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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Friedhöfe und Bestattungen 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Friedhöfe und Bestattungen 2016) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Friedhöfe und Bestattungen 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 144/2017 Erstellt am: 07.07.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Betriebsabrechnung der Friedhöfe und Bestattungen 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 144/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2016 und 2. die Verteilung der Überdeckung von 106.335 € als Nebenertragsposition auf die Kalkulationen für die Jahre 2018 bis 2020 mit dem Ziel, möglichst Gebührenstabilität zu erreichen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2016 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2016 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 109,88 % und einer Überdeckung von 106.335 € ab. Der Aufwand lag insgesamt um rund 146,0 T€ (11,6 %) unter der Kalkulationsannahme. Hierzu trug insbesondere bei, dass die bereits in die Betriebsabrechnung 2015 vorgezogen ausgeglichenen Defizite aus Vorjahren die Aufwandsseite in 2016 nur noch mit 32,2 T€ statt mit 129,3 T€ belasteten. Zudem waren niedrigere Betriebskosten für die Trauerhallen festzustellen und auch die Erstattungskosten bei vorzeitiger Grabrückgabe fielen gegenüber der Kalkulation niedriger aus. Die Gebührenerträge für Bestattungen lagen mit rund -53,9 T€ (-12,1 %) unter dem Kalkulationswert. Der Ankauf von Nutzungsrechten erzielte mit rund +15,5 T€ (+2,3%) dagegen mehr Erträge als kalkuliert (s. a. Seite 4 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2013 - 2016). 2013 2014 2015 2016 Sterbefälle Stadt Pulheim 505 550 538 525 Bestattungen 431 433 455 463 Differenz zu Bestattungen (auswärtige Bestattungen) 74 117 83 62 14,65% 21,27% 15,43% 11,81% Anteil der auswärtigen Bestattungen an den Sterbefällen Die vorstehende Tabelle lässt keinen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2013 bis 2016 eine deutliche Schwankungsbreite der Sterbe- und Bestattungsfälle aus. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Überdeckung von 106.335 € als Nebenertragsposition in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2018 bis 2020 aufzunehmen. Die Aufteilung auf die Jahre erfolgt unter der Prämisse, dass soweit wie möglich der Gebührenstabilität Vorrang eingeräumt werden soll.