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Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung für das Geschwister-Scholl-Gymnasium)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung für das Geschwister-Scholl-Gymnasium) Beschlussvorlage (Annahme einer Schenkung für das Geschwister-Scholl-Gymnasium)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 345/2017 Erstellt am: 07.11.2017 Aktenzeichen: 40 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 28.11.2017 Betreff Annahme einer Schenkung für das Geschwister-Scholl-Gymnasium Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 345/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme der Schenkung eines Fitnessgerätes für den Schulhof des Geschwister-Scholl-Gymnasiums durch den Förderverein der Schule. Erläuterungen Da der Bereich vor der Dreifachturnhalle des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zurzeit ungenutzt ist, beabsichtigt der Förderverein der Schule ein Fitnessgerät zu schenken. Die gesamte Anlage ist 10 x 12,5 m groß und hat einen Wert von 17.926 €. Der Förderverein hat bestätigt, die zusätzlich anfallenden Kosten der Errichtung und die zukünftigen Kosten für Wartung und Reparatur in voller Höhe zu übernehmen. Der fachgerechte Aufbau wird durch den Bauhof erfolgen und über interne Leistungsverrechnung beglichen. Im Rahmen der aktivierten Eigenleistung werden die Bauhofleistungen den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes zugerechnet. Herr Niessen und die Schulgemeinschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums bitten herzlich um die Annahme der Schenkung.