuslinie 980 barrierefrei gestaltet werden.
Nach dem Ausbau in Sinnersdorf verblieben lediglich die Haltestellen in Geyen je beidseitig sowie die Haltestellen Bürgerhaus in Sinthern und Worringer Straße in Pulheim jeweils in Fahrtrichtung Süd auszubauen, um dieses Ziel vollständig zu erreichen.
Nach entsprechender Beschlussfassung würde angestrebt, die Haltestelle Kirche, Sinnersdorf auch in 2019 umzubauen.
Die obige Tabelle und die Anlage 2 belegen, dass die Haltestellen/-punkte, die bereits über Barrierefreiheit verfügen, im
Durchschnitt mehr Bushalte aufweisen, als die, die noch nicht entsprechend ausgestattet sind.
Die Zielfestlegung zum Thema Barrierefreiheit anhand der weiterhin fortzuschreibenden Prioritätenliste erweist sich
insofern für die Vergangenheit als sinnvoll und wird auch zukünftig dazu beitragen, dass Zuwendungen sachgerecht
beantragt und bewilligt werden können. Insgesamt stehen zukünftige barrierefreie Umgestaltungen allerdings weiterhin
unter dem Finanzierungsvorbehalt. Der Eigenanteil an Planungs- und Baukosten muss finanzierbar sein.
Die Verwaltung wird die Prioritätenliste intern fortschreiben und anlassbezogen erneut vorlegen, z. B. wenn das Mobilitätskonzept vorliegt oder wenn sich wesentliche Änderungen des Linienkonzeptes und der Bedienungshäufigkeit ergeben sollten.