Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 15:24
Aktualisiert
08.12.17, 15:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
306/2017
1. Ergänzung
05.12.2017
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage Nr.:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2017
Betreff
Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Noch nicht bezifferbar €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
X nein
Vorlage Nr.: 306/2017 1. Ergänzung . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt die in Anlage I genannten Maßnahmen, die im Vergleich zur Ursprungsvorlage 306/2017 um die
Maßnahme - Beantragung der Umsetzung der Bodensanierung in der Kita „St. Elisabeth“ - ergänzt worden ist, in
der Reihenfolge der Auflistung (= Prioritäten) für eine Bezuschussung nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ beim LVR Köln anzumelden, soweit eine Förderung nach den Förderkriterien möglich ist und die Anträge bis zum 10.01.2018 entscheidungsreif erstellt werden können.
2. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „46404, Kita Anemonenweg, Pulheim: Sanierung Sanitärbereiche“ muss für den
Haushalt 2018 von Priorität 2 auf Priorität 1 gesetzt werden, damit die Deckung des Eigenanteils für die gleichlautende Maßnahme gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste
der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen
wird.
3. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „Austausch der WC´s in Sanitärbereichen der städt. Kitas“ muss für den Haushalt
2018 neu in die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 unter Priorität 1 aufgenommen werden, damit die Deckung des Eigenanteils gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte
Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen wird.
4. Der Rat beschließt, dass die Mittel beim M-Auftrag 26150700 7831000 (Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita, Auszahlung für Baumaßnahmen) auch für den Umbau des Untergeschosses des Gebäudes für die Vermietung als
Großtagespflegestelle verwendet werden dürfen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
5. Der Rat beschließt die notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils für die Errichtung einer
4gruppigen Kindertagesstätte im BP 114 im Haushalt 2019 bereit zu stellen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
Erläuterungen
Ziffer 1 des Beschlussentwurfs wird um eine Maßnahme ergänzt:
Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis hatte zunächst mit Mail vom 29.09.2017 Interesse zum Förderprogramm
zum U6-Ausbau bekundet. Aufgeführt wurden Sanierungsmaßnahmen für die Kita „St. Elisabeth“, Pulheim im Bereich
Sanitäranlagen und Dachrenovierung. Seitens der Verwaltung wurden Nachweise angefordert, die die Förderrichtlinien
entsprechend untermauern. Mit Mail vom 07.11.2017 wurde der Maßnahmenkatalog auf den Bereich: Heizung, Sanierung Boden und Elektro geändert. Ein Nachweis, dass die beantragten Maßnahmen zwingend durchgeführt werden
müssen, damit ein Erhalt der Plätze gewährleistet werden kann, konnte mit Schreiben vom 01.12.2017 ausschließlich für
den Bereich der Bodensanierung durch ein Schreiben des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises belegt werden. Die
beiden anderen Maßnahmen fallen nach Auffassung der Verwaltung in den Bereich der Bauunterhaltung. Ein Nachweis,
der den Erhalt von Plätzen hiermit verbindet, wurde nicht erbracht.
Die Übersicht (Anlage I) wurde entsprechend unter „1. Maßnahmen, die verhindern, dass bestehende Plätze wegfallen“
ergänzt, sodass nun ein Betrag von 67.550 € (Zwischensumme Ziffer 1) für Sanierungsmaßnahmen gemeldet wird.
Zusammen mit den weiteren Maßnahmen ergibt sich eine Fördersumme von 2.858.900 €, die beim LVR beantragt wird.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen der Vorlage 306/2017 verwiesen.