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Beschlussvorlage (Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
15.06.09, 14:59
Aktualisiert
27.07.18, 12:03
Beschlussvorlage (Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West) Beschlussvorlage (Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.06.2009 X Herr Kleine-Erwig (Verfasser/in) 266/2009 nö. S. TOP 08.06.2009 (Datum) BETREFF: Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: FDP-Fraktion HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der TVA unterstreicht, dass eine Einbeziehung des Stadtgebietes Pulheim in den Untersuchungsraum des Verkehrsgutachtens zum Kreuz Köln-West unverzichtbar ist und fordert daher den Landesbetrieb Straßenbau NRW auf, die Untersuchung nachträglich zu erweitern. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 17.03.2009 (Anlage 1) hat die FDP-Fraktion die Verwaltung gebeten, das Thema „Verkehrsuntersuchung A 1 / A 4 Autobahnkreuz Köln-West“ auf die Tagesordnung des nächsten TVA zu setzen. Der Verwaltung war das Gutachten nicht bekannt. Die Verwaltung hat sich daher zunächst bei der zuständigen Regionalniederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebes Straßenbau NRW über den Sachverhalt informiert. Den mit E-Mail vom 07.05.2009 (Anlage 3) der Verwaltung zugesandten zweiundsechzigseitigen Erläuterungsbericht zum Schlussbericht der Verkehrsuntersuchung hat die Verwaltung zwischenzeitlich den Fraktionen als Datei zur Verfügung gestellt. -1- Anlass des Gutachtens war, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW derzeit den sechsstreifigen Ausbau der BAB A 1 nördlich des AK Köln-West durchführt und bereits heute einzelne Teilbereiche des Autobahnkreuzes Köln-West in den Spitzenzeiten Schwächen in der Qualität des Verkehrsablaufs aufweisen. Die Gutachter sollten folglich Wege aufzeigen, wie nach der Inbetriebnahme der Lärmschutzeinhausung eine ausreichende Verkehrsqualität und Leistungsfähigkeit im Autobahnkreuz und seinem unmittelbaren Umfeld bis zum Jahr 2020 sichergestellt werden kann. Die Gutachter definierten hierzu eine ganze Reihe denkbarer Maßnahmen wie z.B. Ergänzungen und Sperrungen von Anschlussstellen sowie Ausbau von Strecken und Knotenpunkten und ermittelten und bewerteten die Auswirkungen Untersuchungsraum. Wie der Abbildung in Anlage 4 zu entnehmen ist, wurde das Stadtgebiet Pulheim dabei nicht mit in den Untersuchungsraum aufgenommen, so dass das Gutachten auch keine Aussagen zur Auswirkung der geprüften Maßnahmen auf Pulheim enthält. In allen untersuchten Varianten enthalten sind die Maßnahmen, die als „indisponibel“ angesehen werden. Eine dieser Maßnahmen, die auf jeden Fall als bis 2020 realisiert betrachtet werden, ist der vierstreifige Ausbau der Bonnstraße von Frechen bis zur B 55. Die von den Gutachtern favorisierte Variante P sieht neben den indisponiblen Maßnahmen folgende zusätzliche Maßnahmen vor:  umfangreicher Ausbau des Kreuzes Köln-West  achtstreifiger Ausbau der A 4 zwischen Köln-West und Klettenberg  sechsstreifiger Ausbau der A 1 zwischen Köln-West und Gleuel  Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und folglich Komplettanschluss der Bonnstraße an die A 4 Für den Abschnitt der Bonnstraße zwischen A 4 und B 55 wird als Folge eine Steigerung des Verkehrs von 22.500 Kfz/d im Jahr 2006 auf 33.000 Kfz/d im Jahr 2020 – also um fast 50% – erwartet. Sofern man für den weiteren Verlauf der Bonnstraße eine entsprechende Zunahme des Verkehrs unterstellt, ist bis zum Jahr 2020 auf der Bonnstraße in Brauweiler bei diesem Szenario eine Zunahme des Verkehrs auf etwa 25.000 Kfz/d zu erwarten. Allerdings kann weder die Bonnstraße in ihrem derzeitigen Ausbauzustand noch der weitere Verlauf der L 183 mit der Ortsdurchfahrt Pulheim eine nennenswerte Zunahme des Verkehrs verkraften. Weitere Verkehrsverlagerungen in die Ortslagen – z.B. von Brauweiler – wären folglich zu befürchten. Angesichts dieser Situation ist es aus Sicht der Verwaltung unverständlich, dass die Auswirkungen auf das Stadtgebiet Pulheim nicht mit untersucht wurden. Da zudem faktisch mit einem Vollanschluss der Bonnstraße an die A 4 über die L 183 ein dritter Ring um Köln zwischen A 4 und A 57 entsteht, hat der Bürgermeister mit Schreiben vom 22.05.2009 (Anlage 5) den Landesbetrieb um eine Erweiterung des Untersuchungsraumes bis zur Anschlussstelle Köln-Worringen der A 57 gebeten. Zudem wurde der Landesbetrieb mit der Bitte um Erläuterung der Untersuchung zu der Sitzung des TVA eingeladen. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lag allerdings noch keine Antwort des Landesbetriebs vor. Anlagen: 1) Schreiben der FDP-Fraktion vom 17.03.2009 2.) Schreiben der Verwaltung an den Landesbetrieb vom 27.04.2009 3) E-Mail des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 07.05.2009 4) Untersuchungsraum 5) Schreiben des Bürgermeisters an den Landesbetrieb vom 22.05.2009 -2-