Daten
Kommune
Pulheim
Größe
180 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
283/2017
Erstellt am:
15.09.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.11.2017
Rat
X
12.12.2017
Betreff
3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März
2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 283/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende 3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der
Stadt Pulheim vom 10. März 2014.
Erläuterungen
Aufgrund der Kalkulation der Friedhofs-und Bestattungsgebühren für das Jahr 2018 ergibt sich die Notwendigkeit, die
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2018
zu ändern.
Vorlage Nr.: 283/2017 . Seite 3 / 4
Anlage zur Vorlage Nr. 283 / 2017
3. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom
10. März 2014
Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5
des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende 3. Änderung der Gebührensatzung
für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 beschlossen:
§ 1- Änderungen
§ 5 - Gebührentarif
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre
Verlängerungsjahr
- Sarggrab
1.398,00 €
69,90 €
- Urnengrab
978,00 €
48,90 €
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegefreien Wahlgräbern für 20 Jahre Verlängerungsjahr
- Sarggrab Rasen
1.816,00 €
90,80 €
- Urnengrab Rasen
1.146,00 €
57,30 €
1.451,00 €
72,55 €
- Sarggrab Beisetzungsgarten*
1.031,00 €
51,55 €
- Urnengrab Beisetzungsgarten*
1.338,00 €
66,90 €
- Urnenkammer Kolumbarium*
1.436,00 €
71,80 €
- Urnenkammer Stele*
1.278,00 €
63,90 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage*
1.120,00 €
56,00 €
- Urnengrab Baum*
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern
- Sarggrab je Grabstelle 20 Jahre
1.104,00 €
- Urnengrab je Grabstelle 20 Jahre
750,00 €
- Sarggrab Kind (bis 5 Jahre) 15 Jahre
443,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an pflegfreien Reihengräbern
1.199,00 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage 20 Jahre*
1.040,00 €
- Urnengrab Baum 20 Jahre*
- Urnengrab anonym 20 Jahre
1.025,00 €
- Sternenkind (Sdf.) 15 Jahre
303,00 €
Die Gebührensätze für die mit * versehene(n) Nutzungsrechte gelten ab Verfügbarkeit der entsprechenden Nutzungsrechte auf mindestens einem Friedhof.
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Tieferlegung mit Beisetzung
- Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg
- Tiefbestattung
- Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg
- Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung
- (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne
- Beisetzung Sternenkind
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
2.006,80 €
1.444,90 €
1.204,10 €
802,80 €
361,30 €
321,10 €
200,70 €
46,80 €
Vorlage Nr.: 283/2017 . Seite 4 / 4
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
313,20 €
156,60 €
94,00 €
47,00 €
74,80 €
44,90 €
44,90 €
44,90 €
44,90 €
44,90 €
30,00 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 3. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10. März
2014 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.