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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Zuständigkeitsordnung 5. Änderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Zuständigkeitsordnung 5. Änderung)

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Inhalt der Datei

5. Änderung vom __________ der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim vom 10.07.2013 Aufgrund der §§ 41 (2) und 58 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Pulheim am __________ folgende 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 10.07.2013 beschlossen: I. Änderungen 1. Ziffer 6.23 erhält folgende Fassung: 6.23 Erlass, Stundung und Niederschlagung von Forderungen der Stadt im Sinne von § 26 GemHVO im Einzelfall ab einer Höhe von 15.000 €. 2. Ziffer 7 erhält folgende Fassung: 7.- Rechnungsprüfungsausschuss 7.1 Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für die in § 101 ff GO NRW und in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Pulheim aufgeführten Aufgaben. 7.2 Der Rechnungsprüfungsausschuss wird einberufen: a) zur Prüfung der Jahresrechnung b) bei schwerwiegenden Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes 3. Ziffer 9.7 Buchstabe c) erhält folgende Fassung: 9.7 c) den Erwerb von Kunstgegenständen, soweit nicht gemäß Ziffer 14.3 l) dieser Zuständigkeitsordnung die Bürgermeisterin / der Bürgermeister entscheidet. 4. Ziffer 14.3 Buchstabe h) erhält folgende Fassung: 14.3 h) Erlass, Stundung und Niederschlagung von Forderungen der Stadt im Sinne von § 26 GemHVO im Einzelfall ab einer Höhe von 15.000 €. II. Die 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 10.07.2013 tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. Pulheim, den Frank Keppeler Bürgermeister