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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6 ,7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6 ,7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53)

Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6 ,7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53)

Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6 ,7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53)

Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss)

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Vorlage Nr.: 184/2017 Erstellt am: 02.06.2017 Aktenzeichen: IV/61 sh/kl Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 29.11.2017 Planungsausschuss X 05.12.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Bereich: südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6 ,7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Vorlage Nr.: 184/2017 . Seite 2 / 3 Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 184/2017 . Seite 3 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung vom 15.03.2017 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Aufstellung des B-Planes Nr. 114 Pulheim, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes am südwestlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach zu schaffen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wie auch der Öffentlichkeit durchzuführen. Ersteres erfolgte durch Anschreiben mit Datum vom 16.05.2017, die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus in der Zeit vom 11.05.2017 bis 02.06.2017 durchgeführt. Die Eingaben der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden im Folgenden zusammengefasst und erläutert, inwieweit eine Berücksichtigung der Eingaben bzw. Stellungnahmen erfolgten. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Schreiben sowie eine tabellarische Auflistung mit Berücksichtigungsergebnis sind als Anlagen beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, den unter teilweiser Berücksichtigung der o.a. Stellungnahmen erstellten Rechtsplanentwurf inklusive der dazu formulierten textlichen Festsetzungen und der Begründung öffentlich auszulegen. Hinweis: Die Artenschutzprüfung wird nunmehr nur online im Ratsinformationssystem zu Verfügung gestellt, da sie bereits mit der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Beteiligung des BP 114 Pulheim auch in gedruckter Version bereitgestellt wurde.