Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
144/2017
Erstellt am:
07.07.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Betriebsabrechnung der Friedhöfe und Bestattungen 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 144/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2016 und
2. die Verteilung der Überdeckung von 106.335 € als Nebenertragsposition auf die Kalkulationen für die Jahre 2018
bis 2020 mit dem Ziel, möglichst Gebührenstabilität zu erreichen.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2016 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2016 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 109,88 % und einer Überdeckung von 106.335 € ab.
Der Aufwand lag insgesamt um rund 146,0 T€ (11,6 %) unter der Kalkulationsannahme. Hierzu trug insbesondere bei,
dass die bereits in die Betriebsabrechnung 2015 vorgezogen ausgeglichenen Defizite aus Vorjahren die Aufwandsseite
in 2016 nur noch mit 32,2 T€ statt mit 129,3 T€ belasteten. Zudem waren niedrigere Betriebskosten für die Trauerhallen
festzustellen und auch die Erstattungskosten bei vorzeitiger Grabrückgabe fielen gegenüber der Kalkulation niedriger
aus.
Die Gebührenerträge für Bestattungen lagen mit rund -53,9 T€ (-12,1 %) unter dem Kalkulationswert. Der Ankauf von
Nutzungsrechten erzielte mit rund +15,5 T€ (+2,3%) dagegen mehr Erträge als kalkuliert (s. a. Seite 4 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2013 - 2016).
2013
2014
2015
2016
Sterbefälle Stadt Pulheim
505
550
538
525
Bestattungen
431
433
455
463
Differenz zu Bestattungen (auswärtige Bestattungen)
74
117
83
62
14,65%
21,27%
15,43%
11,81%
Anteil der auswärtigen Bestattungen an den Sterbefällen
Die vorstehende Tabelle lässt keinen Trend erkennen, dass mehr verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet
werden, weist allerdings auch im Vergleich der Jahre 2013 bis 2016 eine deutliche Schwankungsbreite der Sterbe- und
Bestattungsfälle aus.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Überdeckung von 106.335 € als Nebenertragsposition in die Gebührenkalkulationen für
die Jahre 2018 bis 2020 aufzunehmen. Die Aufteilung auf die Jahre erfolgt unter der Prämisse, dass soweit wie möglich
der Gebührenstabilität Vorrang eingeräumt werden soll.