Daten
Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
5. Änderung vom __________ der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim vom 10.07.2013
Aufgrund der §§ 41 (2) und 58 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.
November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Pulheim am __________ folgende 5. Änderung der
Zuständigkeitsordnung vom 10.07.2013 beschlossen:
I. Änderungen
1. Ziffer 6.23 erhält folgende Fassung:
6.23 Erlass, Stundung und Niederschlagung von Forderungen der Stadt im Sinne von § 26 GemHVO im
Einzelfall ab einer Höhe von 15.000 €.
2. Ziffer 7 erhält folgende Fassung:
7.- Rechnungsprüfungsausschuss
7.1 Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für die in § 101 ff GO NRW und in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim aufgeführten Aufgaben.
7.2 Der Rechnungsprüfungsausschuss wird einberufen:
a) zur Prüfung der Jahresrechnung
b) bei schwerwiegenden Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes
3. Ziffer 9.7 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
9.7 c) den Erwerb von Kunstgegenständen, soweit nicht gemäß Ziffer 14.3 l) dieser Zuständigkeitsordnung
die Bürgermeisterin / der Bürgermeister entscheidet.
4. Ziffer 14.3 Buchstabe h) erhält folgende Fassung:
14.3 h) Erlass, Stundung und Niederschlagung von Forderungen der Stadt im Sinne von § 26 GemHVO
im Einzelfall ab einer Höhe von 15.000 €.
II. Die 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 10.07.2013 tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Pulheim, den
Frank Keppeler
Bürgermeister