Daten
Kommune
Pulheim
Größe
889 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
14.12.17, 06:43
Aktualisiert
14.12.17, 06:43
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Stadt Pulheim
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
Bebauungsplan Nr. 114Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Tel.: 02238 - 808-0
Fax: 02238 - 808-445
Auftragnehmer:
Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR
Planung und Landschaft
Kolpingstraße 10
45 329 Essen
Tel.: 0201 – 481884
Fax: 0201 – 481886
eMail: Info@PlanLand.net
Bearbeitung:
Stefan Kreyssig,
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert
Diplom-Biologe
Essen, im November 2017
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
INHALT
I
SEITE
1.
Einleitung........................................................................................................................ 1
1.1.
Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1
1.1.1. Einführung............................................................................................................. 1
1.1.2. Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung ........................................... 1
1.1.3. Ziel und Zweck der Planung.................................................................................. 4
1.1.4. Verkehr und Erschließung..................................................................................... 4
1.1.5. Entwässerung ....................................................................................................... 5
1.1.6. Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von
Beeinträchtigungen ............................................................................................... 5
1.2.
Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 6
1.3.
Methodische Hinweise................................................................................................... 6
2.
Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 8
3.
Artenschutzprüfung (ASP) .......................................................................................... 12
4.
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme................................................ 17
4.1.
Lage und Abgrenzung ................................................................................................. 17
4.2.
Schutzgut Mensch........................................................................................................ 18
4.3.
Schutzgut Tiere und Pflanzen ..................................................................................... 18
4.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation........................................................................ 18
4.3.2. Reale Biotoptypen............................................................................................... 18
4.4.
Schutzgut Boden.......................................................................................................... 20
4.5.
Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 22
4.6.
Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 22
4.7.
Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 22
4.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 23
4.9.
Vorbelastungen ............................................................................................................ 24
4.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 24
5.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 25
5.1.
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen
Alternativen .................................................................................................................. 25
5.2.
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 25
5.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 25
5.2.2. Schutzgut Mensch............................................................................................... 27
5.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 29
5.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 31
5.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 32
5.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 33
5.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 34
PL
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
II
5.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 35
5.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 36
5.3.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 38
5.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 38
5.3.2. Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen .................................. 40
5.3.3. Gesamtbilanz ...................................................................................................... 42
6.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 42
7.
Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 42
8.
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 43
8.1.
Planungsanlass ............................................................................................................ 43
8.2.
Plangebiet ..................................................................................................................... 43
8.3.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 45
9.
Literatur und Karten..................................................................................................... 49
ABBILDUNGEN
SEITE
Abbildung 1: Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim .........................2
Abbildung 2: Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim – Zeichnerische Darstellung
(unmaßstäblich) .....................................................................................................3
Abbildung 3: Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
(unmaßstäblich) ...................................................................................................17
Abbildung 4: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................21
TABELLEN
SEITE
Tabelle 1:
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten
Arten – TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015..............................................12
Tabelle 2:
Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des
Plangebiets ..........................................................................................................18
Tabelle 3:
Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung .............................................19
Tabelle 4:
Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................20
Tabelle 5:
Flächenbilanz.......................................................................................................25
Tabelle 6:
Bewertung des Planungszustandes .....................................................................26
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................28
Tabelle 8:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................29
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................31
Tabelle 10:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................32
PL
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
III
Tabelle 11:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................33
Tabelle 12:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................34
Tabelle 13:
Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) .............................41
Tabelle 14:
Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung............................41
Tabelle 15:
Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung ..............................42
Tabelle 16:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................48
PLAN
Bebauungsplan Nr. 114 – Pulheim
Bestand Biotoptypen 2016 / Avifauna 2014
Plan-Nr. 1705/LB-BE01
SK / OD / TS
06.07.2017
M.: 1 : 1.000
PL
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
1.
1.1.
1.1.1.
1
Einleitung
Kurzdarstellung des Plans
Einführung
Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 114
Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll.
Das neue Wohngebiet ist zusammen mit den Wohngebieten der Bebauungspläne Nr. 113 und
Nr. 115 Teil der Rahmenplanung Pulheim Süd, die nun mit dem Bebauungsplan Nr. 114 abgeschlossen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 liegt am südlichen Ortsrand von Pulheim,
angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 113 im Nordwesten und Nr. 115 im Nordosten. Nördlich dieser Bebauungspläne erstrecken sich die vorhandene Wohnbebauung des Europaviertels
und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst die Grundstücke:
Gemarkung
Pulheim
Flur
5
20
20
5
20
Flurstück
6, 7, 8 (teilweise)
43, 48, 50, 51, 52 (teilweise), 53
26 (teilweise), 42, 44, 46, 49
185
20
Nutzung, derzeit
Acker, Baumschulgelände
Weg und Gehölzbestand entlang Pulheimer Bach
Wegeparzellen
Der Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 11,3 ha ein, die künftig neben
der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen.
1.1.2.
Planungsrechtliche Situation und derzeitige Nutzung
Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan, es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt
um eine Außenbereichsfläche im Sinne des § 35 BauGB.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (BEZIRKSREGIERUNG
KÖLN, 2011), stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) und als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar.
Das Verfahren zur Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim
(STADT PULHEIM, 2015) ist abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als
„Wohnbaufläche“ und als „Grünfläche – Parkanlage“ dar. Damit bereitet der Flächennutzungsplan die planungsrechtliche Umsetzung in den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim vor.
Weiterhin wird der „Geyener-Pulheimer Bach“ inkl. vernetzender Gehölzstrukturen als Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 nachrichtlich dargestellt. Bereits mit Beschluss des Kreistages
des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen.
Bis Ende 2015 wurde das Gelände des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim überwiegend als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Diese Nutzungen wurden im Hinblick
auf das nun durchgeführten Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilweise aufgegeben. Gleichwohl wird der landschaftsrechtlichen Eingriffsbewertung der Status der Biotopund Nutzungstypen zu diesem Zeitpunkt zu Grunde gelegt.
PL
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Abbildung 1:
2
Flächennutzungsplan Teilbereichsänderung 17.9, Stadt Pulheim
B-Plan Nr. 114
PL
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Abbildung 2:
3
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
(unmaßstäblich)
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Stand: November 2017
1.1.3.
4
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim begründet sich u.a. aus dem Prozess zur
demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen.
Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer WorkshopReihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen
auch die Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage)“. Dieses
Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung.
Gleichzeitig zeigen die aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Region, dass es sich bei der
derzeit zu verzeichnenden erheblichen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt um eine länger anhaltende Entwicklung handelt, welche die Schaffung neuer Wohnungen in einem Maß erfordert,
das über Nachverdichtungsmaßnahmen innerhalb der bestehenden Innenbereiche nicht erreicht werden kann. Die hohe Quote an Bewerbungen in den angrenzenden Bebauungsplangebieten (BP 113 und BP 115), die mehrfach über der Anzahl der zu vergebenden Grundstücke
liegt, bestätigt diesen Trend.
Das Ziel der Planung ist die Arrondierung der Fläche zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße 'Am Lindenkreuz' und dem Pulheimer Bach für die Siedlungsentwicklung,
unter Berücksichtigung einer parkartigen Siedlungseingrünung.
Das städtebauliche Konzept basiert in den Grundzügen auf der durch das Büro KONRATH UND
WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014) erarbeiteten und im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung 17.9 beschlossenen Rahmenplanung für den südlichen Geyener Berg, die sich
von der Geyener Straße bis zum Pulheimer Bach erstreckt und die Gebiete der Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim als eigenständige, von Grünflächen abgegrenzten Quartieren umfasst.
Die Bebauung soll in Fortentwicklung der benachbarten Quartiere der Bebauungspläne Nr. 113
und Nr. 115 Pulheim und entsprechend der vorherrschenden Nachfrage aus Einfamilienhäusern als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser bestehen, dabei werden freistehende Einfamilienhäuser einen hohen Anteil an der Bebauung haben. Des Weiteren sind auch Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die u.a. barriefreies oder generationsübergreifendes Wohnen ermöglichen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim wird im Übergang zum Pulheimer Bach
im Südosten sowie im Übergang zur Agrarlandschaft im Südwesten von einem Grünzug abgeschlossen, der sich in den benachbarten Bebauungsplänen Nr. 113 und Nr. 114 Pulheim fortsetzt. Der Grünzug entspricht dem freiraumplanerischen Entwurf des Büros CLUB L49 (2015).
Diese Eingrünung soll sowohl eine ökologische Ausgleichsfunktion für die mit der zukünftigen
Bebauung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen als auch mit der geplanten integrierten Fuß- und Radwegeführung eine 'grüne' Verbindung der bestehenden und
der neuen Wohngebiete zum Pulheimer Bach hin sicherstellen.
1.1.4.
Verkehr und Erschließung
Überörtliche Anbindung
Das Plangebiet liegt verkehrsgünstig in Nähe zum Pulheimer Bahnhof und zum Stadtzentrum.
Die Entfernungen sind sowohl mit dem Fahrrad wie auch zu Fuß gut zu bewältigen. Der ÖPNV
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wird derzeit über die Buslinie 980 mit Haltepunkten an den Kreisverkehren Geyener Straße /
Pariser Straße und der Straße Am Bendacker abgedeckt.
Der motorisierte Individualverkehr wird ausschließlich über die Geyener Straße (K 25) angebunden, welche die Innenstadt mit den südlichen Ortsteilen (Geyen, Sinthern, Brauweiler und
Dansweiler) verbindet.
Erschließung
Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt von der Geyener Straße über die zwei Kreisverkehre an der Geyener Straße / Pariser Straße und der Straße Am Bendacker.
Die inneren Haupterschließungsstraßen (Wohnsammelstraßen) des Bebauungsplans Nr. 114
Pulheim stehen im Zusammenhang mit dem bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 113
Pulheim und binden an dieses Straßennetz an. Eine künftige Anbindung an den ÖPNV (Busverbindung) ist möglich.
Von den Wohnsammelstraßen zweigen die Wohnwege in die einzelnen Wohnfelder ab.
Fuß- und Radwege verbinden das Quartier des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim mit dem Wegenetz des parkartigen Siedlungsrandes.
1.1.5.
Entwässerung
Die Entwässerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim erfolgt im
Trennsystem. Somit wird das gesamte Abwasser in Erfüllung des Anschluss- und Benutzungszwanges gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Stadt Pulheim, in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
Das Schmutzwasser wird im separaten Kanal dem Schmutzwasserkanal im Elchweg zugeleitet.
Die Zuleitung zum Elchweg erfolgt durch eine Kanaltrasse im östlichen Bereich der Bebauung.
Das Regenwasser wird in eine Versickerungs- / Regenrückhalteanlage im südwestlichen Plangebiet eingeleitet und dort teilweise zur Versickerung gebracht. Die über die Leistungsfähigkeit
der Versickerung hinausgehende Niederschlagswassermenge wird zurückgehalten und gedrosselt über eine bereits vorhandene Kanalleitung in den Pulheimer Bach abgeleitet.
1.1.6.
Landschaftspflegerische Maßnahme, Ausgleich von Beeinträchtigungen
Der Bebauungsplan Nr.: 114 Pulheim wird am südwestlichen und südöstlichen Siedlungsrand
durch eine weiträumige, landschaftstypische Grünfläche eingebunden, die vielfältige Funktionen im Natur- und Landschaftshaushalt übernimmt und darüber hinaus die mit dem Vorhaben
verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft teilweise kompensiert. Die Grünfläche steht im
räumlichen und inhaltlichen Kontext mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 und erstreckt
sich somit in ihrer gesamten Ausdehnung von der Geyener Straße bis entlang des Pulheimer
Baches.
Die Grünfläche bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und wertet das Landschaftsbild im
Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem
bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest
wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr
wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive des Wohngebietes / der
Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die deutliche landschaftliche Zäsur der B 59n
gemildert.
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Die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des
Plangebietes und seiner Umgebung fördern, da die Landschaft nun nicht mehr nur als offene
intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt wird, sondern eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. extensive Wiesenflächen, Kleingehölzen und Obstwiesen erfährt,
wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion
kommt dabei den vorhandenen wie den künftigen Wohngebieten zu gute.
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung
durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen eine ökologische
Anreicherung, die auch aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht. Gegenüber dem Pulheimer Bach übernimmt die Grünfläche eine Pufferfunktion, sodass randliche Beeinträchtigungen aus der Umgebung gemindert werden.
1.2.
Untersuchungsrahmen
Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für
die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt.
1.3.
Methodische Hinweise
Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“
(UMWELTBUNDESAMT 2010) an.
Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001).
Obwohl das Plangebiet inzwischen (2017) teilweise von Brachestadien teilweise von Restflächen der landwirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung als Baumschule eingenommen
wird, ist für die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und Nutzungstypen Stand 2015 ausschlaggebend. Bis dahin (Ende 2015) haben die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bestanden. Sie mussten jedoch nachfolgend bereits im Vorgriff auf die Realisierung des Planungsvorhabens (bodenarchäologischen Untersuchung im
Frühjahr 2016; Kampfmittelräumung usw.) aufgegeben werden.
Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw.
berücksichtigt:
AAB - ARCHÄOLOGISCHE AUSGRABUNGEN & BAUPROJEKT BETREUUNG (2017): Abschlussbericht
der archäologischen Sachverhaltsermittlungen Nw 2016/1024 in Pulheim, Bpl 114
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2017– Datum des Schreibens versehentlich 19.11.2015):
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Abschlussbericht Pulheim, Elchweg, Am Lindenkreuz – Aktenzeichen 22.5-3-5362036-109/15/
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PLANUNG UND LANDSCHAFT (2016): Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 114 der
Stadt Pulheim
PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn
STADT PULHEIM (2015): Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener
Berg Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
STADT PULHEIM (2017): Begründung zum Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
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2.
8
Ziele des Umweltschutzes
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die im Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB) benannten Schutzgüter.
Baugesetzbuch (BauGB)
BauGB § 1 (6): Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen [...]
7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
Energie,
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
i)
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach
den Buchstaben a bis d, [...]
Die Anwendung der Eingriffsregelung beruht auf § 1a Abs. 3 BauGB.
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert,
die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden.
Schutzgut Mensch
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), TA Lärm, DIN 18005 (Schallschutz im
Städtebau)
§ 1 (1) BImSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden,
das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Nr. 1 TA Lärm: Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.(Technische Anleitung Lärm – „TA Lärm“)
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender
Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entste-
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hungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und
Lärmminderung bewirkt werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
BNatSchG, § 1 (1): Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so
zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
Landschaftsplan
Siehe Schutzgut Landschaft
Schutzgut Boden
Bundesbodenschutzgesetz § 1 und § 2 (BBodSchG)
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere
1. natürliche Funktionen als
a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des
Grundwassers,
2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3. Nutzungsfunktionen als
a) Rohstofflagerstätte,
b) Fläche für Siedlung und Erholung,
c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchti-
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gungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2)
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden
Schutzgut Wasser
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. (§ 1 WHG)
Wasserschutzgebiet
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der
Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler)
vom 21. Oktober 1991, DER REGIERUNGSPRÄSIDENT KÖLN, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu
Hochwasserschutz
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
des Pulheimer Baches im Bereich der Stadt Bergheim und der Stadt Pulheim (Überschwemmungsgebietsverordnung „Pulheimer Bach“) (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013), weist
im Verlauf des Pulheimer Baches Überschwemmungsgebiete aus, die das Plangebiet jedoch nicht tangieren.
Schutzgut Klima und Luft
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art,
Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. (§ 3 Abs. 1
BImSchG).
Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden,
das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. (§ 3 Abs. 2 BImSchG).
Technische Anleitung Luft (TA Luft)
Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen
schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau
für die Umwelt insgesamt zu erreichen. (TA Luft, Nr. 1)
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Schutzgut Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 1 Abs. 1, BNatSchG: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als
Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich [...] so zu schützen, dass [...]
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) setzt für das
Plangebiet in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest:
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen.
Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-9 „Geyener-Pulheimer Bach“: Im Südosten des Plangebietes verläuft parallel zum Pulheimer Bach und diesen einschließend das Landschaftsschutzgebiet „Geyener-Pulheimer Bach“.
Bereits mit Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises vom 25.06.2015 wurden im
Zusammenhang mit der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplans der Stadt
Pulheim die dort neu als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche aus dem Landschaftsschutz entlassen.
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)
§ 1 Abs. 1 DSchG NW: Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren
zugänglich gemacht werden.
§ 1 Abs. 3 DSchG NW: Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen.
Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und
Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die
Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie
stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
3.
12
Artenschutzprüfung (ASP)
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden für den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Unterlagen
zur artenschutzrechtlichen Prüfung mit dem Schwerpunkt der Artengruppen Säugetiere (Feldhamster, Fledermäuse) und Vögel des Plangebietes (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2016) erarbeitet. Die zugrunde liegende faunistische Kartierung wurde für die Geltungsbereiche der benachbarten Bebauungspläne Nr. 114 Pulheim und Nr. 115 Pulheim gemeinsam durchgeführt.
Tabelle 1:
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten –
TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015
Art
Lebensraum / Biotop im Plangebiet
Status im
Plangebiet
Gefährdung
Rote Liste
D
NRW
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
Säugetiere
Feldhamster
(Cricetus cricetus)
Charakterart struktur- und artenreicher
Ackerlandschaften mit tiefgründigen,
nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel
Kein Vorkommen
2
1
S
Großer Abendsegler
(Nyctalus noctula)
Waldfledermaus, Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften; Jagdgebiete - offene Lebensräume, über großen Wasserflächen, Waldgebieten,
Einzelbäumen, Agrarflächen sowie
über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich
Kein Vorkommen
3
R
G
Kleiner Abendsegler
(Nyctalus leisleri)
Waldfledermaus, in wald- und strukturreichen Parklandschaften; Jagdgebiete
– in Wäldern mit Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen;
außerdem Offenlandlebensräume wie
Grünländer, Hecken, Gewässer und
beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich
Kein Vorkommen
G
V
U
Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii)
typische Waldart, in strukturreichen
Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil. Laub- und Kiefernwälder, bevorzugt Auwaldgebiete
in den Niederungen größerer Flüsse;
Jagdgebiete – insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern
Kein Vorkommen
G
R
G
Wasserfledermaus
(Myotis daubentonii)
Strukturreiche Landschaften mit hohem Gewässer- und Waldanteil; Jagdgebiete – offene Wasserflächen an
stehenden und langsam fließenden
Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen, bisweilen auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen
Kein Vorkommen
*
G
G
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
Gebäude, Gewässer, Kleingehölze,
Laub- und Mischwälder
Nahrungsgast
*
*
G
Kein Vorkommen
*
*
G
Vögel
Eisvogel
(Alcedo atthis)
Steilufer an Gewässern
Feldlerche
(Alauda arvensis)
Äcker und Wiesen, hält Abstand von
Bäumen und Siedlungen
Acker, Baumschulgelände
BV
3
3S
U↓
Feldsperling
(Passer montanus)
Dörfer und Gärten; häufiger als Haussperling in offener Landschaft.
Kein Vorkommen
V
3
U
Flussregenpfeifer
(Charadrius dubius)
Sand- und Schotterflächen an Binnengewässern
Kein Vorkommen
*
3
U
Habicht
(Accipiter gentilis)
Brütet in Wäldern; Jagd bevorzugt im
Waldrandbereich, auch in halb offener
Landschaft
Acker
NG
*
V
G
Kiebitz
Vanellus vanellus)
Grün- und Ackerland, in Mooren und
ähnlicher Offenlandschaft
Kein Vorkommen
2
3S
U↓
Kuckuck
(Cuculus canorus)
Wald, offene Landschaft,
stände
Kein Vorkommen
V
3
U↓
Schilfbe-
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
Tabelle 1:
13
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten –
TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015
Art
Lebensraum / Biotop im Plangebiet
Status im
Plangebiet
Gefährdung
Rote Liste
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
D
NRW
Mäusebussard
(Buteo buteo)
Brütet in Wäldern und Gehölzen; Nahrungssuche in der offenen Landschaft
Kein Vorkommen
*
*
G
Mehlschwalbe
(Delichon urbica)
Ursprünglich Bewohner von Felswänden, heute überwiegend Brutvogel in
Städten und Dörfern
Kein Vorkommen
3
3S
U
Nachtigall
(Luscinia megarhynchos)
dichtes Gebüsch, bevorzugt an feuchten Standorten und in der Nähe von
Gewässern
Kein Vorkommen
*
3
G
Rauchschwalbe
(Hirundo rustica)
Brütet in Dörfern; Nahrungsflüge bevorzugt über Grünland oder Gewässern
Kein Vorkommen
3
3S
U
Rebhuhn
(Perdix perdix)
Ackerland, Brachflächen und Heide,
möglichst mit einzelnen Büschen oder
Hecken
Kein Vorkommen
2
2S
S
Schleiereule
(Tyto alba)
Dörfer, die an geeignete Jagdgebiete,
offene Landschaften mit Hecken und
Gräben grenzen
Kein Vorkommen
*
*S
G
Turmfalke
(Falco tinnunculus)
felsige Landschaft, Städte und Feldgehölze, Waldränder
Kein Vorkommen
*
VS
G
Turteltaube
(Streptopelia turtur)
Waldränder, Feldgehölze; Nahrungssuche auf offenen Flächen aller Art
Sandwände an Ufern
Kein Vorkommen
2
2
S
Kein Vorkommen
V
VS
U
Wachtel
(Coturnix coturnix)
Getreide, Wiesen, Brachflächen
Kein Vorkommen
V
2S
U
Waldkauz
(Strix aluco)
Wälder, Parks und andere Gehölze
Kein Vorkommen
*
*
G
Waldohreule
(Asio otus)
Waldränder, Feldgehölzen und Baumgruppen; nächtliche Nahrungssuche in
offenem Gelände
Kein Vorkommen
*
3
U
Wiesenpieper
(Anthus pratensis)
offene Landschaft von Moor, Heide
und Tundra bis hin zu Wiese und
Ackerland
Acker
DZ
2
2S
S
Amsel
(Turdus merula)
dichte Wälder, kleinere Gehölze, sehr
häufig in Siedlungen bis hin zur Großstadt
Baumschulgelände
BV
*
*
Bachstelze
(Motacilla alba)
Dörfer und Vorstädte, offene – halboffene Landschaft in Gewässernähe
DZ
*
V
Bluthänfling
(Acanthis cannabina)
offene Landschaft mit dichtem Gebüsch; auch im Bereich von Siedlungen
Baumschulgelände
BV ?
3
V
Elster
(Pica pica)
halb offene Landschaft mit Büschen
und Bäumen, Siedlungen und Parkanlagen
Acker
NG
*
*
Fasan
(Phasianus colchicus)
Ackerland und Wiesen mit Büschen,
Schilf oder Feldgehölzen
Acker
NG
*
*
Goldammer
(Emberiza citrinella)
offene Landschaft mit Gebüschen und
Hecken, an Waldrändern und in Waldlichtungen
Acker
NG
V
V
Grünling
(Carduelis chloris)
Feldgehölze, Parks und Gärten; auch
in Siedlungen und an Waldrändern
Baumschulgelände
BV
*
*
Heckenbraunelle
(Prunella modularis)
Wälder, Feldgehölze, Hecken, Parks
und Gärten
Baumschulgelände
BV
*
*
Kohlmeise
(Parus major)
alle Lebensräume mit Bäumen von
Wäldern bis hin zu Innenstädten
NG
*
*
Uferschwalbe
(Riparia riparia)
Vögel, nicht planungsrelevant
PL
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Umweltbericht
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Tabelle 1:
14
Ergebnis der eigenen Kartierung und Liste der planungsrelevanten Arten –
TK25 5006/2 – Frechen, nach LANUV 2015
Art
Lebensraum / Biotop im Plangebiet
Status im
Plangebiet
Gefährdung
Rote Liste
D
NRW
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
Baumschulgelände
Mönchsgrasmücke
(Sylvia atricapilla)
Baumbestände von dichten Wäldern
bis hin zu Gärten und Parks.
Baumschulgelände
NG
*
*
Rabenkrähe
(Corvus corone)
offene - halboffene Landschaftstypen,
meidet geschlossene Wälder
Acker
NG
*
*
Ringeltaube
(Columba palumbus)
Wälder, Parks, Gärten und andere gehölzreiche Gebiete; Nahrungssuche
auch auf Feldern
Acker
NG
*
*
Rotkehlchen
(Erithacus rubecula)
Busch- und Baumbestände, von dichten Wäldern bis Parks und Gärten
Baumschulgelände
BV
*
*
Schwanzmeise
(Aegithalos caudatus)
Laub- und Mischwäldern, Parks und
Gärten
Baumschulgelände
NG
*
*
Singdrossel
(Turdus philomelos)
Wälder, Parks und Gärten mit Bäumen
Baumschulgelände
BV ?
*
*
Zaunkönig
(Troglodytes troglodytes)
unterholzreiche Wälder, Parks, Gärten
und größere Gebüsche
Baumschulgelände
NG
*
*
Zilpzalp
(Phylloscopus collybita)
Wälder, Parks und Gärten, bevorzugt
in aufgelichteten Bereichen
Baumschulgelände
NG
*
*
Es bedeuten:
Rote Liste: 0 = ausgestorben oder verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch
extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D = Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen
eine höhere Gefährdung zu erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen
Nachweis / Status: BV = Brutvogel; DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast; ? = Status fraglich
Grau unterlegte Arten = planungsrelevante Arten im Plangebiet
Erhaltungszustand in der biogeografischen Region: G = günstiger Erhaltungszustand; U = ungünstiger / unzureichender
Erhaltungszustand; S = ungünstiger / schlechter Erhaltungszustand; ↓ = Tendenz – abnehmend; ↑ = Tendenz – zunehmend
Die faunistische Kartierung des Plangebietes erbrachte folgende Ergebnisse:
Feldhamster
Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen
durch Feldhamster gefunden.
Fledermäuse
Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst
keine geeigneten Gehölzbestände gibt.
Das Gebiet wird aktuell von der Zwergfledermaus als Jagdgebiet genutzt. Die Art jagt bevorzugt strukturgebunden. Dem entsprechend wurden sie als Nahrungsgast auch auf der südwestlichen Seite der Gehölzbestände des Pulheimer Baches nachgewiesen. Hier jagten in der
Nacht am 14.05.2014 zeitweise zwei Tiere.
Weitere Fledermausarten wurden nicht festgestellt.
Vögel
Es wurden insgesamt im Bereich der benachbarten Bebauungspläne Nr. 114 Pulheim und
Nr. 115 Pulheim 20 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben Arten als Brutvögel einge-
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
15
stuft werden, teilweise auch nur mit Brutverdacht. 11 Arten treten lediglich als Nahrungsgäste
auf, ohne jedoch, dass das Plangebiet für sie die Bedeutung eines essentiellen Nahrungshabitates hat; zwei weitere Arten (Bachstelze und Wiesenpieper) sind Durchzügler.
Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz,
da sie im Gebiet Fortpflanzungs- und Ruhestätten hat. Sie ist eine nach der Roten Liste landesweit gefährdete Brutvogelart und hat ihren Lebensraum auf den Ackerflächen. Insgesamt wurden im Bereich der Bebauungspläne Nr. 114 und Nr. 115 Pulheim vier Brutpaare festgestellt,
davon drei Brutpaare im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim. Die vergleichsweise hohe Konzentration dürfte ihre Ursache vor allem in dem Vorhandensein
deckungsreicher Zwischenstrukturen haben, die im Randbereich der häufig zwischen Ackernutzung und Baumschulpflanzung wechselnden Flächen existieren und bevorzugt als Neststandorte angenommen werden.
Alle weiteren kartierten Vogelarten sind nicht planungsrelevant, da sie weit verbreitet sind, im
Gebiet keine Vorkommen haben bzw. Nahrungsgäste ohne essentielles Nahrungshabitat oder
Durchzügler sind, wie z.B. auch Habicht und Wiesenpieper.
Die Wirkfaktoren des Planungsvorhabens sind überwiegend bau- und anlagebedingt und erstrecken sich auf die dauerhafte Inanspruchnahme von Biotopbeständen. Dies bedeutet unter
artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten vor allem auch eine Inanspruchnahme der drei Feldlerchen-Reviere.
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit des Feldlerchen-Reviers wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
der drei Feldlerchenpaare wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 1,5 ha erforderlich.
Diese Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim und Nr. 114 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige
Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen.
Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden
auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt und
wurden im Herbst 2015 begonnen.
Für die Arten Zwergfledermaus und Feldlerche wurden artenschutzrechtliche Prüfungen in
Form von Art-für-Art-Betrachtungen durchgeführt.
Die Zwergfledermäuse nutzen das Plangebiet als nicht essenzielles Teil-Jagdrevier. Erhebliche Störungen, Zerschneidung von Flugrouten oder Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten finden nicht statt. Weiterhin sind Maßnahmen zur Vermeidung vorgesehen. Durch eine
Realisierung des Planungsvorhabens wird somit keine Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG verletzt.
Im Plangebiet konnte im Zeitraum der Kartierung 2014 drei Feldlerchen-Reviere festgestellt
werden. Das Planvorhaben führt zu einer Inanspruchnahme der Ackerfläche und des Baumschulgeländes. In dieser Folge gehen die Brutreviere der drei Feldlerchen-Paare verloren. Deshalb sind die oben beschriebenen, quantitativ wie qualitativ geeigneten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) festgelegt worden, die geeignet sind, neue Lebensräume für die Feldlerche anzubieten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
16
und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden somit keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt.
Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen folglich, dass für die relevanten geprüften Arten keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden und somit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen wird.
Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
ökologischen Funktionalität stehen der Planung keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
4.
4.1.
17
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme
Lage und Abgrenzung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim liegt am südwestlichen Ortsrand
von Pulheim, angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim im Westen und Nr. 115 Pulheim im Norden. Nördlich dieser Bebauungspläne erstreckt sich die vorhandene Wohnbebauung des Europaviertels und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg.
Abbildung 3:
Lage und Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim (unmaßstäblich)
Quelle: Stadt Pulheim, 2016
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst die Grundstücke:
Gemarkung
Pulheim
Flur
5
20
20
5
20
Flurstück
Nutzung, derzeit
6, 7, 8 (teilweise)
43, 48, 50, 51, 52 (teilweise), Acker, Baumschulgelände
53
26 (teilweise), 42, 44, 46, 49
Weg und Gehölzbestand entlang Pulheimer Bach
185
Wegeparzellen
20
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim nimmt eine Fläche von rund
11,3 ha ein. Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen IntensivAcker und Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Reali-
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
18
sierung des Planvorhabens aufgegeben wurden. Innerhalb des Gebietes befinden sich zudem
mehrere Wegeparzellen, welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt wurden.
4.2.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet.
Mehrere Wege – teils in Verlängerung des Weges Am Lindenkreuz und des Elchweges ('Erlebnisweg Pulheimer Bach') – erschließen derzeit das Plangebiet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt.
An das Plangebiet grenzen von Nordwesten bis Nordosten die korrespondierenden Bebauungspläne Nr. 113 und Nr. 115 Pulheim an, von denen derzeit der Bebauungsplan Nr. 113 realisiert wird.
4.3.
4.3.1.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen
Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine
dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator
für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen
Landschaft wieder.
Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991).
Tabelle 2:
Bezeichnende Arten der potenziell natürlichen Vegetation des Plangebiets
Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom Flattergras-TraubeneichenBuchenwald (Galio odorati-Fagetum)
Baum- und Strauchschicht: Vorherrschend Rotbuche (Fagus sylvatica); Beimischung von Stiel-Eiche
(Quercus robur), Trauben-Eiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata);
Krautschicht: Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Flattergras (Milium effusum), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Goldnessel (Lamiastrum galeobdolon), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), WaldSegge (Carex sylvatica), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Männlicher Wurmfarn (Dryopteris filix-mas)
4.3.2.
Reale Biotoptypen
Obwohl das Plangebiet inzwischen (2017) teilweise von Brachestadien teilweise von Restflächen der landwirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung als Baumschule eingenommen
wird, ist für die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung der Status der Biotop- und
Nutzungstypen Stand 2015 ausschlaggebend. Bis dahin (Ende 2015) haben die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und Baumschulgelände bestanden. Sie mussten jedoch nachfolgend bereits
im Vorgriff auf die Realisierung des Planungsvorhabens (bodenarchäologischen Untersuchung
im Frühjahr 2016; Kampfmittelräumung usw.) aufgegeben werden.
Somit werden im Plangebiet die folgenden Biotoptypen unterschieden:
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
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Tabelle 3:
Code
1
1.1
1.3
1.5
3
3.1
4
4.8
8
8.1
Summe
19
Biotoptypen des Plangebietes – Flächenermittlung
Biotoptyp
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
Versiegelte Fläche (Straße)
Wege, wassergebundene Decke
Feldwege
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
Acker
Grünflächen
Baumschule, Erwerbsgartenbau
Gehölze
Hecke, Feldgehölz
Flächenanteil [m²]
25
246
5.322
69.685
34.505
2.902
112.685
Das Plangebiet wird von unbefestigten Feldwegen (Wiesenwegen) (1.5) sowie dem 'Erlebnisweg Pulheimer Bach' erschlossen, der teils in wassergebundener Wegedecke (1.3) teil als
unbefestigter Weg (1.5) angelegt ist. Kleinflächig ragt die versiegelte Straße (1.2) 'Am Lindenkreuz' in das Plangebiet hinein.
Das Gebiet wird vorwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche (3.1) bewirtschaftet. Auf den
sehr ertragreichen Böden wird bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren des Gebietes –
Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-ErdrauchGesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet. In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten.
Teilflächen des Gebietes werden als Baumschulgelände (4.8) genutzt.
Ein Baumhecke (8.1) begleitet im Süden / Südosten den 'Erlebnisweg Pulheimer Bach' und
schirmt damit den Pulheimer Bach von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab. Die Hecke wird
aus überwiegend gebietstypischen Bäumen mittleren Baumholzes sowie Sträuchern aufgebaut.
Typische Vertreter sind unter den Bäumen Ahorn (Acer campestre, A. platanoides, A. pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Stiel-Eiche (Quercus robur) sowie unter den Sträuchern Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana),
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Liguster (Ligustrum vulgare), Salweide (Salix caprea)
und weitere.
Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung
auch faunistische Erhebungen durchgeführt. Die Fauna des Plangebietes wird im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Aspekten im Kapitel 3 (S. 12) dargestellt.
Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der Ausgangszustand des Plangebietes bewertet:
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
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Tabelle 4:
20
Bewertung des Ausgangszustandes
A. Biotoptypen – Bestand
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
5
Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor
6
Gesamtwert
(Sp. 4 x
Sp. 5)
1
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden
1.1
Versiegelte Fläche (Straße)
25
1.3
Wassergebundene Decken
246
1.5
Feldwege
5.322
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
69.685
4
Grünflächen
4.8
Baumschule, Erwerbsgartenbau
34.505
8
Gehölze
8.1
Hecke, Feldgehölz
2.902
Gesamtfläche A (Summe Sp. 3)
112.685
Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7)
7
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
0
1
2
1
1
1
1
1
2
0
246
10.644
2
1
2
139.370
2
1
2
69.010
7
1
7
20.314
239.584
Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert A
von 239.584 Wertpunkten zu.
4.4.
Schutzgut Boden
Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet der Bodentyp 'Parabraunerde' (L32) und in einer in das Gebiet hineinragenden geologischen Senke der Bodentyp 'Kolluvium' (K3) an (Geolog. Landesamt NW 1972).
Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bewirtschaftet werden.
Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
Abbildung 4:
Bodentypen des Plangebietes
(ungefährer Grenzverlauf)
Quelle: geoportal.nrw.de
Parabraunerde und mäL32 ßig bis schwach erodierte
Parabraunerde;
aus Löss (Pleistozän),
z.T. mit geringmächtiger
Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän)
K3
21
Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt;
aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) über
Sand und Kies der Hauptoder Mittelterrasse (Pleistozän)
schluffiger Lehm
10 - 20
----------------------------kalkhaltiger lehmiger
Schluff
schwach humoser lehmiger Schluff bis schluffiger Lehm, z.T. kalkhaltig
15 -> 20
----------------------------sandiger Lehm bis kiesiger Sand
70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tieferen
Unterboden meist kalkhaltig; großflächig in
hängigen, flach welligen und z.T. ebenen Lagen westlich der Rhein- und Erftniederung;
Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen
Bearbeitungsschwierigkeiten;
hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe
nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und
Wasserhaushalt; an Hängen teilweise erosionsgefährdet
70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T. kalkhaltig; groß- und kleinflächig in Trockenrinnen
und an den Rändern der Erftniederung; Acker,
stellenweise Grünland; sehr ertragreich; nur
nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für
Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität;
Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur;
durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während
der Schneeschmelze und nach Starkregen
Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich
gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
4.5.
22
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Süd-südöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt.
Für den Pulheimer Bach ist gemäß Überschwemmungsgebietsverordnung (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2013) der Überschwemmungsbereich festgelegt, der das Plangebiet jedoch
nicht tangiert.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu
erwarten.
Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes (Bezirksregierung
Köln 1991) trifft entsprechende Regelungen.
4.6.
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen bestimmt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des
Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Das Klima wird
durch eine mittlere Jahrestemperatur von 10,3°C und eine mittlere Summe der Jahresniederschläge von 839 mm geprägt (Station Köln-Bonn, DWD 2012). BÖHM (1964) bezeichnet den
Klimatyp als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima.
Auf mesoklimatischer Ebene kann das Gebiet dem Klimatop „Freilandklima" zugeordnet werden: Freilandflächen, d.h. Ackerflächen, Wiesen und Weiden, Brachen und sonstige, mit niedriger Vegetation bestandene Flächen wirken aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als
Kaltluftentstehungsgebiete und fördern Ventilation und Luftregeneration. Diese Funktion ist jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Westen bis Südosten sehr eingeschränkt und
die Kaltluft kann wegen der topografischen Gegebenheiten allenfalls nach Südwesten / Süden
hin abfließen.
4.7.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141),
die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551)
zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978).
Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise überwiegend ackerbaulich genutzt, wie
auch das Plangebiet, welches durch intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch einen
Baumschulbetrieb geprägt wird.
Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich
von der im Nordwesten bis Nordosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten hin erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine starke landschaftliche Zäsur darstellt.
Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt.
Großräumig wird das Plangebiet einschließlich der Stadtfläche von Pulheim seit 1959 dem Naturpark Rheinland zugeordnet, welcher das Ziel einer attraktiven Naherholung im Rheinland
verfolgt. Das eigentliche Plangebiet wird aber vornehmlich für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt. Diese ist allerdings aufgrund der Zerschneidung durch die benachbarten Verkehrsbänder räumlich eingeschränkt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
4.8.
23
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim wurde 2016/2017 im Auftrag der Stadt
Pulheim und in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB
Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2017), die im Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst werden.
Das archäologische Befundaufkommen innerhalb der insgesamt knapp 1,45 ha umfassenden Untersuchungsfläche lässt sich als dicht beschreiben und umfasst insgesamt
820 Befunde. Befundkonzentrationen lassen sich für die neolithischen Off-Site Befunde
nicht erkennen, wohl aber für die römischen bzw. die vorangehende eisenzeitliche
Siedlungsphase.
So konzentrieren sich die römischen Siedlungsbefunde in einem, durch einen Umfassungsgraben markierten, etwa 6200 m2 großem Areal, dessen Zentrum mit dem bereits
prospektierten Bodendenkmal OA 0000/9154 korreliert. Obwohl aufgrund der kleinen
Sondierungsfläche keine Aussagen zur inneren Gliederung der villa rustica getroffen
werden können, so lässt sich zumindest deren Nutzungsdauer aufgrund des keramischen sowie numismatischen Typenspektrums vom 1.-4. Jahrhundert belegen.
Vergleichbar den römischen liegen auch die vorangehenden mitteleisenzeitlichen Siedlungsrelikte entlang derselben, zum südöstlich gelegen Pulheimer Bach hin abfallenden
Geländekante. Das Siedlungsareal der aus zwei benachbarten Gebäudezeilen bestehenden Hofareals 1 konnte nach allen Seiten klar erfasst werden und umfasst eine Flä2
che von etwa 3400 m . Eine innere Gliederung der Siedlung ist anhand der Befundverteilung klar erkennbar, so konzentrieren sich die Wohn-, Wirtschafts- und Speicherbauten entlang einer NW-SO ausgerichtete Achse im Südwesten des Nutzungsareals wohingegen die Speichergruben konzentriert entlang der südöstlichen und der einzige
nachgewiesene Ofen im Bereich der nordöstlichen Siedlungsperipherie angelegt wurden. Unklar bleibt, ob beide Gebäudezeilen zeitgleich oder nacheinander besiedelt wurden, hier gibt das geborgene keramische Fundmaterial keinerlei verifizierbare Anhaltspunkte einer feinchronologischen Untergliederung.
Gänzlich anders verhält es sich mit den nordwestlich der villa rustica aufgedeckten
Siedlungsbefunden des vermeintlichen Hofareals 2. Hier lassen sich aufgrund der bislang dokumentierten drei Siedlungsgruben weder die Grenzen des Siedlungsareals
noch dessen Bebauungsstrukturen oder chronologische Stellung näher eingrenzen.
In Bezug auf die neolithischen Off-Site Befunde lassen sich anhand der gleichmäßigen
Befundverteilung zwar keine Konzentrationen erkennen. Dies gilt sowohl für diffusen
und polymorphen Schwarzerderelikte der anthropogenen Landschaftsgenese, als auch
für die mit diesen geographisch und chronologisch assoziierten „Schlitzgruben“, die sich
in großen Abständen hautsächlich entlang der mäßig abfallenden Hangkanten des Geyener Berges verteilen.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in
der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen
und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung
von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.:
0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Land-
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
24
schaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für
wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 DSchG NW).
4.9.
Vorbelastungen
Das Plangebiet wird allseitig großräumig von Verkehrsadern eingerahmt. Im Norden verläuft in
Südost-Nordwest-Richtung die DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach. Von Süden her
grenzt die Bundesstraße B 59n an, die sich ebenfalls in Richtung Südost-Nordwest erstreckt.
Weiter im Südosten verläuft die Bonnstraße (L 183) von Brauweiler nach Pulheim und im Westen liegt die Geyener Straße K 25.
Die Verkehrsbänder zerschneiden den größeren Landschaftsraum und bringen Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich. Des Weiteren bildet die in Troglage zum Plangebiet verlaufende Bundesstraße B 59n eine landschaftliche Zäsur.
Im Gebiet wirken sich die intensive landwirtschaftliche Nutzung und der Baumschulbetrieb belastend für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur aus.
4.10.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
5.
5.1.
25
Umweltauswirkungen
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen
In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans
auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an
dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung
Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden.
5.2.
5.2.1.
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt
Veränderungen im Plangebiet
Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht
die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen:
Tabelle 5:
Code
Flächenbilanz
Biotoptyp
Bestand
[m²]
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
Versiegelte Fläche (Straße usw.)
25
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
0
Versickerung (Erschließungsstraßen,
Wege, Wertstoffcontainer - Flächenanteil
100%)
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
0
Versickerung
(Wohnbauflächen
–
Flächenanteil 60%)
1.2
0
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung (KiTa - Flächenanteil 40%)
1.3
Wege, wassergebundene Decke
246
1.5
Feldwege
5.322
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
69.685
4
Grünflächen
4.1
Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich
0
(Flächenanteil 40%)
4.4
Grünfläche, strukturarm (KiTa Außen0
anlagen - Flächenanteil 60%)
4.4
Grünfläche, strukturarm
0
4.5
Grünfläche, strukturreich
0
4.8
Baumschule, Erwerbsgartenbau
34.505
7
Gewässer
7.7
Versickerungsmulde
0
8
Gehölze
8.1
Hecke, Feldgehölz
2.902
Summe
112.685
1
1.1
1.2
Inanspruchnahme
[m²]
Neuanlage
Planung
[m²]
[m²]
25
0
0
20.757
0
20.757
0
31.139
31.139
0
1.722
1.722
246
5.322
0
0
0
0
69.685
0
0
0
20.760
20.760
0
2.582
2.582
0
0
34.505
5.891
23.380
0
5.891
23.380
0
0
3.552
3.552
0
109.783
0
109.783
2.902
112.685
Die im Hinblick auf die landschaftsrechtliche Eingriffsbewertung relevanten Nutzungstypen des
Bebauungsplans werden dabei folgenden Biotoptypen zugeordnet (siehe hierzu auch
Abbildung 2, Seite 3).
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
26
Bebauungsplan
Zuordnung zu Biotoptypen
Zeichen
Code
1.2
Biotoptyp
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Wohnbauflächen – Flächenanteil 60%)
Nicht überbaubare Grundstücksfläche
4.1
Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich (Flächenanteil 40%)
Gemeinbedarf, KiTa
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (KiTa –
Flächenanteil 40%)
Gemeinbedarf, KiTa
4.4
Grünfläche, strukturarm (KiTa
Außenanlagen - Flächenanteil
60%)
Öffentliche Verkehrsflächen
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Erschließungsstraßen, Wege, Wertstoffcontainer - Flächenanteil 100%)
Regenrückhaltebecken
7.7
Versickerungsmulde
Öffentliche Grünfläche
4.4
4.5
Grünflächen, strukturarm
Grünflächen, strukturreich
Je nach Lage u. Größe der
Einzelflächen 4.4 oder 4.5
Erhaltung von Bäumen und
Sträuchern
8.1
Hecke, Feldgehölz
Vorhandenes Feldgehölz
Stellplätze / Garagen / Carports
1.2
Überbaubare Grundstücksfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
bzw. Fuß- / Radweg
Erläuterungen
In versiegelter Grundstücks
fläche (WA) enthalten
Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend landwirtschaftliche
Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen, Verkehrsflächen und von
Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst.
Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV
2001) der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes:
Tabelle 6:
Bewertung des Planungszustandes
B. Biotoptypen – Planung
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
Grundwert P
5
Gesamtkorrekturfaktor
6
Gesamtwert
(Sp. 4 x
Sp. 5)
1
1.2
1.2
1.2
4
4.1
4.4
4.4
4.5
7
7.7
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung (Erschließungsstraßen,
Wege, Wertstoffcontainer - Flächenanteil
100%)
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung (Wohnbauflächen –
Flächenanteil 60%)
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung (KiTa - Flächenanteil 40%)
Grünflächen
Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich
(Flächenanteil 40%)
Grünfläche, strukturarm (KiTa Außenanlagen - Flächenanteil 60%)
Grünfläche, strukturarm
Grünfläche, strukturreich
Gewässer
Versickerungsmulde
7
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
20.757
0,5
1,00
0,50
10.379
31.139
0,5
1,00
0,50
15.570
1.722
0,5
1,00
0,50
861
20.760
2
1,25
2,50
51.900
2.582
2
1,00
2,00
5.164
5.891
23.380
2
3
1,00
1,40
2,00
4,20
11.782
98.196
3.552
4
0,50
2,00
7.104
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
Tabelle 6:
27
Bewertung des Planungszustandes
B. Biotoptypen – Planung
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
Grundwert P
5
Gesamtkorrekturfaktor
6
Gesamtwert
(Sp. 4 x
Sp. 5)
8
Gehölze
8.1
Hecke, Feldgehölz
Gesamtfläche B (Summe Sp. 3)
Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7)
2.902
112.685
7
1,00
7,00
7
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
20.314
221.270
Erläuterungen zur Spalte „Gesamtkorrekturfaktor“:
Der Biotoptyp „4.1. Zier- und Nutzgarten, mäßig strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren
(MSWKS & MUNLV 2001) als „Zier- und Nutzgarten, strukturarm“ mit einem Grundwert P (Planung) von „2“ ausgewiesen. Die neu angelegten Gärten werden in ihrer biotischen Vielfalt im
Schnitt jedoch zwischen den strukturarmen und den strukturreichen (Grundwert P 3) Gärten
liegen, sodass ein mittlerer Biotopwert von 2,5 gerechtfertigt ist, der durch den Korrekturfaktor
1,25 eingestellt wird.
Der Biotoptyp „4.5 Grünfläche, strukturreich“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS &
MUNLV 2001) als „Extensivrasen usw. (z.B. in Grün- und Parkanlagen)“ mit einem Grundwert P
(Planung) von „3“ ausgewiesen. Die geplante „Grünfläche, strukturreich“, die sich als Biotopeinheit räumlich über die Bebauungspläne Nr. 113, 114 und 115 Pulheim erstreckt, zeichnet
sich jedoch durch eine höhere Strukturvielfalt und vor allem durch einen höheren Anteil an gebietsheimischen Gehölzbiotoptypen wie z.B. Kleingehölzen (Grundwert P 6) und Obstbaumwiesen (Grundwert P 7) aus. Um diesem Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 1,4 angehoben.
Der Biotoptyp „7.7 Versickerungsmulde“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV
2001) als „Wegeseitengraben, Rigolen, Versickerungsmulden“ mit einem Grundwert P (Planung) von „4“ ausgewiesen. Die geplante Fläche zeichnet sich jedoch durch eine höhere technische Ausgestaltung, geringe Strukturvielfalt und höhere Nutzungsintensität aus. Um diesem
Verhältnis gerecht zu werden, wurde gemäß dem Verfahren der Korrekturfaktor auf 0,5 abgesenkt.
Dem Planungszustand kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert B von 221.270
Wertpunkten zu.
5.2.2.
Schutzgut Mensch
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Mensch einher:
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Temporäre Beein109.783 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
2
trächtigung des Planm charakterisiert.
gebietes
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und
akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden. Die Beeinträchtigungen können für die angrenzenden Wohngebiete somit
temporär erheblich sein.
Beeinträchtigung der
. /.
Während der Bauphase kann es durch den BaustellenStraßen und Wege
verkehr temporär zu Behinderungen auf den Straßen und
durch den BaustellenWegen kommen, die zugleich auch der örtlichen Nah- und
verkehr
Freizeiterholung dienen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen weitgehend wieder nutzbar bzw. werden im
Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes durch modifizierte Wegeführungen ergänzt.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Aufgabe der Nutzung 104.190 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die
2
als Acker und Baumm Nutzung als Acker und Baumschulgelände aufgegeben
schulgelände
und durch ein Wohngebiet ersetzt.
Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche
Existenz gefährdet wird.
Aufgabe von Wegen
. /.
Die Realisierung des Wohngebietes und des neuen
Wegesystems erfolgt unter gleichzeitiger Aufgabe der
Wegeparzelle 20.
Da im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des
Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes gleichwertige neue Wegeverbindungen entstehen, ist diese Beeinträchtigung nicht erheblich.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Belastungen durch
. /.
Gemäß des Verkehrskonzeptes Pulheim-West wird für
zusätzliches Verkehrdas neue Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim
saufkommen
mit einem Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro
Tag (PLANUNGSBÜRO VIA EG 2015) gerechnet.
Das Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen
Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) führen in den bestehenden Wohngebieten wie auch in den neunen Wohngebiet zu einer unvermeidbaren und erheblichen Belastung.
Die in diesem Zusammenhang mindernden Maßnahmen
des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am
Bendacker) sowie des Lärmschutzes (Lärmschutzmauer
entlang der Geyener Straße) wurden bereits mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim umgesetzt,
sodass die oben beschriebenen Beeinträchtigungen durch
Lärm auf das erforderliche Maß reduziert wurden.
28
erheblich
ja
nein
nein
nein
ja
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher,
die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut Mensch nur
eine geringe Erheblichkeit haben.
Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von
807 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen
(Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in dem
neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. Die in
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
29
diesem Zusammenhang mindernden Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von
zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am Bendacker) sowie des
Lärmschutzes (Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße) wurden bereits mit Realisierung
des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim durchgeführt, sodass die oben beschriebenen Beeinträchtigungen durch Lärm auf das erforderliche Maß reduziert wurden.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und das
geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des
Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung
im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n besteht.
Weitere Hinweise:
Das Plangebiet wurde gemäß Abschlussbericht der BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (Juli 2017 –
Datum des Schreibens versehentlich 19.11.2015) vom Kampfmittelbeseitigungsdienst mit folgendem Ergebnis untersucht:
„Nur eine Teilfläche von 102.663 m² wurde geräumt.
Insgesamt wurde 1 Kampfmittel (u.a. 1x 10,5 cm Sprgr.(d)) geborgen.
Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann
diese Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern
sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden
werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Zu Bohr.- und Rammarbeiten verweise ich auf das Merkblatt Baugrundeingriffe.“
5.2.3.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Tiere und Pflanzen einher:
Tabelle 8:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
. /.
Verlust von Biotopen
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in unFlächeninanspruchterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch genahme
nommen.
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
erheblich
s.u.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
Tabelle 8:
Wirkfaktor
30
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
. /.
Beeinträchtigung von
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die
zeitliche Verlärmung,
mit Abschluss der Arbeiten enden.
Schadstoffeinträge
Aufgrund der bereits bestehenden Störungen durch die
und visuelle Störunbenachbarten Verkehrsbänder und die Erholungsnutzung
gen
sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust / Funktions109.783 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme
2
verlust von Lebensm der nachfolgenden Biotoptypen (vgl. Tabelle 5, S.25).
2
räumen für Pflanzen
[m ]
und Tiere durch Flä25 Versiegelte Flächen (Straße) (1.1)
cheninanspruch246
Wege, wassergebundene Decke (1.3)
nahme bzw. -umwandlung und (Teil-)
5.322 Feldwege (1.5)
Versiegelung
69.685 Acker (3.1)
34.505 Baumschule, Erwerbsgartenbau (4.8)
Funktionsverlust und
104.190 Durch die großflächige Inanspruchnahme der Acker- und
2
m Baumschulfläche geht ein elementarer Teil- bzw. GesamtBeeinträchtigung von
Austausch-/ Wechsellebensraum verloren, der nicht nur für die Lebensgemeinbeziehungen von Teilschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher
Biotopbestände in der Umgebung von Bedeutung ist.
bzw. Gesamtlebensräumen durch ZerDa angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte
schneidung bzw. BarLandwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in
rierewirkung
ihrer Wirkung zwar erheblich, jedoch deutlich zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Die von dem Wohngebiet ausgehende Lärmentwicklung
Biotopen durch akussowie auch optische Emissionen können eine Störwirkung
tische und optische
auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben.
Emissionen
Die vorhandenen Wohngebiete, die bestehende Erholungsnutzung und die angrenzenden Verkehrsbänder verursachen einerseits eine bestehende Grundbelastung.
Andererseits puffert ein breiter Grünstreifen mögliche Beeinträchtigungen der neuen Wohnbebauung vom Pulheimer Bach und den angrenzenden Landwirtschaftsflächen
ab. Die zusätzlichen Beeinträchtigungen werden somit
nicht als erheblich eingestuft.
erheblich
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Plangebiet vorkommenden Bruthabitate von drei Feldlerchen-Paaren, welche durch die Bebauung überplant werden, wodurch
die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen
zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen für die Feldlerche
werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die
Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die Individuen der
Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 3, S. 12). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet.
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen
bzw. Baumschulgelände handelt.
PL
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31
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2
mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 104.190 m verloren, die nicht
nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere
ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung
durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer
Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht.
5.2.4.
Schutzgut Boden
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden einher:
Tabelle 9:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
. /.
(Temporärer) Verlust
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in undurch Bodenlager,
terschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp. VerBaustraßen etc.
änderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und Bo(Wirkfaktoren: Abgradenwasserhaushalt).
bung, Aufschüttung,
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
Verdichtung)
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Temporäre Beein. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
denschutzfunktionen
durch baubedingten
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
Schadstoffeintrag
(vgl. Kapitel 5.3.1, S. 38) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer
im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S.
38)
erheblich
s.u.
vermeidbar
PL
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Stand: November 2017
Tabelle 9:
32
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Boden53.618 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2
flächen durch (Teil-)
m sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen
Versiegelung
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders
schutzwürdige Böden eingestuft.
Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte
2
Versiegelung im Umfang von 53.618 m (vgl. Tabelle 5,
S.25) wodurch es zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraumund natürlichen Ertragsfunktion kommt.
Neben den biologischen werden auch die physikalischen
und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich beeinträchtigt.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Keine Beeinträchti. /.
Von dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten ergungen zu erwarten
heblichen Beeinträchtigungen aus.
erheblich
ja
nein
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
5.2.5.
Schutzgut Wasser
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Wasser einher:
Tabelle 10:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Gefahr der Grund. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
zung
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
(vgl. Kapitel 5.3.1, S. 38) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im
Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 5.3.1, S. 38)
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
53.618 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte
2
2
Grundwasserneubilm Versiegelung im Umfang von 53.618 m (vgl. Tabelle 5,
S.25). Dadurch kommt es zum Verlust versickerungswirkdungsrate durch den
samer Flächen.
Verlust der Infiltrationsfläche über
Es ist jedoch geplant, das anfallende unbelastete RegenGrundwasserleitern
wasser in eine Versickerungs- / Regenrückhalteanlage
einzuleiten und dort teilweise zur Versickerung zu bringen.
Die über die Leistungsfähigkeit der Versickerung hinausgehende Niederschlagswassermenge wird zurückgehalten und gedrosselt über eine bereits vorhandene Kanalleitung in den Pulheimer Bach abgeleitet. So wird zwar die
versickerungswirksame Fläche reduziert, die Grundwasserneubildungsrate bleibt jedoch weitgehend erhalten.
erheblich
vermeidbar
ja
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Tabelle 10:
33
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
. /.
Es sind keine BeeinVon dem Wohngebiet gehen keine betriebsbedingten erträchtigungen zu erheblichen Beeinträchtigungen aus.
warten.
erheblich
nein
Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere Erheblichkeit zu.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
5.2.6.
Schutzgut Klima und Luft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Klima / Luft einher:
Tabelle 11:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen
Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzfunktion durch Bauzeit
bar.
bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten.
emissionen
Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25),
Bundesstraße B 59n und Bonnstraße (L 183) geringen
Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung des
53.618 Das geplante Wohngebiet umfasst eine prognostizierte
2
2
Geländeklimas durch
m Versiegelung im Umfang von 53.618 m (vgl. Tabelle 5,
S.25).
Neuversiegelung
Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen
Luftqualität durch
Verkehrsaufkommen von 807 Kfz-Fahrten pro Tag einher
Schadstoffemissionen
(vgl. Kapitel 5.2.2, S. 27), das wiederum eine unvermeidaus zusätzlichem
bare und erhebliche Erhöhung der Abgasemissionen zur
Verkehr
Folge haben wird.
Die Beeinträchtigung ist jedoch unter Berücksichtigung
der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden
Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, Geyener Straße (K 25), Bundesstraße B 59n und
Bonnstraße (L 183) sowie die Verkehrsbewegungen in
den vorhandenen, angrenzenden Wohngebieten und deren Emissionen zu relativieren.
Beeinträchtigung der
. /.
Von dem geplanten Wohngebiet gehen keine betriebsbeLuftqualität
dingten erheblichen Beeinträchtigungen aus.
erheblich
nein
nein
ja
nein
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Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 807 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis mittlere Erheblichkeit zu.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
5.2.7.
Schutzgut Landschaft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Landschaft einher:
Tabelle 12:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporäre) Über. /.
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
formung von Landcharakterisiert.
schaftseinheiten
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
durch baubedingte
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme
geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Überformung der
109.783 Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der
m² überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung durch die
landschaftlichen Eigenart
Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen) überformt.
Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete, ist die Beeinträchtigung zwar
erheblich, aber zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
. /.
Es sind keine BeeinVon dem geplanten Wohngebiet geht keine betriebsbeträchtigungen zu erdingte erhebliche Beeinträchtigung aus.
warten.
erheblich
s.u.
ja
nein
Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige
Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
Positive Wirkungen:
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft ein und wertet
das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt
deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus
Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig fließend erlebt. Aus der Perspektive
der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem die landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert.
Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion
des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur als offene in-
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tensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
5.2.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim wurde 2016/2017 im Auftrag der Stadt
Pulheim und in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB
Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2017), die im Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst werden.
Das archäologische Befundaufkommen innerhalb der insgesamt knapp 1,45 ha umfassenden Untersuchungsfläche lässt sich als dicht beschreiben und umfasst insgesamt
820 Befunde. Befundkonzentrationen lassen sich für die neolithischen Off-Site Befunde
nicht erkennen, wohl aber für die römischen bzw. die vorangehende eisenzeitliche
Siedlungsphase.
So konzentrieren sich die römischen Siedlungsbefunde in einem, durch einen Umfas2
sungsgraben markierten, etwa 6200 m großem Areal, dessen Zentrum mit dem bereits
prospektierten Bodendenkmal OA 0000/9154 korreliert. Obwohl aufgrund der kleinen
Sondierungsfläche keine Aussagen zur inneren Gliederung der villa rustica getroffen
werden können, so lässt sich zumindest deren Nutzungsdauer aufgrund des keramischen sowie numismatischen Typenspektrums vom 1.-4. Jahrhundert belegen.
Vergleichbar den römischen liegen auch die vorangehenden mitteleisenzeitlichen Siedlungsrelikte entlang derselben, zum südöstlich gelegen Pulheimer Bach hin abfallenden
Geländekante. Das Siedlungsareal der aus zwei benachbarten Gebäudezeilen bestehenden Hofareals 1 konnte nach allen Seiten klar erfasst werden und umfasst eine Flä2
che von etwa 3400 m . Eine innere Gliederung der Siedlung ist anhand der Befundverteilung klar erkennbar, so konzentrieren sich die Wohn-, Wirtschafts- und Speicherbauten entlang einer NW-SO ausgerichtete Achse im Südwesten des Nutzungsareals wohingegen die Speichergruben konzentriert entlang der südöstlichen und der einzige
nachgewiesene Ofen im Bereich der nordöstlichen Siedlungsperipherie angelegt wurden. Unklar bleibt, ob beide Gebäudezeilen zeitgleich oder nacheinander besiedelt wurden, hier gibt das geborgene keramische Fundmaterial keinerlei verifizierbare Anhaltspunkte einer feinchronologischen Untergliederung.
Gänzlich anders verhält es sich mit den nordwestlich der villa rustica aufgedeckten
Siedlungsbefunden des vermeintlichen Hofareals 2. Hier lassen sich aufgrund der bislang dokumentierten drei Siedlungsgruben weder die Grenzen des Siedlungsareals
noch dessen Bebauungsstrukturen oder chronologische Stellung näher eingrenzen.
In Bezug auf die neolithischen Off-Site Befunde lassen sich anhand der gleichmäßigen
Befundverteilung zwar keine Konzentrationen erkennen. Dies gilt sowohl für diffusen
und polymorphen Schwarzerderelikte der anthropogenen Landschaftsgenese, als auch
für die mit diesen geographisch und chronologisch assoziierten „Schlitzgruben“, die sich
in großen Abständen hautsächlich entlang der mäßig abfallenden Hangkanten des Geyener Berges verteilen.
PL
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Stand: November 2017
5.2.9.
36
Wechselwirkungen
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt
und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt.
Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen
zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können.
Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren.
Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen
großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der
Wechselwirkungen möglich.
Schutzgut Mensch
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit
Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den
Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft)
Mit der Realisierung des Planvorhabens geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von
807 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Lärm- und Schadstoffemissionen auf die Landschaft sowie Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Landschaft,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Klima Luft)
Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – wirkt
sich nicht nur positiv auf die Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden
Wohngebiete aus, sondern hat auch positive Wirkungen im Hinblick auf das Landschaftsbild
und die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen.
(Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem
eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust
an versickerungswirksamer Fläche. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut
Wasser)
Die vorgesehene weiträumige Grünfläche entlang des Siedlungsrandes – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – wirkt
sich nicht nur positiv auf die biotische Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen aus, sondern fördert auch die Erholungsfunktion des Plangebietes und der
angrenzenden Wohngebiete und wirkt sich positiv im Hinblick auf das Landschaftsbild aus.
(Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaft)
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
37
Schutzgut Boden
Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr
bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen
behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber
hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Wasser,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Wasser
Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu
einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus führt die
Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft. (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und
Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Klima / Luft
Mit der Realisierung der Planungsvorhaben geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von
807 Kfz-Fahrten pro Tag einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf
das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch)
Schutzgut Landschaft
Durch das Planvorhaben wird das gewohnte Bild der überwiegend landwirtschaftlichen
Nutzung durch die Wohngebietsnutzung (Gebäude inkl. Gärten und Erschließungsflächen)
überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und
Pflanzen)
Die vorgesehene weiträumige Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund
mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – entlang des Siedlungsrandes hat nicht
nur eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild, sondern wirkt sich auch fördernd auf die
Erholungsfunktion des Plangebietes und der angrenzenden Wohngebiete aus. Ebenso trägt
sie zur biotischen Anreicherung der Landschaft mit höherwertigen Biotopstrukturen bei.
(Schutzgut Landschaft, Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen, da die Belange der
Bodendenkmalpflege durch die umfassenden Untersuchungen vor Ort durch eine archäologische Fachfirma unter Fachaufsicht der LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland berücksichtigt worden sind. Diese archäologischen Untersuchungen umfassten mehrere Grabungsschnitte sowie weitere archäologische Untersuchungen auf den zukünftigen Verkehrsflächen.
Als Ergebnis wird eine Fläche im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans aufgrund
eines römischen Befundes von Bebauung freigehalten. Die verbleibenden Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind unter Berücksichtigung von § 15 f. DSchG zur Bebauung freigegeben.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
5.3.
5.3.1.
38
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
Vermeidung und Verringerung
Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt, die – soweit notwendig – auch als
Auflage in den Baugenehmigungsverfahren (z.B. über Nebenbestimmungen) rechtlich bindend
werden sollten.
Schutzgut Mensch
Durch die Überplanung der Landwirtschafts- und Baumschulflächen wird keine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Existenz gefährdet.
Bestehende Wegeverbindungen bleiben weitgehend erhalten bzw. werden im Zusammenhang mit der inneren Erschließung des Plangebietes sowie des Rad- und Fußwegenetzes
durch modifizierte Wegeführungen ergänzt.
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen
Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die
Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten
Wohngebieten zu gute.
Durch Einsatz von Maschinen nach dem aktuellen Stand der Technik werden Störwirkungen auf das unvermeidbare Maß reduziert.
Die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am Bendacker) sowie des Lärmschutzes (Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße) wurden bereits mit Realisierung des Bebauungsplans
Nr. 113 Pulheim umgesetzt, sodass die Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm auf das
erforderliche Maß reduziert wurden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen und das Baumschulgelände in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.
Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf.
während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf
landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt.
Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder
Eiern europäischer Vogelarten wird die Baumaßnahme außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten mitteleuropäischer Vogelarten (Anfang März bis Ende September) begonnen. Werden die Baumaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem
vor März kontinuierlich fortgesetzt, können die Bauarbeiten in der folgenden Brutzeit fortgesetzt werden. – Die bauzeitliche Beschränkung kann in Abstimmung mit der Stadt Pulheim
und dem Rhein-Erft-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, aufgehoben werden, wenn mit ausreichendem Vorlauf vor Baubeginn eine ökologische Baubegleitung insbesondere unter
dem Aspekt des Artenschutzes durchgeführt wird und in deren Ergebnis der Baumaßnahme
PL
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Umweltbericht
Stand: November 2017
39
keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG entgegen
stehen.
Gegenüber der derzeit intensiven Nutzung als Acker und Baumschulgelände erfährt das
Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer
Biotopstrukturen im Bereich der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen Bebauungsplänen Nr. 114 und 115 Pulheim steht – eine
ökologische Anreicherung.
Die im Kapitel 3 (Seite 12) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur
Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Artenschutzprüfung sind zu
berücksichtigen.
Schutzgut Boden
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden;
Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß;
Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt.
Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur
von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung
des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf das
technisch notwendige Maß beschränkt.
Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt.
Schutzgut Wasser
Zur Vermeidung von Grundwasserkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten
Plätzen.
Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten.
Schutzgut Landschaft
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete
Landwirtschafts- und Baumschulflächen in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 Pulheim steht – bindet das Vorhaben in die Landschaft ein und
wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und
umgekehrt deutlich auf.
Die Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen
Nr. 113 und 115 Pulheim steht – sowie weitere gestalterische Maßnahmen werden die Er-
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Stand: November 2017
40
holungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung fördern. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen, da die Belange
der Bodendenkmalpflege durch die umfassenden Untersuchungen vor Ort durch eine
archäologische Fachfirma unter Fachaufsicht der LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland berücksichtigt worden sind. Diese archäologischen Untersuchungen umfassten mehrere Grabungsschnitte sowie weitere archäologische Untersuchungen auf den zukünftigen
Verkehrsflächen. Als Ergebnis wird eine Fläche im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans aufgrund eines römischen Befundes von Bebauung freigehalten. Die verbleibenden Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind unter Berücksichtigung
von § 15 f. DSchG zur Bebauung freigegeben.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen
in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn
(Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben
wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16
DSchG NW).
5.3.2.
Arten- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher,
die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern.
5.3.2.1.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität durchgeführt. Insbesondere im Hinblick auf die Betroffenheit der Feldlerchen-Reviere wurden geeignete CEF-Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität erarbeitet. Für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätte
von drei Feldlerchen-Paaren wird eine Maßnahmenfläche von mindestens 1,5 ha erforderlich.
Diese Maßnahme wird zusammen mit den erforderlichen CEF-Maßnahmen für die Bebauungspläne Nr. 113 Pulheim und Nr. 115 Pulheim realisiert, die auf einer Fläche von 3,5 ha günstige
Lebensraumbedingungen für die insgesamt betroffenen Arten schaffen.
Die Maßnahmen (Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen) werden
auf den benachbarten Flurstücken 1631 (Gemarkung Pulheim, Flur 6) und 17 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) bzw. 19 (Gemarkung Pulheim, Flur 20) im jährlichen Wechsel durchgeführt und
wurden im Herbst 2015 begonnen.
Der Überführung von Intensiväckern in Extensiväcker und Blühstreifen kommt gemäß dem
Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001) in Be-
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
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zug auf die Maßnahmenfläche von 1,5 ha für den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim der Biotopwert von 30.000 Wertpunkten zu:
Tabelle 13:
Bewertung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
A. Biotoptypen – Bestand
Code
Biotoptyp
Fläche
[m²]
Grund- Gesamtwert A korrekturfaktor
Gesamtwert
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
(Sp. 4 x
Sp. 5)
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
15.000
2
1
B. Biotoptypen – Planung
Code
Biotoptyp
Fläche
Grund- Gesamt[m²]
wert P korrekturfaktor
2
Gesamtwert
Einzelflächenwert
(Sp. 3 x
Sp. 6)
(Sp. 4 x
Sp. 5)
5
Brachen
5.1
Brachen < 5 Jahre
15.000
Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B –Gesamtflächenwert A)
6
0,6667
30.000
4
60.000
30.000
Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor Grundwert P:
Die im Rahmen der CEF-Maßnahme angelegten Extensiväcker und Blühstreifen werden dem
Biotoptyp „Brachen < 5 Jahren“ zugeordnet. Der Biotoptyp „5.1 Brachen < 5 Jahre“ wird im Bewertungsverfahren (MSWKS & MUNLV 2001) mit einem Grundwert P (Planung) von „6“ ausgewiesen. Da die Bracheflächen in Abhängigkeit von der Bewirtschaftung kleinräumig wechseln
und nicht 5 Jahre an derselben Stelle liegen werden, wurde der Grundwert auf „4“ gesenkt.
5.3.2.2.
Naturschutzrechtliche Kompensation
Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird davon ausgegangen, dass der biotische
Komplex (Biotoptypen) die abiotischen Faktoren (Boden, Wasser, Klima und Luft usw.) für die
nachhaltige Sicherung des Naturhaushaltes am Standort repräsentiert. Dies bedeutet für den
Kompensationsumfang, dass mit dem Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Biotoptypen auch die Beeinträchtigungen der abiotischen Naturhaushaltsfaktoren
kompensatorisch ausreichend berücksichtigt sind.
Der aus dem Planungsvorhaben resultierende Kompensationsbedarf wird gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) aus der
Differenz der Gesamtflächenwerte A und B errechnet.
Tabelle 14:
Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. Eingriffsregelung
Wertermittlung
Gesamtflächenwert B (vgl.Tabelle 6, S. 26)
Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 4, S. 20)
Gesamtbilanz C (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A)
Wertpkt.
221.270
239.584
-18.314
Für das Planungsvorhaben errechnet sich somit ein Kompensationsbedarf von 18.314 Wertpunkten.
PL
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
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42
Die VV-Artenschutz (MUNLV 2010) – und ähnlich auch die Handlungsempfehlung „Artenschutz
in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ (MWEBWV 2010) –
sieht in Bezug auf das Verhältnis der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation
gemäß Eingriffsregelung folgendes vor:
„Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können gleichzeitig der Kompensation gemäß
Eingriffsregelung dienen und umgekehrt, und können ggf. für mehrere Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen konzipiert werden.“
Unter Berücksichtigung des kumulativen Effektes und der multifunktionalen Wirksamkeit der
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen errechnet sich ein Kompensationsüberschuss von
11.685 Wertpunkten.
Tabelle 15:
Verbleibender Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung
Kompensationswert vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (vgl. Tabelle 13, S. 41)
Kompensationsbedarf gem. Eingriffsregelung (vgl.Tabelle 14, S. 41)
Verbleibender Kompensationsüberschuss gem. Eingriffsregelung
Wertpkt.
30.000
-18.314
11.685
Der Kompensationsüberschuss wird in den Grünordnungsplan der Stadt Pulheim eingebucht.
5.3.3.
Gesamtbilanz
Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 18.314 Wertpunkten. Durch
die Berücksichtigung der 1,5 ha großen artenschutzrechtlichen Maßnahme mit einem Kompensationswert von 30.000 Wertpunkten wird nicht nur dieser externe Kompensationsbedarf
voll umfänglich gewährleistet, sondern es errechnet sich des Weiteren ein Kompensationsüberschuss im Umfang von 11.685 Wertpunkten, der in dem Grünordnungsplan der Stadt
Pulheim verbucht wird.
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer
multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der
Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“,
„Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren.
Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich.
6.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor.
7.
Geplante Überwachungsmaßnahmen
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
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8.
8.1.
43
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung
Planungsanlass
Die Stadt Pulheim plant ein neues Wohngebiet, welches durch den Bebauungsplan Nr. 114
Pulheim planungsrechtlich abgesichert werden soll.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 liegt am südlichen Ortsrand von Pulheim,
angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 113 im Nordwesten und Nr. 115 im Nordosten. Nördlich dieser Bebauungspläne erstreckt sich die vorhandene Wohnbebauung des Europaviertels
und die Wohnbebauung am Hirsch- und Elchweg.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 umfasst die Grundstücke:
Gemarkung
Pulheim
Flur
5
20
20
5
20
Flurstück
Nutzung, derzeit
6, 7, 8 (teilweise)
43, 48, 50, 51, 52 (teilweise), Acker, Baumschulgelände
53
26 (teilweise), 42, 44, 46, 49
Weg und Gehölzbestand entlang Pulheimer Bach
185
Wegeparzellen
20
Der Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim nimmt eine Fläche von rund 11,3 ha ein, die künftig neben
der Wohnbaufläche auch Erschließungs- und Grünflächen umfassen soll. Dabei soll den Grünflächen eine vielfältige Funktion im Natur- und Landschaftshaushalt zukommen.
8.2.
Plangebiet
Grundlage der Betrachtung des Plangebietes sind die Hauptnutzungen Intensiv-Acker und
Baumschulgelände, die bis Ende 2015 bestanden haben und im Vorgriff der Realisierung des
Planvorhabens aufgegeben wurden. Innerhalb des Gebietes befinden sich zudem mehrere
Wegeparzellen, welche im Rahmen der Flurbereinigung angelegt wurden.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet. Das Wegenetz wird insbesondere für die örtliche Nah- und Feierabenderholung genutzt.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Das rund 11,3 ha große Plangebiet wird als Intensiv-Acker und als Baumschulgelände bewirtschaftet.
Über die Erfassung der Biotoptypen hinaus wurden im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung
auch faunistische Erhebungen mit folgenden artenschutzrechtlich relevanten Ergebnissen
durchgeführt:
Es wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Acker- und Baumschulflächen
durch Feldhamster gefunden.
Es wurden keine Quartierstandorte von Fledermäusen gefunden, da es im Plangebiet selbst
keine geeigneten Gehölzbestände gibt. Das Gebiet wird von der Zwergfledermaus als Jagdgebiet genutzt.
Von den nachgewiesenen Vogelarten ist die Feldlerche die einzige Art mit Planungsrelevanz. Im Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 114 Pulheim wurden drei Brutpaare festgestellt.
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Schutzgut Boden
Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ und kleinflächig vom Bodentyp „Kolluvium“ geprägt. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige
Böden eingestuft.
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Südsüdöstlich der Plangebietsgrenze erstreckt sich in Südwest-Nordost-Richtung der Pulheimer
Bach, an den nach Osten das Hochwasser-Rückhaltebecken „Bendacker“ anschließt.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler.
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte. Aus landschaftlicher Sicht stellt sich das Plangebiet überwiegend als Freifläche dar, die sich von der im
Nordwesten bis Nordosten angrenzenden Bebauung abhebt und sich nach Südwesten hin erstreckt. Weiter im Süden verläuft die Bundesstraße B 59n, die eine starke landschaftliche Zäsur
darstellt.
Die Freifläche wird landwirtschaftlich und als Baumschule genutzt.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 114 Pulheim wurde 2016/2017 im Auftrag der Stadt
Pulheim und in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durch die Firma AAB
Archäologie Sondagearbeiten durchgeführt (ABB 2017), die im Abschlussbericht wie folgt zusammengefasst werden.
Das archäologische Befundaufkommen innerhalb der insgesamt knapp 1,45 ha umfassenden Untersuchungsfläche lässt sich als dicht beschreiben und umfasst insgesamt
820 Befunde. Befundkonzentrationen lassen sich für die neolithischen Off-Site Befunde
nicht erkennen, wohl aber für die römischen bzw. die vorangehende eisenzeitliche
Siedlungsphase.
So konzentrieren sich die römischen Siedlungsbefunde in einem, durch einen Umfas2
sungsgraben markierten, etwa 6200 m großem Areal, dessen Zentrum mit dem bereits
prospektierten Bodendenkmal OA 0000/9154 korreliert. Obwohl aufgrund der kleinen
Sondierungsfläche keine Aussagen zur inneren Gliederung der villa rustica getroffen
werden können, so lässt sich zumindest deren Nutzungsdauer aufgrund des keramischen sowie numismatischen Typenspektrums vom 1.-4. Jahrhundert belegen.
Vergleichbar den römischen liegen auch die vorangehenden mitteleisenzeitlichen Siedlungsrelikte entlang derselben, zum südöstlich gelegen Pulheimer Bach hin abfallenden
Geländekante. Das Siedlungsareal der aus zwei benachbarten Gebäudezeilen beste-
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Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
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Stand: November 2017
45
henden Hofareals 1 konnte nach allen Seiten klar erfasst werden und umfasst eine Flä2
che von etwa 3400 m . Eine innere Gliederung der Siedlung ist anhand der Befundverteilung klar erkennbar, so konzentrieren sich die Wohn-, Wirtschafts- und Speicherbauten entlang einer NW-SO ausgerichtete Achse im Südwesten des Nutzungsareals wohingegen die Speichergruben konzentriert entlang der südöstlichen und der einzige
nachgewiesene Ofen im Bereich der nordöstlichen Siedlungsperipherie angelegt wurden. Unklar bleibt, ob beide Gebäudezeilen zeitgleich oder nacheinander besiedelt wurden, hier gibt das geborgene keramische Fundmaterial keinerlei verifizierbare Anhaltspunkte einer feinchronologischen Untergliederung.
Gänzlich anders verhält es sich mit den nordwestlich der villa rustica aufgedeckten
Siedlungsbefunden des vermeintlichen Hofareals 2. Hier lassen sich aufgrund der bislang dokumentierten drei Siedlungsgruben weder die Grenzen des Siedlungsareals
noch dessen Bebauungsstrukturen oder chronologische Stellung näher eingrenzen.
In Bezug auf die neolithischen Off-Site Befunde lassen sich anhand der gleichmäßigen
Befundverteilung zwar keine Konzentrationen erkennen. Dies gilt sowohl für diffusen
und polymorphen Schwarzerderelikte der anthropogenen Landschaftsgenese, als auch
für die mit diesen geographisch und chronologisch assoziierten „Schlitzgruben“, die sich
in großen Abständen hautsächlich entlang der mäßig abfallenden Hangkanten des Geyener Berges verteilen.
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist demzufolge nicht erheblich betroffen, da die
Belange der Bodendenkmalpflege durch die umfassenden Untersuchungen vor Ort durch eine
archäologische Fachfirma unter Fachaufsicht der LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland
berücksichtigt worden sind. Diese archäologischen Untersuchungen umfassten mehrere Grabungsschnitte sowie weitere archäologische Untersuchungen auf den zukünftigen Verkehrsflächen. Als Ergebnis wird eine Fläche im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans aufgrund eines römischen Befundes von Bebauung freigehalten. Die verbleibenden Flächen des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind unter Berücksichtigung von § 15 f. DSchG zur Bebauung freigegeben.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Bei Nichtrealisierung der Planungsvorhaben wird das Plangebiet weiterhin als Landwirtschaftsfläche genutzt.
8.3.
Umweltauswirkungen
Prüfung von Standortalternativen
In die Betrachtung des Planungsvorhabens wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplans
auch die Prüfung von Alternativen einbezogen. Weitergehende Ausführungen sind deshalb an
dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da sie bereits im Umweltbericht zur „Teilbereichsänderung
Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim“ (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2015) abgearbeitet wurden.
Umweltauswirkungen des Plans
Mit dem Planvorhaben wird die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes von (teil-)versiegelten Wohnbauflächen und von Grünflächen unterschiedlicher Ausprägung abgelöst.
Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher:
PL
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Umweltbericht
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Schutzgut Mensch
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme enden und somit für das Schutzgut
Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Eine Realisierung des Wohngebietes trägt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von
807 Kfz-Fahrten pro Tag bei. Der zusätzliche Verkehr und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Schadstoffausträge) werden für die bestehenden Wohngebiete wie aber auch in
dem neuen Wohngebiet eine unvermeidbare Belastung von mittlerer Erheblichkeit bedeuten. Die in diesem Zusammenhang mindernden Maßnahmen des Verkehrskonzeptes (Einrichtung von zwei Kreisverkehren an der Geyener Straße / Pariser Straße und Am Bendacker) sowie des Lärmschutzes (Lärmschutzmauer entlang der Geyener Straße) wurden
bereits mit Realisierung des Bebauungsplans Nr. 113 Pulheim durchgeführt, sodass die
oben beschriebenen Beeinträchtigungen durch Lärm auf das erforderliche Maß reduziert
wurden.
Als positive Entwicklung ist die Förderung der Erholungsfunktion für die vorhandenen und
das geplanten Wohngebiet hervorzuheben, die in Folge der weiträumigen Grünfläche entlang des Siedlungsrandes entsteht. Zugleich bindet die Grünfläche – die in ihrer gesamten
Ausdehnung im Verbund mit den Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – das Wohngebiet in die Landschaft ein und mildert die deutliche Zäsur, die derzeit noch durch die B 59n
besteht.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust /
Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind
von mittlerer Erheblichkeit, da es sich vornehmlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen bzw. Baumschulgelände handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker- und Baumschulflächen gehen ele2
mentare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 104.190 m verloren, die
nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher
Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im
Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer
Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Plangebiet vorkommenden
Bruthabitate drei Feldlerchen-Paaren, welche durch die Bebauung überplant werden, wodurch die Individuen aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie der funktionserhaltenden Maßnahmen
für die Feldlerche werden von der Planung keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
erfüllt. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für
die Individuen der Feldlerchen des Plangebietes geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel
3, S. 12). Der Beeinträchtigung wird somit eine mittlere Erheblichkeit zugerechnet.
Gegenüber der derzeit intensiven Agrarnutzung erfährt das Plangebiet und seine Umgebung durch die Entwicklung höherwertiger landschaftstypischer Biotopstrukturen im Bereich
der weiträumigen Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den
künftigen Bebauungsplänen Nr. 113 und 114 steht – aber auch eine ökologische Anreicherung, die aus faunistischer Sicht vielen Tierarten eine Besiedlung neuer Lebensräume ermöglicht.
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Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
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Schutzgut Boden
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften der besonders schutzwürdigen Böden beeinträchtigt, die in ihrer
Wirkung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit einzustufen sind.
Schutzgut Wasser
Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Da eine nachgeschaltete Versickerung des Oberflächenwassers
vorgesehen ist, kommt der Beeinträchtigung eine mittlere Erheblichkeit zu.
Schutzgut Klima und Luft
Das geplante Wohngebiet geht mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 807 KfzFahrten pro Tag und damit einer Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder und die
vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete kommt diesem Aspekt eine geringe bis mittlere
Erheblichkeit zu.
Schutzgut Landschaft
Durch das geplante Wohngebiet (Gebäude, Gärten und Erschließungswege) wird das bisherige Landschaftsbild überprägt. Unter Berücksichtigung der Kulisse der vorhandenen, angrenzenden Wohngebiete ist die Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.
Die geplante Grünfläche – die in ihrer gesamten Ausdehnung im Verbund mit den künftigen
Bebauungsplänen Nr. 113 und 115 steht – bindet aber auch die Vorhaben in die Landschaft
ein und wertet das Landschaftsbild im Übergang von der offenen Feldflur zur Siedlungsfläche und umgekehrt deutlich auf. Vor allem bei der Annäherung und Betrachtung des Landschaftsausschnittes aus Südost bis Südwest wird der Übergang vom Offenland zur vorhandenen und geplanten Wohnbebauung nicht mehr wie bisher abrupt, sondern künftig
fließend erlebt. Aus der Perspektive der Wohngebiete wird durch die Grünfläche vor allem
die landschaftliche Zäsur der B 59n gemildert.
Zudem fördern die Grünfläche sowie weitere gestalterische Maßnahmen die Erholungsfunktion des Plangebietes und seiner Umgebung. Die Landschaft wird nun nicht mehr nur
als offene intensiv bewirtschaftete Feldflur erlebt, sondern erfährt eine Anreicherung aus typischen Landschaftselementen wie z.B. Grünland, Kleingehölzen und Obstwiesen, wodurch
sie erlebnisreicher wahrgenommen wird. Die Aufwertung der Erholungsfunktion kommt dabei den vorhandenen wie den geplanten Wohngebieten zu gute.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Die Untersuchungen zur Erkundung von Bodendenkmälern sind abgeschlossen. Eine endgültige Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege zu den Ergebnissen liegt
derzeit noch nicht vor.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen
in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn
(Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben
wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, aus-
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Stand: November 2017
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zuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16
DSchG NW).
Wechselwirkungen
Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden
aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der
Versiegelung von Flächen.
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt.
Mit dem Planvorhaben gehen Beeinträchtigungen und Eingriffe in Natur und Landschaft einher,
die entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF – vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sowie Ausgleich / Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfordern.
Das Planungsvorhaben erfordert eine Gesamtkompensation von 18.314 Wertpunkten. Durch
die Berücksichtigung der 1,5 ha großen artenschutzrechtlichen Maßnahme mit einem Kompensationswert von 30.000 Wertpunkten wird nicht nur dieser externe Kompensationsbedarf
voll umfänglich gewährleistet, sondern es errechnet sich des Weiteren ein Kompensationsüberschuss im Umfang von 11.685 Wertpunkten, der in dem Grünordnungsplan der Stadt
Pulheim verbucht wird.
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen und die Kompensationsmaßnahme sind aufgrund ihrer
multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der
Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“,
„Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren.
Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich.
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen:
Tabelle 16:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes
Schutzgut
Mensch
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Baubedingte
Auswirkungen
geringe Erheblichkeit
mittlere Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
---
Klima / Luft
---
Landschaft
---
Kultur- und sonstige Sachgüter
---
Anlagebedingte
Auswirkungen
--mittlere Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
mittlere Erheblichkeit
--mittlere Erheblichkeit
---
Betriebsbedingte
Auswirkungen
mittlere Erheblichkeit
------geringe bis mittlere
Erheblichkeit
-----
Ergebnis
mittlere Erheblichkeit
mittlere Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
mittlere Erheblichkeit
geringe bis mittlere
Erheblichkeit
mittlere Erheblichkeit
nicht erheblich
betroffen
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
9.
49
Literatur und Karten
AAB - ARCHÄOLOGISCHE AUSGRABUNGEN & BAUPROJEKT BETREUUNG (2017): Abschlussbericht der
archäologischen Sachverhaltsermittlungen Nw 2016/1024 in Pulheim, BP 114
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2017 – Datum des Schreibens versehentlich 19.11.2015):
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Abschlussbericht Pulheim, Elchweg, Am Lindenkreuz – Aktenzeichen 22.5-3-5362036-109/15/
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (1991): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG
(Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 – Amtsblatt nr. 50
für den Regierungsbezirk Köln – 16. Dezember 1991
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt
Region Köln (Stand: Oktober 2011)
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2013): Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Pulheimer Baches im Bereich der Stadt Bergheim und
der Stadt Pulheim (Überschwemmungsgebietsverordnung „Pulheimer Bach“) –
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln – Jahrgang 193, Nummer 46, 18. November 2013
BNatSchG (2009): Bundesnaturschutzgesetz – Gesetzt über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist"
BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn
club L94 LandschaftsArchitekten GmbH (2015): Gestaltungskonzept Grünzug Geyener Berg,
Pulheim – Vorentwurfspräsentation, 21.01.2015
DEUTSCHER WETTERDIENST (2012): Klimadaten Deutschland – Online. – www.dwd.de
DSchG (2013): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S.
716), 1. ÄndG vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 488), in Kraft getreten am 27. Juli
2013
GD – GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der
schutzwürdigen Böden, 2. überarb. Auflage. CD-ROM.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld
GRASY, H. + Zanolli, A. GbR (2015): Bebauungsplan Nr. 113 Stadt Pulheim – Schalltechnische
Untersuchung der Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr und Gewerbe
GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und
Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S.
GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 5. Fassung, 30. November 2015. Berichte zum Vogelschutz 52. 19-67.
KONRATH
WENNEMAR ARCHITEKTEN INGENIEURE (2014): Erläuterungsbericht zur Rahmenplanung Geyener Berg, Pulheim und der städtebaulichen Entwürfe des BP Nr. 113 Pulheim
UND
LANUV (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4.
Fassung 2011
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
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LNatSchG NRW (2016): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen – LG) – In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, GV. NRW S. 568, zuletzt geändert am 16. März
2010, GV. NRW S. 185. (Außer Kraft. Neufassung durch Artikel 1 des Gesetz zum
Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften
(Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 15. November 2016, GV. NRW.
S. 934)
LWG (1995): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG.
25.06.1995; zuletzt geändert am 16.07.2016
MBEWWV / MKULNV – Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“
MKULNV NRW (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen.
Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen (Az.: III-4 - 615.17.03.09).
Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH (Trier): J. Bettendorf, R. Heuser, U. JahnsLüttmann, M. Klußmann, J. Lüttmann, Bosch & Partner GmbH: L. Vaut, Kieler Institut
für Landschaftsökologie: R. Wittenberg. Schlussbericht
MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren
NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH,
Neuss. 149 S.
MUNLV – Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1.
Änderung vom 15.09.2010
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2014): Stadt Pulheim – Bebauungsplan Nr. 114 / 115 – Faunauntersuchung. Manuskript, 6 S.
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2015): Stadt Pulheim – Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim – Umweltbericht – Stand: 2. frühzeitige Beteiligung –
Februar 2015
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2015): Stadt Pulheim – Teilbereichsänderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplans, Stadt Pulheim – Umweltbericht – Stand: 2. frühzeitige Beteiligung –
Februar 2015
PLANUNG
LANDSCHAFT (2016): Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt
Pulheim.
UND
PLANUNGSBÜRO VIA EG (2015): Verkehrskonzept Pulheim-West – Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn
RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung
STADT PULHEIM (2015): Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim Geyener Berg
Süd des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: November 2017
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SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W.
SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten
Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO &
LANUV (Hrsg.).
TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200000 - Potentielle natürliche Vegetation - Blatt CC 5502 Köln, 2. Aufl. - Schr.Reihe Vegetationskde
6. 172 S. + Beilage
UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung).
53 S. * Anhang
WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG.
31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249)
PL
Planung und Landschaft