Daten
Kommune
Pulheim
Größe
53 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Auskunft erteilt: Maria Klasen
Stadt Pulheim: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und
Demografie
__
Fachbereich:
Fachbereich für
Planung,
Gemeindeentwicklung
und Mobilität
Telefon:
02183/ 800 24
Telefax:
02183/ 800 37
Gebäude:
Bahnstraße 51
Zimmer-Nr.:
1.15
maria.klasen@rommerskirchen.de
Datum:
14.09.2017
Betr.: Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windkraft
Rommerskirchen" der Gemeinde Rommerskirchen
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
gemäß § 4 des Baugesetzbuches (BauGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 den
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung der 47. Änderung des
Flächennutzungsplanes "Windkraft Rommerskirchen" gefasst.
Der Bereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windkraft Rommerskirchen"
entspircht der zeichnerischen Darstellung den Teilflächen: 1 Ueckinghoven, 2 Vanikum, 3
Butzheim, 4 Gill.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Konzentration
Windenergienutzung ind den ausgewiesenen Teilbereichen erreicht werden.
der
Sollten Sie sich bis zum einschließlich nicht zu den o.g. Bauleitverfahren äußern, gehe ich
davon aus, dass Ihrerseits keine öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung berührt
werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB möchten wir Sie darüber informieren, dass der Entwurf der 47.
Änderung des Flächennutzungsplanes "Windkraft Rommerskirchen" in der Zeit vom
www.rommerskirchen.de
Telefonzentrale 0 21 83/80 00
Zentralfax
0 21 83/8 00 27
Bahnstraße 51 - 41569 Rommerskirchen
Bankverbindungen
Sparkasse Neuss
IBAN: DE67 3055 0000 0000 1704 31, BIC:WELADEDNXXX
VR Bank eG
IBAN: DE97 3056 0548 4600 5030 10, BIC:GENODED1NLD
21.09.2017 bis einschließlich 23.10.2017,
bei der Gemeinde Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen, während
der üblichen Dienststunden öffentlich ausliegt.
Die entsprechenden Planunterlagen
obb.de/login_form.php abrufen.
können
Sie
im
Online-Verfahren
unter
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine
Stellungnahme abgegeben haben, ist der vom Rat der Gemeinde Rommerskirchen hierzu
gefasste Beschluss ebenfalls im Online-Verfahren abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Maria Klasen
www.rommerskirchen.de
Telefonzentrale 0 21 83/80 00
Zentralfax
0 21 83/8 00 27
Bahnstraße 51 - 41569 Rommerskirchen
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