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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,8 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim)

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Inhalt der Datei

1. Art der baulichen Nutzung Allgemeine Wohngebiete A 1. Art der baulichen Nutzung WA WA Allgemeines Wohngebiet (WA, WA 1) 0,4 des Bebauungsplanes sind. E 2. 19 Abs. 3 BauNVO wird bei die separate WH GH 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen die mit dieser Nutzung verbundenen notwendigen Garagen o wird festgesetzt, dass 16 Abs. 6 BauNVO bei ausnahmsweise eine Offene Bauweise der E andere Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 sind weitere in wenn die von 0,6 von 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im WA 1 bei der Ermittlung der durch die Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das unterbauen (siehe auch Kapitel A, Punkt 3, Absatz 3), die festgesetzte von bis 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ist die 18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt lediglich bis zu einer bis max. 0,63 baulicher Anlagen durch die max. die WH bei geneigten Baugrenze M. 1:500 (WH) und die max. die Schnittkante zwischen den des E Bei Staffelgeschossen nicht Dachgeschoss) umfassenden um mind. 1,0 m von allen oder Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich bemisst sich die WH durch den Abschluss der das (nicht das Die Umwehrungen von Dachterrassen sind von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA sind E In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen kann bei Staffelgeschossen die maximal festgesetzte WH ausnahmsweise durch innen liegende, an der F F+R + R In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen kann die maximale GH ausnahmsweise durch technische Einrichtungen Anger um max. 1,00 m In den mit WA und WA 1 gekennzeichneten Bereichen gilt als unterer Bezugspunkt die mittlere der an das jeweilige angrenzenden entsprechend der der Ausbauplanung (Oberkante des Abschlusses der Verkehrsberuhigter Bereich Ga Einfahrtbereich St entlang der Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 6. Hierauf bezogen gilt bei der Mittelwert aus den beiden der Bei ergibt sich der Mittelwert E Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs, 3. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein gekennzeichneten Baugrenzen durch die von Terrassen, max. 3,0 m zugelassen werden kann, sofern die maximal GRZ von 0,4 nicht der in der Planzeichnung durch Dreiecke oder bis zu einer Tiefe von wird (abweichend hiervon die Regelungen im Kapitel Abwasser Versickerung des Niederschlagwassers Abfall Zweckbestimmung: Wertstoffcontainer Anger durch Balkone bis zu einer maximalen Tiefe von 2,00 m und einer Gesamtbreite von nicht mehr als 50 % der E und an die Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum Dachterrassen nicht In den mit WA 1 bezeichneten Bereichen von max. 3,0 m sind nicht OKFF lediglich angebaut werden. Auf diesen Anbauten sind die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann 23 Abs. 3 BauNVO ist bei Nutzung, Einliegerwohnung) bis zu einer in einer hinaus die Parkanlage H E Spielplatz 23 Abs. 3 BauNVO die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausnahmsweise ein bauordnungsrechtlich notwendiger dritter Stellplatz (z.B. freiberufliche der oder der und Garagen/Carports gekennzeichneten von 15 4. E In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind in den maximal zwei Wohneinheiten Dabei ist ein Einzelhaus, eine F+ R Quartiersplatz Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensembles), die dem Denkmalschutz unterliegen (Bodendenkmal) 5. 9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird die mit WA gekennzeichneten Bereiche festgesetzt, dass Garagen/Carports und innerhalb der und den festgesetzten und Garagen/Carports sind. 10. Sonstige Planzeichen sind auch in den In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB werden zum Anschluss anderer an die 5.2 Tiefgaragen 12 Abs. 4 BauNVO sind in den WA 1 gekennzeichneten Bereichen Abschnitte festgesetzt, TGa und E die Ein- und Ausfahrten E E F + R 11. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen und Garagen nur in unterirdischen Garagengeschossen (TGa) 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch Absatz 4). Ihre Decken sind der der Tiefgarage sind (siehe auch mit einer Substratschicht von mind. 1,00 m zu 5.3 Nebenanlagen 23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit 16 Abs.2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA gekennzeichneten Bereichen auf den nicht untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z.B. nur bis zu einem Rauminhalt von max. 30 sind. In den als festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen Ausgenommen hiervon sind Landschaftsschutzgebiet Spielplatz Kapitel B, Absatz 5). In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen sind gem. 23 Abs.5 BauNVO Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO RECHTSGRUNDLAGEN Die max. E 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). 2. Verordnung die bauliche Nutzung der durch Artikel 2 Absatz 3 des (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057). 6. ist. 4. Bauordnung das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt durch 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162). F+ B 86 BauO NRW R 5. Gemeindeordnung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt E 1. Dachform und Dachneigung und sind Das Kappen oder Abschneiden eines geneigten Daches mit der Folge, dass im 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I Gemeinbedarf Kindertageseinrichtung 2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den bzw. einhalten. Diese E VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 3. Einfriedungen am __________ 4. In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind als Abgrenzung der (siehe entsprechende Signatur, Legende unter Punkt 11) nur Hecken bis zu 1,2 m der Oberkante der angrenzenden Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder bis max. 1.0 m Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere der an das jeweilige angrenzenden In den mit WA 1 gekennzeichneten Bereichen gelten die blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m und Reihenhauseinheiten sind blickdichte Einfriedungen 1 und 2 entsprechend. und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der sind in den Erdgeschosswohnungen der der jeweiligen Wohnung) zur Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in einem Teil des Plangebietes (siehe Planzeichnung) enthalten. Humose sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum Distanz in ihrer Verbreitung und so dass selbst bei einer aus, die humoses Bodenmaterial R Im Bereich der hinteren Baugrenzen als Abtrennung der Terrassenbereiche bei B r e m i e ulh 5. + Hecken und bis max. 2,0 m Vor oder hinter dieser Bepflanzung sind vorhandener oder wenn der Bereich an eine Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern, h c a E F Entlang der restlichen sind nur Maschendraht- oder bis max. 1,8 m grenzt, deren Oberkante entlang der Bei Bodeneingriffen auftretende Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere oder dem LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes Bodendenkmalpflege den Fortgang der Arbeit ist abzuwarten. wechseln die Bodenschichten auf kurzer mit unterschiedlichen Setzungen reagieren Belastung diese am __________ .............................................................................................................................................................................................................................................. Planungsausschuss am ___________ am ___________ P vom___________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und und der DIN 18196 M 1:500 12/2017 AUSLEGUNGSBESCHLUSS und Grundbau; am ___________ 4. am ___________ D Hinweise vom___________ Artenschutz Hinweise zu baubedingten zur Vermeidung und Sicherung der kontinuierlichen in der Zeit vom _____________ bis _____________ sowie zu ............................................................................................................................................................................................................................................. ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS 5. Nebenanlagen Anlagen die Unterbringung von Abfall- und ___________ der sind so einzufrieden und Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der erheblicher erfolgen die vorbereitenden und der Vogelarten, also im Zeitraum von 01. Oktober bis zum 28. Februar. von Nestern oder Eiern das Baufeld sind zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum, 28. Februar C am ___________ Vogelarten bzw. zur Vermeidung der Fortpflanzungs-, Brut-, und Aufzuchtzeiten vom__________ 39 Abs. 5 in der Zeit vom _____________ bis _____________ BNatSchG). .............................................................................................................................................................................................................................................. 1. Wasserschutzzone SATZUNGSBESCHLUSS am ___________ Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen ............................................................................................................................................................................................................................................. RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen 20100 Frank Keppeler 2. Die erfolgt im Trennsystem. anfallende Abwasser, in der Anschluss- und Benutzerzwang besteht auch Pulheim, den 9 Anschluss- und Benutzerzwang der nach 53 Abs. 1c LWG, in die das Niederschlagwasser. Somit sind in den im Trennsystem der Stadt Pulheim ist das gesamte Abwasseranlage einzuleiten. Der Bereichen das Schmutz- und von 3,5 ha realisiert. AUSFERTIGUNGSVERMERK: dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Pulheim, den 3. Kampfmittel Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die Polizeidienstelle zu Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html Frank Keppeler INKRAFTTRETEN Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _____________ wirksam sein musste und diese bereits im Herbst 2015 erstmals umgesetzt wurde, ist diese bereits wirksam. Pulheim, den Technischer Beigeordneter STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE