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Beschlussvorlage (T1 bis T8 fBÖ_BP 114)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,5 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01

Inhalt der Datei

TI P §ö STADT PULHEIM 2 3, MAr 201i POSTSTELLE stroß en.Nfr [ondesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen Regionalniederlassung Ville.Eifel R.!io..hi.d.rbsr.t Vrlc[iLl Pdf..h l2016l tl8r4 Eudnch.n 3ZL 61 iJ,ai i^'1 Stadt Pulheim Stadtentwicklung Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim d oeqanoen { 2' "i'* /9,eG z'c' Kontakt: Telefon: Frau Hess 02251-796-210 Fax: E-Mail: marlis.hess@strass€n-nrw.de zeichen: 2I 021I -t7 565-1172210 000/40400.020/ 1 . 13.03.07 (179ll7 ) (B€i Antworten biae angebcn.) Darum: 19.05.2017 br4 %Os-.,,7ao Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB Hier: Ilrr Schreiben vom 16.05.2017; Az: lY 16l Sehr geehrte Damen und Herren, die Bauleiplanung hat über die K 25 erhebliche Auswirkungen aufden Knoten L t 83/ K 25l Rathausstraße/ Steinstraße und kann daher seitens des Landesbetriebes nicht begrtißt werden. Bisher wurde die als kritische ,,Rathauskreuzung" nicht umgestaltet, so dass Mehrverkehre weder sicher noch leistungsfühig abgewickelt werden können. Sollten weitere ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich werden, gehen diese allein zu Lasten der Stadt Pulheim. Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten: Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzeinrichtungen durch Verkehr der B 59, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadl Pulheim Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe licgenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. I Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Mit freundlichen Grüßen ffi" Slraßen.NRw-BetriebssiE . Postf.ch l016 Telefon: 53 45816 Gelsenki.chen Rcgiomltriedcrlrs!ung villG-]jifcl 0209/3t0t{ Intemet § mr,.strassen.ffr .de - E-Mail: kontak@süass€n-nrw.de Landesbank Hessen-ThürinSen IBAN: DE20300500m00O1005E I 5 BtC: WELADEDD Steuemummer: 3 l9l5q22y53 I 6 Julicher Ring l0l - 103 53879 Euskirchen Posdach 120161 53t74 Euskirchen Telefon: 02251,|796{ kontald.ml.ve@strass€n.nrw.de TE t §ö Rhein-Erft-Kreis € /49 RhcilFEvft{Ick Der tandrat . 70/il . 50124 Beroeirn 6 -\?,b Der Landrat Amt für Umweltxhutz und Kreisplanung Stadt Pulheim DeY Bürqermei ster Planungsamt Ditrlltr 11.06.2017 Mlin z€iclErt Frau Hatting 7tU-^7147.09.03 Alte Kölner Straße 26 Auskwrft €rtEilt Dorothee 50259 Pulheim Zimmcr fihel tll 387 Telefo Fax 0227183-17087 -8327010 E-M.il dorothe€.fiEe}@rhein-erft-kei5.de Hinrüs: vlr*rdcn sic l.in v.rtraulth.n, {hüt2Gntwcrtan Detan prr t-Llail Bebauungsplan r. rr4 Pulheim 5ü4 Am Pulheimer Bach Fdihzeitige B€teiligung gemäß § 4 fi) BauGB lhr Schreiben vom r6.o5.2oU E-M poststelle@fi ein-erft *reis.epo6tde Hausadr!!§c wififBrandt-Platz I 50126 8€rgheim Telefon 02271 83-0 Fax 0227183-2300 mernet www.rhein-erft*reisde Sehr geehrte Frau Hatting, inf o@rhein-erf t-heis.de Mdß55e au5 Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellun gnahme abgegeben: NatuEctruA und landschaftspbnung Anspre(hpatnerin: Frau Fitzek, TeL o2271l8tryoal Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden zur o.g' Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken vorqebncht. 50124 8€rgh€im öfrrungszeitql Montaq bir Freitaq 08:00 Uhr bit 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bit 18O0 uhr 5am5ta9 0800 Uhr b5 L1:00 Uhr (nur s€rvice. urd zulassungsttelle im (reishaus Berghein) Sarlcrüirdungcn lm Rahmen des weiteren Planverfahreng wird - wie in der Begründung zum BP L14 Pulheim Süd beschrieben - noch eine Umweltprüfung durchgeführt werden, die die voraussichtlichen Umwehauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet: Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfo'lgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter). Es werden dann Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt. Po6tb.nt f6h (8tZ 370 100 50) Xor*o.10 8So 505 &G PBN(DEFF l8All: D€its 3701 0050 oO10 8n)5 05 mir vor, erst nach vorlage det im weiteren Planverfahren durchgeführten Umweltprüfung mit Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplan endgüttig Stellung zu nehmen. und Kreishaus - Weiter€ ffor: www.r€vg.de oder 022f4 1806-0 lch behalte (rrierpal65i€ |(dr (Bl2 370 (onto: 142 0o1 200 5o2 99) CO(SD[33 tEAt* DE72 3705 0299 0142 0012 00 BIC: Öffrtrtl ve*dn5mitt€l a.m fEirhü5 Brh* Bergheim und zieverich &ßhalHcncn: Am Knüchelsdamm DcI Rheir-Erft-kck istietzt pcr Eao* errcictba: poststefle@rf ein-€fi -keis,epostde Seite 2 Aftenschutz Durch das Büro Große - Kreyssig - Dr. schönert GbR Planung und l-and- schaft, Kolpingstraße 10, 45329 Essen wurde eine Artenschutzprüfung (A5P) mit Stand Juni 2016 erstellt. Den Ergebnissen der Artenschutzprüfung des Büros P[ Planung und Land' schaft stimme ich zu. Auf Seite 26 Punkt 6 kommt das Büro PL zu dem Fazit, da55 im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. u4 tulheim als einzige Art mit Planungsrelevanz die Feldlerche drei Brutreviere aufireist. lm Hinblick auf die Betroffenheit der Feldlerchen-Reviere wurden geeignete CEF-Maßnahmen als Maßnahmenziel mit der UNB abgestimmt. Auf Seite 13 der ArtenschutzPrüfung wird das Maßnahmenziel beschrieben. Ebenso wird beschrieben, dass die Maßnahmen auf den Flurstücken L631 (Gemarkung Pulheim, tlur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeftihrt werden, zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 rulheim und 1L5 Pulheim auf einer Fläche von inEetamt 3,5 ha. Diese Flächen sind in den Nebenbestimmungen der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans grundbuchlich zu sichem. Ebenso sind die genaue Beschreibung des Maßnahmenziels und die dauerhafte Durchführung der Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen festzuhalten. Die alt geeignet festge'legten CEt-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität wurden bereits vor Beginn des Eingriffs umgesetzt, erstmals im Herbst 2015. Die Maßnahmen 5ind laut Aussage des Büros PL bereits wirksam. lch bitte darum, mir die Ergebnisse des Monitorings (Überprüfung des Er- folqs der Maßnahme) zukommen zu lassen. Das Büro Pt spricht auf Seite 23 die Empfehlung aus, dass ,der Erfolg der Maßnahme regelmäßig durch die Stadt Pulheim überprüft werden sollte, um ggf' Korrekturen vomehmen zu können". lch bitte darum, die Art und weise sowie die zeitlichen Abstände dieser Erfolgs-Überprüfung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans festzulegen. um artenschutzrechtliche Verbortstatbestände gem' § tl4 ENatschG aus- schließen zu können, sollen Rodungsarbeiten bzw. die Baufeldfreimachung, wie in der Artenschutzprüfung als Vermeidungsmaßnahme beschrieben, außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vägel - also zwischen Oktober und Februar durchgeführt werden. Rodungsarbeiten außerhalb dieses - zeitraumes müssen naturschutzfachlich begleitet werden, Ansonsten stimme ich dem Fazit des Büros PL auf Seite 27 der Artenschutzprüfung zu, dass der Planung unter Beachtung der in der Artenschutzprüfung zusammengestellten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen Funktionalität keine artenschutzrechtlichm Belange entgegenstehen. Wassetwitlschafr AnsprechPartner! Herr i eftts, Tel: Die geplante Entwässerung ist 02271183.|70,)5 mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu' stimmen. Das Plangebiet liegt in der wasserschutzone lll B der wassergewinnungsanlagen Weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmun- gen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhal- ten. vor 3 Seite 3 von Dey Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a Plangebiet für die wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch mei' ne Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind yechtzeitig zu stellen bedarf gemäß Wasserschutzgebietgverordnung Eodenschutz Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel.: o.227118317o,62 Schädliche Bodenveränderungen sind für die Planfläche nicht bekannt. lch weise aber auffolgende rechtliche Vorgabe hin: cemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Eauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plange' nehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht ver5iegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorran' gig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich verän' derten oder bebauten F'lächen möglich ist. 0ie9e Prüfung ist im Rahmen d€s Verfahtens nachzuweisen. Amt ftit Sffaßenbau und Verkehr Anrprechpartnerin: Frau van Oeef, Tel.: ozuT/83r56rr Cegen den o.g. B€bauungsplan bestehen aus meiner Sicht als Straßenbau' lastträger erhebli(he Bedenken. Es wurde bereits in der Vergangenheit da' rauf hingewiesen, dass die entstehenden Mehrverkehre weder sicher noch leistungsfähig über die Kreuzung K 25 (Geyener Straße)/ L r83 (Rathausstra' ße)/ t r8l (Steinstraße)/K < (Steinstraße) abgewickelt werden können. Dieser Kreuzungsbereich wurde zudem noch nicht umgestaltet. Sollten weitere Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich werden, so gehen diese zu Lasten der Stadt Pulheim. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken geäußert. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag 3 T3 f,§ö Trß Von: Gesendet: An: B.Lohwasser@rng.de Freitag, 9. Juni 2OL7 14:42 Hatting, Sandra Bctreft Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Sehr geehrte Frau Hatting, gegen o.g. Planverfahren bestehen keine Bedenken. Wegen der Lage des Plangebietes in der Wasserschu2one lllB der Wassergewinnungsanlage Weiler weisen wir auf die grundsätzliche Bedeutung der WasserschuEgebietsverordnung und deren genehmigungspflichtigen Tatbestände und Verbote hin. Mit freundlichen Grüßen Bjöm Lohwas6er NeLplanur€ (P) LeiFlanet Rheinische NEfzcesellschalt mbH, 5(823 Köln lel€lon 0221 474d2§ Telefar 0221 4716.82§ b.lohwasser@mg.de Besuchen Sie ur6 im lrierEt: rno de ZGe !t RWE 0 9. Juni "-"1 rv foö 0 \5D T ST. g. JUi,|I 2017 POSTSTELLE Abteilung Bergschä«len Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung Postfach 1345 50241 Pulheim lhre Zei(hen lV/61 lhreNachricht 16.05.2017 Unsere GOJ-BV THIE zeithen Name Telefon Telefax E-Mail Thielemann, Thomas 0221 @22470 0221 4&-20777 thomas.thirlemann @ rwe.(om Köln, den 31.05.2017 Aufstellung des Bebauungsplanes 114 - Pulheim-Süd, Am Pulheimer Bach Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben lhre Anfrage geprüft und teilen lhnen hierzu folgendes mit: Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5't 06, in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlaqe "grün' dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren nIE Por.r können. Akti.ngcrcllr<h.ft Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse Stüttgenweg 2 50935 Xöln gemäß §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. '1 5.1 1 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. r F +49 22r +49 22r 480{ 48Gl35l Vorsitzender d€s Or. Rolf Märtin Schmilz DIN EN 1997-1 mit Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 "Geotechnik' nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 ,Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. - Matthias Eanung (voEitzender) Dr- Laß Xulit Dr. Fränk lv€igand Eryin Winlel Roger Miesen Sitr der C.sells.haft: Essen und xöln Eing€tra9€n b€im Mit freundlichen Grüßen Amtsgeri(ht HR B r7420 RWE Power Aktiengesellschaft Abteilung BerOschlen Essen Eing€tra9€n beam Ahtsq€i<ht xö1. HR8ll7 ,,/ lU*:- Santverbindung: Commelzbank xöln Anlage 8IC COBADEFF3TO IBAN: OE72 3704 0041t 0500 1490 00 GlällbigeFldNr. DE3722200000130738 Zertifiziert nach ISO 9001 für die Analyse und Regulierung von USt-ldNr- DE Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier D la U!§CrfrErBE\BAPrnr€[r i. & 1 8l l2 23 345 sr{r. r r2l57r 7/r032 Hattinq, Sandra Von: G6ende{: An: Cc: Betreff Tr$o Francke, Ursula Dr. < Ursula.Francke@lvr.de> Montag, 29. Mai 2OL7 14:.52 Hatting, Sandra Wagner, Sebastian B-Plan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach 3,{o dl 29. Mai ffil eingdgÄngen iaß B-Plan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Sehr geehrte Frau Hatting, vielen Dank für die zusendung der Unterlagen zur BeteiliSung 8em. § 4 (1) BauGB Die archäologischen Untersuchungen innerhalb des Plangebietes haben zum einen ein römisches Landgut nachgewiesen, das als ortsfestes Bodendenkmal im B-Plan als Grünfläche ausgewiesen ist, andererseits wurden hier auch vorgeschichtliche Off-Site Befunde freigelegt, die auch auf eine vorgeschichtliche NutzunB des Areals schließen lassen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich hier weitere vorgeschichtliche Siedlungen erhalten haben, die durch die Sondagen nicht ermittelt wurden. ln einem Gespräch mit der Stadt am 23.5.2016 abgestimmt, dass aus Gründen der fehlenden Zugänglichkeit und Verhältnismäßigkeit nur noch die geplanten Verkehrsflächen im Vorfeld der Erschließung durch eine archäologische Fachfirma gem. § 13 DSchG NRW archäologisch untersucht werden. Falls hierbei vorgeschichtliche Siedlungsbefunde (keine Off-Site Befunde) auftreten, müssten hier über die Verkehrsflächen hinaus die Flächen erweitert werden und die Befunde untersucht werden. lch bitte sie dies noch in dem städtebaulichen Entwurf /umweltbericht aufzunehmen. Für RÜckfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ursula Francke LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn Tel: 0228/9834-134 Fa* O22L/A28!4362 e-mail: ursula.f rancke@lvr.de für die 9,4 Millionen Der Landschaftsveöand Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mat rund 18.OOO Beschäftigten Heilpädagogischen Menschen im Rheintand. it seinen 11 Sihulen, zehn Kliniken, 19 l.luseen und Kultureinrichtungen, drei werden' rheinlandweit die er Aufgaben, erfüllt Landeslugendamt und dem t{eEin, ,i..:rqenahifeeinrichtungen _wahrgenommen in Inklusion alleß für sich und engagiert mit Behinderungen oei ivi ist oeütscfrtanas gniBter ieistungsträger für M;n-s€hen Lebensbereichen. .Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke. des Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die SuidteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften die Arbeit Kommunen rheinischen den Politiker aus gestalten und Politikerinnen Rheinland LvR. In der tandschaftsversammlung des Veöandes. T(D t §o STADT PULHEIM 2 0. .tljilt rt 'l 2017 La ndwirtsch afts ka mmer Nord rhei n-Westfa len Kr€isstollo E Rhsin-Ertt-Klot3 E Rheln-Kr6ß Nauss tr Rhein§ieg-Krsis Mail: rheinkreise@lwk.nrw.de Kr€ilslelle Rhein-Ern-Krei6 Gedonslraße 11 50765 KÖln Stadt Pulheim Abteilung Planung z. H. Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim Gariensiraße '11. 50765 Köln 022'15340-100, Fax -199 fel: www.landwirtschaft skammer.de Auskunfr erleilt Durchwehl: q!.a,(06.4r'1& 1O2 Fax: 199 Mail adalbert. schoesser@luÄ.nrw.de : lhrSchreiber: f6,N"AzL. Hen Schößer vom: pt Nr Punam Köln B.a 11a_16 lV/61 16.05.2017 G 2017 d@r 16.06.2017 Az.: 25.20.4GRhein-Erft-Kreis Bebauungsplan Nr. 't'14 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach hier: Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB Sehr geehrte Frau Hatting, sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Pulheim bestehen seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis keine grundsätzlichen Bedenken. Wir gehen davon aus, dass die notwendigen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vollständig im Plangebiet vorgenommen werden. ln diesem Zusammenhang sind Dachund Fassadenbegrünungen, Anlagen von Gehölzstrukturen und Grünskeifen zu nennen. Falls dennoch weitere notwendig werdende Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein sollten, schlagen wir die Umsetzung produktionsintegrierter Maßnahmen im Ackerbau entsprechend der Zieldefinition des Gebietes im neuen Landschaftsplan vor. ln diesem Zusammenhang bitten wir um Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener landwirtschaftlicher Flächen für die menschliche Daseinsfürsorge auch im Hinblick auf dle Festsetzungen im LEP unter Punkt 7.5-1 und 7.5-2. Dies gilt auch für den Aspekt der Platzierung von Ausgleichsmaßnahmen, da für die Ernährungsfürsorge wichtige landwirtschaftliche Flächen zu schützen sind. Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz erforderlich. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, dass auch nach Realisierung der anstehenden Planung weiterhin eine Anfahrmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen über die Straße ,,Am Lindenkreuz" gewährleistet wird. ;IK Mit freundlichen Grüßen Qu.lltäbm.n.gemE.tayatsm zertlllzlert n.ch DIN Konton dor E ISO 9001:2008 H.upll.rle d.r L.ndwlrbchrfbk.mmar t{ordrh6ln-W.!tf.l.n: Volkbank Bonn Rhsin-Si€g eG IBAN: OE97 4006 0000 0000 4032 13 IEAN: OE27 3806 0186 2100 7710 15 Ust -ld Sleu6.-Nr 337/5914/0780 OZ Bank AG -Nr DE 125118293 BIC: GENO OE MS XY\X BIC:GENO DE Dl aRS WESTNETZ T 7 foo STADT PULHEIM 2 0, JUI{I 2017 Teilvon innogy 9e,, ffion e Stadt Pulheim Postfach 1345 50241 Pulheim ntrein siee Regionalzerltrum westliches Rheinland Netzplanung lhre Zerchen lhre Nachricht Unsere Zeichen Name Telefon Telefax E-Mail rv/61 12.O5.2017 DRW-V-WP-BM-Fr teo Frings 02211ffi-L294 0221160/-ß5A leo.frings@westnetz-de Bergheim, L9.06.2017 Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §4 (1) BauGB Hier: BPl14 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrem Schreiben vom 16.05.2017 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir lhnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. lm Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Durch die neue Bebauung wird eine Anpassung unserer Netze erforderlich. Wir werden voraussichtlich eine zusätzliche Ortsnetzstation zur Versorgung des Neubaugebietes benötigen. Bitte sehen Sie im B-Plan einen entsprechenden Platz vor. Bitte binden Sie uns frühzeitig in die weiteren Planungen mit ein, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben. Bea nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M) ,Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Sr.60.52353 Düren.T+49 2421 47{0 . wennetz.de . Vors}E!nd.. d6 Ar.kht .rt. Dr. Joa(him S(hneider Heinz 8üch€l . Dr. Jürgen Grönner. Dr. Slefan Kippeß.Dr. A(him Schtödet Slts d.rGeselhd.ft Dortmund . Eing€tragen beam Afitsoericht Donmund . Handelsreginer-Nl. HRB 25719 B.nleihindu4 Commetz banl Ess€n . 8lC COBADEFT3So . IBAN DE02 3504 0039 0142 0934 o0 Neue Jüli(her c...hättstährun! Gläubiger-ldNr. DE05222000001m489. UStldNr. DE813798535 ,"isu..-t "-O) Seite 2 zur Stellungnahme BP 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Die Leitungsauskünfte im Stromnetz im vor genannten Bereich werden von der RheinEnergie durchgeführt. Hiezu können Sie die RheinEnergie unter der E-Mailadresse Leitunosauskunft@rheineneroie.com oder Herm Frey unter der Tel. Nr:0221 -1 783332 kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen GmbH T8 rlfi r r tb ein0dgangen r;ß DIU TSCHT TT LFKOM TECHNIK r'.(tfa.h st. !uL\ 101i GMBI] 10 07 Oq. +1/82 ,lorhUnl Stadt Pulheim Ar für Stadtentwicklung, Stadhlanung und Demografie Frau Sandra Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim lhre Relerenzen Ansprechpartner Dürchwahl wl6L Tl NL West; m22, PB L,-, Karl-Heinz Enderichs +49 221 3398 36554 Datum 27.06.2017 Botrifft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Beteiligung gemäß § 4 (U BauGB Sehr geehrte Damen und Henen, sehr geehrte(r) Frau Sandra Hatting, die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und fflichten der Wegesicherung wahzunehmen sowie alle Planverfahren Dritler entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: lhr Schreiben vom 1 6.05.201 7 ging hier erst am 27.06.201 7 ein. Eine Stellungnahme war daher innerhalb der von lhnen gesetzten Frist leider nicht möglich. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Wir weisen jedoch auffolgendes hin: lm Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom - z. B. das Eigentum derTelekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie lhre Vermögensinteressen - sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oderVerlegung unserer Anlagen können wir erst Angaben machen, wenn uns die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen. Wir bitten lolgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in DEUTSCHE TELEKOM ]ECHIIII. Technis.he lnlraslruktu iede 6IJ8H assung West. Karl Langestr. 29. 14791 Bochuml Eesucherädrelse: lnrlere tlanalsrr.98, 50672 |<oln I H?usanschift 5t aße 29. 41/91 Bochum Posl3 os.hritt Postlach 1 0 0 7 09. 4a 762 Bochu,n I Pakele: lnnere Lanalstr. I 56. 50672 Kbln + 49 l:J4 5tl5 0. Telelar * 4! 131 505 4 I I 0 krlerner www.relelom de konlo: Posrbanr. saärb,ricken (BLZ 5§0 100 66). kro I'rr 248 58G 68 | |BAN: DErT 5901 0066 0024 3586 63 | SWrF I BlC. PBHkDEFt590 Aulechi5r.rt tlieL lan van DannD (Vo6il.ended I Geschalrsiührung y,/aller Goldeoirs {Vorsitender}. Mari? Stetlner. [)agmarVa.Ller Bus(h Hand€iregist?r Anxs..rencl So,rnHRBIII!:10.SitdelGcsellschaftBonnIUStldllI 0FII16.152(i2 Telelon ' Datntr:, 27.O6.20L7 Empfä'iser Stadt Pulheim; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Elatt 2 einer Breite von ca.0,50 m fürdie Unterbringung der Telekommunikationslinien derTelekom vozusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehr§wesen' Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erueiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Veßorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungstraiger ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablauf der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet der Deußche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden an: Deutsche Telekom Technik GmbH Tl NL West, PTI 22 lnnere Kanalslr. 98 50672 Köln Wir machen darauf aulmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gnlnden eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung allerVorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag 6/2"14 Karl'Heinz Enderichs