Daten
Kommune
Pulheim
Größe
204 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
04.12.17, 18:36
Aktualisiert
04.12.17, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
370/2017
Erstellt am:
27.11.2017
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2017
Betreff
Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19
- Zügigkeitserweiterung an der Christinaschule und Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktionen im Rat, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
10.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2018
10.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 370/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt zur Kenntnis (1, 2) und beschließt (3 und 4):
1)
Die Anmeldezahlen der Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19.
2)
Die Anmeldezahlen der Schulneulinge für einen OGS-Platz zum Schuljahr 2018 / 19.
3)
Die Genehmigung einer vierten Eingangsklasse an der Christinaschule sowie die Einrichtung einer zusätzlichen
OGS-Gruppe.
4)
Der Rat beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke für eine OGS-Gruppe im Jahr 2018 in Höhe von
10.000,00 € auf folgenden Auftragssachkonten für die erforderliche Ergänzung der Klassen- und OGS-Möbel:
M 40880047.7826000 in Höhe von 3.000,00 €
M 40880047.5764000/7827000 in Höhe von 7.000,00 €
Erläuterungen
Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19
(Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen basieren auf einer telefonischen Abfrage bei den jeweiligen Schulen nach Beendigung des Anmeldeverfahrens am 15.11.2017.)
Name
Züge
Anmeldungen
2017 / 2016
Anmeldungen
OGS-Platz
2017 / 2016
Barbaraschule
3
57 / 80
37 / 61
DietrichBonhoefferSchule
3
72 / 72
65 / 48
KGS Buschweg
2
51 / 46
34 / 31
Richezaschule
Wolfhelmschule
GGS Sinthern /
Geyen
Christinaschule
2
60 / 57
48 / 44
2
53 / 39
38 / 24
2
37 / 48
29 / 37
3
103 / 84
74 / 61
KGS An der
Kopfbuche
2
39 / 40
37 / 34
Horionschule
2
43 / 50
34 / 37
Gesamt
21
515 / 516
396 / 377
Herkunft der Schülerinnen und
Schüler
Innerhalb
Pulheims
55 Pulheim
1 Mansteden
1 Geyen
Teilungsgrenzen
Überhang
2017
Außerhalb
Pulheims
0
57 - 81
0
65 Pulheim
1 Sinnersdorf
Zuzüge:
5 Köln
1Troisdorf
57 - 81
0
49 Pulheim
1 Köln
Zuzüge
1 Köln
30 - 56
0
0
30 - 56
1
3 Frechen
1 Köln
30 - 56
0
0
30 - 56
0
3 Fliesteden
57 - 81
22
1 Rommerskirchen
1 Köln Pesch
1 Glessen
1 Fliesteden
30 - 56
0
Zuzüge
1 Köln
30 - 56
0
57 Brauweiler
1 Freimersdorf
1 Dansweiler
1 Sinnersdorf
36 Dansweiler
13 Brauweiler
14 Geyen
22 Sinthern
1 Mansteden
91 Stommeln
1 Pulheim
1 Sinnersdorf
7 Stommelerbusch
25 Pulheim
3 Sinnersdorf
1 Stommeln
3 Stommelerbusch
1 Geyen
2 Sinthern
39 Sinnersdorf
1 Pulheim
2 Stommeln
495
Vorlage Nr.: 370/2017 . Seite 3 / 4
Erläuterungen zur Tabelle
Die Züge beschreiben die Ist-Zügigkeit der jeweiligen Schule.
Für Schulen mit jahrgangsübergreifendem Lernen wurde die Zügigkeit nach Klassenbildung unterstellt, um eine
Vergleichbarkeit herzustellen.
Bei den Anmeldungen bzw. Anmeldungen für einen OGS-Platz erscheinen die aktuellen Zahlen jeweils im Fettdruck, die Vorjahreszahlen stehen zum Vergleich dahinter.
Die Teilungsgrenze beschreibt den Korridor innerhalb dessen die Klassen entsprechend der jeweiligen Zügigkeit gebildet werden können.
Die Überhänge zeigen an, ob über die gegebene Zügigkeit hinaus Klassen gebildet werden bzw. Kinder im
Rahmen einer Verteilerkonferenz an andere Schulen verwiesen werden müssten.
Datenanalyse
An der Richezaschule und der Christinaschule bestehen Anmeldeüberhänge. An allen weiteren Schulen bestehen innerhalb der Klassenbildungskorridore noch Aufnahmekapazitäten. Gleichwohl sind alle Schulen in der Lage im Rahmen
ihrer jeweiligen Zügigkeiten Klassen zu bilden. Auch würden alle angemeldeten Kinder rein rechnerisch einen Platz in
einer Pulheimer Grundschule finden, ohne dass hierfür die Zügigkeit an einem Standort erweitert werden müsste.
Dies würde allerdings dazu führen, dass nicht überall die Wunschschule besucht werden könnte. Schulplätze würden im
Rahmen einer „Verteilerkonferenz“ zugewiesen.
Für die Anmeldungen zur OGS ist eine weitere Steigerung zum Vorjahr festzustellen. Dabei haben sich allerdings –
genauso wie bei den Schulanmeldungen selbst – deutliche Verschiebungen der Bedarfe im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Die alleinigen Anmeldezahlen zur OGS haben noch keine Aussagekraft über den Gesamtbedarf an Plätzen an den
Schulen. Für diese Information müssen zunächst noch die Abmeldungen abgewartet und der Saldo neu ermittelt werden. Gleichwohl ist zu erwarten, dass nach Vergabe der OGS-Plätze im Frühjahr 2018 noch Verschiebungen eintreten.
Die nach der Geburtenzahlanalyse prognostizierte Zahl der künftigen Erstklässler mit Wohnort Pulheim wurde um 83
Kinder übertroffen (siehe auch Vorlage 80/2017, Sitzung des BKSF vom 07.03.2017).
Hier wird deutlich, dass auch Kinder von außerhalb Pulheims an Pulheimer Grundschulen angemeldet werden. Des
Weiteren fand in den letzten sechs Jahren auch außerhalb der in die Berechnung einbezogenen Neubaugebiete ein
erhöhter Zuzug von Familien mit Kindern unter sechs Jahren nach Pulheim statt.
Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten
Rechnerisch würden alle angemeldeten Kinder in den bestehenden Zügigkeiten der Pulheimer Grundschulen einen
Platz finden. Hierzu wäre in 23 Fällen im Rahmen der im Frühjahr stattfindenden Verteilerkonferenz eine Zuweisung von
Schulplätzen jenseits der gewünschten Schule erforderlich. Dies würde nahezu ausschließlich Kinder betreffen, die an
der Christinaschule in Stommeln angemeldet wurden. Die überwiegende Mehrheit der dort angemeldeten Kinder wohnt
auch in Stommeln bzw. in Stommelerbusch. Mit einer Abweisung könnte für diese Kinder (in nahezu Klassenstärke) dem
Wunsch nach einer wohnortnahen Beschulung nicht mehr entsprochen werden.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung können einmalig sowohl eine vierte Eingangsklasse sowie eine zusätzliche
OGS-Gruppe eingerichtet werden. Um die Klasse unterzubringen, werde der als Bibliothek genutzte Raum zum Klassenraum umfunktioniert. Erforderlich ist dann jedoch noch bis zum Schuljahresbeginn die Beschaffung der Klassenmöbel:
Vorlage Nr.: 370/2017 . Seite 4 / 4
Menge
Beschreibung
1
Schulschrank
14
2er-Rechteckwellentische
28
„mitwachsende“ Stühle
2
Sideboards
1
Lehrerschreibtisch
1
Lehrerstuhl
Gesamt, netto
Einzelpreis in Euro (circa)
Gesamtpreis in Euro (circa)
700,00
700
122,00
1.700
93,00
2.604
280,00
560
300,00
300
230,00
230
5.394
Die Möblierung einer weiteren OGS-Gruppe kann dagegen weitestgehend sichergestellt werden. Zum Schuljahresbeginn werden noch etwa 15 Stühle und vier Doppeltische benötigt. Hierfür sind zusätzlich noch ca. 2.000,00 Euro (netto)
erforderlich.
Auf Konto M 40880047 (Erweiterung OGS, Beschaffung von Ausstattungsgegenständen) stehen im Haushaltsjahr 2018
insgesamt 52.000,00 € für vier neue OGS-Gruppen mit Sperrvermerk zur Verfügung. Der Teil der Mittel, der für die Anschaffung von Klassenmobiliar verwendet wird, kann daraus überplanmäßig bereitgestellt werden.
Es handelt sich um eine unerhebliche überplanmäßige Auszahlung; die Genehmigung kann - nach Aufhebung des
Sperrvermerks - durch den Kämmerer erfolgen.