Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
322/2017
Erstellt am:
24.10.2017
Aktenzeichen:
IV/61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
29.11.2017
Planungsausschuss
X
05.12.2017
Betreff
Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Gemeinde Rommerskirchen
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim zur Aufstellung der 47. Änderung des FNP "Windkraft Rommerskirchen" der Gemeinde Rommerskirchen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 322/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss stimmen der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen
Stellungnahme der Verwaltung zur Aufstellung der 47. Änderung des FNP der Gemeinde Rommerskirchen, die als Anhang zur Sitzungsvorlage beigefügt ist, zu.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 14.09.2017 wurde die Stadt Pulheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung der 47.
Änderung des FNP der Gemeinde Rommerskirchen beteiligt (Offenlage). Die Planungen beinhalten eine Neuausweisung mehrerer weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, wobei die an der Stadtgrenze zu Pulheim auszuweisenden Konzentrationszonen 3 und 4 insgesamt ca. 268,9 ha einnehmen sollen. Seitens der Stadt Pulheim sind
ebenfalls Vorrangzonen für Windenergieanlagen - ausgehend von den bisherigen Ergebnissen der Potentialstudie für
Windenergieanlagen (vgl. Vorlage 204/2017) - an der Stadtgrenze zur Gemeinde Rommerskirchen, in Fortführung der
bestehenden Konzentrationszone und im Anschluss an in die Planung befindliche Zone der Gemeinde Rommerskirchen,
vorgesehen.
Die Verwaltung hat mit Datum vom 26.10.2017 eine Stellungnahme im Zuge der Bauleitplanung abgegeben und unter
den Vorbehalt der Zustimmung durch die Ausschüsse gestellt (vgl. Anlage).
Die Planunterlagen zur Aufstellung der 47. Änderung des FNP der Gemeinde Rommerskirchen sind auszugsweise der
gedruckten Sitzungsvorlage beigefügt und können vollständig im Ratsinformationssystem als elektronische Dokumente
eingesehen werden.