Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
300/2017
Erstellt am:
10.10.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
28.11.2017
Betreff
Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim vom 26.09.2017 zur weiteren Aufstellung von "Hundetoiletten"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 300/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den anliegenden Antrag der Fraktion des Bürgervereins Pulheim vom
26.09.2017 ab.
Erläuterungen
Beschlusslage
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.09.2016 zur Vorlage 145 / 2016 - Abfallwirtschaftskonzept 2018 ist die Aufstellung weiterer „Hundetoiletten“ oder Beutelspender reglementiert. Die Deckelung hat den Sinn, den Aufwand für diese
Leistungen zu begrenzen.
Pflichten der Hundehalter
Die Hundehalter stehen in der Pflicht, unabhängig von freiwilligen öffentlichen Angeboten, sich Hundekotbeutel (jede
andere Form von Plastiktüte eignet sich auch und ist in vielen Läden erhältlich) anzuschaffen und die Hinterlassenschaften der Tiere auch ohne Vorhandensein einer Dogstation oder eines städtischen Abfalleimers ordnungsgemäß zu entsorgen. Letztlich ist es den Bürgern, die keine Tiere halten, nur sehr begrenzt finanziell aufzubürden, dass die Hundehalter eine freiwillige Leistung der Kommune erhalten.
Antrag
Der Bürgerverein schlägt vor, Firmen und Unternehmen zu finden, um die Anschaffung weiterer Hundetoiletten zu finanzieren und im Gegenzug einen Werbeaufdruck darauf anzubringen.
Maßnahmen
Sechs über Werbung finanzierte Dogstations wurden in 2013 aufgestellt. Es war damals für den Vertragspartner der
Stadt schwierig Firmen zu finden, die sich für dieses Projekt zur Verfügung stellten, da diese ihre Werbung nur innerhalb
des Stadtgebietes an zentralen Schwerpunkten sehen wollten. Eine Werbung in Wohngebieten oder gar in Randbereichen wurde von einer Mehrzahl nicht gewünscht.
Es wurde im Jahr 2013 durch die Verwaltung entschieden, den Vertrag auslaufen zu lassen und keine weiteren Aktivitäten in dieser Richtung zu verfolgen, um das Stadtbild nicht mit noch mehr Werbung zu belasten. Ein gesamtstädtisches
Außenwerbekonzept wird mit Blick auf eine ansprechende Stadtgestaltung für nächstes Jahr vorbereitet.
Die Verwaltung hat in letzter Zeit an gewünschten Standorten für neue Dogstations, an denen sich ein städtischer Abfalleimer in der Nähe befindet, Hundekotbeutelspender z. B. an Laternenmasten oder Straßenschildpfosten montieren
lassen, da diese bei Anschaffung und Montage deutlich günstiger sind - 150 € statt 560 € - und zudem kein zusätzlicher
Abfalleimer geleert werden muss. Die Hundekotbeutelspender werden gut angenommen.
Vorlage Nr.: 300/2017 . Seite 3 / 3
Wirkung der Maßnahmen
Viele Hundehalter verhalten sich ordnungsgemäß und benutzen die öffentlichen Angebote zweckentsprechend.
Im Außenbereich und in Grünanlagen finden sich allerdings gefüllte und ungefüllte Hundekotbeutel an vielen Stellen,
auch im Feld und im Gebüsch sowie in und an Gewässern. Zudem spielen auch Kinder mit den Beuteln oder veranstalten Unsinn damit.
Die Erfahrung zeigt, dass selbst ein dichtes Netz an Dogstations und öffentlichen Abfalleimern, wie z. B. in PulheimZentrum, nicht dazu führt, dass alle Hundehalter eine ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere
vornehmen. Diese Halter werden auch bei einem erweiterten Angebot von Dogstations und Beutelspendern nicht durch
die Stadt Pulheim zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung angehalten werden können.
Der Bauhof ist beauftragt, das Befüllen der Dogstations und Hundekotbeutelspender sowie das Leeren der in den
Dogstations befindlichen Abfallbehälter auszuführen. Dies gilt auch für Dogstations mit Werbung. Hier ist eine noch
vertretbare Grenze für Personal- und Sachaufwand erreicht. Die beschlossene Deckelung des Angebotes ist daher aus
Sicht der Verwaltung und mit Blick auf die Gebührenzahler, die keinen Hund halten, nach wie vor richtig.