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Beschlussvorlage (3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
180 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014) Beschlussvorlage (3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014) Beschlussvorlage (3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014) Beschlussvorlage (3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 283/2017 Erstellt am: 15.09.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 28.11.2017 Rat X 12.12.2017 Betreff 3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 283/2017 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende 3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014. Erläuterungen Aufgrund der Kalkulation der Friedhofs-und Bestattungsgebühren für das Jahr 2018 ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2018 zu ändern. Vorlage Nr.: 283/2017 . Seite 3 / 4 Anlage zur Vorlage Nr. 283 / 2017 3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende 3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 beschlossen: § 1- Änderungen § 5 - Gebührentarif Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre Verlängerungsjahr - Sarggrab 1.398,00 € 69,90 € - Urnengrab 978,00 € 48,90 € Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegefreien Wahlgräbern für 20 Jahre Verlängerungsjahr - Sarggrab Rasen 1.816,00 € 90,80 € - Urnengrab Rasen 1.146,00 € 57,30 € 1.451,00 € 72,55 € - Sarggrab Beisetzungsgarten* 1.031,00 € 51,55 € - Urnengrab Beisetzungsgarten* 1.338,00 € 66,90 € - Urnenkammer Kolumbarium* 1.436,00 € 71,80 € - Urnenkammer Stele* 1.278,00 € 63,90 € - Urnengrab Gemeinschaftsanlage* 1.120,00 € 56,00 € - Urnengrab Baum* Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern - Sarggrab je Grabstelle 20 Jahre 1.104,00 € - Urnengrab je Grabstelle 20 Jahre 750,00 € - Sarggrab Kind (bis 5 Jahre) 15 Jahre 443,00 € Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegfreien Reihengräbern 1.199,00 € - Urnengrab Gemeinschaftsanlage 20 Jahre* 1.040,00 € - Urnengrab Baum 20 Jahre* - Urnengrab anonym 20 Jahre 1.025,00 € - Sternenkind (Sdf.) 15 Jahre 303,00 € Die Gebührensätze für die mit * versehene(n) Nutzungsrechte gelten ab Verfügbarkeit der entsprechenden Nutzungsrechte auf mindestens einem Friedhof. Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Tieferlegung mit Beisetzung - Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg - Tiefbestattung - Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg - Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung - (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne - Beisetzung Sternenkind Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers 2.006,80 € 1.444,90 € 1.204,10 € 802,80 € 361,30 € 321,10 € 200,70 € 46,80 € Vorlage Nr.: 283/2017 . Seite 4 / 4 Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 313,20 € 156,60 € 94,00 € 47,00 € 74,80 € 44,90 € 44,90 € 44,90 € 44,90 € 44,90 € 30,00 € § 2 - Inkrafttreten Diese 3. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10. März 2014 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.