Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,5 MB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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STADT PULHEIM
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POSTSTELLE
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[ondesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-Westfolen
Regionalniederlassung Ville.Eifel
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Stadt Pulheim
Stadtentwicklung
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
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/9,eG z'c'
Kontakt:
Telefon:
Frau Hess
02251-796-210
Fax:
E-Mail:
marlis.hess@strass€n-nrw.de
zeichen:
2I
021I -t7 565-1172210
000/40400.020/
1
.
13.03.07 (179ll7 )
(B€i Antworten biae angebcn.)
Darum:
19.05.2017
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Hier: Ilrr Schreiben vom 16.05.2017; Az: lY 16l
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bauleiplanung hat über die K 25 erhebliche Auswirkungen aufden Knoten L t 83/ K 25l Rathausstraße/ Steinstraße und kann daher seitens des Landesbetriebes nicht begrtißt werden. Bisher
wurde die als kritische ,,Rathauskreuzung" nicht umgestaltet, so dass Mehrverkehre weder sicher
noch leistungsfühig abgewickelt werden können. Sollten weitere ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich werden, gehen diese allein zu Lasten der Stadt Pulheim.
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzeinrichtungen durch Verkehr der B 59, auch
künftig nicht. Dabei weise ich auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadl Pulheim
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe licgenden
Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. I Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein
zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
ffi"
Slraßen.NRw-BetriebssiE . Postf.ch l016
Telefon:
53
45816 Gelsenki.chen
Rcgiomltriedcrlrs!ung villG-]jifcl
0209/3t0t{
Intemet § mr,.strassen.ffr .de - E-Mail: kontak@süass€n-nrw.de
Landesbank Hessen-ThürinSen
IBAN: DE20300500m00O1005E I 5 BtC: WELADEDD
Steuemummer: 3 l9l5q22y53 I 6
Julicher Ring l0l - 103 53879 Euskirchen
Posdach 120161 53t74 Euskirchen
Telefon: 02251,|796{
kontald.ml.ve@strass€n.nrw.de
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Rhein-Erft-Kreis
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RhcilFEvft{Ick Der tandrat . 70/il
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50124
Beroeirn
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Der Landrat
Amt für Umweltxhutz und
Kreisplanung
Stadt Pulheim
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Bürqermei ster
Planungsamt
Ditrlltr
11.06.2017
Mlin z€iclErt
Frau Hatting
7tU-^7147.09.03
Alte Kölner Straße 26
Auskwrft €rtEilt
Dorothee
50259 Pulheim
Zimmcr
fihel
tll
387
Telefo
Fax
0227183-17087 -8327010
E-M.il
dorothe€.fiEe}@rhein-erft-kei5.de
Hinrüs:
vlr*rdcn sic l.in v.rtraulth.n, {hüt2Gntwcrtan Detan prr t-Llail
Bebauungsplan r. rr4 Pulheim 5ü4 Am Pulheimer Bach
Fdihzeitige B€teiligung gemäß § 4 fi) BauGB
lhr Schreiben vom r6.o5.2oU
E-M
poststelle@fi ein-erft *reis.epo6tde
Hausadr!!§c
wififBrandt-Platz
I
50126 8€rgheim
Telefon 02271 83-0
Fax 0227183-2300
mernet
www.rhein-erft*reisde
Sehr geehrte Frau Hatting,
inf o@rhein-erf t-heis.de
Mdß55e
au5 Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Stellun gnahme abgegeben:
NatuEctruA und landschaftspbnung
Anspre(hpatnerin: Frau Fitzek, TeL o2271l8tryoal
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden zur o.g'
Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken vorqebncht.
50124 8€rgh€im
öfrrungszeitql
Montaq bir Freitaq
08:00 Uhr bit 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bit 18O0 uhr
5am5ta9 0800 Uhr b5 L1:00 Uhr
(nur s€rvice. urd zulassungsttelle im
(reishaus Berghein)
Sarlcrüirdungcn
lm Rahmen des weiteren Planverfahreng wird - wie in der Begründung zum
BP L14 Pulheim Süd beschrieben - noch eine Umweltprüfung durchgeführt
werden, die die voraussichtlichen Umwehauswirkungen des Planvorhabens
ermittelt und bewertet: Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfo'lgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter). Es
werden dann Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen festgelegt.
Po6tb.nt f6h (8tZ 370 100 50)
Xor*o.10 8So 505 &G PBN(DEFF
l8All: D€its 3701 0050 oO10 8n)5 05
mir vor, erst nach vorlage det im weiteren Planverfahren durchgeführten Umweltprüfung mit Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplan endgüttig Stellung zu nehmen.
und Kreishaus - Weiter€ ffor:
www.r€vg.de oder 022f4 1806-0
lch behalte
(rrierpal65i€ |(dr (Bl2 370
(onto: 142 0o1 200
5o2 99)
CO(SD[33
tEAt* DE72 3705 0299 0142 0012 00
BIC:
Öffrtrtl ve*dn5mitt€l a.m
fEirhü5
Brh*
Bergheim und zieverich
&ßhalHcncn: Am Knüchelsdamm
DcI Rheir-Erft-kck istietzt
pcr Eao* errcictba:
poststefle@rf ein-€fi -keis,epostde
Seite 2
Aftenschutz
Durch das Büro Große
- Kreyssig - Dr. schönert GbR Planung und l-and-
schaft, Kolpingstraße 10, 45329 Essen wurde eine Artenschutzprüfung (A5P)
mit Stand Juni 2016 erstellt.
Den Ergebnissen der Artenschutzprüfung des Büros P[ Planung und Land'
schaft stimme ich zu.
Auf Seite 26 Punkt 6 kommt das Büro PL zu dem Fazit, da55 im Plangebiet
des Bebauungsplans Nr. u4 tulheim als einzige Art mit Planungsrelevanz
die Feldlerche drei Brutreviere aufireist. lm Hinblick auf die Betroffenheit
der Feldlerchen-Reviere wurden geeignete CEF-Maßnahmen als Maßnahmenziel mit der UNB abgestimmt. Auf Seite 13 der ArtenschutzPrüfung
wird das Maßnahmenziel beschrieben. Ebenso wird beschrieben, dass die
Maßnahmen auf den Flurstücken L631 (Gemarkung Pulheim, tlur 6) und 17
(Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im
jährlichen Wechsel durchgeftihrt werden, zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 rulheim und 1L5
Pulheim auf einer Fläche von inEetamt 3,5 ha.
Diese Flächen sind in den Nebenbestimmungen der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans grundbuchlich zu sichem. Ebenso sind die genaue
Beschreibung des Maßnahmenziels und die dauerhafte Durchführung der
Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen festzuhalten.
Die alt geeignet festge'legten CEt-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität wurden bereits vor Beginn des Eingriffs umgesetzt, erstmals im Herbst 2015. Die Maßnahmen 5ind laut Aussage des Büros PL bereits wirksam.
lch bitte darum,
mir die Ergebnisse des Monitorings (Überprüfung des
Er-
folqs der Maßnahme) zukommen zu lassen. Das Büro Pt spricht auf Seite 23
die Empfehlung aus, dass ,der Erfolg der Maßnahme regelmäßig durch die
Stadt Pulheim überprüft werden sollte, um ggf' Korrekturen vomehmen zu
können". lch bitte darum, die Art und weise sowie die zeitlichen Abstände
dieser Erfolgs-Überprüfung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans festzulegen.
um artenschutzrechtliche Verbortstatbestände gem' § tl4 ENatschG
aus-
schließen zu können, sollen Rodungsarbeiten bzw. die Baufeldfreimachung,
wie in der Artenschutzprüfung als Vermeidungsmaßnahme beschrieben,
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vägel - also zwischen Oktober
und Februar durchgeführt werden. Rodungsarbeiten außerhalb dieses
-
zeitraumes müssen naturschutzfachlich begleitet werden,
Ansonsten stimme ich dem Fazit des Büros PL auf Seite 27 der Artenschutzprüfung zu, dass der Planung unter Beachtung der in der Artenschutzprüfung zusammengestellten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung
der kontinuierlichen Funktionalität keine artenschutzrechtlichm Belange
entgegenstehen.
Wassetwitlschafr
AnsprechPartner! Herr
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eftts, Tel:
Die geplante Entwässerung ist
02271183.|70,)5
mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu'
stimmen.
Das Plangebiet liegt in der wasserschutzone lll B der wassergewinnungsanlagen Weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmun-
gen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhal-
ten.
vor
3
Seite 3 von
Dey Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen
im o.a Plangebiet
für die wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch mei'
ne Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind yechtzeitig zu stellen
bedarf gemäß Wasserschutzgebietgverordnung
Eodenschutz
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel.:
o.227118317o,62
Schädliche Bodenveränderungen sind
für die Planfläche nicht bekannt. lch
weise aber auffolgende rechtliche Vorgabe hin:
cemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der
Aufstellung von Eauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plange'
nehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen
Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht ver5iegelten, nicht baulich
veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorran'
gig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich verän'
derten oder bebauten F'lächen möglich ist.
0ie9e Prüfung ist im Rahmen d€s Verfahtens nachzuweisen.
Amt ftit Sffaßenbau und Verkehr
Anrprechpartnerin: Frau van Oeef, Tel.: ozuT/83r56rr
Cegen den o.g. B€bauungsplan bestehen aus meiner Sicht als Straßenbau'
lastträger erhebli(he Bedenken. Es wurde bereits in der Vergangenheit da'
rauf hingewiesen, dass die entstehenden Mehrverkehre weder sicher noch
leistungsfähig über die Kreuzung K 25 (Geyener Straße)/ L r83 (Rathausstra'
ße)/ t r8l (Steinstraße)/K < (Steinstraße) abgewickelt werden können. Dieser Kreuzungsbereich wurde zudem noch nicht umgestaltet.
Sollten weitere Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich werden, so gehen
diese zu Lasten der Stadt Pulheim.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder
Bedenken geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
3
T3 f,§ö
Trß
Von:
Gesendet:
An:
B.Lohwasser@rng.de
Freitag, 9. Juni 2OL7 14:42
Hatting, Sandra
Bctreft
Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer
Bach
Sehr geehrte Frau Hatting,
gegen o.g. Planverfahren bestehen keine Bedenken. Wegen der Lage des Plangebietes in der
Wasserschu2one lllB der
Wassergewinnungsanlage Weiler weisen wir auf die grundsätzliche Bedeutung der
WasserschuEgebietsverordnung und deren genehmigungspflichtigen Tatbestände und Verbote
hin.
Mit freundlichen Grüßen
Bjöm Lohwas6er
NeLplanur€ (P)
LeiFlanet
Rheinische NEfzcesellschalt mbH, 5(823 Köln
lel€lon 0221 474d2§
Telefar 0221 4716.82§
b.lohwasser@mg.de
Besuchen Sie ur6 im
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POSTSTELLE
Abteilung Bergschä«len
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung
Postfach 1345
50241 Pulheim
lhre
Zei(hen
lV/61
lhreNachricht
16.05.2017
Unsere
GOJ-BV THIE
zeithen
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Thielemann, Thomas
0221 @22470
0221 4&-20777
thomas.thirlemann @ rwe.(om
Köln, den 31.05.2017
Aufstellung des Bebauungsplanes 114 - Pulheim-Süd, Am Pulheimer Bach
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben lhre Anfrage geprüft und teilen lhnen hierzu folgendes mit:
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen,
Blatt L5't 06, in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlaqe "grün' dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen
kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer
Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
nIE Por.r
können.
Akti.ngcrcllr<h.ft
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse
Stüttgenweg 2
50935 Xöln
gemäß §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr.
'1
5.1 1 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei
deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
r
F
+49 22r
+49 22r
480{
48Gl35l
Vorsitzender d€s
Or. Rolf Märtin Schmilz
DIN EN 1997-1 mit
Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7
"Geotechnik'
nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 ,Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
-
Matthias Eanung
(voEitzender)
Dr- Laß Xulit
Dr. Fränk lv€igand
Eryin Winlel
Roger Miesen
Sitr der C.sells.haft:
Essen und xöln
Eing€tra9€n b€im
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgeri(ht
HR B r7420
RWE Power Aktiengesellschaft
Abteilung BerOschlen
Essen
Eing€tra9€n beam
Ahtsq€i<ht xö1.
HR8ll7
,,/ lU*:-
Santverbindung:
Commelzbank xöln
Anlage
8IC COBADEFF3TO
IBAN: OE72 3704 0041t
0500 1490 00
GlällbigeFldNr.
DE3722200000130738
Zertifiziert nach ISO 9001 für die Analyse und Regulierung von
USt-ldNr- DE
Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier
D
la U!§CrfrErBE\BAPrnr€[r
i. &
1
8l l2 23 345
sr{r. r r2l57r 7/r032
Hattinq, Sandra
Von:
G6ende{:
An:
Cc:
Betreff
Tr$o
Francke, Ursula Dr. < Ursula.Francke@lvr.de>
Montag, 29. Mai 2OL7 14:.52
Hatting, Sandra
Wagner, Sebastian
B-Plan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
3,{o
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29. Mai
ffil
eingdgÄngen
iaß
B-Plan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Sehr geehrte Frau Hatting,
vielen Dank für die zusendung der Unterlagen zur BeteiliSung 8em. § 4 (1) BauGB
Die archäologischen Untersuchungen innerhalb des Plangebietes haben zum einen ein römisches Landgut
nachgewiesen, das als ortsfestes Bodendenkmal im B-Plan als Grünfläche ausgewiesen ist, andererseits wurden hier
auch vorgeschichtliche Off-Site Befunde freigelegt, die auch auf eine vorgeschichtliche NutzunB des Areals schließen
lassen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich hier weitere vorgeschichtliche Siedlungen erhalten haben, die
durch die Sondagen nicht ermittelt wurden.
ln einem Gespräch mit der Stadt am 23.5.2016 abgestimmt, dass aus Gründen der fehlenden Zugänglichkeit und
Verhältnismäßigkeit nur noch die geplanten Verkehrsflächen im Vorfeld der Erschließung durch eine archäologische
Fachfirma gem. § 13 DSchG NRW archäologisch untersucht werden. Falls hierbei vorgeschichtliche Siedlungsbefunde
(keine Off-Site Befunde) auftreten, müssten hier über die Verkehrsflächen hinaus die Flächen erweitert werden und
die Befunde untersucht werden.
lch bitte sie dies noch in dem städtebaulichen Entwurf /umweltbericht aufzunehmen.
Für RÜckfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula Francke
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Tel: 0228/9834-134
Fa* O22L/A28!4362
e-mail: ursula.f rancke@lvr.de
für die 9,4 Millionen
Der Landschaftsveöand Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mat rund 18.OOO Beschäftigten
Heilpädagogischen
Menschen im Rheintand. it seinen 11 Sihulen, zehn Kliniken, 19 l.luseen und Kultureinrichtungen, drei
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Aufgaben,
erfüllt
Landeslugendamt
und
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t{eEin, ,i..:rqenahifeeinrichtungen
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und
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Lebensbereichen. .Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.
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Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die SuidteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften
die
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Rheinland
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des Veöandes.
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Mail: rheinkreise@lwk.nrw.de
Kr€ilslelle Rhein-Ern-Krei6
Gedonslraße 11 50765 KÖln
Stadt Pulheim
Abteilung Planung
z. H. Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
Gariensiraße '11. 50765 Köln
022'15340-100, Fax -199
fel:
www.landwirtschaft skammer.de
Auskunfr
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Durchwehl:
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1O2
Fax:
199
Mail
adalbert. schoesser@luÄ.nrw.de
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vom:
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Punam
Köln
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lV/61
16.05.2017
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16.06.2017
Az.: 25.20.4GRhein-Erft-Kreis
Bebauungsplan Nr. 't'14 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
hier: Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB
Sehr geehrte Frau Hatting,
sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Pulheim bestehen seitens
der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis keine grundsätzlichen Bedenken.
Wir gehen davon aus, dass die notwendigen Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen
vollständig im Plangebiet vorgenommen werden. ln diesem Zusammenhang sind Dachund Fassadenbegrünungen, Anlagen von Gehölzstrukturen und Grünskeifen zu nennen.
Falls dennoch weitere notwendig werdende Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein
sollten, schlagen wir die Umsetzung produktionsintegrierter Maßnahmen im Ackerbau
entsprechend der Zieldefinition des Gebietes im neuen Landschaftsplan vor.
ln diesem Zusammenhang bitten wir um Berücksichtigung der Wertigkeiten betroffener
landwirtschaftlicher Flächen für die menschliche Daseinsfürsorge auch im Hinblick auf dle
Festsetzungen im LEP unter Punkt 7.5-1 und 7.5-2. Dies gilt auch für den Aspekt der
Platzierung von Ausgleichsmaßnahmen, da für die Ernährungsfürsorge wichtige
landwirtschaftliche Flächen zu schützen sind.
Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz erforderlich. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, dass auch nach Realisierung der
anstehenden Planung weiterhin eine Anfahrmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen über
die Straße ,,Am Lindenkreuz" gewährleistet wird.
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Mit freundlichen Grüßen
Qu.lltäbm.n.gemE.tayatsm zertlllzlert n.ch DIN
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ISO 9001:2008
H.upll.rle d.r L.ndwlrbchrfbk.mmar t{ordrh6ln-W.!tf.l.n:
Volkbank Bonn Rhsin-Si€g eG
IBAN: OE97 4006 0000 0000 4032 13
IEAN: OE27 3806 0186 2100 7710 15
Ust -ld
Sleu6.-Nr 337/5914/0780
OZ Bank AG
-Nr DE 125118293
BIC: GENO OE MS XY\X
BIC:GENO DE Dl aRS
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STADT PULHEIM
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Stadt Pulheim
Postfach 1345
50241 Pulheim
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Regionalzerltrum westliches Rheinland
Netzplanung
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Unsere Zeichen
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
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12.O5.2017
DRW-V-WP-BM-Fr
teo Frings
02211ffi-L294
0221160/-ß5A
leo.frings@westnetz-de
Bergheim, L9.06.2017
Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §4 (1) BauGB
Hier: BPl14 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrem Schreiben vom 16.05.2017 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem
Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir lhnen
mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen
Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig.
lm Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Durch die neue
Bebauung wird eine Anpassung unserer Netze erforderlich.
Wir werden voraussichtlich eine zusätzliche Ortsnetzstation zur Versorgung des
Neubaugebietes benötigen. Bitte sehen Sie im B-Plan einen entsprechenden
Platz vor.
Bitte binden Sie uns frühzeitig in die weiteren Planungen mit ein, damit wir bei
der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass
unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben.
Bea nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere
Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M) ,Bäume,
unterirdische Leitungen und Kanäle" zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Sr.60.52353 Düren.T+49 2421 47{0 . wennetz.de . Vors}E!nd.. d6 Ar.kht .rt. Dr. Joa(him S(hneider
Heinz 8üch€l . Dr. Jürgen Grönner. Dr. Slefan Kippeß.Dr. A(him Schtödet
Slts d.rGeselhd.ft Dortmund . Eing€tragen beam Afitsoericht Donmund . Handelsreginer-Nl. HRB 25719
B.nleihindu4 Commetz banl Ess€n . 8lC COBADEFT3So . IBAN DE02 3504 0039 0142 0934 o0
Neue Jüli(her
c...hättstährun!
Gläubiger-ldNr. DE05222000001m489. UStldNr. DE813798535
,"isu..-t
"-O)
Seite 2 zur Stellungnahme BP 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Die Leitungsauskünfte im Stromnetz im vor genannten Bereich werden von der
RheinEnergie durchgeführt. Hiezu können Sie die RheinEnergie unter der
E-Mailadresse Leitunosauskunft@rheineneroie.com oder Herm Frey unter der
Tel. Nr:0221 -1 783332 kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
GmbH
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Stadt Pulheim
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für Stadtentwicklung, Stadhlanung und Demografie
Frau Sandra Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
lhre Relerenzen
Ansprechpartner
Dürchwahl
wl6L
Tl NL West;
m22,
PB L,-, Karl-Heinz Enderichs
+49 221 3398 36554
Datum
27.06.2017
Botrifft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Beteiligung gemäß § 4 (U BauGB
Sehr geehrte Damen und Henen,
sehr geehrte(r) Frau Sandra Hatting,
die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und
Nutzungsberechtigte
i. S.
v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt
und bevollmächtigt, alle Rechte und fflichten der Wegesicherung wahzunehmen sowie alle
Planverfahren Dritler entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen
abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
lhr Schreiben vom 1 6.05.201 7 ging hier erst am 27.06.201 7 ein. Eine Stellungnahme war daher
innerhalb der von lhnen gesetzten Frist leider nicht möglich.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Wir weisen jedoch auffolgendes hin:
lm Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom
- z.
B. das Eigentum derTelekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie lhre
Vermögensinteressen - sind betroffen.
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oderVerlegung unserer
Anlagen können wir erst Angaben machen, wenn uns die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung
vorliegen.
Wir bitten lolgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in
DEUTSCHE TELEKOM ]ECHIIII.
Technis.he
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assung West. Karl Langestr. 29. 14791 Bochuml
Eesucherädrelse: lnrlere tlanalsrr.98, 50672 |<oln I H?usanschift 5t aße 29. 41/91 Bochum
Posl3 os.hritt Postlach 1 0 0 7 09. 4a 762 Bochu,n I Pakele: lnnere Lanalstr. I 56. 50672 Kbln
+ 49 l:J4 5tl5 0. Telelar * 4! 131 505 4 I I 0 krlerner www.relelom de
konlo: Posrbanr. saärb,ricken (BLZ 5§0 100 66). kro I'rr 248 58G 68 | |BAN: DErT 5901 0066 0024 3586 63 | SWrF I BlC. PBHkDEFt590
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Telelon
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Datntr:, 27.O6.20L7
Empfä'iser Stadt Pulheim; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Elatt 2
einer Breite von ca.0,50 m fürdie Unterbringung der Telekommunikationslinien derTelekom
vozusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische
Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehr§wesen'
Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch
die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erueiterung der Telekommunikationslinien der
Telekom nicht behindert werden.
Zur Veßorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen
ist die Verlegung zusätzlicher
Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute
Straßen wieder aufgebrochen werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem
Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungstraiger ist es notwendig, dass uns Beginn
und Ablauf der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet der Deußche Telekom Technik
GmbH, Tl NL West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden an:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Tl NL West, PTI 22
lnnere Kanalslr. 98
50672 Köln
Wir machen darauf aulmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gnlnden eine Versorgung des
Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei
Ausnutzung allerVorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden
Planungssicherheit möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
6/2"14
Karl'Heinz Enderichs