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Beschlussvorlage (Anlage II - Stellungnahme der Fachämter zu den Budgetabweichungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
324 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01

Inhalt der Datei

Anlage II Stellungnahme der Fachämter zu den Budgetabweichungen (ab 10.000 €) zum 2. Budgetbericht 2017: Budget-Nr. 010 010.10 Bezeichnung Dezernat I Haupt- und Personalamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter 119.920 € Produkt Verwaltungsführung entspricht Aufgrund besserer Angebote der Dienstleister im Bereich der Personalentwicklung mussten + 3,0 % die Haushaltsmittel nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Insgesamt werden rd. 50.000 € weniger benötigt als geplant. Produkt Technikunterstütze Informationsverarbeitung Der Betreuungsaufwand der externen EDV-Administration für Schulen kann in 2017 noch nicht vollumfänglich an einen Dienstleister übertragen werden, da die erforderliche einheitliche Benutzeroberfläche bisher nur in den weiterführenden Schulen vorhanden ist. Die Umstellung der Grundschulen soll 2018 beginnen. Hieraus ergibt sich eine Verbesserung von rd. 50.000 €. Die Abrechnung der Umlage an das Rechenzentrum erfolgt erst in 2018. Die Mittel hierfür sind somit ins Folgejahr zu übertragen. 020 020.32 Dezernat II Amt für öffentliche Ordnung 105.490 € Produkt Allgemeine Sicherheit und Ordnung: entspricht Aufgrund höherer Gebühreneinnahmen und Kostenerstattungen für durchgeführte Abschlepp+ 21,0 % vorgänge werden insgesamt Mehrerträge i.H.v. rd. 7.000 € kalkuliert. Gleichermaßen ist durch vermehrte Abschleppvorgänge mit Mehrausgaben in Höhe von rd. 15.000 € zu rechnen. Die Aufwendungen für die Inanspruchnahme des städtischen Bauhofs reduzieren sich aufgrund des aktuellen Rechnungsergebnisses um 18.000 €. Diese Verbesserung führt gleichzeitig zu Mindererträgen im Budget des Bauhofs und ist somit ergebnisneutral. Produkt Marktwesen: Die Verwaltungsgebühren reduzieren sich gegenüber der Prognose zum 1. Budgetbericht um rd. 20.000 €. Grund hierfür sind weniger Anträge im Bereich Gewerbeangelegenheiten sowie Gestattungen nach dem Gaststättengesetz. Produkt Verkehrsangelegenheiten: In 2017 wird mit Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren für die Erteilung von Baustellen-, Ausnahmeregelungen und Sondernutzungen i.H.v. 55.000 € aufgrund eines Einzelfalls gerechnet. Bei den Verwarn- & Bußgeldern aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs 1 Anlage II Budget-Nr. 020.32 Bezeichnung Amt für öffentliche Ordnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter kommt es zu einer Verbesserung i.H.v. 45.000 €. Produkt Einwohnermeldeangelegenheiten: Aufgrund geringerer Geschäftsaufwendungen für Ausweise kommt es zu einer Verbesserung von rd. 20.000 € Produkt Statistik und Wahlen: Im Produkt 02/06/01 wird eine Verbesserung von rd. 44.000 € prognostiziert. Grund hierfür sind hauptsächlich geringere Portokosten für Bürgerentscheid, Landtags- und Bundestagswahl (19.000 €) sowie generell geringere Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids, da eine höhere Wahlbeteiligung erwartet wurde (25.000 €). Produkt Gefahrenabwehr- und Vorbeugung: In diesem Produkt werden Mindereinnahmen aus Kostenerstattungen von rd. 21.000 € aufgrund geringerer kostenpflichtiger Einsätze bzw. nicht ermittelbarer Verursacher erwartet. Die Rechnungsstellung für die Ausbildung der Brandmeisteranwärter (30.000 €) erfolgt erst in 2018, somit ergibt sich in 2017 eine Verbesserung. Diese Mittel sind jedoch nach 2018 zu übertragen und führen dort zu einer Verschlechterung. Produkt Rettungsdienst: Es wird eine negative Abweichung in Höhe von rd. 64.700 € prognostiziert. Durch die verspätete Betriebszeitenerweiterung des Notarztdienstes auf 24 Stunden zum 01.04.17 und der noch nicht durchgeführten Betriebszeitenerweiterung des zweiten RTWs werden Mindererträge i.H.v. rd. 90.000 € kalkuliert. Demgegenüber stehen Einsparungen im Aufwandsbereich i.H.v. rd. 29.500 € im Bereich Verbrauchsmittel, Betriebsstoffe, Aus- und Fortbildung sowie Honorar Notärzte. Mehrausgaben von 29.000 € im Bereich der Fahrzeugunterhaltung sind auf einen Motorschaden, Getriebeschaden sowie defekter Hinterachse bei einem RTW zurückzuführen. Ferner ergibt sich eine Einsparung i.H.v. 25.000 €, da die Rechnungsstellung für die externe Begleitung der Ausschreibung Rettungsdienstleistungen Sinnersdorf erst in 2018 erfolgt. Diese Mittel sind jedoch nach 2018 zu übertragen und führen dort zu einer Verschlechterung. Das Ergebnis des Gebührenhaushaltes Rettungsdienst wird im Rahmen der Betriebsabrechnung 2017 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2019 ff. berücksichtigt. 2 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung 020.32 Amt für öffentliche Ordnung 020.40 Schulverwaltungs-, Kultur und Sportamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Amtsbudget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 701.830 € Grundschulen: entspricht In diesem Produkt wird eine positive Abweichung von 193.300 € prognostiziert. + 5,0 % Die Lernmittel nach Schulgesetz werden voraussichtlich in diesem Jahr nicht in vollem Umfang benötigt. Dies führt zu einer Verbesserung von rd. 9.200 €. Die Prognose für Aufwendungen für die Inanspruchnahme des städtischen Bauhofs kann aufgrund des aktuellen Rechnungsergebnisses um 7.600 € reduziert werden. Im Bereich der Offenen Ganztagsschulen kommt es aufgrund von Rechnungsabgrenzungen zunächst zu einer Verbesserung von rd. 164.800 €. Diese Verbesserung ist allerdings in das folgende Haushaltsjahr aufgrund der Zweckbindung zu übertragen. Hauptschule: In diesem Produkt wird eine positive Abweichung von 18.500 € prognostiziert. Auf Grundlage der aktuellen Ausgabeentwicklung kommt ist bei den schülerbezogenen Aufwendungen zu Minderausgaben i.H.v. 4.500 €. Darüber hinaus werden Lernmittel nach Schulgesetz voraussichtlich in diesem Jahr nicht in vollem Umfang benötigt. Dies führt zu einer Verbesserung von rd. 14.000 €. Realschulen: In diesem Produkt wird eine positive Abweichung von 37.000 € prognostiziert. Auf Grundlage der auslaufenden Auflösung der Realschule in Brauweiler kommt es bei den schülerbezogenen Aufwendungen zu Minderausgaben i.H.v. 4.600 €. Darüber hinaus werden Lernmittel nach Schulgesetz voraussichtlich in diesem Jahr nicht in vollem Umfang benötigt. Dies führt zu einer Verbesserung von rd. 32.400 €. Gymnasium: Die Lernmittel nach Schulgesetz werden voraussichtlich in diesem Jahr nicht in vollem Umfang benötigt. Dies führt zu einer Verbesserung von rd. 60.000 €. Förderschule: In diesem Produkt wird eine positive Abweichung von 63.400 € prognostiziert. Bei den schülerbezogenen Aufwendungen kommt es zu Minderausgaben i.H.v. 2.000 €. Darüber hinaus 3 Anlage II Budget-Nr. 020.40 Bezeichnung Schulverwaltungs-, Kultur und Sportamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter werden Lernmittel nach Schulgesetz voraussichtlich in diesem Jahr nicht in vollem Umfang benötigt. Dies führt zu einer Verbesserung von rd. 5.500 €. Für das Schuljahr 2017/2018 wurden weniger Schülerinnen und Schüler für die Betreuung in der OGS der Förderschule angemeldet als kalkuliert; dies führt zu einer positiven Abweichung von rd. 55.900 €. Produkt Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen: In diesem Produkt wird eine positive Abweichung von 283.360 € prognostiziert. Die Turnhallenwartung wurde in 2017 durchgeführt, die Beauftragung der sich daraus erforderlichen Maßnahmen wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr erfolgen. Dies führt zunächst in 2017 zu einer Verbesserung i.H.v. 15.000 €. Um diese Maßnahmen in 2018 umzusetzen ist eine Übertragung nach 2018 notwendig. Die Verwendung der Inklusionspauschale (ggf. Einrichtung KUZI) i.H.v. 281.200 € ist noch nicht abschließend geklärt. Da es sich hierbei um zweckgebundene Landesmittel handelt, sind diese nicht verausgabten Mittel i. R. d. Ermächtigungsübertragung nach 2018 zu übertragen. Dies führt zunächst in 2017 zu einer Verbesserung i.H.v. 281.200 €. Es werden bisher nur dringende Einzelmaßnahmen unterstützt. Produkt Bäderlandschaft: Es werden Mehrerträge bei der Position Erträge aus Bewirtung aufgrund der derzeitigen Einnahmenentwicklung für 2017 von 37.500 € erwartet. Produkt Pulheimer See: Die Rechnungsstellung für die Machbarkeitsstudie Pulheimer See wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr erfolgen, somit ergibt sich in 2017 eine Verbesserung i.H.v. 10.115 €. Dies führt jedoch in 2018 zu einer Verschlechterung in gleicher Höhe. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Amtsbudget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 4 Anlage II Budget-Nr. 020.50 Bezeichnung Sozialamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter + 710.850 € Produkt Hilfen für Asylbewerber: entspricht Für dieses Produkt wird eine positive Abweichung i.H.v. 606.800 € prognostiziert. Die Steige+ 29,8 % rung der Einnahmen um 45.000 € bei der Position Kostenbeitrag/Aufwandsersatz ist auf die Geltendmachung mehrerer Kostenerstattungsansprüche aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz zurückzuführen. Die erwartete Verbesserung bei den Erstattungsleistungen von Sozialleistungsträgern i.H.v. 22.000 € orientiert sich an der aktuellen Einnahmeentwicklung. Diese ist insbesondere auf Erstattungsleistungen vom Jobcenter und der Familienkasse zurückzuführen, da ein Teil der Flüchtlinge aufgrund ihres erteilten Aufenthaltstitels dort vorrangige Leistungsansprüche besitzen. Bis über den Antrag auf SGB II-Leistungen durch das Jobcenter entschieden wurde, verbleiben die Menschen im städtischen Leistungsbezug. Rückwirkend erfolgt die Erstattung der Kosten. Aufgrund der aktuellen Ausgabenentwicklung ergibt sich bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Minderaufwendungen i.H.v. 306.000 €. Diese sind im Wesentlichen bei folgenden Positionen zu verzeichnen: Grundleistungen nach § 3 AsylbLG (120.000 €); Leistungen in besonderen Fällen gem. § 2 AsylbLG (170.000 €) sowie sonstige Leistungen gem. § 6 AsylbLG - Beihilfen (11.000 €). Es wird beabsichtigt, den Sicherheitsdienst einer neuen Asylbewerberunterkunft aufzustocken. Derzeit ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass diese Maßnahme im laufenden Jahr zum Tragen kommt. Somit wird bei dieser Position einer Verbesserung von 220.000 € prognostiziert. Da diese Mittel ins Jahr 2018 übertragen werden sollen, führt dies in 2018 zu einer Verschlechterung. Die Prognose für Aufwendungen für die Inanspruchnahme des städtischen Bauhofs kann aufgrund des aktuellen Entwicklung um 8.000 € reduziert werden. Diese Verbesserung führt gleichzeitig zu Mindererträgen im Budget des Bauhofs und ist somit ergebnisneutral. Produkt Unterhaltsvorschussleistungen: Bislang werden den Kommunen 46,7 % der gewährten Geldleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erstattet, d. h. 53,3 % der Kosten tragen die Kommunen derzeit selbst. Es ist jedoch beabsichtigt, den Kostenanteil der Kommunen auf 30 % zu verringern, so dass 70 % der Ausgaben erstattet werden. Das entsprechende Ausführungsgesetz soll noch in diesem Jahr rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft treten. In der Prognose ist die neue Kostenverteilung bereits berücksichtigt und führt zu einer Verbesserung i.H.v. 87.000 €. Produkt Altenarbeit: Aufgrund rückläufiger Zuschussanträge für Veranstaltungen für Senioren kommt es in diesem Produkt zu einer Verbesserung in Höhe von 9.200 €. 5 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung 020.50 Sozialamt 020.51 Jugendamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Amtsbudget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 1.980.250 € Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung: entspricht In diesem Produkt erstehen Mehrerträge bei den Elternbeiträgen von rd. 204.000 € aufgrund + 20,8 % der Anpassung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.2017 sowie bei den Kostenerstattungen aus gezahlten Betriebskostenzuschüssen von rd. 47.800 €. Ferner werden Minderaufwendungen von rd. 290.000 € in der Tagespflege prognostiziert. Darüber hinaus plant die neue Landesregierung zusätzliche 500 Mio. € zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen bereitzustellen und noch in 2017 auszuzahlen. Auf die Stadt Pulheim entfällt für die städtischen Kindergärten ein Anteil von rd. 658.780 € als zusätzliche Einnahme für das Kindergartenjahr 2017/2018. Aufgrund von Rechnungsabgrenzungen verbleiben im Haushaltsjahr 2017 rd. 274.500 €. Das Gesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses noch in 2017 in Kraft tritt. Produkt Kinder- und Jugendarbeit: Zum 1. Budgetbericht ergibt sich eine Verbesserung von 30.300 €. Aufgrund des vorgelegten Verwendungsnachweises 2015 für das Kinder- und Jugendhaus erfolgte eine Erstattung zu viel gezahlter Betriebskostenzuschüsse. Produkt Soziale Dienste: Im Produkt 06/04/01 erfolgte die Prognose bei den Ausgabepositionen mit Hilfe des seit Anfang 2017 eingesetzten Controlling-Programms Gedok und führt zu einer Verbesserung i.H.v. 1.134.000 €. Diese positive Abweichung resultiert aus folgenden Positionen: Mehrerträge bei Erstattungen von Sozialleistungsträgern von rd. 200.000 €, Minderaufwendungen bei Kostenerstattungen an übrige Bereiche von rd. 170.000 € ,da für zwei kostenintensiven Erstattungsfällen die Stadt Pulheim nicht mehr zuständig ist, Mehraufwendungen für Minderjährige in fremden Familien von rd. 107.000 € aufgrund steigender Anzahl von Pflegekindern, Minderaufwendungen von rd. 70.000 € für Hilfen zur Erziehung, Minderaufwendungen von rd. 511.000 bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder durch die Beendigung von einigen stationären Fällen und Fallabgaben an den LVR nach Klärung der tatsächlichen Zuständigkeit. 6 Anlage II Budget-Nr. 020.51 Bezeichnung Jugendamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter Darüber hinaus werden Minderaufwendungen von rd. 300.000 € für die Betreuung der UMAFälle prognostiziert. Derzeit werden 31 Fälle vom Jugendamt betreut (die Kalkulation ging von 41 Fällen aus), für die in 2017 geschätzt rd. 1,1 Mio. € aufzuwenden sind. In den prognostizierten Kostenerstattungen für UMA-Fälle (1,4 Mio. €) sind Erstattungen für in 2016 geleistete Aufwendungen und anteilige bereits bezifferbare Erstattungsansprüche für das Jahr 2017 enthalten. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 030 030.20 Dezernat III Amt für Stadtfinanzen -74. 230 € Produkt Finanzmanagement: entspricht In diesem Produkt kommt es im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2017 zu einer Verschlechte- 5,8 % rung von rd. 21.200 €. Aufgrund des Zahlungsverhaltens der Schuldner muss die ursprüngliche Prognose bei den Erträgen aus Säumniszuschlägen um 10.000 € und bei den Stundungszinsen um 4.000 € reduziert werden. Unter Berücksichtigung von höheren Wertkorrekturen von Forderungen (Niederschlagungen) i.H.v. 5.000 € kommt es in diesem Produkt zur ausgewiesenen Verschlechterung. Produkt ÖPNV: Gegenüber dem 1. Budgetbericht 2017 ergibt sich im Produkt ÖPNV eine Verschlechterung von rd. 53.000 €. Für den Bau des Buswarteplatzes in Sinnersdorf erhält die Stadt Pulheim 20.000 € von der Nahverkehr Rheinland GmbH. Diese Mittel können voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgerufen werden. Die Maßnahme „Buswarteplatz Sinnersdorf Nord“ wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vollständig abgerechnet (Verschlechterung von rd. 11.700 €). Die Abrechnung der Umlage für den ÖPNV entsprechend der Festsetzungen im genehmigten Kreishaushalt weist eine Abweichung zu den in der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten Werten auf (Verschlechterung von rd. 20.700 €) 030.26 Immobilienmanagement 1.514.690 € Produkt An- und Verkauf entspricht Gegenüber dem 1. Budgetbericht 2017 ergibt sich im Produkt „An- und Verkauf“ eine Ver+ 13,1 % schlechterung von rd. 627.830 €. Dies resultiert insbesondere aus den Veränderungen bei Grundstücksgeschäften. Im Vergleich zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung ergeben sich 7 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter Minderaufwendungen von rd. 4,5 Mio. € sowie Mindererträge von rd. 2,8 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine Verbesserung von rd. 1,7 Mio. €. In das Jahr 2018 ergeben sich voraussichtliche Übertragungen von rd. 3,9 Mio. €. Produkt Zur Verfügungsstellung von Gebäuden und Grundstücken Durch den Ankauf von Mietobjekten konnten die Mieterträge weiter erhöht werden (190.000 €). Zudem wurden Erträge aus Verpachtung erzielt. Aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen steigen die Grundbesitzabgaben, insbesondere der Wasserverbrauch und die Abfallgebühren. Beim Bauunterhalt wird in 2017 mit einem Bedarf von rd. 2,3 Mio. € gerechnet. Die Restmittel von rd. 1,4 Mio. € sind genau wie die Mittel für das Projekt Gute Schule 2020 (rd. 515.500 €) ins Folgejahr zu übertragen. Produkt Wirtschaftsförderung In diesem Produkt werden im Jahr 2017 voraussichtlich 14.000 € weniger verausgabt als geplant. Mehrere für das Jahr 2017 geplante Projekte können aus organisatorischen Gründen nicht mehr rechtzeitig vor Jahresfrist beauftragt werden und sollen daher in das folgende Jahr verschoben werden. Aus diesem Grund sollen die Restmittel ins Folgejahr übertragen werden. 030.70 Bauhof 040 040.003 Dezernat IV Koordinierungsstelle Umweltschutz 040.61 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie - 24.380 € Beim Bauhof werden aufgrund von geringeren ILV Aufwendungen von rd. 27.000 € aus dem entspricht Dezernat II in gleicher Höhe weniger Erträge aus interner Verrechnung erzielt. Durch geringere - 0,6 % Aufwendungen beläuft sich die gesamte Verschlechterung nunmehr auf insgesamt 24.380 €. 712.890 € Im Produkt Koordinierungsstelle Umweltschutz ergibt sich gegenüber dem 1. Budgetbericht entspricht eine Verbesserung von rd. 713 T€. Diese resultiert aus der voraussichtlichen weiteren Über+ 90 % tragung von zweckgebundenen Einnahmen aus Vorjahren für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 nicht mehr realisiert werden können. Außerdem erhält die Stadt Pulheim Fördermittel für das Integrierte Klimaschutzkonzept (Verbesserung von rd. 30 T€). 270.000 € Gegenüber den Prognosen zum 1. Budgetbericht 2017 ergibt sich eine Verbesserung von Entspricht 270.000 €. Hiervon sind 100.000 € eine tatsächliche Verbesserung, da die Haushaltsmittel + 66,7 % nicht verwendet werden; 170.000 € müssen in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Der Abruf externer Dienstleistungen für die Einführung eines nachhaltigen kommunalen Flächenmanagementsystems (40.000 €) ist erst sinnvoll, wenn das GIS-Portal weiter etabliert und 8 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter 040.61 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie eine Regionalplanfortschreibung fortgeschritten ist. Erst dann wird eine Neuanmeldung der Mittel erforderlich sein. Der Aufbau des GIS-Systems ist erst nach einer Stellenneubesetzung für die GIS-Koordination umsetzbar. Nach Bedarf werden die Mittel (60.000 €) für die Haushaltsplanung 2019 neu angemeldet. Die Mittel für eine Untersuchung der Entwicklung alternder Einfamilienhausgebiete werden erst in 2018 benötigt (25.000 €). Eine Ausschreibung für die Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030 wird voraussichtlich noch in 2017 erfolgen (130.000 €). Eine entsprechende Abrechnung wird voraussichtlich erst in 2018 erstellt. Bei dem "Wettbewerb Sportplatz Laurentiusweg BW" ist eine Übertragung von 15.000 € nach 2018 erforderlich, da die Grundlagenermittlung bzw. Erarbeitung einer Aufgabenstellung noch nicht abgeschlossen ist. 040.63 Bauordnungsamt 255.770 € Die prognostizierte Abweichung von rd. 255 T€ zum 1. Budgetbericht resultiert im Wesentlientspricht chen aus Mehreinnahmen bei den Baugenehmigungsgebühren. Die Verbesserung ist auf + 79,3 % überdurchschnittlich viele Bauvorhaben im Bereich Geschosswohnungsbau und größeren Wohn- und Geschäftshäusern zurückzuführen. 040.66 Tiefbauamt 546.690 € Produkt Öffentliche Verkehrsflächen: entspricht Im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2017 ergibt sich eine Verbesserung von rd. 270.000 €. + 7,3 % Die Maßnahme „Ortsdurchfahrt Geyen“ (65.000 € Ansatz in 2017) kann im lfd. Jahr nicht mehr umgesetzt werden, da sich die Realisierung des Projektes zeitintensiver darstellt als ursprünglich geplant. Mit einer kurzfristigen Umsetzung ist daher nicht zu rechnen. Die Beseitigung der Wurzelschäden im Ruckesweg (30.000 € Ansatz in 2017) kann aufgrund personalbedingter Engpässe nicht in 2017 umgesetzt werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Weiterhin können mangels zur Verfügung stehender Flächen zurzeit keine Parkplätze im Ortszentrum von Brauweiler (30.000 € Ansatz in 2017) realisiert werden. Die Mittel hierfür sind in das Folgejahr zu übertragen. Außerdem ist aufgrund des derzeitigen Planungsstandes nicht davon auszugehen, dass die Sanierung der Brücke am Kleekamp (60.000 € Ansatz in 2017) noch im lfd. Jahr begonnen werden kann. Die Maßnahme „Anpassung der Radverkehrsanlagen in Stommeln“ (30.000 € Ansatz in 2017) muss auch in das Folgejahr verschoben werden. Der Rhein-Erft-Kreis hat in 2018 vorgesehen, im Bereich der angedachten Anpassungsarbeiten der Stadt, die Fahrbahndecke der K 24 / 9 Anlage II Budget-Nr. 040.66 Bezeichnung Tiefbauamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter Venloer Straße zu erneuern. Aufgrund von Synergieeffekten ist daher vorgesehen, die Arbeiten gemeinsam durchzuführen. Weiterhin konnte die verkehrstechnische Anpassung der Lichtsignalanlage im BP 109 (Pulheim) bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da die dazu notwendige Entwurfsplanung (Umbau des Knotenpunkts K6 / L 183) noch nicht vorliegt. Die Verwaltung ist diesbezüglich im intensiven Kontakt mit den zu beteiligenden Straßenbaulastträgern. Unter Berücksichtigung der Prognosen zum 1. Budgetbericht werden bei den Maßnahmen Parkplatz Kreisverkehr Parkplatz Steinstraße sowie der Umbau Knoten L183/K6 jeweils rd. 10.000 € zusätzlich im Haushaltsjahr 2017 prognostiziert, da die Vorplanung schneller durchgeführt werden konnte. Bei den nicht umgesetzten Maßnahmen handelt es sich jedoch um keine Einsparungen. Die Mittel sind voraussichtlich in das Jahr 2018 zu übertragen. Somit ergibt sich keine Verbesserung für den Gesamthaushalt. Unter Berücksichtigung der Prognosen aus dem 1. Budgetbericht belaufen sich die voraussichtlichen Ermächtigungsübertragen in das Jahr 2018 auf rd. 2,6 Mio. €. Produkt Verkehrsanlagen: Es ergibt sich eine Verbesserung von rd. 280.000 € gegenüber dem 1. Budgetbericht 2017. Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zurückzuführen. Diese wurde im 4. Quartal 2017 ausgeschrieben und beauftragt. Hiervon kann jedoch nur noch ein kleiner Anteil in 2017 realisiert werden. Im Vergleich zum 1. Budgetbericht sind somit zusätzliche Ermächtigungen von rd. 280.000 € voraussichtlich in das Folgejahr zu übertragen. Die zu übertragenden Ermächtigungen erhöhen sich auf rd. 460.000 €. Folglich ergibt sich im Gesamthaushalt keine Verbesserung. Sonderbudgets Gebührenhaushalte 810 Entwässerung Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2017 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2019 ff. berücksichtigt. 1.239.020 € In diesem Sonderbudget ergibt sich eine Verbesserung im Vergleich zum 1. Budgetbericht von entspricht rd. 1,24 Mio. €. Ermächtigungen von insgesamt rd. 1,21 Mio. € sind voraussichtlich in das + 21,2 % Folgejahr zu übertragen, sodass sich im Gesamthaushalt hieraus keine Verbesserung ergibt. Die Auftragsvergaben zur Erarbeitung eines Kanalalterungsmodells sowie zur hydraulischen Überprüfung des Kanalnetzes Sinnersdorf verzögern sich. Aufgrund dessen sind Ermächtigungen von rd. 220.000 € aus diesen Maßnahmen zu übertragen. Weiterhin verzögert sich die Sanierung der Nachklärbecken. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase. 10 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung 810 Entwässerung 820 Abfallwirtschaft Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter Hieraus ergeben sich voraussichtlich zu übertragende Ermächtigungen von rd. 180.000 €. Schließlich hat sich auch die Vergabe von Bauleistungen im Bereich der Unterhaltungsaufwendungen verzögert. Für ein Los der Bauleistungen wurde kein Angebot abgegeben, sodass eine erneute Ausschreibung erfolgen musste. Daher sind im Vergleich zum 1. Budgetbericht 2017 zusätzlich Ermächtigungen von rd. 810.000 € ins Folgejahr zu übertragen. Die Überdeckung in diesem Gebührenhaushalt wird in zukünftigen Jahren gebührenmindernd in der Kalkulation berücksichtigt. 52.450 € Es ergibt sich gegenüber dem 1. Budgetbericht eine Verbesserung von rd. 52.450 €. Im Weentspricht sentlichen ist diese Verbesserung auf deutlich höhere Erträge bei der Papierverwertung zu+ 20,8 % rückzuführen, da der Altpapierpreis im Jahresverlauf weiter von 113 €/t im Januar auf 146 €/t im August gestiegen ist. Das Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe der Leistungen ab dem 01.01.2018 erfordert zusätzliche Beratungskosten, da gegen die Vergabe des Los 2 (Altpapier) von einem Bieter ein Verfahren vor der Vergabekammer angestrengt wurde (Verschlechterung von rd. 18 T€). Zentrale Budgets Personalkosten 2.111.960 € Nach einer aktualisierten Kalkulation ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer Unterschreientspricht tung des Personalkostenbudgets 2017 von insgesamt rd. 2,1 Mio. € gegenüber dem ersten + 5,8 % Budgetbericht zu rechnen. Insgesamt sind die Personalkosten um rund 3,3 Mio. € in 2017 geringer als im Haushaltsplan veranschlagt. Im Wesentlichen ist dies durch folgende Umstände bedingt: - Vakante Stellen konnten – trotz mitunter wiederholter Ausschreibung – nicht bzw. zeitversetzt nach besetzt werden - Die o.a. Problematik betrifft verstärkt befristete Nachbesetzungen langzeiterkrankter Mitarbeiter/-innen - Ferner wurden die für den Winterdienst eingeplanten Mittel für Bereitschafts- und Streudienste nicht benötigt - Mehreinnahmen bei Landeszuweisungen und U2-Erstattungen 11 Anlage II Budget-Nr. Finanzmasse Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) gegenüber dem 1. BB 2017 Begründung der Fachämter 5.757.910 € Zur Haushaltsplanung ergibt sich voraussichtlich eine Verbesserung von rd. 7,4 Mio. €. Geentspricht genüber dem 1. Budgetbericht ergibt sich eine Verbesserung in nebenstehender Höhe. Dies + 11,8 % ist im Wesentlichen auf folgende Gründe zurückzuführen: Im Bereich der Gewerbesteuer können im Vergleich zum 1. Budgetbericht weitere Mehrerträge in Höhe von rd. 5,9 Mio. € prognostiziert werden. Dies ist hauptsächlich auf höhere Nachveranlagungen für Vorjahre zurückzuführen, die bei Aufstellung des Haushaltes nicht bekannt oder prognostizierbar waren. Durch das höhere Gewerbesteueraufkommen muss auch eine höhere Gewerbesteuerumlage prognostiziert werden (840 T€), sodass per Saldo rd. 5,0 Mio. € Verbesserung verbleiben. Darüber hinaus kommt es zu Mehrerträge in Höhe von rd. 1,1 Mio. € durch eine Sonderauskehrung der LVR-Umlage, die durch den Rhein-Erft-Kreis vollständig an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben wurde. 12