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Beschlussvorlage (Budgetierung hier: 2. Budgetbericht 2017, Stichtag 30.09.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
159 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Budgetierung
hier: 2. Budgetbericht 2017, Stichtag 30.09.2017) Beschlussvorlage (Budgetierung
hier: 2. Budgetbericht 2017, Stichtag 30.09.2017) Beschlussvorlage (Budgetierung
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 323/2017 Erstellt am: 24.10.2017 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.11.2017 Rat X 12.12.2017 Betreff Budgetierung hier: 2. Budgetbericht 2017, Stichtag 30.09.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 323/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt , der Rat beschließt, den 2. Budgetbericht 2017 zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) sowie den Prognosen zum 1. Budgetbericht 2017 verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 sind die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung dargestellt. Die prognostizierten Ergebnisse des 1. Budgetberichts 2017 sowie des 2. Budgetberichts 2017 werden in Spalte 5 und 6 ausgewiesen. In Spalte 7 wird der Vergleich der Prognose des 2. Budgetberichts zum. 1 Budgetbericht dargestellt und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Außerdem vergleicht Spalte 8 die Prognose des 2. Budgetberichts zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung. Sofern Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO in das Folgejahr prognostiziert werden können, werden diese in Spalte 9 dargestellt. Soweit sich innerhalb der Amtsbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter in Anlage II verwiesen. Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2017 (Anlage I): Die vom Rat am 20.12.2016 beschlossene Haushaltsplanung 2017 weist ein Defizit von 3.089.860 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 13.333.090 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2016 (vgl. Vorlage 127/2017, Rat 23.05.2017 sowie Vorlage 127/2017 1. Ergänzung, Rat 11.07.2017) sowie in 2017 eingerichteten Haushaltssperren, die zu einer Verbesserung führen.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird eine Verbesserung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2017 von 6.824.990 € prognostiziert. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets erhöht sich gegenüber der Haushaltsplanung um 1.355.610 € auf 7.463.830 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2017 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2019 ff. berücksichtigt.  Finanzmasse Die Finanzmasse verbessert sich gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts um 5.757.910 €. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber der Haushaltsplanung mit einer Verbesserung von 3.300.050 € zu rechnen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Vorlage Nr.: 323/2017 . Seite 3 / 3 Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich: Höhe der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 Voraussichtliches Ergebnis im Ergebnisplan 2017 Höhe der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2017 Entnahme aus der Ausgleichsrücklage Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage Stand Haushaltsplanung 2017 769.150 € (ermittelt auf Basis des 2. Budgetberichts 2016) Stand 1. Budgetbericht 2017 2.565.720 € (ermittelt auf Basis des Jahresabschlussentwurfs 2016) Stand 2. Budgetbericht 2017 3.544.505 € (ermittelt auf Basis des endg. Jahresabschlussergebnisses 2016) ./. 3.089.860 € ./. 5.691.840 € 10.294.600 € 0€ 0€ 13.839.105 € 769.150 € 2.565.720 € 0€ 2.320.710 € entspricht 1,25% 3.126.120 € entspricht 1,69% 0€ Fazit: Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2017 kann gegenüber dem 1. Budgetbericht 2017 insgesamt mit einer Verbesserung von 15.986.450 € gerechnet werden. Im Vergleich zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung ergibt sich eine Verbesserung von 23.627.690 €. Aus dem ausgewiesenen Defizit gem. der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von rd. 13.333.090 € ergibt sich somit ein Überschuss von 10.294.600 €, der der Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Dieser Überschuss steht sodann zur Deckung zukünftiger Defizite zur Verfügung. Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage war letztmalig im Haushaltsjahr 2013 möglich. Die Ausgleichsrücklage darf bis zu einem Drittel des Eigenkapitals gebildet werden. Zum 31.12.2017 würden auf Grundlage vorstehender Prognosen lediglich 7,5 % des Eigenkapitals in der Ausgleichrücklage gebunden. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 - ergänzend zu den bisher bereits möglichen Prognosen von rd. 11,8 Mio. €- Ermächtigungen in Millionenhöhe in das Folgejahr übertragen werden sollen. Die voraussichtliche Höhe kann jedoch erst nach Ablauf des Haushaltsjahres sachgerecht ermittelt werden. Dies führt im Haushaltsjahr 2017 zunächst zu einer Verbesserung, im Folgejahre allerdings zu einer Verschlechterung.