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Beschlussvorlage (Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19 - Zügigkeitserweiterung an der Christinaschule und Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
204 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
04.12.17, 18:36
Aktualisiert
04.12.17, 18:36
Beschlussvorlage (Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19
- Zügigkeitserweiterung an der Christinaschule und Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe) Beschlussvorlage (Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19
- Zügigkeitserweiterung an der Christinaschule und Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe) Beschlussvorlage (Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19
- Zügigkeitserweiterung an der Christinaschule und Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe) Beschlussvorlage (Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19
- Zügigkeitserweiterung an der Christinaschule und Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 370/2017 Erstellt am: 27.11.2017 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 12.12.2017 Betreff Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19 - Zügigkeitserweiterung an der Christinaschule und Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktionen im Rat, Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 10.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2018 10.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 370/2017 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat nimmt zur Kenntnis (1, 2) und beschließt (3 und 4): 1) Die Anmeldezahlen der Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19. 2) Die Anmeldezahlen der Schulneulinge für einen OGS-Platz zum Schuljahr 2018 / 19. 3) Die Genehmigung einer vierten Eingangsklasse an der Christinaschule sowie die Einrichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe. 4) Der Rat beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke für eine OGS-Gruppe im Jahr 2018 in Höhe von 10.000,00 € auf folgenden Auftragssachkonten für die erforderliche Ergänzung der Klassen- und OGS-Möbel: M 40880047.7826000 in Höhe von 3.000,00 € M 40880047.5764000/7827000 in Höhe von 7.000,00 € Erläuterungen Anmeldezahlen Schulneulinge zum Schuljahr 2018 / 19 (Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen basieren auf einer telefonischen Abfrage bei den jeweiligen Schulen nach Beendigung des Anmeldeverfahrens am 15.11.2017.) Name Züge Anmeldungen 2017 / 2016 Anmeldungen OGS-Platz 2017 / 2016 Barbaraschule 3 57 / 80 37 / 61 DietrichBonhoefferSchule 3 72 / 72 65 / 48 KGS Buschweg 2 51 / 46 34 / 31 Richezaschule Wolfhelmschule GGS Sinthern / Geyen Christinaschule 2 60 / 57 48 / 44 2 53 / 39 38 / 24 2 37 / 48 29 / 37 3 103 / 84 74 / 61 KGS An der Kopfbuche 2 39 / 40 37 / 34 Horionschule 2 43 / 50 34 / 37 Gesamt 21 515 / 516 396 / 377 Herkunft der Schülerinnen und Schüler Innerhalb Pulheims 55 Pulheim 1 Mansteden 1 Geyen Teilungsgrenzen Überhang 2017 Außerhalb Pulheims 0 57 - 81 0 65 Pulheim 1 Sinnersdorf Zuzüge: 5 Köln 1Troisdorf 57 - 81 0 49 Pulheim 1 Köln Zuzüge 1 Köln 30 - 56 0 0 30 - 56 1 3 Frechen 1 Köln 30 - 56 0 0 30 - 56 0 3 Fliesteden 57 - 81 22 1 Rommerskirchen 1 Köln Pesch 1 Glessen 1 Fliesteden 30 - 56 0 Zuzüge 1 Köln 30 - 56 0 57 Brauweiler 1 Freimersdorf 1 Dansweiler 1 Sinnersdorf 36 Dansweiler 13 Brauweiler 14 Geyen 22 Sinthern 1 Mansteden 91 Stommeln 1 Pulheim 1 Sinnersdorf 7 Stommelerbusch 25 Pulheim 3 Sinnersdorf 1 Stommeln 3 Stommelerbusch 1 Geyen 2 Sinthern 39 Sinnersdorf 1 Pulheim 2 Stommeln 495 Vorlage Nr.: 370/2017 . Seite 3 / 4 Erläuterungen zur Tabelle  Die Züge beschreiben die Ist-Zügigkeit der jeweiligen Schule.  Für Schulen mit jahrgangsübergreifendem Lernen wurde die Zügigkeit nach Klassenbildung unterstellt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.  Bei den Anmeldungen bzw. Anmeldungen für einen OGS-Platz erscheinen die aktuellen Zahlen jeweils im Fettdruck, die Vorjahreszahlen stehen zum Vergleich dahinter.  Die Teilungsgrenze beschreibt den Korridor innerhalb dessen die Klassen entsprechend der jeweiligen Zügigkeit gebildet werden können.  Die Überhänge zeigen an, ob über die gegebene Zügigkeit hinaus Klassen gebildet werden bzw. Kinder im Rahmen einer Verteilerkonferenz an andere Schulen verwiesen werden müssten. Datenanalyse An der Richezaschule und der Christinaschule bestehen Anmeldeüberhänge. An allen weiteren Schulen bestehen innerhalb der Klassenbildungskorridore noch Aufnahmekapazitäten. Gleichwohl sind alle Schulen in der Lage im Rahmen ihrer jeweiligen Zügigkeiten Klassen zu bilden. Auch würden alle angemeldeten Kinder rein rechnerisch einen Platz in einer Pulheimer Grundschule finden, ohne dass hierfür die Zügigkeit an einem Standort erweitert werden müsste. Dies würde allerdings dazu führen, dass nicht überall die Wunschschule besucht werden könnte. Schulplätze würden im Rahmen einer „Verteilerkonferenz“ zugewiesen. Für die Anmeldungen zur OGS ist eine weitere Steigerung zum Vorjahr festzustellen. Dabei haben sich allerdings – genauso wie bei den Schulanmeldungen selbst – deutliche Verschiebungen der Bedarfe im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Die alleinigen Anmeldezahlen zur OGS haben noch keine Aussagekraft über den Gesamtbedarf an Plätzen an den Schulen. Für diese Information müssen zunächst noch die Abmeldungen abgewartet und der Saldo neu ermittelt werden. Gleichwohl ist zu erwarten, dass nach Vergabe der OGS-Plätze im Frühjahr 2018 noch Verschiebungen eintreten. Die nach der Geburtenzahlanalyse prognostizierte Zahl der künftigen Erstklässler mit Wohnort Pulheim wurde um 83 Kinder übertroffen (siehe auch Vorlage 80/2017, Sitzung des BKSF vom 07.03.2017). Hier wird deutlich, dass auch Kinder von außerhalb Pulheims an Pulheimer Grundschulen angemeldet werden. Des Weiteren fand in den letzten sechs Jahren auch außerhalb der in die Berechnung einbezogenen Neubaugebiete ein erhöhter Zuzug von Familien mit Kindern unter sechs Jahren nach Pulheim statt. Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten Rechnerisch würden alle angemeldeten Kinder in den bestehenden Zügigkeiten der Pulheimer Grundschulen einen Platz finden. Hierzu wäre in 23 Fällen im Rahmen der im Frühjahr stattfindenden Verteilerkonferenz eine Zuweisung von Schulplätzen jenseits der gewünschten Schule erforderlich. Dies würde nahezu ausschließlich Kinder betreffen, die an der Christinaschule in Stommeln angemeldet wurden. Die überwiegende Mehrheit der dort angemeldeten Kinder wohnt auch in Stommeln bzw. in Stommelerbusch. Mit einer Abweisung könnte für diese Kinder (in nahezu Klassenstärke) dem Wunsch nach einer wohnortnahen Beschulung nicht mehr entsprochen werden. Nach Rücksprache mit der Schulleitung können einmalig sowohl eine vierte Eingangsklasse sowie eine zusätzliche OGS-Gruppe eingerichtet werden. Um die Klasse unterzubringen, werde der als Bibliothek genutzte Raum zum Klassenraum umfunktioniert. Erforderlich ist dann jedoch noch bis zum Schuljahresbeginn die Beschaffung der Klassenmöbel: Vorlage Nr.: 370/2017 . Seite 4 / 4 Menge Beschreibung 1 Schulschrank 14 2er-Rechteckwellentische 28 „mitwachsende“ Stühle 2 Sideboards 1 Lehrerschreibtisch 1 Lehrerstuhl Gesamt, netto Einzelpreis in Euro (circa) Gesamtpreis in Euro (circa) 700,00 700 122,00 1.700 93,00 2.604 280,00 560 300,00 300 230,00 230 5.394 Die Möblierung einer weiteren OGS-Gruppe kann dagegen weitestgehend sichergestellt werden. Zum Schuljahresbeginn werden noch etwa 15 Stühle und vier Doppeltische benötigt. Hierfür sind zusätzlich noch ca. 2.000,00 Euro (netto) erforderlich. Auf Konto M 40880047 (Erweiterung OGS, Beschaffung von Ausstattungsgegenständen) stehen im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 52.000,00 € für vier neue OGS-Gruppen mit Sperrvermerk zur Verfügung. Der Teil der Mittel, der für die Anschaffung von Klassenmobiliar verwendet wird, kann daraus überplanmäßig bereitgestellt werden. Es handelt sich um eine unerhebliche überplanmäßige Auszahlung; die Genehmigung kann - nach Aufhebung des Sperrvermerks - durch den Kämmerer erfolgen.