Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
209/2017
Erstellt am:
26.06.2017
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
27.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Widmung der "Horizontallee" im Bereich des Nordparks in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 209/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in den beigefügten Anlagen gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu
verfügen:
Horizontallee
Gemarkung Pulheim
Flur 8, Flurstücke 209 (teilweise), 57 (teilweise), 412 und 413.
Der in den Anlagen schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße mit Beschränkung auf die Nutzungsart
„Fuß- und Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Anlegung des Nordparks Pulheim erfolgte als Projekt der Regionale 2010. Die Finanzierung erfolgte zum überwiegenden Teil über Zuwendungen Dritter. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln umfasste ebenfalls die
Herstellung eines Fuß- und Radweges innerhalb des Nordparks, der als Konzeptbestandteil den Namen „Horizontallee“
erhalten hat.
Der Fuß- / Radweg verbindet die bestehenden, in den Ort hineinführenden Wege (Rad- / Gehweg Venloer Straße, Wirtschaftsweg Unterster Weg, Wirtschaftsweg Schürgespfad, Wirtschaftsweg Schneewittchenweg) und ermöglicht den
Fußgängern und Radfahrern eine entsprechende Querverbindung. Das Nordparkkonzept und die dem entsprechende
Anlegung sieht eine ausschließlich auf diesen Kreis beschränkte Nutzung vor.
Eine Nutzung durch Fahrzeuge (z. B. landwirtschaftlicher Art) ist konzeptionell wie baulich ausgeschlossen. Die auf den
Benutzerkreis beschränkte Widmung soll die Öffentlichkeit dieser Wegeverbindung sicherstellen.
Die Horizontallee besteht aus drei Abschnitten (Anlagen 1, 2, 3), die versetzt zueinander verlaufen. Die Verbindung
dieser Abschnitte wird durch die zuvor genannten Wirtschaftswege gewährleistet. Diese Wirtschaftswege dienen allerdings einem weitergehenden Nutzerkreis als die Horizontallee und werden daher von dieser Widmung nicht erfasst.
Der gekennzeichnete Bereich der Flurstücke 209 (teilweise), 57 (teilweise), 412 und 413 der Flur 8 ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.