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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 280/2017 Erstellt am: 17.10.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 6 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 28.11.2017 X 12.12.2017 Betreff Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 280/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. 2. Der Rat nimmt die anliegende Kalkulationsübersicht bezüglich der Abfallbeseitigungsgebühren 2018 zur Kenntnis. Der Rat beschließt, dass die Abfallgebührensätze bis 31.12.2018 unverändert bleiben. Erläuterungen Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2018 unverändert bleiben. Die europaweite Ausschreibung für den Zeitraum 2018 - 2022 / 2023 hat zu einer gestiegenen Entgeltgesamtsumme geführt, die allerdings durch höhere (Neben-)Erträge kompensiert werden kann. Die Gesamtkosten sind gegenüber der Kalkulation 2017 um 2,1% von 4.206.231 € auf 4.294.663 € gestiegen. Wesentliche Gründe sind steigende Kosten bei der Verwertung und Beseitigung sowie bei der Sammlung. Die Beseitigungs- und Verwertungsgebühren werden vom Kreis insbesondere bei den Bioabfallmengen aufgrund einer Preisgleitklausel angehoben. Zudem steigt die Anzahl der genutzten Abfallgefäßen weiterhin an, was die Sammlung geringfügig verteuert (s. Zeilen 3 und 5 der Anlage). Niedrigere Nebenerträge aufgrund des geringeren Ausgleichs von Überdeckungen aus Vorjahren werden mehr als kompensiert durch den Erlös aus Altpapierverwertungsmengen, der aufgrund der Entwicklung in den letzten beiden Jahren höher kalkuliert werden kann. Die kalkulierten Nebenerträge liegen somit rund 3,0% über dem Wert für das Jahr 2017. Die verbleibenden um 1,95 % höheren gebührenrelevanten Kosten werden durch Mehreinnahmen aufgrund der höheren Anzahl der Abfallgefäße in Kombination mit dem steigenden Gesamtlitervolumen der grauen Tonnen als Kostenträger kompensiert.