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Beschlussvorlage (1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
158 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016) Beschlussvorlage (1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 316/2017 Erstellt am: 18.10.2017 Aktenzeichen: IV/66-662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss 17 X 28.11.2017 Rat 31 X 12.12.2017 Betreff 1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 23.12.2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 53.480 € stehen im Haushalt 2018 als Deckungsmittel für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung zur Verfügung. 8.710 € müssen im Rahmen der Mittelbewirtschaftung überplanmäßig finanziert werden. *Eine Aussage für die Jahre ab 2019 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 316/2017 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die anliegende 1. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 23.12.2016. Erläuterungen Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebührensätze für das Jahr 2018 (siehe Vorlage 279/2017) hat zu geänderten Gebührensätzen geführt. Diese sind in den anliegenden Satzungsentwurf übernommen worden. Weiterhin müssen folgende Änderungen des Straßenverzeichnisses als Anlage zur Satzung ergänzend vorgenommen werden: 1. Adolph-von-Menzel-Straße, Pulheim Die Stichstraßen Adolph-von-Menzel-Straße 43 - 49 und 44 - 48 sind in Pflasterbauweise gestaltet und es fehlen Wendehammer. Eine Reinigung mit der Kehrmaschine ist aus technischen Gründen nicht möglich. Daher muss für diese Stichstraßen eine Übertragung der Reinigung an die Anlieger gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung erfolgen. 2. Am Kleekamp, Pulheim Die Stichstraße Am Kleekamp 21 - 31 kann nicht den Verkehrsregeln für Großmaschinen entsprechend gereinigt werden. Wegen einem zu eng gestalteten Wendehammer muss das Fahrzeug rückwärts setzen. Dieses ist Kehrmaschinen mit lediglich einem/r Fahrer/-in nicht erlaubt. Daher wird die Stichstraße Am Kleekamp 21 - 31 den angrenzenden Eigentümern/-innen zur Reinigung und Winterdienst gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung übertragen. 3. Am Stadtgarten, Pulheim Die Straße Am Stadtgarten wurde im Jahr 2014 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Diese muss noch im Straßenverzeichnis aufgenommen werden. Die Straße weist Pflasterbauweise auf und ist gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung den Anwohnern zur Reinigung zu übertragen. 4. Elchweg, Pulheim Der Elchweg wurde am 22.05.2017 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dieser ist in Pflasterbauweise ausgebaut und wird gemäß § 2 des Straßenverzeichnisses zur Reinigung den Anliegern übertragen. Vorlage Nr.: 316/2017 . Seite 3 / 5 5. Im alten Kirschgarten, Pulheim Die Straße Im alten Kirschgarten ist im Straßenverzeichnis bisher als Anliegerstraße vermerkt. Es handelt sich bei dieser Straße jedoch um eine Privatstraße und muss als solche auch im Straßenverzeichnis ausgewiesen werden. 6. Manstedtener Berg, Pulheim Derzeit ist die Straße Manstedtener Berg in Pulheim als innerörtliche Straße ausgewiesen. Geyener Berg und Nelkenweg sind als Anliegerstraßen aufgeführt. Die Verwaltung schlägt vor, die Straße Manstedtener Berg ebenfalls als Anliegerstraße zu bewerten, da sie keine innerörtliche Erschließungsfunktion erfüllt. 7. Bergheimer Straße, Pulheim Die Bergheimer Straße hatte früher die Funktion einer überörtlichen Straße. Jedoch ist sie schon seit langem eine Gemeindestraße und muss daher auch als innerörtliche Straße eingestuft werden. 8. Geyener Straße, Pulheim Die Geyener Straße muss in zwei Straßenkategorien aufgeteilt werden. Bisher steht sie insgesamt als überörtliche Straße im Straßenverzeichnis. Der Teil von Geyen bis Am Wiesenhang in Pulheim ist weiterhin als überörtlich einzustufen. Das Stück Geyener Straße 1 - 41 bzw. 2 - 28 ist dagegen als innerörtliche Straße einzustufen und muss daher im Straßenverzeichnis angepasst werden. 9. Mohnblumenweg, Pulheim Die Stichstraße Mohnblumenweg 43 - 49 und 46 - 50 ist derzeit nicht an die Anlieger übertragen. Die Stichstraße ist befahrbar und in pflasterbauweise ausgebaut, jedoch aufgrund der Beschaffenheit nicht maschinell reinigungsfähig. Daher muss diese Stichstraße den Anliegern zur Reinigung übertragen werden. 10. Ostring, Pulheim Der Stichweg Ostring 57 - 61 ist eine Privatfläche und bisher nicht gesondert im Straßenverzeichnis enthalten. 11. Segmüller-Allee, Pulheim Die Segmüller-Allee ist eine seit Ende 2016 umbenannte Privatstraße, die ebenfalls entsprechend in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden muss. 12. Sinnersdorfer Straße, Pulheim Von der Sinnersdorfer Straße gehen mehrere Stichstraßen ab, die derzeit zur Straßenreinigungsgebühr veranlagt werden. Allerdings sind die Stichstraßen mit KFZ befahrbar und weisen eine Verbindung zum Gehweg, der hinter den Stichstraßen verläuft, auf. Gemäß der Entscheidung des OVG NRW 9 A 2906/12 vom 12.02.2016 dürfen Wege mit Verbindungsfunktion nicht zu Straßenreinigungsgebühren veranlagt werden, da diese keiner Erschließungsanlage (=öffentliche Straße) zuzuordnen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Befahrbarkeit nur bis zu einer bestimmten Stelle möglich ist. Daher müssen die Stichstraßen Hausnummer 14b - 14d, 16b - 16d, 18b - 18d, 20b - 20d und 22b gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung zur Reinigung übertragen und von der Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr ausgenommen werden. Vorlage Nr.: 316/2017 . Seite 4 / 5 13. Stefan-Lochner-Straße, Pulheim Die Stichstraßen der Stefan-Lochner-Straße 42 - 50, 52 - 60, 33 - 37, 45 - 51 und 57 - 61 sind derzeit nicht gemäß § 2 im Straßenverzeichnis der Stadt Pulheim eingestuft. Die befahrbaren Stichstraßen sind allerdings in Pflasterbauweise ausgebaut und können daher maschinell nicht gereinigt werden. Die Reinigung ist auf die Anlieger zu übertragen. 14. Wieselweg, Pulheim Der Wieselweg ist eine sehr schmale Anliegerstraße, die derzeit von der Kehrmaschine gereinigt wird. Lediglich die Stichstraße Wieselweg 30 - 36 ist den Anliegern zur Reinigung übertragen. Jedoch ist es dem Fahrpersonal nicht möglich, aufgrund eines fehlenden Wendehammers, straßenverkehrsrechtlich zulässig zu wenden. Daher ist die kurze und schmale Straße Wieselweg im Gesamten an die Anlieger zur Reinigung zu übertragen. 15. Pattweg, Dansweiler Der Pattweg in Dansweiler hat zwei Straßenteile. Der erste Teil mit Hausnummern 1 - 2 ist eine asphaltierte Anliegerstraße. Der zweite Teil mit Hausnummern 4 - 10 beginnt an der Einmündung von Ellostraße / Am Graben und endet hinter dem Grundstück Pattweg 5 in einem Wirtschaftsweg. Dieser Teil des Pattweges ist als Stichstraße zu klassifizieren, da er mit KFZ befahrbar ist. Auch ein Gehweg ist - teilweise beidseitig - vorhanden. Der zweite Teil des Pattweges erreicht eine Länge von 118 m. Gemäß Rechtsprechung des OVG NRW wird konkretisiert: Danach gilt in der Regel eine Straße als selbstständig, die bei geradem Verlauf eine Länge von 100 m überschreitet und für Kraftfahrzeuge aller Art zugelassen ist. Unter diesen Voraussetzungen kann eine solche Straße nicht zu Straßenreinigungsgebühren für die Reinigung des Hauptzuges (hier: Ellostraße / Am Graben) herangezogen werden. Dies trifft auf den Pattweg zu. Er überschreitet eine Länge von 100 m (Gesamtlänge 118 m). Eine maschinelle Reinigung des Pattweges 4 - 10 ist nicht möglich, da es an einer ausreichend großen Wendemöglichkeit für das Reinigungsfahrzeug fehlt. Daher muss der Pattweg im Bereich der Hausnummern 4 - 10 auf die Anwohner übertragen werden und die Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr entfällt. 16. Nikolausstraße, Brauweiler Es gibt immer wieder Schwierigkeiten mit der Reinigung der Nikolausstraße, da es keine ausreichende Wendemöglichkeit für das Reinigungsfahrzeug gibt. Die Verwaltung sieht eine Übertragung der Reinigung auf die angrenzenden Anlieger der Nikolausstraße ab Hausnummern 4 / 17 – nach Einmündung Jahnstraße - bis Hausnummern 38 / 51e als Lösungsmöglichkeit. Die Straße ist keine Durchgangsstraße und kann daher verkehrssicher von den Anliegern gereinigt werden. 17. Am Römerturm, Geyen Die Stichstraße Am Römerturm 1 b muss im Straßenverzeichnis gemäß § 2 ausgewiesen werden. Die Straße ist gepflastert, daher nicht durch die Kehrmaschine reinigungsfähig. 18. Am Rosenthal, Geyen Derzeit ist nur die Stichstraße Am Rosenthal 5 - 7 gemäß § 2 im Straßenverzeichnis ausgewiesen. Die Stichstraße 6 - 12 ist aber auch aufgrund einer fehlenden Wendemöglichkeit nicht straßenverkehrsrechtlich sicher Vorlage Nr.: 316/2017 . Seite 5 / 5 kehrfähig. Daher muss diese auch an die Anwohner zur Reinigung übertragen werden. Weiterhin kann der Bereich vor Am Rosenthal 15 nicht durch die Kehrmaschine gereinigt werden. Dieser Teil muss auch übertragen werden. 19. Nellesweg, Geyen Derzeit steht der Nellesweg in Geyen gemäß § 2 im Straßenverzeichnis. Der Hauptzug wurde in Asphaltbauweise ausgebaut und kann maschinell gereinigt werden. Lediglich die Stichstraßen 26 - 30, 36 - 40 sowie die Zuwegung zu 44 - 48 müssen im Straßenverzeichnis gemäß § 2 zur Reinigung übertragen werden, da die Kehrmaschine diese Bereiche aufgrund pflasterbauweise und jeweils fehlendem Wendehammer nicht reinigen kann.