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Beschlussvorlage (Betriebsübergang der Kita "Krabbe e. V.")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
04.12.17, 18:36
Aktualisiert
04.12.17, 18:36
Beschlussvorlage (Betriebsübergang der Kita "Krabbe e. V.") Beschlussvorlage (Betriebsübergang der Kita "Krabbe e. V.")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 367/2017 Erstellt am: 22.11.2017 Aktenzeichen: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 12.12.2017 Betreff Betriebsübergang der Kita "Krabbe e. V." Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 5.833 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2018 3.684 € 2019 2.149 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 367/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. 2. 3. Der Rat beschließt, die Entscheidung über die Förderung nach Betriebsübergang der Kita „Krabbe e. V.“ an den Arbeiter Samariter Bund Regionalverband Rhein-Erft/Düren e. V. (ASB) aus der Entscheidungskompetenz des Jugendhilfeausschusses zurück zu holen und diese selbst zu treffen, der Rat erkennt die Geeignetheit des Trägers ASB als neuer Träger die Kita „Krabbe e. V.“ gemäß § 74 SGB VIII an, der Rat beschließt vorsorglich die freiwillige Übernahme von zusätzlichen Trägeranteilen in Höhe von 5% an den ASB Regionalverband Rhein-Erft/Düren e. V. (ASB) ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs (voraussichtlich ab 01.01.2018) bis zum 31.07.2019 unter Einbeziehung der Mittel „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW“. Erläuterungen Im Jugendhilfeausschuss am 30.10.2017 wurde bereits über einen möglichen Trägerwechsel bei der Kindertagesstätte „Krabbe e. V.“ berichtet (Vorlagen-Nr. 338/2017). Zwischenzeitlich hat der Träger mit einem Schreiben vom 22.11.2017 die derzeitige Situation erläutert und schlägt vor, dass der Träger ASB den Betrieb weiter führen soll (siehe Anlage I im öffentlichen Teil). Neben einem privat-gewerblichen Träger, dessen Kriterien nicht zum Konzept der Kita „Krabbe e.V.“ passen, ist ausschließlich der ASB bereit, kurzfristig in einen Betriebsübergang nach § 613a BGB zu Beginn des Geschäftsjahres (01.01.2018) einzutreten. Das Schreiben des ASB vom 22.11.2017 ist als Anlage II im öffentlichen Teil ebenfalls der Vorlage beigefügt. Der ASB geht davon aus, dass er die gleiche Betriebskostenförderung wie der bisherige Träger erhält. Dies ist aufgrund der KiBiz-Pauschale nicht möglich, da Elterninitiativen mit 96 % und sonstige Träger mit 91 % der Betriebskosten bezuschusst werden. Die Höhe des Landeszuschusses differiert ebenfalls. Nach bisheriger Praxis übernimmt die Stadt Pulheim grundsätzlich keine Trägeranteile. Ausnahmen hiervon können nur in konkreten Einzelfällen auf Beschluss des Rates getroffen werden. Der ASB geht davon aus, lediglich einen Trägeranteil von 4 % der Betriebskosten selbst finanzieren zu müssen. Hieraus folgt, dass die Stadt Pulheim den Differenzbetrag in Höhe von 5 % als freiwillige Leistung übernehmen müsste. Da für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 das Rettungspaket des Landes zur Trägervielfalt als Sonderförderung pauschal in einer Summe gewährt wird, wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt und Vertretern der Kita „Krabbe e. V.“ und des ASB abgestimmt, dass der Pauschalbetrag für die Kita „Krabbe e. V.“ in Höhe von 13.522,58 € (eigene Ermittlung des Jugendamtes) zur Gegenfinanzierung eingesetzt werden kann. Die Ermittlung des zusätzlichen Finanzbedarfs für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird in Anlage I (nicht-öffentlicher Teil) dargestellt und kann für das Jahr 2018 aus dem veranschlagten Budget des Jugendamtes erfolgen. Vorbehaltlich der Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt und einer weiteren Genehmigung in Zusammenhang mit der Gewährung einer Investitionskostenförderung für die Schaffung von U3-Plätzen, die der Träger der Kita „Krabbe e. V.“ in 2016 erhalten hat, kann aus Sicht der Verwaltung ein Betriebsübergang zum 01.01.2018 erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen des § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe) vom ASB erfüllt werden. Darüber hinaus ist der ASB bereit, einer Überbelegung von 2 Plätzen ab Kindergartenjahr 2018/2019 zuzustimmen. Durch die zusätzliche Schaffung von 2 Plätzen stellt sich der Mitteleinsatz der Stadt Pulheim als wirtschaftlich dar. Mit Blick auf die angekündigte KiBiz-Revision, die voraussichtlich zum 01.08.2019 in Kraft tritt, wird vorgeschlagen, die Übernahme der freiwilligen Trägeranteile auf einen Zeitraum bis zum 31.07.2019 zu begrenzen. Nach bisherigen Informationen sollen die Förderbedingungen für die Träger der Kindertagesstätten gegenüber den bisherigen Regelungen deutlich verbessert werden. Eine Entscheidung über einen längeren Zeitraum ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.