Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim Bereich: Zur alten Wassermühle Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
20.11.17, 17:01
Aktualisiert
20.11.17, 17:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017)

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 309/2017 Erstellt am: 12.10.2017 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 29.11.2017 Planungsausschuss X 05.12.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim Bereich: Zur alten Wassermühle Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UA vom 10.05.2017 und PA vom 17.05.2017, Vorlage Nr. 135/2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor/Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 309/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Auslegungsbeschluss zu fassen. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 17.05.2017 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 131 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Sie tat dies in der Zeit vom 16.08.2017 bis 13.09.2017 und holte Stellungnahmen zum präsentierten Bebauungskonzept ein. Insgesamt sechs Schreiben von Trägern öffentlicher Belange gingen ein, jedoch nur in drei Fällen wurden Hinweise, Empfehlungen oder Anregungen gegeben (siehe beigefügte Anlagen): - Der Kampfmittelbeseitigungsdienst teilt mit, dass ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. eine militärische Anlage bestehe und empfiehlt eine Überprüfung der Verdachtsflächen. Da diese aber von der geplanten Neubebauung nicht tangiert werden, die fraglichen Grundstücke vielmehr seit Jahrzehnten bebaut sind, hält die Verwaltung es für ausreichend, den Verdacht nachrichtlich in den Bebauungsplan aufzunehmen und um die generellen Empfehlungen zur Vorgehensweise im Falle von Kampfmittelfunden zu ergänzen. - Das Amt für Kreisplanung und Naturschutz des Rhein-Erft-Kreises hat aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken, behält sich aber vor, erst nach Kenntnis der angekündigten artenschutzfachlichen Prüfung abschließend Stellung zu nehmen. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt und wird im Rahmen der nun durchzuführenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Bestandteil der Unterlagen. Zur Entwässerung enthält der Planentwurf klarstellende Aussagen, die wasserwirtschaftlichen Belange sind damit angemessen berücksichtigt. - Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland weist auf das Baudenkmal „Zur alten Wassermühle 2“ hin. Da nur das Wohnhaus und die straßenseitige Mauer unter Schutz stehen, das Bebauungskonzept folglich den Erhalt der vierseitigen Hofanlage nicht zum Inhalt hat, regt das Amt an, die Erschließungssituation zu überarbeiten und die nördlichen Baufenster neu zuzuschneiden. Vorlage Nr.: 309/2017 . Seite 3 / 3 Mit dem Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird eine Nachverdichtung angestrebt, um einen Beitrag zur Deckung des in Pulheim anhaltenden Wohnraumbedarfs zu leisten. Eine Berücksichtigung der Anregung insbesondere hinsichtlich der nördlichen Erschließungssituation wäre mit einer Verringerung der Bebauungsmöglichkeiten und somit einem Verlust an Wohnraum verbunden. Die Verwaltung hat daher darauf verzichtet, die Erschließungsanlage zu verändern bzw. zu verschieben. Allerdings sind im fraglichen Grundstücksbereich überbaubare Flächen festgesetzt worden, welche die (Wieder)Herstellung einer geschlossenen vierseitigen Hofanlage zumindest zulassen. Da allerdings die denkmalrechtliche Unterschutzstellung begründet nur das Wohnhaus und die straßenseitige Mauer sichert, lässt sich auch über den Bebauungsplan weder der Erhalt der sonstigen Hofgebäude noch eine gleichartige Neuerrichtung verbindlich vorgeben. Von Bürgern bzw. Bürgergruppen erhielt die Verwaltung bereits frühzeitig, noch vor Beginn der formellen Beteiligungsfrist, drei Äußerungen. In allen drei Fällen werden mehr oder weniger differenziert Bedenken gegen die Planaufstellung vorgetragen (siehe beigefügte Anlagen). Die Bandbreite der Argumentation reicht vom pauschalen Vorwurf, die Alteingesessenen würden unglücklich gemacht, bis zum Bedauern über den Verlust einer Koniferenhecke oder Sorgen bezüglich der Entwässerung. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich nicht um substanzielle Begründungen, die einen Verzicht auf die Baurechtschaffung oder eine Veränderung der Bebauungskonzeption rechtfertigen würden. Vielmehr steht in zentraler Lage des Hauptortes ein ergänzendes Wohnungsangebot in Aussicht, welches zu begrüßen und nicht mit unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft verbunden ist. Die Verwaltung schlägt vor, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit den vorgelegten Unterlagen durchzuführen. Zu diesen gehören: - der Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen - der Entwurf der Begründung - die artenschutzrechtliche Prüfung