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Beschlussvorlage (Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Beschlussvorlage (Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 209/2017 Erstellt am: 26.06.2017 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 27.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 209/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in den beigefügten Anlagen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Horizontallee Gemarkung Pulheim Flur 8, Flurstücke 209 (teilweise), 57 (teilweise), 412 und 413. Der in den Anlagen schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße mit Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Anlegung des Nordparks Pulheim erfolgte als Projekt der Regionale 2010. Die Finanzierung erfolgte zum überwiegenden Teil über Zuwendungen Dritter. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln umfasste ebenfalls die Herstellung eines Fuß- und Radweges innerhalb des Nordparks, der als Konzeptbestandteil den Namen „Horizontallee“ erhalten hat. Der Fuß- / Radweg verbindet die bestehenden, in den Ort hineinführenden Wege (Rad- / Gehweg Venloer Straße, Wirtschaftsweg Unterster Weg, Wirtschaftsweg Schürgespfad, Wirtschaftsweg Schneewittchenweg) und ermöglicht den Fußgängern und Radfahrern eine entsprechende Querverbindung. Das Nordparkkonzept und die dem entsprechende Anlegung sieht eine ausschließlich auf diesen Kreis beschränkte Nutzung vor. Eine Nutzung durch Fahrzeuge (z. B. landwirtschaftlicher Art) ist konzeptionell wie baulich ausgeschlossen. Die auf den Benutzerkreis beschränkte Widmung soll die Öffentlichkeit dieser Wegeverbindung sicherstellen. Die Horizontallee besteht aus drei Abschnitten (Anlagen 1, 2, 3), die versetzt zueinander verlaufen. Die Verbindung dieser Abschnitte wird durch die zuvor genannten Wirtschaftswege gewährleistet. Diese Wirtschaftswege dienen allerdings einem weitergehenden Nutzerkreis als die Horizontallee und werden daher von dieser Widmung nicht erfasst. Der gekennzeichnete Bereich der Flurstücke 209 (teilweise), 57 (teilweise), 412 und 413 der Flur 8 ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.