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Beschlussvorlage (Umweltbericht BP 114)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
889 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
14.12.17, 06:43
Aktualisiert
14.12.17, 06:43

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Bebauungsplan Nr. 114Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Auftraggeber: Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel.: 02238 - 808-0 Fax: 02238 - 808-445 Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Kolpingstraße 10 45 329 Essen Tel.: 0201 – 481884 Fax: 0201 – 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Essen, im November 2017 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 INHALT I SEITE 1. Einleitung........................................................................................................................ 1 1.1. Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1 1.1.1. Einführung............................................................................................................. 1 1.1.2. Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung ........................................... 1 1.1.3. Ziel und Zweck der Planung.................................................................................. 4 1.1.4. Verkehr und Erschließung..................................................................................... 4 1.1.5. Entwässerung ....................................................................................................... 5 1.1.6. Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen ............................................................................................... 5 1.2. Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 6 1.3. Methodische Hinweise................................................................................................... 6 2. Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 8 3. Artenschutzprüfung (ASP) .......................................................................................... 12 4. Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme................................................ 17 4.1. Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 17 4.2. Schutzgut Mensch........................................................................................................ 18 4.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ..................................................................................... 18 4.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation........................................................................ 18 4.3.2. Reale Biotoptypen............................................................................................... 18 4.4. Schutzgut Boden.......................................................................................................... 20 4.5. Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 22 4.6. Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 22 4.7. Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 22 4.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 23 4.9. Vorbelastungen ............................................................................................................ 24 4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 24 5. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 25 5.1. Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen .................................................................................................................. 25 5.2. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 25 5.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 25 5.2.2. Schutzgut Mensch............................................................................................... 27 5.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 29 5.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 31 5.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 32 5.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 33 5.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 34 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 II 5.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 35 5.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 36 5.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 38 5.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 38 5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen .................................. 40 5.3.3. Gesamtbilanz ...................................................................................................... 42 6. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 42 7. Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 42 8. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 43 8.1. Planungsanlass ............................................................................................................ 43 8.2. Plangebiet ..................................................................................................................... 43 8.3. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 45 9. Literatur und Karten..................................................................................................... 49 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim .........................2 Abbildung 2: Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim – Zeichnerische Darstellung (unmaßstäblich) .....................................................................................................3 Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim (unmaßstäblich) ...................................................................................................17 Abbildung 4: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................21 TABELLEN SEITE Tabelle 1: Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015..............................................12 Tabelle 2: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets ..........................................................................................................18 Tabelle 3: Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung .............................................19 Tabelle 4: Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................20 Tabelle 5: Flächenbilanz.......................................................................................................25 Tabelle 6: Bewertung des Planungszustandes .....................................................................26 Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................28 Tabelle 8: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................29 Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................31 Tabelle 10: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................32 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 III Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................33 Tabelle 12: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................34 Tabelle 13: Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) .............................41 Tabelle 14: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung............................41 Tabelle 15: Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung ..............................42 Tabelle 16: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................48 PLAN „ Bebauungsplan Nr. 114 – Pulheim Bestand Biotoptypen 2016 / Avifauna 2014 Plan-Nr. 1705/LB-BE01 SK / OD / TS 06.07.2017 M.: 1 : 1.000 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 1. 1.1. 1.1.1. 1 Einleitung Kurzdarstellung des Plans Einführung Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll. Das neue Wohngebiet ist zusammen mit den Wohngebieten der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 Teil der Rahmenplanung Pulheim Süd, die nun mit dem Bebauungsplan Nr. 114 abgeschlossen wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 liegt am südlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 113 im Nordwesten und Nr. 115 im Nordosten. Nördlich dieser Bebauungspläne erstrecken sich die vorhandene Wohnbebauung des Europaviertels und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst die Grundstücke: Gemarkung Pulheim Flur 5 20 20 5 20 Flurstück 6, 7, 8 (teilweise) 43, 48, 50, 51, 52 (teilweise), 53 26 (teilweise), 42, 44, 46, 49 185 20 Nutzung, derzeit Acker, Baumschulgelände Weg und Gehölzbestand entlang Pulheimer Bach Wegeparzellen Der Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 11,3 ha ein, die künftig neben der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen. 1.1.2. Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan, es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt um eine Außenbereichsfläche im Sinne des § 35 BauGB. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2011), stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) und als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Das Verfahren zur Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim (STADT PULHEIM, 2015) ist abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ und als „Grünfläche – Parkanlage“ dar. Damit bereitet der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Umsetzung in den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim vor. Weiterhin wird der „Geyener-Pulheimer Bach“ inkl. vernetzender Gehölzstrukturen als Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 nachrichtlich dargestellt. Bereits mit Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen. Bis Ende 2015 wurde das Gelände des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim überwiegend als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Diese Nutzungen wurden im Hinblick auf das nun durchgeführten Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilweise aufgegeben. Gleichwohl wird der landschaftsrechtlichen Eingriffsbewertung der Status der Biotopund Nutzungstypen zu diesem Zeitpunkt zu Grunde gelegt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Abbildung 1: 2 Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim B-Plan Nr. 114 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Abbildung 2: 3 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim (unmaßstäblich) PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 1.1.3. 4 Ziel und Zweck der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim begründet sich u.a. aus dem Prozess zur demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer WorkshopReihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage)“. Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Region, dass es sich bei der derzeit zu verzeichnenden erheblichen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt um eine länger anhaltende Entwicklung handelt, welche die Schaffung neuer Wohnungen in einem Maß erfordert, das über Nachverdichtungsmaßnahmen innerhalb der bestehenden Innenbereiche nicht erreicht werden kann. Die hohe Quote an Bewerbungen in den angrenzenden Bebauungsplangebieten (BP 113 und BP 115), die mehrfach über der Anzahl der zu vergebenden Grundstücke liegt, bestätigt diesen Trend. Das Ziel der Planung ist die Arrondierung der Fläche zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße 'Am Lindenkreuz' und dem Pulheimer Bach für die Siedlungsentwicklung, unter Berücksichtigung einer parkartigen Siedlungseingrünung. Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro KONRATH UND WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014) erarbeiteten und im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung für den südlichen Geyener Berg, die sich von der Geyener Straße bis zum Pulheimer Bach erstreckt und die Gebiete der Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim als eigenständige, von Grünflächen abgegrenzten Quartieren umfasst. Die Bebauung soll in Fortentwicklung der benachbarten Quartiere der Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 Pulheim und entsprechend der vorherrschenden Nachfrage aus Einfamilienhäusern als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser bestehen, dabei werden freistehende Einfamilienhäuser einen hohen Anteil an der Bebauung haben. Des Weiteren sind auch Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die u.a. barriefreies oder generationsübergreifendes Wohnen ermöglichen. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim wird im Übergang zum Pulheimer Bach im Südosten sowie im Übergang zur Agrarlandschaft im Südwesten von einem Grünzug abgeschlossen, der sich in den benachbarten Bebauungsplänen Nr. 113 und Nr. 114 Pulheim fortsetzt. Der Grünzug entspricht dem freiraumplanerischen Entwurf des Büros CLUB L49 (2015). Diese Eingrünung soll sowohl eine ökologische Ausgleichsfunktion für die mit der zukünftigen Bebauung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen als auch mit der geplanten integrierten Fuß- und Radwegeführung eine 'grüne' Verbindung der bestehenden und der neuen Wohngebiete zum Pulheimer Bach hin sicherstellen. 1.1.4. Verkehr und Erschließung Überörtliche Anbindung Das Plangebiet liegt verkehrsgünstig in Nähe zum Pulheimer Bahnhof und zum Stadtzentrum. Die Entfernungen sind sowohl mit dem Fahrrad wie auch zu Fuß gut zu bewältigen. Der ÖPNV PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 5 wird derzeit über die Buslinie 980 mit Haltepunkten an den Kreisverkehren Geyener Straße / Pariser Straße und der Straße Am Bendacker abgedeckt. Der motorisierte Individualverkehr wird ausschließlich über die Geyener Straße (K 25) angebunden, welche die Innenstadt mit den südlichen Ortsteilen (Geyen, Sinthern, Brauweiler und Dansweiler) verbindet. Erschließung Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt von der Geyener Straße über die zwei Kreisverkehre an der Geyener Straße / Pariser Straße und der Straße Am Bendacker. Die inneren Haupterschließungsstraßen (Wohnsammelstraßen) des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim stehen im Zusammenhang mit dem bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim und binden an dieses Straßennetz an. Eine künftige Anbindung an den ÖPNV (Busverbindung) ist möglich. Von den Wohnsammelstraßen zweigen die Wohnwege in die einzelnen Wohnfelder ab. Fuß- und Radwege verbinden das Quartier des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim mit dem Wegenetz des parkartigen Siedlungsrandes. 1.1.5. Entwässerung Die Entwässerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erfolgt im Trennsystem. Somit wird das gesamte Abwasser in Erfüllung des Anschluss- und Benutzungszwanges gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Stadt Pulheim, in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Das Schmutzwasser wird im separaten Kanal dem Schmutzwasserkanal im Elchweg zugeleitet. Die Zuleitung zum Elchweg erfolgt durch eine Kanaltrasse im östlichen Bereich der Bebauung. Das Regenwasser wird in eine Versickerungs- / Regenrückhalteanlage im südwestlichen Plangebiet eingeleitet und dort teilweise zur Versickerung gebracht. Die über die Leistungsfähigkeit der Versickerung hinausgehende Niederschlagswassermenge wird zurückgehalten und gedrosselt über eine bereits vorhandene Kanalleitung in den Pulheimer Bach abgeleitet. 1.1.6. Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen Der Bebauungsplan Nr.: 114 Pulheim wird am südwestlichen und südöstlichen Siedlungsrand durch eine weiträumige, landschaftstypische Grünfläche eingebunden, die vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt und darüber hinaus die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft teilweise kompensiert. Die Grünfläche steht im räumlichen und inhaltlichen Kontext mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 und erstreckt sich somit in ihrer gesamten Ausdehnung von der Geyener Straße bis entlang des Pulheimer Baches. Die Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive des Wohngebietes / der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 6 Die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern, da die Landschaft nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt wird, sondern eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. extensive Wiesenflächen, Kleingehölzen und Obstwiesen erfährt, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den künftigen Wohngebieten zu gute. Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen eine ökologische Anreicherung, die auch aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden. 1.2. Untersuchungsrahmen Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt. 1.3. Methodische Hinweise Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“ (UMWELTBUNDESAMT 2010) an. Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001). Obwohl das Plangebiet inzwischen (2017) teilweise von Brachestadien teilweise von Restflächen der landwirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung als Baumschule eingenommen wird, ist für die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen Stand 2015 ausschlaggebend. Bis dahin (Ende 2015) haben die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bestanden. Sie mussten jedoch nachfolgend bereits im Vorgriff auf die Realisierung des Planungsvorhabens (bodenarchäologischen Untersuchung im Frühjahr 2016; Kampfmittelräumung usw.) aufgegeben werden. Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw. berücksichtigt: AAB - ARCHÄOLOGISCHE AUSGRABUNGEN & BAUPROJEKT BETREUUNG (2017): Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlungen Nw 2016/1024 in Pulheim, Bpl 114 „ BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2017– Datum des Schreibens versehentlich 19.11.2015): Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Abschlussbericht Pulheim, Elchweg, Am Lindenkreuz – Aktenzeichen 22.5-3-5362036-109/15/ „ PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 7 PLANUNG UND LANDSCHAFT (2016): Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Pulheim „ PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn „ „ STADT PULHEIM (2015): Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim „ STADT PULHEIM (2017): Begründung zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 2. 8 Ziele des Umweltschutzes Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die im Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) benannten Schutzgüter. Baugesetzbuch (BauGB) BauGB § 1 (6): Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen [...] 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d, [...] Die Anwendung der Eingriffsregelung beruht auf § 1a Abs. 3 BauGB. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden. Schutzgut Mensch Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), TA Lärm, DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) § 1 (1) BImSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Nr. 1 TA Lärm: Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.(Technische Anleitung Lärm – „TA Lärm“) Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entste- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 9 hungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) BNatSchG, § 1 (1): Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). Landschaftsplan Siehe Schutzgut Landschaft Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz § 1 und § 2 (BBodSchG) Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere 1. natürliche Funktionen als a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3. Nutzungsfunktionen als a) Rohstofflagerstätte, b) Fläche für Siedlung und Erholung, c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchti- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 10 gungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG) „ Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. (§ 1 WHG) Wasserschutzgebiet „ Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991, DER REGIERUNGSPRÄSIDENT KÖLN, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu Hochwasserschutz „ Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim (Überschwemmungsgebietsverordnung „Pulheimer Bach“) (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013), weist im Verlauf des Pulheimer Baches Überschwemmungsgebiete aus, die das Plangebiet jedoch nicht tangieren. Schutzgut Klima und Luft Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) „ Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. (§ 3 Abs. 1 BImSchG). „ Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. (§ 3 Abs. 2 BImSchG). Technische Anleitung Luft (TA Luft) „ Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. (TA Luft, Nr. 1) PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 11 Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1 Abs. 1, BNatSchG: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich [...] so zu schützen, dass [...] 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft Landschaftsplan Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) setzt für das Plangebiet in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest: „ Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. „ Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 „Geyener-Pulheimer Bach“: Im Südosten des Plangebietes verläuft parallel zum Pulheimer Bach und diesen einschließend das Landschaftsschutzgebiet „Geyener-Pulheimer Bach“. Bereits mit Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) „ § 1 Abs. 1 DSchG NW: Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. „ § 1 Abs. 3 DSchG NW: Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 3. 12 Artenschutzprüfung (ASP) Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden für den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung mit dem Schwerpunkt der Artengruppen Säugetiere (Feldhamster, Fledermäuse) und Vögel des Plangebietes (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2016) erarbeitet. Die zugrunde liegende faunistische Kartierung wurde für die Geltungsbereiche der benachbarten Bebauungspläne Nr. 114 Pulheim und Nr. 115 Pulheim gemeinsam durchgeführt. Tabelle 1: Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015 Art Lebensraum / Biotop im Plangebiet Status im Plangebiet Gefährdung Rote Liste D NRW Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säugetiere Feldhamster (Cricetus cricetus) Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel Kein Vorkommen 2 1 S Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Waldfledermaus, Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften; Jagdgebiete - offene Lebensräume, über großen Wasserflächen, Waldgebieten, Einzelbäumen, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich Kein Vorkommen 3 R G Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Waldfledermaus, in wald- und strukturreichen Parklandschaften; Jagdgebiete – in Wäldern mit Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen; außerdem Offenlandlebensräume wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich Kein Vorkommen G V U Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) typische Waldart, in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil. Laub- und Kiefernwälder, bevorzugt Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse; Jagdgebiete – insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern Kein Vorkommen G R G Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Strukturreiche Landschaften mit hohem Gewässer- und Waldanteil; Jagdgebiete – offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen, bisweilen auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen Kein Vorkommen * G G Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Gebäude, Gewässer, Kleingehölze, Laub- und Mischwälder Nahrungsgast * * G Kein Vorkommen * * G Vögel Eisvogel (Alcedo atthis) Steilufer an Gewässern Feldlerche (Alauda arvensis) Äcker und Wiesen, hält Abstand von Bäumen und Siedlungen Acker, Baumschulgelände BV 3 3S U↓ Feldsperling (Passer montanus) Dörfer und Gärten; häufiger als Haussperling in offener Landschaft. Kein Vorkommen V 3 U Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) Sand- und Schotterflächen an Binnengewässern Kein Vorkommen * 3 U Habicht (Accipiter gentilis) Brütet in Wäldern; Jagd bevorzugt im Waldrandbereich, auch in halb offener Landschaft Acker NG * V G Kiebitz Vanellus vanellus) Grün- und Ackerland, in Mooren und ähnlicher Offenlandschaft Kein Vorkommen 2 3S U↓ Kuckuck (Cuculus canorus) Wald, offene Landschaft, stände Kein Vorkommen V 3 U↓ Schilfbe- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 1: 13 Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015 Art Lebensraum / Biotop im Plangebiet Status im Plangebiet Gefährdung Rote Liste Erhaltungszustand in NRW (ATL) D NRW Mäusebussard (Buteo buteo) Brütet in Wäldern und Gehölzen; Nahrungssuche in der offenen Landschaft Kein Vorkommen * * G Mehlschwalbe (Delichon urbica) Ursprünglich Bewohner von Felswänden, heute überwiegend Brutvogel in Städten und Dörfern Kein Vorkommen 3 3S U Nachtigall (Luscinia megarhynchos) dichtes Gebüsch, bevorzugt an feuchten Standorten und in der Nähe von Gewässern Kein Vorkommen * 3 G Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Brütet in Dörfern; Nahrungsflüge bevorzugt über Grünland oder Gewässern Kein Vorkommen 3 3S U Rebhuhn (Perdix perdix) Ackerland, Brachflächen und Heide, möglichst mit einzelnen Büschen oder Hecken Kein Vorkommen 2 2S S Schleiereule (Tyto alba) Dörfer, die an geeignete Jagdgebiete, offene Landschaften mit Hecken und Gräben grenzen Kein Vorkommen * *S G Turmfalke (Falco tinnunculus) felsige Landschaft, Städte und Feldgehölze, Waldränder Kein Vorkommen * VS G Turteltaube (Streptopelia turtur) Waldränder, Feldgehölze; Nahrungssuche auf offenen Flächen aller Art Sandwände an Ufern Kein Vorkommen 2 2 S Kein Vorkommen V VS U Wachtel (Coturnix coturnix) Getreide, Wiesen, Brachflächen Kein Vorkommen V 2S U Waldkauz (Strix aluco) Wälder, Parks und andere Gehölze Kein Vorkommen * * G Waldohreule (Asio otus) Waldränder, Feldgehölzen und Baumgruppen; nächtliche Nahrungssuche in offenem Gelände Kein Vorkommen * 3 U Wiesenpieper (Anthus pratensis) offene Landschaft von Moor, Heide und Tundra bis hin zu Wiese und Ackerland Acker DZ 2 2S S Amsel (Turdus merula) dichte Wälder, kleinere Gehölze, sehr häufig in Siedlungen bis hin zur Großstadt Baumschulgelände BV * * Bachstelze (Motacilla alba) Dörfer und Vorstädte, offene – halboffene Landschaft in Gewässernähe DZ * V Bluthänfling (Acanthis cannabina) offene Landschaft mit dichtem Gebüsch; auch im Bereich von Siedlungen Baumschulgelände BV ? 3 V Elster (Pica pica) halb offene Landschaft mit Büschen und Bäumen, Siedlungen und Parkanlagen Acker NG * * Fasan (Phasianus colchicus) Ackerland und Wiesen mit Büschen, Schilf oder Feldgehölzen Acker NG * * Goldammer (Emberiza citrinella) offene Landschaft mit Gebüschen und Hecken, an Waldrändern und in Waldlichtungen Acker NG V V Grünling (Carduelis chloris) Feldgehölze, Parks und Gärten; auch in Siedlungen und an Waldrändern Baumschulgelände BV * * Heckenbraunelle (Prunella modularis) Wälder, Feldgehölze, Hecken, Parks und Gärten Baumschulgelände BV * * Kohlmeise (Parus major) alle Lebensräume mit Bäumen von Wäldern bis hin zu Innenstädten NG * * Uferschwalbe (Riparia riparia) Vögel, nicht planungsrelevant PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 1: 14 Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015 Art Lebensraum / Biotop im Plangebiet Status im Plangebiet Gefährdung Rote Liste D NRW Erhaltungszustand in NRW (ATL) Baumschulgelände Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Baumbestände von dichten Wäldern bis hin zu Gärten und Parks. Baumschulgelände NG * * Rabenkrähe (Corvus corone) offene - halboffene Landschaftstypen, meidet geschlossene Wälder Acker NG * * Ringeltaube (Columba palumbus) Wälder, Parks, Gärten und andere gehölzreiche Gebiete; Nahrungssuche auch auf Feldern Acker NG * * Rotkehlchen (Erithacus rubecula) Busch- und Baumbestände, von dichten Wäldern bis Parks und Gärten Baumschulgelände BV * * Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) Laub- und Mischwäldern, Parks und Gärten Baumschulgelände NG * * Singdrossel (Turdus philomelos) Wälder, Parks und Gärten mit Bäumen Baumschulgelände BV ? * * Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) unterholzreiche Wälder, Parks, Gärten und größere Gebüsche Baumschulgelände NG * * Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Wälder, Parks und Gärten, bevorzugt in aufgelichteten Bereichen Baumschulgelände NG * * Es bedeuten: Rote Liste: 0 = ausgestorben oder verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D = Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen Nachweis / Status: BV = Brutvogel; DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast; ? = Status fraglich Grau unterlegte Arten = planungsrelevante Arten im Plangebiet Erhaltungszustand in der biogeografischen Region: G = günstiger Erhaltungszustand; U = ungünstiger / unzureichender Erhaltungszustand; S = ungünstiger / schlechter Erhaltungszustand; ↓ = Tendenz – abnehmend; ↑ = Tendenz – zunehmend Die faunistische Kartierung des Plangebietes erbrachte folgende Ergebnisse: Feldhamster Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen durch Feldhamster gefunden. Fledermäuse Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst keine geeigneten Gehölzbestände gibt. Das Gebiet wird aktuell von der Zwergfledermaus als Jagdgebiet genutzt. Die Art jagt bevorzugt strukturgebunden. Dem entsprechend wurden sie als Nahrungsgast auch auf der südwestlichen Seite der Gehölzbestände des Pulheimer Baches nachgewiesen. Hier jagten in der Nacht am 14.05.2014 zeitweise zwei Tiere. Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt. Vögel Es wurden insgesamt im Bereich der benachbarten Bebauungspläne Nr. 114 Pulheim und Nr. 115 Pulheim 20 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben Arten als Brutvögel einge- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 15 stuft werden, teilweise auch nur mit Brutverdacht. 11 Arten treten lediglich als Nahrungsgäste auf, ohne jedoch, dass das Plangebiet für sie die Bedeutung eines essentiellen Nahrungshabitates hat; zwei weitere Arten (Bachstelze und Wiesenpieper) sind Durchzügler. Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz, da sie im Gebiet Fortpflanzungs- und Ruhestätten hat. Sie ist eine nach der Roten Liste landesweit gefährdete Brutvogelart und hat ihren Lebensraum auf den Ackerflächen. Insgesamt wurden im Bereich der Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim vier Brutpaare festgestellt, davon drei Brutpaare im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim. Die vergleichsweise hohe Konzentration dürfte ihre Ursache vor allem in dem Vorhandensein deckungsreicher Zwischenstrukturen haben, die im Randbereich der häufig zwischen Ackernutzung und Baumschulpflanzung wechselnden Flächen existieren und bevorzugt als Neststandorte angenommen werden. Alle weiteren kartierten Vogelarten sind nicht planungsrelevant, da sie weit verbreitet sind, im Gebiet keine Vorkommen haben bzw. Nahrungsgäste ohne essentielles Nahrungshabitat oder Durchzügler sind, wie z.B. auch Habicht und Wiesenpieper. Die Wirkfaktoren des Planungsvorhabens sind überwiegend bau- und anlagebedingt und erstrecken sich auf die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopbeständen. Dies bedeutet unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten vor allem auch eine Inanspruchnahme der drei Feldlerchen-Reviere. Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit des Feldlerchen-Reviers wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte der drei Feldlerchenpaare wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 1,5 ha erforderlich. Diese Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim und Nr. 114 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen. Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt und wurden im Herbst 2015 begonnen. Für die Arten Zwergfledermaus und Feldlerche wurden artenschutzrechtliche Prüfungen in Form von Art-für-Art-Betrachtungen durchgeführt. Die Zwergfledermäuse nutzen das Plangebiet als nicht essenzielles Teil-Jagdrevier. Erhebliche Störungen, Zerschneidung von Flugrouten oder Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten finden nicht statt. Weiterhin sind Maßnahmen zur Vermeidung vorgesehen. Durch eine Realisierung des Planungsvorhabens wird somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt. Im Plangebiet konnte im Zeitraum der Kartierung 2014 drei Feldlerchen-Reviere festgestellt werden. Das Planvorhaben führt zu einer Inanspruchnahme der Ackerfläche und des Baumschulgeländes. In dieser Folge gehen die Brutreviere der drei Feldlerchen-Paare verloren. Deshalb sind die oben beschriebenen, quantitativ wie qualitativ geeigneten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) festgelegt worden, die geeignet sind, neue Lebensräume für die Feldlerche anzubieten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 16 und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt. Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen folglich, dass für die relevanten geprüften Arten keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden und somit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität stehen der Planung keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 4. 4.1. 17 Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme Lage und Abgrenzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim liegt am südwestlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim im Westen und Nr. 115 Pulheim im Norden. Nördlich dieser Bebauungspläne erstreckt sich die vorhandene Wohnbebauung des Europaviertels und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg. Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim (unmaßstäblich) Quelle: Stadt Pulheim, 2016 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst die Grundstücke: Gemarkung Pulheim Flur 5 20 20 5 20 Flurstück Nutzung, derzeit 6, 7, 8 (teilweise) 43, 48, 50, 51, 52 (teilweise), Acker, Baumschulgelände 53 26 (teilweise), 42, 44, 46, 49 Weg und Gehölzbestand entlang Pulheimer Bach 185 Wegeparzellen 20 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 11,3 ha ein. Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen IntensivAcker und Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Reali- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 18 sierung des Planvorhabens aufgegeben wurden. Innerhalb des Gebietes befinden sich zudem mehrere Wegeparzellen, welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt wurden. 4.2. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Mehrere Wege – teils in Verlängerung des Weges Am Lindenkreuz und des Elchweges ('Erlebnisweg Pulheimer Bach') – erschließen derzeit das Plangebiet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. An das Plangebiet grenzen von Nordwesten bis Nordosten die korrespondierenden Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 Pulheim an, von denen derzeit der Bebauungsplan Nr. 113 realisiert wird. 4.3. 4.3.1. Schutzgut Tiere und Pflanzen Potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen Landschaft wieder. Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991). Tabelle 2: Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-TraubeneichenBuchenwald (Galio odorati-Fagetum) Baum- und Strauchschicht: Vorherrschend Rotbuche (Fagus sylvatica); Beimischung von Stiel-Eiche (Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata); Krautschicht: Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Flattergras (Milium effusum), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldSegge (Carex sylvatica), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Männlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas) 4.3.2. Reale Biotoptypen Obwohl das Plangebiet inzwischen (2017) teilweise von Brachestadien teilweise von Restflächen der landwirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung als Baumschule eingenommen wird, ist für die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen Stand 2015 ausschlaggebend. Bis dahin (Ende 2015) haben die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bestanden. Sie mussten jedoch nachfolgend bereits im Vorgriff auf die Realisierung des Planungsvorhabens (bodenarchäologischen Untersuchung im Frühjahr 2016; Kampfmittelräumung usw.) aufgegeben werden. Somit werden im Plangebiet die folgenden Biotoptypen unterschieden: PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 3: Code 1 1.1 1.3 1.5 3 3.1 4 4.8 8 8.1 Summe 19 Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung Biotoptyp Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden Versiegelte Fläche (Straße) Wege, wassergebundene Decke Feldwege Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche Acker Grünflächen Baumschule, Erwerbsgartenbau Gehölze Hecke, Feldgehölz Flächenanteil [m²] 25 246 5.322 69.685 34.505 2.902 112.685 Das Plangebiet wird von unbefestigten Feldwegen (Wiesenwegen) (1.5) sowie dem 'Erlebnisweg Pulheimer Bach' erschlossen, der teils in wassergebundener Wegedecke (1.3) teil als unbefestigter Weg (1.5) angelegt ist. Kleinflächig ragt die versiegelte Straße (1.2) 'Am Lindenkreuz' in das Plangebiet hinein. Das Gebiet wird vorwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche (3.1) bewirtschaftet. Auf den sehr ertragreichen Böden wird bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-ErdrauchGesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet. In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten. Teilflächen des Gebietes werden als Baumschulgelände (4.8) genutzt. Ein Baumhecke (8.1) begleitet im Süden / Südosten den 'Erlebnisweg Pulheimer Bach' und schirmt damit den Pulheimer Bach von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab. Die Hecke wird aus überwiegend gebietstypischen Bäumen mittleren Baumholzes sowie Sträuchern aufgebaut. Typische Vertreter sind unter den Bäumen Ahorn (Acer campestre, A. platanoides, A. pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Stiel-Eiche (Quercus robur) sowie unter den Sträuchern Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Liguster (Ligustrum vulgare), Salweide (Salix caprea) und weitere. Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung auch faunistische Erhebungen durchgeführt. Die Fauna des Plangebietes wird im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Aspekten im Kapitel 3 (S. 12) dargestellt. Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der Ausgangszustand des Plangebietes bewertet: PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 4: 20 Bewertung des Ausgangszustandes A. Biotoptypen – Bestand 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 5 Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor 6 Gesamtwert (Sp. 4 x Sp. 5) 1 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden 1.1 Versiegelte Fläche (Straße) 25 1.3 Wassergebundene Decken 246 1.5 Feldwege 5.322 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 69.685 4 Grünflächen 4.8 Baumschule, Erwerbsgartenbau 34.505 8 Gehölze 8.1 Hecke, Feldgehölz 2.902 Gesamtfläche A (Summe Sp. 3) 112.685 Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7) 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) 0 1 2 1 1 1 1 1 2 0 246 10.644 2 1 2 139.370 2 1 2 69.010 7 1 7 20.314 239.584 Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert A von 239.584 Wertpunkten zu. 4.4. Schutzgut Boden Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet der Bodentyp 'Parabraunerde' (L32) und in einer in das Gebiet hineinragenden geologischen Senke der Bodentyp 'Kolluvium' (K3) an (Geolog. Landesamt NW 1972). Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bewirtschaftet werden. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Abbildung 4: Bodentypen des Plangebietes (ungefährer Grenzverlauf) Quelle: geoportal.nrw.de Parabraunerde und mäL32 ßig bis schwach erodierte Parabraunerde; aus Löss (Pleistozän), z.T. mit geringmächtiger Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) K3 21 Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt; aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) über Sand und Kies der Hauptoder Mittelterrasse (Pleistozän) schluffiger Lehm 10 - 20 ----------------------------kalkhaltiger lehmiger Schluff schwach humoser lehmiger Schluff bis schluffiger Lehm, z.T. kalkhaltig 15 -> 20 ----------------------------sandiger Lehm bis kiesiger Sand 70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tieferen Unterboden meist kalkhaltig; großflächig in hängigen, flach welligen und z.T. ebenen Lagen westlich der Rhein- und Erftniederung; Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und Wasserhaushalt; an Hängen teilweise erosionsgefährdet 70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T. kalkhaltig; groß- und kleinflächig in Trockenrinnen und an den Rändern der Erftniederung; Acker, stellenweise Grünland; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur; durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während der Schneeschmelze und nach Starkregen Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 4.5. 22 Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Süd-südöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt. Für den Pulheimer Bach ist gemäß Überschwemmungsgebietsverordnung (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013) der Überschwemmungsbereich festgelegt, der das Plangebiet jedoch nicht tangiert. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes (Bezirksregierung Köln 1991) trifft entsprechende Regelungen. 4.6. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen bestimmt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Das Klima wird durch eine mittlere Jahrestemperatur von 10,3°C und eine mittlere Summe der Jahresniederschläge von 839 mm geprägt (Station Köln-Bonn, DWD 2012). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima. Auf mesoklimatischer Ebene kann das Gebiet dem Klimatop „Freilandklima" zugeordnet werden: Freilandflächen, d.h. Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Brachen und sonstige, mit niedriger Vegetation bestandene Flächen wirken aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiete und fördern Ventilation und Luftregeneration. Diese Funktion ist jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Westen bis Südosten sehr eingeschränkt und die Kaltluft kann wegen der topografischen Gegebenheiten allenfalls nach Südwesten / Süden hin abfließen. 4.7. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141), die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551) zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978). Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise überwiegend ackerbaulich genutzt, wie auch das Plangebiet, welches durch intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch einen Baumschulbetrieb geprägt wird. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im Nordwesten bis Nordosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten hin erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt. Großräumig wird das Plangebiet einschließlich der Stadtfläche von Pulheim seit 1959 dem Naturpark Rheinland zugeordnet, welcher das Ziel einer attraktiven Naherholung im Rheinland verfolgt. Das eigentliche Plangebiet wird aber vornehmlich für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Diese ist allerdings aufgrund der Zerschneidung durch die benachbarten Verkehrsbänder räumlich eingeschränkt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 4.8. 23 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim wurde 2016/2017 im Auftrag der Stadt Pulheim und in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2017), die im Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst werden. Das archäologische Befundaufkommen innerhalb der insgesamt knapp 1,45 ha umfassenden Untersuchungsfläche lässt sich als dicht beschreiben und umfasst insgesamt 820 Befunde. Befundkonzentrationen lassen sich für die neolithischen Off-Site Befunde nicht erkennen, wohl aber für die römischen bzw. die vorangehende eisenzeitliche Siedlungsphase. So konzentrieren sich die römischen Siedlungsbefunde in einem, durch einen Umfassungsgraben markierten, etwa 6200 m2 großem Areal, dessen Zentrum mit dem bereits prospektierten Bodendenkmal OA 0000/9154 korreliert. Obwohl aufgrund der kleinen Sondierungsfläche keine Aussagen zur inneren Gliederung der villa rustica getroffen werden können, so lässt sich zumindest deren Nutzungsdauer aufgrund des keramischen sowie numismatischen Typenspektrums vom 1.-4. Jahrhundert belegen. Vergleichbar den römischen liegen auch die vorangehenden mitteleisenzeitlichen Siedlungsrelikte entlang derselben, zum südöstlich gelegen Pulheimer Bach hin abfallenden Geländekante. Das Siedlungsareal der aus zwei benachbarten Gebäudezeilen bestehenden Hofareals 1 konnte nach allen Seiten klar erfasst werden und umfasst eine Flä2 che von etwa 3400 m . Eine innere Gliederung der Siedlung ist anhand der Befundverteilung klar erkennbar, so konzentrieren sich die Wohn-, Wirtschafts- und Speicherbauten entlang einer NW-SO ausgerichtete Achse im Südwesten des Nutzungsareals wohingegen die Speichergruben konzentriert entlang der südöstlichen und der einzige nachgewiesene Ofen im Bereich der nordöstlichen Siedlungsperipherie angelegt wurden. Unklar bleibt, ob beide Gebäudezeilen zeitgleich oder nacheinander besiedelt wurden, hier gibt das geborgene keramische Fundmaterial keinerlei verifizierbare Anhaltspunkte einer feinchronologischen Untergliederung. Gänzlich anders verhält es sich mit den nordwestlich der villa rustica aufgedeckten Siedlungsbefunden des vermeintlichen Hofareals 2. Hier lassen sich aufgrund der bislang dokumentierten drei Siedlungsgruben weder die Grenzen des Siedlungsareals noch dessen Bebauungsstrukturen oder chronologische Stellung näher eingrenzen. In Bezug auf die neolithischen Off-Site Befunde lassen sich anhand der gleichmäßigen Befundverteilung zwar keine Konzentrationen erkennen. Dies gilt sowohl für diffusen und polymorphen Schwarzerderelikte der anthropogenen Landschaftsgenese, als auch für die mit diesen geographisch und chronologisch assoziierten „Schlitzgruben“, die sich in großen Abständen hautsächlich entlang der mäßig abfallenden Hangkanten des Geyener Berges verteilen. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Land- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 24 schaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 DSchG NW). 4.9. Vorbelastungen Das Plangebiet wird allseitig großräumig von Verkehrsadern eingerahmt. Im Norden verläuft in Südost-Nordwest-Richtung die DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach. Von Süden her grenzt die Bundesstraße B 59n an, die sich ebenfalls in Richtung Südost-Nordwest erstreckt. Weiter im Südosten verläuft die Bonnstraße (L 183) von Brauweiler nach Pulheim und im Westen liegt die Geyener Straße K 25. Die Verkehrsbänder zerschneiden den größeren Landschaftsraum und bringen Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich. Des Weiteren bildet die in Troglage zum Plangebiet verlaufende Bundesstraße B 59n eine landschaftliche Zäsur. Im Gebiet wirken sich die intensive landwirtschaftliche Nutzung und der Baumschulbetrieb belastend für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur aus. 4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 5. 5.1. 25 Umweltauswirkungen Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden. 5.2. 5.2.1. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt Veränderungen im Plangebiet Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen: Tabelle 5: Code Flächenbilanz Biotoptyp Bestand [m²] Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche (Straße usw.) 25 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 0 Versickerung (Erschließungsstraßen, Wege, Wertstoffcontainer - Flächenanteil 100%) 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter 0 Versickerung (Wohnbauflächen – Flächenanteil 60%) 1.2 0 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (KiTa - Flächenanteil 40%) 1.3 Wege, wassergebundene Decke 246 1.5 Feldwege 5.322 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 69.685 4 Grünflächen 4.1 Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich 0 (Flächenanteil 40%) 4.4 Grünfläche, strukturarm (KiTa Außen0 anlagen - Flächenanteil 60%) 4.4 Grünfläche, strukturarm 0 4.5 Grünfläche, strukturreich 0 4.8 Baumschule, Erwerbsgartenbau 34.505 7 Gewässer 7.7 Versickerungsmulde 0 8 Gehölze 8.1 Hecke, Feldgehölz 2.902 Summe 112.685 1 1.1 1.2 Inanspruchnahme [m²] Neuanlage Planung [m²] [m²] 25 0 0 20.757 0 20.757 0 31.139 31.139 0 1.722 1.722 246 5.322 0 0 0 0 69.685 0 0 0 20.760 20.760 0 2.582 2.582 0 0 34.505 5.891 23.380 0 5.891 23.380 0 0 3.552 3.552 0 109.783 0 109.783 2.902 112.685 Die im Hinblick auf die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung relevanten Nutzungstypen des Bebauungsplans werden dabei folgenden Biotoptypen zugeordnet (siehe hierzu auch Abbildung 2, Seite 3). PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 26 Bebauungsplan Zuordnung zu Biotoptypen Zeichen Code 1.2 Biotoptyp Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Wohnbauflächen – Flächenanteil 60%) Nicht überbaubare Grundstücksfläche 4.1 Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich (Flächenanteil 40%) Gemeinbedarf, KiTa 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (KiTa – Flächenanteil 40%) Gemeinbedarf, KiTa 4.4 Grünfläche, strukturarm (KiTa Außenanlagen - Flächenanteil 60%) Öffentliche Verkehrsflächen 1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Erschließungsstraßen, Wege, Wertstoffcontainer - Flächenanteil 100%) Regenrückhaltebecken 7.7 Versickerungsmulde Öffentliche Grünfläche 4.4 4.5 Grünflächen, strukturarm Grünflächen, strukturreich Je nach Lage u. Größe der Einzelflächen 4.4 oder 4.5 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern 8.1 Hecke, Feldgehölz Vorhandenes Feldgehölz Stellplätze / Garagen / Carports 1.2 Überbaubare Grundstücksfläche Verkehrsberuhigter Bereich bzw. Fuß- / Radweg Erläuterungen In versiegelter Grundstücks fläche (WA) enthalten Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen, Verkehrsflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes: Tabelle 6: Bewertung des Planungszustandes B. Biotoptypen – Planung 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 Grundwert P 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 Gesamtwert (Sp. 4 x Sp. 5) 1 1.2 1.2 1.2 4 4.1 4.4 4.4 4.5 7 7.7 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Erschließungsstraßen, Wege, Wertstoffcontainer - Flächenanteil 100%) Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Wohnbauflächen – Flächenanteil 60%) Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (KiTa - Flächenanteil 40%) Grünflächen Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich (Flächenanteil 40%) Grünfläche, strukturarm (KiTa Außenanlagen - Flächenanteil 60%) Grünfläche, strukturarm Grünfläche, strukturreich Gewässer Versickerungsmulde 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) 20.757 0,5 1,00 0,50 10.379 31.139 0,5 1,00 0,50 15.570 1.722 0,5 1,00 0,50 861 20.760 2 1,25 2,50 51.900 2.582 2 1,00 2,00 5.164 5.891 23.380 2 3 1,00 1,40 2,00 4,20 11.782 98.196 3.552 4 0,50 2,00 7.104 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 6: 27 Bewertung des Planungszustandes B. Biotoptypen – Planung 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 Grundwert P 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 Gesamtwert (Sp. 4 x Sp. 5) 8 Gehölze 8.1 Hecke, Feldgehölz Gesamtfläche B (Summe Sp. 3) Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7) 2.902 112.685 7 1,00 7,00 7 Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) 20.314 221.270 Erläuterungen zur Spalte „Gesamtkorrekturfaktor“: Der Biotoptyp „4.1. Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Zier- und Nutzgarten, strukturarm“ mit einem Grundwert P (Planung) von „2“ ausgewiesen. Die neu angelegten Gärten werden in ihrer biotischen Vielfalt im Schnitt jedoch zwischen den strukturarmen und den strukturreichen (Grundwert P 3) Gärten liegen, sodass ein mittlerer Biotopwert von 2,5 gerechtfertigt ist, der durch den Korrekturfaktor 1,25 eingestellt wird. Der Biotoptyp „4.5 Grünfläche, strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Extensivrasen usw. (z.B. in Grün- und Parkanlagen)“ mit einem Grundwert P (Planung) von „3“ ausgewiesen. Die geplante „Grünfläche, strukturreich“, die sich als Biotopeinheit räumlich über die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim erstreckt, zeichnet sich jedoch durch eine höhere Strukturvielfalt und vor allem durch einen höheren Anteil an gebietsheimischen Gehölzbiotoptypen wie z.B. Kleingehölzen (Grundwert P 6) und Obstbaumwiesen (Grundwert P 7) aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 1,4 angehoben. Der Biotoptyp „7.7 Versickerungsmulde“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) als „Wegeseitengraben, Rigolen, Versickerungsmulden“ mit einem Grundwert P (Planung) von „4“ ausgewiesen. Die geplante Fläche zeichnet sich jedoch durch eine höhere technische Ausgestaltung, geringe Strukturvielfalt und höhere Nutzungsintensität aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 0,5 abgesenkt. Dem Planungszustand kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert B von 221.270 Wertpunkten zu. 5.2.2. Schutzgut Mensch Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch einher: PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Temporäre Beein109.783 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle 2 trächtigung des Planm charakterisiert. gebietes Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden. Die Beeinträchtigungen können für die angrenzenden Wohngebiete somit temporär erheblich sein. Beeinträchtigung der . /. Während der Bauphase kann es durch den BaustellenStraßen und Wege verkehr temporär zu Behinderungen auf den Straßen und durch den BaustellenWegen kommen, die zugleich auch der örtlichen Nah- und verkehr Freizeiterholung dienen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen weitgehend wieder nutzbar bzw. werden im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes durch modifizierte Wegeführungen ergänzt. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Aufgabe der Nutzung 104.190 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die 2 als Acker und Baumm Nutzung als Acker und Baumschulgelände aufgegeben schulgelände und durch ein Wohngebiet ersetzt. Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Existenz gefährdet wird. Aufgabe von Wegen . /. Die Realisierung des Wohngebietes und des neuen Wegesystems erfolgt unter gleichzeitiger Aufgabe der Wegeparzelle 20. Da im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes gleichwertige neue Wegeverbindungen entstehen, ist diese Beeinträchtigung nicht erheblich. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Belastungen durch . /. Gemäß des Verkehrskonzeptes Pulheim-West wird für zusätzliches Verkehrdas neue Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim saufkommen mit einem Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro Tag (PLANUNGSBÜRO VIA EG 2015) gerechnet. Das Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen in den bestehenden Wohngebieten wie auch in den neunen Wohngebiet zu einer unvermeidbaren und erheblichen Belastung. Die in diesem Zusammenhang mindernden Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am Bendacker) sowie des Lärmschutzes (Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße) wurden bereits mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim umgesetzt, sodass die oben beschriebenen Beeinträchtigungen durch Lärm auf das erforderliche Maß reduziert wurden. 28 erheblich ja nein nein nein ja Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in dem neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. Die in PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 29 diesem Zusammenhang mindernden Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am Bendacker) sowie des Lärmschutzes (Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße) wurden bereits mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim durchgeführt, sodass die oben beschriebenen Beeinträchtigungen durch Lärm auf das erforderliche Maß reduziert wurden. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. Weitere Hinweise: Das Plangebiet wurde gemäß Abschlussbericht der BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (Juli 2017 – Datum des Schreibens versehentlich 19.11.2015) vom Kampfmittelbeseitigungsdienst mit folgendem Ergebnis untersucht: „Nur eine Teilfläche von 102.663 m² wurde geräumt. Insgesamt wurde 1 Kampfmittel (u.a. 1x 10,5 cm Sprgr.(d)) geborgen. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann diese Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Zu Bohr.- und Rammarbeiten verweise ich auf das Merkblatt Baugrundeingriffe.“ 5.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen einher: Tabelle 8: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen . /. Verlust von Biotopen In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in unFlächeninanspruchterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch genahme nommen. Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. erheblich s.u. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 8: Wirkfaktor 30 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ . /. Beeinträchtigung von Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die zeitliche Verlärmung, mit Abschluss der Arbeiten enden. Schadstoffeinträge Aufgrund der bereits bestehenden Störungen durch die und visuelle Störunbenachbarten Verkehrsbänder und die Erholungsnutzung gen sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust / Funktions109.783 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme 2 verlust von Lebensm der nachfolgenden Biotoptypen (vgl. Tabelle 5, S.25). 2 räumen für Pflanzen [m ] und Tiere durch Flä25 Versiegelte Flächen (Straße) (1.1) cheninanspruch246 Wege, wassergebundene Decke (1.3) nahme bzw. -umwandlung und (Teil-) 5.322 Feldwege (1.5) Versiegelung 69.685 Acker (3.1) 34.505 Baumschule, Erwerbsgartenbau (4.8) Funktionsverlust und 104.190 Durch die großflächige Inanspruchnahme der Acker- und 2 m Baumschulfläche geht ein elementarer Teil- bzw. GesamtBeeinträchtigung von Austausch-/ Wechsellebensraum verloren, der nicht nur für die Lebensgemeinbeziehungen von Teilschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der Umgebung von Bedeutung ist. bzw. Gesamtlebensräumen durch ZerDa angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte schneidung bzw. BarLandwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in rierewirkung ihrer Wirkung zwar erheblich, jedoch deutlich zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Die von dem Wohngebiet ausgehende Lärmentwicklung Biotopen durch akussowie auch optische Emissionen können eine Störwirkung tische und optische auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben. Emissionen Die vorhandenen Wohngebiete, die bestehende Erholungsnutzung und die angrenzenden Verkehrsbänder verursachen einerseits eine bestehende Grundbelastung. Andererseits puffert ein breiter Grünstreifen mögliche Beeinträchtigungen der neuen Wohnbebauung vom Pulheimer Bach und den angrenzenden Landwirtschaftsflächen ab. Die zusätzlichen Beeinträchtigungen werden somit nicht als erheblich eingestuft. erheblich nein nein ja ja ja ja ja nein Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Plangebiet vorkommenden Bruthabitate von drei Feldlerchen-Paaren, welche durch die Bebauung überplant werden, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für die Feldlerche werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 12). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet. Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen bzw. Baumschulgelände handelt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 31 Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2 mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 104.190 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. 5.2.4. Schutzgut Boden Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden einher: Tabelle 9: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen . /. (Temporärer) Verlust In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in undurch Bodenlager, terschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp. VerBaustraßen etc. änderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und Bo(Wirkfaktoren: Abgradenwasserhaushalt). bung, Aufschüttung, Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären Verdichtung) Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Temporäre Beein. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. denschutzfunktionen durch baubedingten Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen Schadstoffeintrag (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 38) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 38) erheblich s.u. vermeidbar PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 9: 32 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust von Boden53.618 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2 flächen durch (Teil-) m sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen Versiegelung Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte 2 Versiegelung im Umfang von 53.618 m (vgl. Tabelle 5, S.25) wodurch es zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraumund natürlichen Ertragsfunktion kommt. Neben den biologischen werden auch die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich beeinträchtigt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Keine Beeinträchti. /. Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten ergungen zu erwarten heblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich ja nein Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. 5.2.5. Schutzgut Wasser Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser einher: Tabelle 10: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Gefahr der Grund. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende zung Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 38) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 38) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der 53.618 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte 2 2 Grundwasserneubilm Versiegelung im Umfang von 53.618 m (vgl. Tabelle 5, S.25). Dadurch kommt es zum Verlust versickerungswirkdungsrate durch den samer Flächen. Verlust der Infiltrationsfläche über Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete RegenGrundwasserleitern wasser in eine Versickerungs- / Regenrückhalteanlage einzuleiten und dort teilweise zur Versickerung zu bringen. Die über die Leistungsfähigkeit der Versickerung hinausgehende Niederschlagswassermenge wird zurückgehalten und gedrosselt über eine bereits vorhandene Kanalleitung in den Pulheimer Bach abgeleitet. So wird zwar die versickerungswirksame Fläche reduziert, die Grundwasserneubildungsrate bleibt jedoch weitgehend erhalten. erheblich vermeidbar ja PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 Tabelle 10: 33 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Betriebsbedingte Beeinträchtigungen . /. Es sind keine BeeinVon dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten erträchtigungen zu erheblichen Beeinträchtigungen aus. warten. erheblich nein Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. 5.2.6. Schutzgut Klima und Luft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima / Luft einher: Tabelle 11: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzfunktion durch Bauzeit bar. bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten. emissionen Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung des 53.618 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte 2 2 Geländeklimas durch m Versiegelung im Umfang von 53.618 m (vgl. Tabelle 5, S.25). Neuversiegelung Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der . /. Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Luftqualität durch Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro Tag einher Schadstoffemissionen (vgl. Kapitel 5.2.2, S. 27), das wiederum eine unvermeidaus zusätzlichem bare und erhebliche Erhöhung der Abgasemissionen zur Verkehr Folge haben wird. Die Beeinträchtigung ist jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) sowie die Verkehrsbewegungen in den vorhandenen, angrenzenden Wohngebieten und deren Emissionen zu relativieren. Beeinträchtigung der . /. Von dem geplanten Wohngebiet gehen keine betriebsbeLuftqualität dingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich nein nein ja nein PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 34 Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 807 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis mittlere Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. 5.2.7. Schutzgut Landschaft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft einher: Tabelle 12: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporäre) Über. /. Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle formung von Landcharakterisiert. schaftseinheiten Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären durch baubedingte Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Überformung der 109.783 Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der m² überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung durch die landschaftlichen Eigenart Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete, ist die Beeinträchtigung zwar erheblich, aber zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen . /. Es sind keine BeeinVon dem geplanten Wohngebiet geht keine betriebsbeträchtigungen zu erdingte erhebliche Beeinträchtigung aus. warten. erheblich s.u. ja nein Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. Positive Wirkungen: Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene in- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 35 tensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. 5.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim wurde 2016/2017 im Auftrag der Stadt Pulheim und in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2017), die im Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst werden. Das archäologische Befundaufkommen innerhalb der insgesamt knapp 1,45 ha umfassenden Untersuchungsfläche lässt sich als dicht beschreiben und umfasst insgesamt 820 Befunde. Befundkonzentrationen lassen sich für die neolithischen Off-Site Befunde nicht erkennen, wohl aber für die römischen bzw. die vorangehende eisenzeitliche Siedlungsphase. So konzentrieren sich die römischen Siedlungsbefunde in einem, durch einen Umfas2 sungsgraben markierten, etwa 6200 m großem Areal, dessen Zentrum mit dem bereits prospektierten Bodendenkmal OA 0000/9154 korreliert. Obwohl aufgrund der kleinen Sondierungsfläche keine Aussagen zur inneren Gliederung der villa rustica getroffen werden können, so lässt sich zumindest deren Nutzungsdauer aufgrund des keramischen sowie numismatischen Typenspektrums vom 1.-4. Jahrhundert belegen. Vergleichbar den römischen liegen auch die vorangehenden mitteleisenzeitlichen Siedlungsrelikte entlang derselben, zum südöstlich gelegen Pulheimer Bach hin abfallenden Geländekante. Das Siedlungsareal der aus zwei benachbarten Gebäudezeilen bestehenden Hofareals 1 konnte nach allen Seiten klar erfasst werden und umfasst eine Flä2 che von etwa 3400 m . Eine innere Gliederung der Siedlung ist anhand der Befundverteilung klar erkennbar, so konzentrieren sich die Wohn-, Wirtschafts- und Speicherbauten entlang einer NW-SO ausgerichtete Achse im Südwesten des Nutzungsareals wohingegen die Speichergruben konzentriert entlang der südöstlichen und der einzige nachgewiesene Ofen im Bereich der nordöstlichen Siedlungsperipherie angelegt wurden. Unklar bleibt, ob beide Gebäudezeilen zeitgleich oder nacheinander besiedelt wurden, hier gibt das geborgene keramische Fundmaterial keinerlei verifizierbare Anhaltspunkte einer feinchronologischen Untergliederung. Gänzlich anders verhält es sich mit den nordwestlich der villa rustica aufgedeckten Siedlungsbefunden des vermeintlichen Hofareals 2. Hier lassen sich aufgrund der bislang dokumentierten drei Siedlungsgruben weder die Grenzen des Siedlungsareals noch dessen Bebauungsstrukturen oder chronologische Stellung näher eingrenzen. In Bezug auf die neolithischen Off-Site Befunde lassen sich anhand der gleichmäßigen Befundverteilung zwar keine Konzentrationen erkennen. Dies gilt sowohl für diffusen und polymorphen Schwarzerderelikte der anthropogenen Landschaftsgenese, als auch für die mit diesen geographisch und chronologisch assoziierten „Schlitzgruben“, die sich in großen Abständen hautsächlich entlang der mäßig abfallenden Hangkanten des Geyener Berges verteilen. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 5.2.9. 36 Wechselwirkungen Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt. Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können. Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren. Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der Wechselwirkungen möglich. Schutzgut Mensch „ Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft) „ Mit der Realisierung des Planvorhabens geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Landschaft sowie Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Klima Luft) „ Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus, sondern hat auch positive Wirkungen im Hinblick auf das Landschaftsbild und die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser) „ Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – wirkt sich nicht nur positiv auf die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen aus, sondern fördert auch die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete und wirkt sich positiv im Hinblick auf das Landschaftsbild aus. (Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaft) PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 37 Schutzgut Boden „ Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Wasser, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Wasser „ Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Klima / Luft „ Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch) Schutzgut Landschaft „ Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung durch die Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und Pflanzen) „ Die vorgesehene weiträumige Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – entlang des Siedlungsrandes hat nicht nur eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild, sondern wirkt sich auch fördernd auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus. Ebenso trägt sie zur biotischen Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen bei. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen) Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen, da die Belange der Bodendenkmalpflege durch die umfassenden Untersuchungen vor Ort durch eine archäologische Fachfirma unter Fachaufsicht der LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland berücksichtigt worden sind. Diese archäologischen Untersuchungen umfassten mehrere Grabungsschnitte sowie weitere archäologische Untersuchungen auf den zukünftigen Verkehrsflächen. Als Ergebnis wird eine Fläche im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans aufgrund eines römischen Befundes von Bebauung freigehalten. Die verbleibenden Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind unter Berücksichtigung von § 15 f. DSchG zur Bebauung freigegeben. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 5.3. 5.3.1. 38 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidung und Verringerung Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt, die – soweit notwendig – auch als Auflage in den Baugenehmigungsverfahren (z.B. über Nebenbestimmungen) rechtlich bindend werden sollten. Schutzgut Mensch „ Durch die Überplanung der Landwirtschafts- und Baumschulflächen wird keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Existenz gefährdet. „ Bestehende Wegeverbindungen bleiben weitgehend erhalten bzw. werden im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes durch modifizierte Wegeführungen ergänzt. „ Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. „ Durch Einsatz von Maschinen nach dem aktuellen Stand der Technik werden Störwirkungen auf das unvermeidbare Maß reduziert. „ Die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am Bendacker) sowie des Lärmschutzes (Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße) wurden bereits mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim umgesetzt, sodass die Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm auf das erforderliche Maß reduziert wurden. Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen und das Baumschulgelände in Anspruch genommen. „ Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. „ Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf. während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern. „ Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt. „ Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder Eiern europäischer Vogelarten wird die Baumaßnahme außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten mitteleuropäischer Vogelarten (Anfang März bis Ende September) begonnen. Werden die Baumaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich fortgesetzt, können die Bauarbeiten in der folgenden Brutzeit fortgesetzt werden. – Die bauzeitliche Beschränkung kann in Abstimmung mit der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, aufgehoben werden, wenn mit ausreichendem Vorlauf vor Baubeginn eine ökologische Baubegleitung insbesondere unter dem Aspekt des Artenschutzes durchgeführt wird und in deren Ergebnis der Baumaßnahme PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 39 keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG entgegen stehen. „ Gegenüber der derzeit intensiven Nutzung als Acker und Baumschulgelände erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 Pulheim steht – eine ökologische Anreicherung. „ Die im Kapitel 3 (Seite 12) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Artenschutzprüfung sind zu berücksichtigen. Schutzgut Boden „ Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; „ Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß; „ Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt. „ Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten. „ Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt. „ Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt. Schutzgut Wasser „ Zur Vermeidung von Grundwasserkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. „ Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten. Schutzgut Landschaft „ Für die Realisierung des Bauvorhabens werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen. „ Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. „ Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 Pulheim steht – bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. „ Die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Er- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 40 holungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter „ Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen, da die Belange der Bodendenkmalpflege durch die umfassenden Untersuchungen vor Ort durch eine archäologische Fachfirma unter Fachaufsicht der LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland berücksichtigt worden sind. Diese archäologischen Untersuchungen umfassten mehrere Grabungsschnitte sowie weitere archäologische Untersuchungen auf den zukünftigen Verkehrsflächen. Als Ergebnis wird eine Fläche im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans aufgrund eines römischen Befundes von Bebauung freigehalten. Die verbleibenden Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind unter Berücksichtigung von § 15 f. DSchG zur Bebauung freigegeben. „ Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 DSchG NW). 5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern. 5.3.2.1. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit der Feldlerchen-Reviere wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte von drei Feldlerchen-Paaren wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 1,5 ha erforderlich. Diese Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim und Nr. 115 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen. Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt und wurden im Herbst 2015 begonnen. Der Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen kommt gemäß dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001) in Be- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 41 zug auf die Maßnahmenfläche von 1,5 ha für den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim der Biotopwert von 30.000 Wertpunkten zu: Tabelle 13: Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) A. Biotoptypen – Bestand Code Biotoptyp Fläche [m²] Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor Gesamtwert Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 15.000 2 1 B. Biotoptypen – Planung Code Biotoptyp Fläche Grund- Gesamt[m²] wert P korrekturfaktor 2 Gesamtwert Einzelflächenwert (Sp. 3 x Sp. 6) (Sp. 4 x Sp. 5) 5 Brachen 5.1 Brachen < 5 Jahre 15.000 Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A) 6 0,6667 30.000 4 60.000 30.000 Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor Grundwert P: Die im Rahmen der CEF-Maßnahme angelegten Extensiväcker und Blühstreifen werden dem Biotoptyp „Brachen < 5 Jahren“ zugeordnet. Der Biotoptyp „5.1 Brachen < 5 Jahre“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) mit einem Grundwert P (Planung) von „6“ ausgewiesen. Da die Bracheflächen in Abhängigkeit von der Bewirtschaftung kleinräumig wechseln und nicht 5 Jahre an derselben Stelle liegen werden, wurde der Grundwert auf „4“ gesenkt. 5.3.2.2. Naturschutzrechtliche Kompensation Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird davon ausgegangen, dass der biotische Komplex (Biotoptypen) die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft usw.) für die nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes am Standort repräsentiert. Dies bedeutet für den Kompensationsumfang, dass mit dem Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Biotoptypen auch die Beeinträchtigungen der abiotischen Naturhaushaltsfaktoren kompensatorisch ausreichend berücksichtigt sind. Der aus dem Planungsvorhaben resultierende Kompensationsbedarf wird gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) aus der Differenz der Gesamtflächenwerte A und B errechnet. Tabelle 14: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung Wertermittlung Gesamtflächenwert B (vgl.Tabelle 6, S. 26) Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 4, S. 20) Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A) Wertpkt. 221.270 239.584 -18.314 Für das Planungsvorhaben errechnet sich somit ein Kompensationsbedarf von 18.314 Wertpunkten. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 42 Die VV-Artenschutz (MUNLV 2010) – und ähnlich auch die Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (MWEBWV 2010) – sieht in Bezug auf das Verhältnis der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation gemäß Eingriffsregelung folgendes vor: „Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können gleichzeitig der Kompensation gemäß Eingriffsregelung dienen und umgekehrt, und können ggf. für mehrere Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen konzipiert werden.“ Unter Berücksichtigung des kumulativen Effektes und der multifunktionalen Wirksamkeit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen errechnet sich ein Kompensationsüberschuss von 11.685 Wertpunkten. Tabelle 15: Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung Kompensationswert vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (vgl. Tabelle 13, S. 41) Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung (vgl.Tabelle 14, S. 41) Verbleibender Kompensationsüberschuss gem. Eingriffsregelung Wertpkt. 30.000 -18.314 11.685 Der Kompensationsüberschuss wird in den Grünordnungsplan der Stadt Pulheim eingebucht. 5.3.3. Gesamtbilanz Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 18.314 Wertpunkten. Durch die Berücksichtigung der 1,5 ha großen artenschutzrechtlichen Maßnahme mit einem Kompensationswert von 30.000 Wertpunkten wird nicht nur dieser externe Kompensationsbedarf voll umfänglich gewährleistet, sondern es errechnet sich des Weiteren ein Kompensationsüberschuss im Umfang von 11.685 Wertpunkten, der in dem Grünordnungsplan der Stadt Pulheim verbucht wird. Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich. 6. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 7. Geplante Überwachungsmaßnahmen Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 8. 8.1. 43 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung Planungsanlass Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 liegt am südlichen Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 113 im Nordwesten und Nr. 115 im Nordosten. Nördlich dieser Bebauungspläne erstreckt sich die vorhandene Wohnbebauung des Europaviertels und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst die Grundstücke: Gemarkung Pulheim Flur 5 20 20 5 20 Flurstück Nutzung, derzeit 6, 7, 8 (teilweise) 43, 48, 50, 51, 52 (teilweise), Acker, Baumschulgelände 53 26 (teilweise), 42, 44, 46, 49 Weg und Gehölzbestand entlang Pulheimer Bach 185 Wegeparzellen 20 Der Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 11,3 ha ein, die künftig neben der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen. 8.2. Plangebiet Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des Planvorhabens aufgegeben wurden. Innerhalb des Gebietes befinden sich zudem mehrere Wegeparzellen, welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt wurden. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das rund 11,3 ha große Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung auch faunistische Erhebungen mit folgenden artenschutzrechtlich relevanten Ergebnissen durchgeführt: „ Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen durch Feldhamster gefunden. „ Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst keine geeigneten Gehölzbestände gibt. Das Gebiet wird von der Zwergfledermaus als Jagdgebiet genutzt. „ Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz. Im Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim wurden drei Brutpaare festgestellt. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 44 Schutzgut Boden Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ und kleinflächig vom Bodentyp „Kolluvium“ geprägt. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Südsüdöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im Nordwesten bis Nordosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten hin erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt. Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim wurde 2016/2017 im Auftrag der Stadt Pulheim und in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2017), die im Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst werden. Das archäologische Befundaufkommen innerhalb der insgesamt knapp 1,45 ha umfassenden Untersuchungsfläche lässt sich als dicht beschreiben und umfasst insgesamt 820 Befunde. Befundkonzentrationen lassen sich für die neolithischen Off-Site Befunde nicht erkennen, wohl aber für die römischen bzw. die vorangehende eisenzeitliche Siedlungsphase. So konzentrieren sich die römischen Siedlungsbefunde in einem, durch einen Umfas2 sungsgraben markierten, etwa 6200 m großem Areal, dessen Zentrum mit dem bereits prospektierten Bodendenkmal OA 0000/9154 korreliert. Obwohl aufgrund der kleinen Sondierungsfläche keine Aussagen zur inneren Gliederung der villa rustica getroffen werden können, so lässt sich zumindest deren Nutzungsdauer aufgrund des keramischen sowie numismatischen Typenspektrums vom 1.-4. Jahrhundert belegen. Vergleichbar den römischen liegen auch die vorangehenden mitteleisenzeitlichen Siedlungsrelikte entlang derselben, zum südöstlich gelegen Pulheimer Bach hin abfallenden Geländekante. Das Siedlungsareal der aus zwei benachbarten Gebäudezeilen beste- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 45 henden Hofareals 1 konnte nach allen Seiten klar erfasst werden und umfasst eine Flä2 che von etwa 3400 m . Eine innere Gliederung der Siedlung ist anhand der Befundverteilung klar erkennbar, so konzentrieren sich die Wohn-, Wirtschafts- und Speicherbauten entlang einer NW-SO ausgerichtete Achse im Südwesten des Nutzungsareals wohingegen die Speichergruben konzentriert entlang der südöstlichen und der einzige nachgewiesene Ofen im Bereich der nordöstlichen Siedlungsperipherie angelegt wurden. Unklar bleibt, ob beide Gebäudezeilen zeitgleich oder nacheinander besiedelt wurden, hier gibt das geborgene keramische Fundmaterial keinerlei verifizierbare Anhaltspunkte einer feinchronologischen Untergliederung. Gänzlich anders verhält es sich mit den nordwestlich der villa rustica aufgedeckten Siedlungsbefunden des vermeintlichen Hofareals 2. Hier lassen sich aufgrund der bislang dokumentierten drei Siedlungsgruben weder die Grenzen des Siedlungsareals noch dessen Bebauungsstrukturen oder chronologische Stellung näher eingrenzen. In Bezug auf die neolithischen Off-Site Befunde lassen sich anhand der gleichmäßigen Befundverteilung zwar keine Konzentrationen erkennen. Dies gilt sowohl für diffusen und polymorphen Schwarzerderelikte der anthropogenen Landschaftsgenese, als auch für die mit diesen geographisch und chronologisch assoziierten „Schlitzgruben“, die sich in großen Abständen hautsächlich entlang der mäßig abfallenden Hangkanten des Geyener Berges verteilen. Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist demzufolge nicht erheblich betroffen, da die Belange der Bodendenkmalpflege durch die umfassenden Untersuchungen vor Ort durch eine archäologische Fachfirma unter Fachaufsicht der LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland berücksichtigt worden sind. Diese archäologischen Untersuchungen umfassten mehrere Grabungsschnitte sowie weitere archäologische Untersuchungen auf den zukünftigen Verkehrsflächen. Als Ergebnis wird eine Fläche im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans aufgrund eines römischen Befundes von Bebauung freigehalten. Die verbleibenden Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind unter Berücksichtigung von § 15 f. DSchG zur Bebauung freigegeben. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt. 8.3. Umweltauswirkungen Prüfung von Standortalternativen In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden. Umweltauswirkungen des Plans Mit dem Planvorhaben wird die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst. Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher: PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 46 Schutzgut Mensch „ Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. „ Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in dem neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. Die in diesem Zusammenhang mindernden Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am Bendacker) sowie des Lärmschutzes (Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße) wurden bereits mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim durchgeführt, sodass die oben beschriebenen Beeinträchtigungen durch Lärm auf das erforderliche Maß reduziert wurden. „ Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht. Schutzgut Tiere und Pflanzen „ Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen bzw. Baumschulgelände handelt. „ Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2 mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 104.190 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. „ Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Plangebiet vorkommenden Bruthabitate drei Feldlerchen-Paaren, welche durch die Bebauung überplant werden, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für die Feldlerche werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 12). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet. „ Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 47 Schutzgut Boden „ Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind. Schutzgut Wasser „ Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere Erheblichkeit zu. Schutzgut Klima und Luft „ Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 807 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis mittlere Erheblichkeit zu. Schutzgut Landschaft „ Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. „ Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert. „ Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter „ Die Untersuchungen zur Erkundung von Bodendenkmälern sind abgeschlossen. Eine endgültige Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege zu den Ergebnissen liegt derzeit noch nicht vor. „ Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, aus- PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 48 zuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 DSchG NW). Wechselwirkungen „ Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der Versiegelung von Flächen. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt. Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern. Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 18.314 Wertpunkten. Durch die Berücksichtigung der 1,5 ha großen artenschutzrechtlichen Maßnahme mit einem Kompensationswert von 30.000 Wertpunkten wird nicht nur dieser externe Kompensationsbedarf voll umfänglich gewährleistet, sondern es errechnet sich des Weiteren ein Kompensationsüberschuss im Umfang von 11.685 Wertpunkten, der in dem Grünordnungsplan der Stadt Pulheim verbucht wird. Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich. Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen: Tabelle 16: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Baubedingte Auswirkungen geringe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit --- Klima / Luft --- Landschaft --- Kultur- und sonstige Sachgüter --- Anlagebedingte Auswirkungen --mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit --mittlere Erheblichkeit --- Betriebsbedingte Auswirkungen mittlere Erheblichkeit ------geringe bis mittlere Erheblichkeit ----- Ergebnis mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit geringe bis mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit nicht erheblich betroffen PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 9. 49 Literatur und Karten AAB - ARCHÄOLOGISCHE AUSGRABUNGEN & BAUPROJEKT BETREUUNG (2017): Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlungen Nw 2016/1024 in Pulheim, BP 114 BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2017 – Datum des Schreibens versehentlich 19.11.2015): Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Abschlussbericht Pulheim, Elchweg, Am Lindenkreuz – Aktenzeichen 22.5-3-5362036-109/15/ BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (1991): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 – Amtsblatt nr. 50 für den Regierungsbezirk Köln – 16. Dezember 1991 BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Köln (Stand: Oktober 2011) BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2013): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim (Überschwemmungsgebietsverordnung „Pulheimer Bach“) – Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln – Jahrgang 193, Nummer 46, 18. November 2013 BNatSchG (2009): Bundesnaturschutzgesetz – Gesetzt über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist" BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn club L94 LandschaftsArchitekten GmbH (2015): Gestaltungskonzept Grünzug Geyener Berg, Pulheim – Vorentwurfspräsentation, 21.01.2015 DEUTSCHER WETTERDIENST (2012): Klimadaten Deutschland – Online. – www.dwd.de DSchG (2013): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), 1. ÄndG vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 27. Juli 2013 GD – GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden, 2. überarb. Auflage. CD-ROM. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld GRASY, H. + Zanolli, A. GbR (2015): Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim – Schalltechnische Untersuchung der Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr und Gewerbe GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S. GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. Berichte zum Vogelschutz 52. 19-67. KONRATH WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113 Pulheim UND LANUV (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung 2011 PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 50 LNatSchG NRW (2016): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen – LG) – In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, GV. NRW S. 568, zuletzt geändert am 16. März 2010, GV. NRW S. 185. (Außer Kraft. Neufassung durch Artikel 1 des Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 15. November 2016, GV. NRW. S. 934) LWG (1995): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG. 25.06.1995; zuletzt geändert am 16.07.2016 MBEWWV / MKULNV – Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ MKULNV NRW (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen (Az.: III-4 - 615.17.03.09). Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH (Trier): J. Bettendorf, R. Heuser, U. JahnsLüttmann, M. Klußmann, J. Lüttmann, Bosch & Partner GmbH: L. Vaut, Kieler Institut für Landschaftsökologie: R. Wittenberg. Schlussbericht MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH, Neuss. 149 S. MUNLV – Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010 PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung. Manuskript, 6 S. PLANUNG UND LANDSCHAFT (2015): Stadt Pulheim – Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim – Umweltbericht – Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 PLANUNG UND LANDSCHAFT (2015): Stadt Pulheim – Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim – Umweltbericht – Stand: 2. frühzeitige Beteiligung – Februar 2015 PLANUNG LANDSCHAFT (2016): Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Pulheim. UND PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung STADT PULHEIM (2015): Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim PL„ Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: November 2017 51 SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200000 - Potentielle natürliche Vegetation - Blatt CC 5502 Köln, 2. Aufl. - Schr.Reihe Vegetationskde 6. 172 S. + Beilage UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung). 53 S. * Anhang WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG. 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249) PL„ Planung und Landschaft