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Beschlussvorlage (Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 15:24
Aktualisiert
08.12.17, 15:24
Beschlussvorlage (Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen) Beschlussvorlage (Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 306/2017 1. Ergänzung 05.12.2017 Aktenzeichen: II 510 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 12.12.2017 Betreff Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Noch nicht bezifferbar € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja X nein Vorlage Nr.: 306/2017 1. Ergänzung . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt die in Anlage I genannten Maßnahmen, die im Vergleich zur Ursprungsvorlage 306/2017 um die Maßnahme - Beantragung der Umsetzung der Bodensanierung in der Kita „St. Elisabeth“ - ergänzt worden ist, in der Reihenfolge der Auflistung (= Prioritäten) für eine Bezuschussung nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ beim LVR Köln anzumelden, soweit eine Förderung nach den Förderkriterien möglich ist und die Anträge bis zum 10.01.2018 entscheidungsreif erstellt werden können. 2. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „46404, Kita Anemonenweg, Pulheim: Sanierung Sanitärbereiche“ muss für den Haushalt 2018 von Priorität 2 auf Priorität 1 gesetzt werden, damit die Deckung des Eigenanteils für die gleichlautende Maßnahme gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen wird. 3. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „Austausch der WC´s in Sanitärbereichen der städt. Kitas“ muss für den Haushalt 2018 neu in die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 unter Priorität 1 aufgenommen werden, damit die Deckung des Eigenanteils gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen wird. 4. Der Rat beschließt, dass die Mittel beim M-Auftrag 26150700 7831000 (Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita, Auszahlung für Baumaßnahmen) auch für den Umbau des Untergeschosses des Gebäudes für die Vermietung als Großtagespflegestelle verwendet werden dürfen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2). 5. Der Rat beschließt die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils für die Errichtung einer 4gruppigen Kindertagesstätte im BP 114 im Haushalt 2019 bereit zu stellen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2). Erläuterungen Ziffer 1 des Beschlussentwurfs wird um eine Maßnahme ergänzt: Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis hatte zunächst mit Mail vom 29.09.2017 Interesse zum Förderprogramm zum U6-Ausbau bekundet. Aufgeführt wurden Sanierungsmaßnahmen für die Kita „St. Elisabeth“, Pulheim im Bereich Sanitäranlagen und Dachrenovierung. Seitens der Verwaltung wurden Nachweise angefordert, die die Förderrichtlinien entsprechend untermauern. Mit Mail vom 07.11.2017 wurde der Maßnahmenkatalog auf den Bereich: Heizung, Sanierung Boden und Elektro geändert. Ein Nachweis, dass die beantragten Maßnahmen zwingend durchgeführt werden müssen, damit ein Erhalt der Plätze gewährleistet werden kann, konnte mit Schreiben vom 01.12.2017 ausschließlich für den Bereich der Bodensanierung durch ein Schreiben des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises belegt werden. Die beiden anderen Maßnahmen fallen nach Auffassung der Verwaltung in den Bereich der Bauunterhaltung. Ein Nachweis, der den Erhalt von Plätzen hiermit verbindet, wurde nicht erbracht. Die Übersicht (Anlage I) wurde entsprechend unter „1. Maßnahmen, die verhindern, dass bestehende Plätze wegfallen“ ergänzt, sodass nun ein Betrag von 67.550 € (Zwischensumme Ziffer 1) für Sanierungsmaßnahmen gemeldet wird. Zusammen mit den weiteren Maßnahmen ergibt sich eine Fördersumme von 2.858.900 €, die beim LVR beantragt wird. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen der Vorlage 306/2017 verwiesen.